Ausschuss 7

Punktation zum Thema „Privatwirtschaftsverwaltung“

 

Gestaltung des verfassungsrechtlichen Rahmens

 

-                     Alternativmodell zum Kompetenzartikel des Art. 17 B-VG

 

Anm: Ausschuss 5 (Kompetenzverteilung) hielt in seiner 2. Sitzung vom 9.10.2003 fest:

„Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung soll transkompetentes Handeln weiterhin zulässig sein, also grundsätzlich keine Bindung an Kompetenzschranken bestehen.
Es sind Verfahrensweisen zu suchen, die eine bessere Koordination zwischen den Trägern der Privatwirtschaftsverwaltung ermöglichen und in der Lage sind, unerwünschtes Verhalten (zB ineffiziente Ressourcenverwaltung) sichtbar zu machen.“

 

-                     Grenzen der „Flucht in das Privatrecht“

-                     Grundrechtsgeltung im Privatwirtschaftsverwaltungsbereich

-                     Auflösung des derzeitigen strikten Formenkanons im Verwaltungshandeln

-                     Legalitätsprinzip, Legalitätsbindung

 

Grundsatzfragen ohne unmittelbare verfassungsrechtliche Relevanz

 

-                     „echte“ Privatwirtschaftsverwaltung versus schlichte Hoheitsverwaltung, öffentliche Verwaltung in privatrechtlichen Formen

-                     Leistungspflicht, Gewährleistungsverpflichtungen, Kontrahierungszwang

-                     Zuständigkeit zur Entscheidung über Streitigkeiten: Verwaltungsbehörden oder Gerichte

-                     Alternativen zum sogenannten sukzessiven Instanzenzug

-                     Aufnahme von Elementen des Außerstreitverfahrens in den Rechtsschutz, Verbandsklage, Verminderung des Kostenrisikos ...

 

Förderungswesen

 

-                     Vermeidung von Doppelförderungen

-                     Grundsatz der Koordinierung der Gebietskörperschaften

 

-                     Informationsverpflichtungen

-                     Förderdatenbank

 

Privatwirtschaftsverwaltung und Kontrolle

 

-                     Parlamentarische Kontrolle

-                     finanzielle und wirtschaftliche Kontrolle

-                     rechtliche Kontrolle

-                     Volksanwaltschaft