ÖSTERREICH-KONVENT
Abänderungsantrag
von Univ. Ass. Dr.
Klaus Poier
vom 25. Juli 2003
zum Entwurf der
Geschäftsordnung (1/PVORL-K)
Zu § 24:
In § 24 wird folgender 2. Satz eingefügt:
“Jedes Ausschussmitglied kann sich durch ein anders
Mitglied des Konvents ohne Stimm-, aber mit Rederecht vertreten lassen.“