Ausschuss 7
Punktation
zum Thema „Privatwirtschaftsverwaltung“
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Alternativmodell zum Kompetenzartikel des Art. 17
B-VG
Anm:
Ausschuss 5 (Kompetenzverteilung) hielt in seiner 2. Sitzung vom 9.10.2003
fest:
„Im Bereich der
Privatwirtschaftsverwaltung soll transkompetentes Handeln weiterhin zulässig
sein, also grundsätzlich keine Bindung an Kompetenzschranken bestehen.
Es sind Verfahrensweisen zu suchen, die eine bessere Koordination zwischen den
Trägern der Privatwirtschaftsverwaltung ermöglichen und in der Lage sind,
unerwünschtes Verhalten (zB ineffiziente Ressourcenverwaltung) sichtbar zu
machen.“
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Grenzen der „Flucht in das Privatrecht“
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Grundrechtsgeltung im
Privatwirtschaftsverwaltungsbereich
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Auflösung des derzeitigen strikten Formenkanons im
Verwaltungshandeln
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Legalitätsprinzip, Legalitätsbindung
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„echte“ Privatwirtschaftsverwaltung versus schlichte
Hoheitsverwaltung, öffentliche Verwaltung in privatrechtlichen Formen
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Leistungspflicht, Gewährleistungsverpflichtungen,
Kontrahierungszwang
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Zuständigkeit zur Entscheidung über Streitigkeiten:
Verwaltungsbehörden oder Gerichte
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Alternativen zum sogenannten sukzessiven Instanzenzug
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Aufnahme von Elementen des Außerstreitverfahrens in
den Rechtsschutz, Verbandsklage, Verminderung des Kostenrisikos ...
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Vermeidung von Doppelförderungen
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Grundsatz der Koordinierung der Gebietskörperschaften
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Informationsverpflichtungen
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Förderdatenbank
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Parlamentarische Kontrolle
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finanzielle und wirtschaftliche Kontrolle
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rechtliche Kontrolle
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Volksanwaltschaft