Staatsziel Bildung

 

Die Republik Österreich strebt eine umfassende Bildung ihrer Bürger an.

 

Die Sicherung von leistungsorientierten, chancengerechten, leistungsstarken Bildungsangeboten und deren Qualität ist eine öffentliche Aufgabe.

 

Begründung:

Bildung ist eine Grundlage für ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben der Staatsbürger. Sie stellt eine wesentliche Grundlage der Gesellschaft, ihres kulturellen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens dar. Es muss daher ein Ziel eines jeden Staates sein seinen Bürgern eine qualitativ hochwertige Bildung zu ermöglichen. Die konkreten Bildungsangebote können sowohl von öffentlichen Einrichtungen als öffentliche Leistungen als auch von privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden, wie es in Österreich seit jeher eine gute Tradition ist.

 

Unter umfassender Bildung ist neben der beruflichen Erstausbildung und den Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildung auch die Bildung in allen den Menschen betreffenden Bildungsbereichen seiner jeweiligen Alters- und Entwicklungsstufe angepasst zu verstehen, wie dies unter anderem im Lehrplan 99 aufgezeigt wurde. Dazu zählen insbesondere verschiedene Bildungsbereiche, religiös-ethische Dimension, Sprache und Kommunikation, der naturwissenschaftlich – technische Bereich, der musisch-kreative Bereich und der Bereich Gesundheit und Bewegung. Die Folge aus dieser Bestimmung ist daher, dass ein vollständiges Streichen einzelner Bereiche für alle oder auch nur für Teile der Bevölkerung (wie dies z.B. 1938 für Frauen erfolgt ist) verfassungswidrig wäre.

 

Leistungsorientierte und leistungsstarke Bildungsangebote:

Leistungsorientierte Angebote sind die einzige Möglichkeit für ein chancengleiches  Bildungssystem. Sie bedeuten ein objektives Abstellen auf die individuellen Leistungen der

 

Rechtsunterworfenen. Der Begriff Leistungsorientierung enthält dabei einen objektiven Maßstab für die Leistungen der Rechtsunterworfenen, der die Grundlage für allgemeine Leistungskriterien bildet, z.B. eine objektive Leistungsbeurteilung. Die Folge ist, dass relative Leistungsbeurteilungen, z.B. ein Ranking innerhalb der Schule oder Klasse, an welches Rechtsfolgen, z.B. das Aufsteigen in die nächste Klasse, anknüpfen, nicht zulässig sind.

 

Der Begriff Leistungsstarke Bildungsangebote stellt dabei auf die Angebote im Vergleich zueinander ab, sowohl national als auch international. Es handelt sich daher um ein relatives Leistungsmerkmal einerseits (im Vergleich zu gleichartigen Ausbildungen) und um ein objektives Merkmal andererseits, da bestimmte, national und international vereinbarte, Leistungsziele erreicht werden sollten.

 

chancengerechte Bildungsangebote:

Ausgehend von den individuellen Leistungen und der Fähigkeit zur Erbringung durch den Einzelnen, ist im Bildungssystem darauf ab zu stellen, dass diese Leistungen von jedem erbracht werden können. Der Sinn von Bildung ist jeden einzelnen an seine Leistungsgrenzen heranzuführen, diese zu erweitern und ihm Hilfestellung zu geben diese zukünftig selbstständig zu erkennen und zu erweitern. Die Chancengerechtigkeit hat dabei sicher zu stellen, dass niemand vom Bildungssystem ausgeschlossen werden kann und entspricht somit den Bestimmungen des Zusatzprotokolls zur EMRK.

Es ist aber auch sicher zu stellen, dass die Bewohner verschiedener Regionen Chancen auf für sie geeignete Bildungsangebote erhalten.

 

Sicherung der Qualität der Angebote:

Aus zwei Gründen muss die Qualitätssicherung als öffentliche Aufgabe wahrgenommen werden:

Die Sicherung der Qualität ist ein Steuerungsinstrument, um internationale Zielvereinbarungen (z.B. Ziele von Feira) umsetzen zu können (z.B. im Wege einer Rahmen-, Richtlinien-, Ziel- oder Auftragsgesetzgebung).

Die Entscheidungsprozesse und Abläufe im inneren des österreichischen Bildungssystems laufen aufgrund des freien Bildungszuganges und der Wahlfreiheit bei Bildung und Ausbildung parallel zu den Mechanismen einer modernen öko-sozialen Marktwirtschaft ab.

 

 

Wie es für einen funktionierenden Marktes einer funktionierenden Kontrolle und Marktaufsicht bedarf, muss ein Funktionieren der Regelungsmechanismen im Bildungssystem durch eine externe Qualitätssicherung gewährleistet werden.

 

10.11.2003/Mag. Henhapel i.V. von BM Gehrer