Arbeitsplan für 10. März 2004:
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Zielsetzungen der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des
Haushaltsrechts
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Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen
Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung
- Zwei- bzw. dreigliedriger
Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleiches; Gesetzgebungsverfahren
für das Finanzausgleichsgesetz
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Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung
von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der
Mittelverteilung, Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien
- Reduktion der
Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn