Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

 

 

 

STELLUNGNAHME ZUM AUSSCHUSSENDBERICHT

 

 

 

Bei folgenden Punkten möchte ich eine Ergänzung anregen:

 

 

1.1.1.2. Wahlen zum Nationalrat

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass im Ausschuss auch über die Möglichkeit der Einführung des Familienwahlrechts diskutiert wurde, das sollte im Ausschussendbericht Berücksichtigung finden.

 

 

            1.1.2. Bundesrat

 

Auf Seite 12 sollte nach Punkt 3 ein weiterer Punkt eingefügt werden, der auf ein künftiges Stellungnahmerecht des Bundesrates gegenüber dem Nationalrat hinweisen soll:

„• die Möglichkeit des Bundesrates (seines zuständigen Ausschusses), bis zur Beschlussfassung im Nationalrat eine Stellungnahme zu einem Gesetzesvorschlag einzubringen;“

 

 

            1.1.3. Weg der Bundesgesetzgebung

 

Auf Seite 13 des Ausschussendberichts wird von der Forderung einiger Ausschussmitglieder nach einem Gesetzesinitiativrecht des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes gesprochen. Unerwähnt bleibt in diesem Zusammenhang allerdings die Forderung der Einführung eines Gesetzesinitiativrechts auch für die einzelnen Bundesländer. Der Ausschussbericht sollte um diese Forderung ergänzt werden.

 

 

 

Ich ersuche den Ausschussendbericht um die oben aufgeführten Punkte zu ergänzen.

 

 

Gez. Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer