Wien, 26. September 2003
Herrn Universitätsprofessor
Dr. Gerhart Holzinger
Österreich Konvent
Judenplatz 11
1010 Wien
Sehr geehrter Herr Universitätsprofessor!
Zu den Themen des Ausschusses 3 gestatte
ich mir einige Anmerkungen bzw. Anregungen vorzunehmen.
So z. B.
soll die Festlegung und Zuteilung der Nationalratsmandate zu den
einzelnen Wahlkreisen künftig nach der Bevölkerungszahl erfolgen;
soll das Wahlalter zur Wahl des Nationalrates (bzw.
Bundespräsidenten) auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgesetzt werden.
(Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen die vor den 1. Jänner d.J. der Wahl
das 16. Lebensjahr vollendet haben);
kann das E-Voting vielleicht langfristig eine Möglichkeit sein,
gegenwärtig bin ich nicht der Auffassung, dass man dieses System aufgreifen
sollte;
sollen die Länder und Gemeinden unabhängig von Bundesgesetzen für
Landtags- und Gemeinderatswahlen die Möglichkeit der Stimmabgabe außerhalb des
Landes- oder Gemeindegebietes vorsehen können.
Ich bin auch dafür, dass künftig langjährig in Österreich lebende
nicht österreichische Staatsbürger, die Wahlberechtigung auf allen Ebenen
erhalten sollen.
Bezüglich des Wahlrechtes für die Länder sollte die Verfassung mehr
Möglichkeiten des Mehrheitswahlrechtes zulassen. (Sofern in den Bundesländern
eine qualifizierte Mehrheit dafür ist.)
Bezüglich des Weges der Bundesgesetzgebung würde ich vorschlagen,
dass eine noch zu bestimmende Anzahl von Städten oder Gemeinden das Recht
bekommen einen gleichlautenden Antrag in einer bestimmten Frist vorzulegen, der
dann vom Nationalrat in Behandlung zu nehmen ist. Gleiches gilt auch, wenn sich
zumindest drei Landtage mit gleichlautenden Gesetzestexten an das Parlament
wenden.
Für die Begutachtung von Gesetzen soll in der Verfassung ein
Mindestzeitraum vorgeschrieben werden.
Auch der österreichische Städtebund und der österreichische Gemeindebund
sollen ein grundsätzliches Begutachtungsrecht aller Gesetzesentwürfe erhalten.
Bezüglich der einstweiligen Bundesregierung wäre meiner Meinung nach
die Verweildauer nach einer Nationalratswahl zu begrenzen. Spätestens 100 Tage
nach der Wahl sollte, falls keine „normale neue Regierung“ gebildet werden
kann, die
Tätigkeit der bisherigen Bundesregierung erlöschen und der
Bundespräsident hat ein „Übergangskabinett“ mit einem neuen Bundeskanzler zu
berufen.
Ich würde auch anregen den Zeitraum der ordentlichen Tagungen des
Nationalrates zu verlängern, (d.h. die „Sommerpause“ zu verkürzen).
Auch für den Bundesrat soll die Zahl der Vertretungen nach der
Bewohnerzahl und nicht nach der Bürgerzahl festgelegt werden.
Zu überlegen wäre, dass an den Verhandlungen des Bundesrates so wie
die Landeshauptmänner, auch die Landtagspräsidenten gleiches Recht erhalten.
Das bisherige Recht der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse
eines Landtages Einspruch erheben zu können, sollte um zwei Wochen verkürzt
werden.
Meiner Überlegung nach könnte auch das Recht des Bundespräsidenten
auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, die Auflösung
eines Landtages vorzunehmen, restlos gestrichen werden.
Dies sind nur einige Punkte, zu anderen Fragen werde ich in der
Diskussion des Ausschusses Stellung beziehen.
Mit freundlichen Grüßen