Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
STELLUNGNAHME
ZUM AUSSCHUSSENDBERICHT
Bei folgenden Punkten möchte ich eine Ergänzung
anregen:
1.1.1.2.
Wahlen zum Nationalrat
Ich möchte darauf hinweisen, dass im Ausschuss auch
über die Möglichkeit der Einführung des Familienwahlrechts diskutiert wurde,
das sollte im Ausschussendbericht Berücksichtigung finden.
1.1.2.
Bundesrat
Auf Seite
12 sollte nach Punkt 3 ein weiterer Punkt eingefügt werden, der auf ein
künftiges Stellungnahmerecht des Bundesrates gegenüber dem Nationalrat
hinweisen soll:
„• die Möglichkeit des Bundesrates (seines zuständigen
Ausschusses), bis zur Beschlussfassung im Nationalrat eine Stellungnahme zu
einem Gesetzesvorschlag einzubringen;“
1.1.3.
Weg der Bundesgesetzgebung
Auf Seite
13 des Ausschussendberichts wird von der Forderung einiger Ausschussmitglieder
nach einem Gesetzesinitiativrecht des Österreichischen Gemeindebundes und des
Österreichischen Städtebundes gesprochen. Unerwähnt bleibt in diesem
Zusammenhang allerdings die Forderung der Einführung eines
Gesetzesinitiativrechts auch für die einzelnen Bundesländer. Der
Ausschussbericht sollte um diese Forderung ergänzt werden.
Ich ersuche den Ausschussendbericht um die oben
aufgeführten Punkte zu ergänzen.
Gez. Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer