über
eine Besprechung zwischen
den
Vorsitzenden der Ausschüsse 7 und 9
am
10. November 2003, 14 Uhr, im Bundeskanzleramt
Thema:
Integration von
unabhängigen Verwaltungsbehörden in die neue Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Teilnehmer:
Sektionschef Dr.
Manfred Matzka (Vorsitzender des Ausschusses 7)
Univ.-Prof. Dr.
Herbert Haller (Vorsitzender des Ausschusses 9)
Dr. Gerald
Grabensteiner (fachliche Unterstützung – Ausschuss 7)
Dr. Gert
Schernthanner (fachliche Unterstützung – Ausschuss 9)
Es wird
festgestellt, dass sich Ausschuss 7 entsprechend dem vom Präsidium erteilten
Mandat mit „unabhängigen Behörden“ zu befassen hat, jedoch exklusive UVS, UBAS
und Art. 133 Z. 4 – Behörden.
Jene Art. 133 Z.
4 – Behörden, die Regulatoraufgaben haben, sind jedoch vom Ausschuss 7 zu
behandeln.
Thema von Ausschuss
9 sind entsprechend dem Mandat u.a. „Sondersenate“, also Art. 133 Z. 4
– Behörden, UVS und UBAS, sowie „unabhängige Behörden, die primär mit der
Rechtskontrolle betraut sind“. Darunter fallen vor allem jene Behörden, die in
II. Instanz an Stelle des VwGH entscheiden. In Einzelfällen gibt es auch noch
einen Rechtszug zum VwGH.
Es besteht
Einvernehmen, dass ein Großteil dieser Sondersenate in die künftige Struktur
der Verwaltungsgerichtsbarkeit übergeführt werden kann.
Je nach
Vollzugsbereich werden die Landesverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht
I. Instanz in Frage kommen. Die Einrichtung von Fachsenaten wird in bestimmten
Fällen zweckmäßig sein.
Ein weiterer
Rechtszug von diesem Verwaltungsgericht an den VwGH soll im Regelfall nicht
mehr zulässig sein.
In bestimmten
Materien scheint jedoch die Überführung zur Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht
zwingend bzw. zweckmäßig, etwa im Dienst- und Disziplinarrecht von
Gebietskörperschaften, im Disziplinarrecht der (beruflichen) Selbstverwaltung
und bei bestimmten Schiedseinrichtungen. Für diese und weitere Fälle
(eventuell auch Vergaberecht) wird Ausschuss 7 einen Vorschlag erstellen.