ÖSTERREICH-KONVENT
Abänderungsantrag
der Generalsekretär-Stellvertreterin, Mag. Anna Maria Hochhauser,
(Wirtschafskammer Österreich)
vom 7. Juli 2003
zum Entwurf der Geschäftsordnung (1/PVORL-K)
Im Auftrag von Präsident Dr. Christoph Leitl
erlaube ich mir zu vier Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes einer
Geschäftsordnung des Österreich-Konvents nachstehende Änderungen anzuregen:
Zu § 31:
Vorgesehen ist die Anfertigung lediglich eines
Beschlussprotokolls. Hier stellt sich die Frage der Zweckmäßigkeit, weil
einerseits nach § 30 Abs. 1 nur Abstimmungen in Verfahrensfragen stattfinden
und andererseits das Entscheidende die inhaltliche Diskussion der Sachfragen
ist. Notwendig ist die Anfertigung eines Resümeeprotokolls, das zumindest in
groben Zügen den Verlauf der Diskussion und die darin vertretenen Positionen
wiedergibt. Zudem fehlt eine Regelung hinsichtlich der für die Protokollierung
verantwortlichen Person. Vorgeschlagen wird daher die folgende Formulierung
dieser Bestimmung:
„Über die Sitzungen der Ausschüsse wird von
dem(r) dem jeweiligen Ausschuss zur Unterstützung beigegebenen Mitarbeiter(in)
aus dem Büro des Österreich-Konvents (§ 28) ein Resümeeprotokoll angefertigt,
das den Gang der Beratungen und allenfalls gefasste verfahrensrechtliche
Beschlüsse wiedergibt. Es wird den Mitgliedern des Präsidiums, der Ausschüsse
sowie dem Büro des Österreich-Konvents übermittelt. Über allfällige
Einwendungen entscheidet der/die Vorsitzende.“
Zu § 32:
Berichte allein reichen nicht aus. Entscheidend
ist, dass auch Textvorschläge erstattet werden. § 32 wäre daher um einen
entsprechenden Passus zu ergänzen. Diese Vorschrift könnte wie folgt lauten:
„Die Ausschüsse haben innerhalb der ihnen
gesetzten Fristen dem Präsidium über die Ergebnisse ihrer Vorberatungen unter
Vorlage von Textvorschlägen schriftlich zu berichten.“
Zu § 37:
Da
das Ziel des Konvents die Erarbeitung einer neuen Bundesverfassung ist, sollte
auch vorgesehen werden, dass das Präsidium seinen Bericht einen entsprechenden
Textvorschlag anzuschließen hat. Der erste Satz des § 37 sollte daher wie folgt
lauten:
„Nach der abschließenden Beratung aller
Berichte im Konvent erarbeitet das Präsidium einen Endbericht unter Einschluss
eines Entwurfes für eine neue Bundesverfassung.“
Zu § 44 Z. 3:
Zur Klarstellung sollte nach „alle Protokolle“
die Wendung „unter Einschluss der Ausschussprotokolle nach § 31“ in den Text
eingefügt werden.