- Gesetzestechnik der Finanzverfassung; Abgabentypen
- Mitwirkungsrechte der Bundesregierung
bei der Gesetzgebung der Länder
(§ 9 F-VG 1948)
- Rechtsetzung und Kostenverantwortung
- allgemeine
Kostentragungsregel: Konnexitätsgrundsatz, Umfang und Verfahren
- Umlagekompetenz
der Länder gegenüber den Gemeinden
- Prinzip der gleichwertigen
Lebensverhältnisse: als Ergänzung des an Aufgaben der Gebietskörperschaften
anknüpfenden speziellen Gleichheitsgebotes des § 4 F-VG 1948
- Stellung der Gemeinden und
Gemeindeverbände; sonstige kooperative Elemente im FAG; nicht-territoriale
Selbstverwaltung (Ausschuss 7 – Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen)
- Stärkung der interkommunalen
Zusammenarbeit und Ausbau des Instituts Stadt mit eigenem Statut (Ausschuss 3 –
staatliche Institutionen)
- Definition der
Begriffe „Abgabe“, „Steuern“ und „Gebühren“
- Kompetenz zur
Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge
-
Steuerfindungsrechte; selbständige Abgabenerhebungsrechte für Länder und
Gemeinden
- Aufsichtsrechte
des Bundes bei Landes- und Gemeindeabgaben
- Einhebung von
Abgaben und Steuern