Dr. Peter Kostelka
Wien, 7. November 2003
Herrn Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger Vorsitzender
des Ausschusses 3 |
Sehr geehrter Herr Universitätsprofessor!
Lieber Gerhard!
Herzlichen Dank für Deinen Brief vom 29.
Oktober 2003, in dem Du mich daran erinnerst, dass ich in der letzten Sitzung
des Ausschusses Nr. 3 einen "Textvorschlag" für die Art. 27 ff B‑VG
übernommen habe. Ich habe – zumindest den ersten Teil – meiner Tätigkeit
abgeschlossen und übermittle Dir beiliegend das Ergebnis. Dazu möchte ich aber
folgende Anmerkungen machen:
·
In der linken Spalte findest Du den
geltenden Verfassungstext, von dem ich – subjektiv – der Meinung bin,
dass er in der künftigen Verfassung Aufnahme finden soll. An den verba legalia
des B-VG habe ich nur dort, wo dies unbedingt erforderlich erscheint, Änderungen
vorgenommen. Diese "neuen" Textpassagen sind rot gedruckt.
·
In der mittleren Spalte befindet sich der
geltende Verfassungstext, der in die neu zu schaffenden oder bestehenden
2/3-Mehrheitsgesetze Aufnahme finden soll. Sind diese Bestimmungen bereits in
geltenden Gesetzen enthalten (insbesondere GOG NR), so ist dies gesondert
angemerkt.
·
In der rechten Spalte finden sich die aus
meiner Sicht notwendigen Anmerkungen.
·
In Deinem Brief verweist Du auf die von
mir übernommene Arbeit beginnende mit Art. 27 B-VG. Ich habe einerseits
bereits bei Art. 26 begonnen, aber – eher willkürlich – mit
Art. 33 B-VG geendet. Mir ist klar, dass diese Arbeit auch in den
nachfolgenden Bestimmungen über den Bundesrat und die Bundesversammlung und
letztendlich bis zum Art. 59b B-VG fortzusetzen wäre. Im Hinblick auf den
Umfang dieser Arbeiten erschiene es mir aber sinnvoll, vorerst einmal eine
Diskussion über die vorbereiteten Unterlagen über den Nationalrat abzuführen.
Erst wenn Klarheit über die sich hiebei ergebende Systematik besteht, können
die erwähnten weiteren Arbeiten sinnvoll geleistet werden.
·
Letztlich erscheint klar, dass bei einer
Neufassung der Art. 26 bis 59b B-VG auch die Gesetzesbegriffe teilweise
geändert werden müssen. Im Interesse einer leichteren Entscheidbarkeit habe ich
diesbezüglich jedoch keine Änderungen vorgenommen, sondern bin weitgehend beim
bestehenden Verfassungstext verblieben. Diese sprachlichen Bereinigungen sind
zudem wohl erst möglich, wenn ein neuer Verfassungstext samt Nebengesetzen im
Lichte der Arbeitsergebnisse der übrigen Ausschüsse formuliert wird.
In der Hoffnung, eine taugliche
Arbeitsgrundlage für die Arbeit Deines Ausschusses geleistet zu haben verbleibe
ich
mit den besten Grüßen
Dr. Peter Kostelka e.h.