Arbeitsplan für 10. März 2004:

 

 

 

- Zielsetzungen der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts

 

 

- Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung

 

 

- Zwei- bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleiches; Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz

 

 

- Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung, Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien

 

 

- Reduktion der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn