Österreich-Konvent Wien,
01.
Juni 2004
Ausschuss 3; Mag.
Schebach-Huemer/BÖH
Stellungnahme zum Entwurf Klappe: 899
94
des Ausschussberichtes Zahl:
000/74/04
An den
Vorsitzendes des Ausschuss 3
des Österreich-Konvents
Herrn Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger
per email
Sehr geehrter Herr
Vorsitzender!
Ich erlaube mir,
eine Anmerkung zum Entwurf des Berichtes zu Ausschuss 3 zu machen:
Im
Ausschussbericht wird unter 4.2.1. Art 15a B-VG –Vereinbarungen
self-exekuting? festgehalten, dass von einigen Mitgliedern des Ausschusses
die Auffassung vertreten wird, dass auch der Österreichische Städtebund und der
Österreichische Gemeindebund als mögliche Vertragsparteien von Vereinbarungen
gem. Art 15a vorgesehen werden sollten. Die Formulierung erscheint etwas
missverständlich und bedarf meiner Ansicht nach einer Klarstellung: Die
Forderung des Österreichischen Städtebundes ist so zu verstehen, dass neben dem
Bund und den Ländern auch Gemeinden als Vertragspartner für Vereinbarungen
gemäß Art 15a B-VG vorgesehen werde sollten. Bei Vereinbarungen, die mit allen
österreichischen Städten und Gemeinden geschlossen werden sollten bzw. die für
alle Kommunen verbindlich wären, wie in der Vereinbarung über den
Konsultationsmechanismus, führen aber der Städte- und Gemeindebund, als
Interessensvertretungen der Gemeinden gem. Art 115 Abs. 3 B-VG die Verhandlung
im Namen der Gemeinden. Die beiden Interessensvertretungen handeln im Namen der
Gemeinden, sind somit Verhandlungspartner aber nicht Vertragspartner. In der
geschlossenen Vereinbarung selbst können aber dem Städtebund und dem
Gemeindebund wiederum Vertretungshandlungen für die Gemeinden übertragen
werden.
Darüber hinaus
sollte auch einzelnen Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werde,
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit Bund, Ländern oder anderen Gemeinden
abschließen zu können. In diesem Fall ist es aber nicht erforderlich, dass
Städtebund oder Gemeindebund die Verhandlungen für die konkrete Gemeinde führt.
Mit der Bitte um
Kenntnisnahme und Klarstellung im Ausschussbericht verbleibe ich,
mit vorzüglicher Hochachtung
Mag.
Siegfried Nagl e.h.
Vizepräsident
des Städtebundes