Dr.
Johannes Schnizer
10. Juli 2003
Abänderungsantrag zur Ausschussverteilung
Ich schlage
folgende Änderungen vor:
1. Der
Ausschuss 5 „Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, sollte
auf die Gesetzgebungskompetenzen beschränkt werden; die Worte „und
Vollzugskompetenzen“ wären daher zu streichen.
2.
Ausschuss 6 sollte sich mit der gesamten „klassischen“ Verwaltung aller drei
Gebietskörperschaften beschäftigen. Ich schlage daher folgende Formulierung
vor:
„6. Reform
der Verwaltung
Vollzugskompetenzen
und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden,
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der
Transparenz, der Bürgerinnen- und Bürgernähe (z.B. Partizipation) sowie der
Entwicklung des E-Government (Strukturen und Ressourcen einschließlich
Personal).“
3.
Ausschuss 7 sollte sich mit den Formen der „atypischen (weisungsfreien)
Verwaltung“ beschäftigen. Ich schlage folgende Formulierung vor:
„7.
Regulatoren und sonstige unabhängige Behörden (excl. UVS und UBAS),
Selbstverwaltung (excl. Gemeinden), ausgegliederte Rechtsträger und sonstige
Privatwirtschaftsverwaltung“.