Dr. Peter SALINGER

     Bezirkshauptmann

        von Vöcklabruck

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stärken und Schwächen

 

der Rahmenbedingungen einer Bezirkshauptmannschaft

 

im Hinblick auf Bürgernähe

 

und Effizienz des Verwaltungshandelns

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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1.

 

STÄRKEN

des Verwaltungshandelns

einer Bezirkshauptmannschaft

 

 

 

1.1.      Örtliche Zuständigkeit – Regionalbezug

 

Verwaltungseinheiten zwischen Ländern und Gemeinden

 

 

 

GROSS genug für: 

·         Fachliche und sachliche Kompetenz

 

·         Wirtschaftliches und effizientes Handeln

 

 

 

KLEIN genug für:

·        Bürgernähe, rasche Erreichbarkeit

 

·        Unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung

 

·        Ortskenntnisse und Regionsbezug

 

·        Vertrauensbildung hinsichtlich

Beratungs- und Lösungskompetenz

                                              

 

 

                              

 

 

 

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1.2.        Objektivität und Professionalität

 

         Berufsmäßig tätige, nach obenhin verantwortliche Amtswalter

         gewährleisten kontinuierliches Verwaltungshandeln.

         Ausgewogenes Verhältnis zwischen DISTANZ  und NÄHE.

 

 

 

1.3.        Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips

 

Kleinste Verwaltungseinheit, die in der Lage ist, fast alle Materien des Verwaltungshandelns kompetent abzudecken.

         (Intention des Verwaltungsreformgesetzes 2001)

 

 

 

1.4.      Zuständigkeitsübertragung

 

in zahlreichen Materiengesetzen (zuletzt massiv durch die Verwaltungsreformgesetze des Bundes und der Länder 2001).

 

 

 

1.5.        Katastrophenschutzkompetenz

 

         Vorsorge und rasches Handeln vor Ort

         (über Gemeindegrenzen hinweg)

         Effizienz, weil BH zugleich Sicherheitsbehörde ist.

 

 

 

1.6.        Sicherheitskompetenz

 

Sicherheitsprobleme können rasch erkannt und bearbeitet werden. Wirksames und rasches Handeln ist gewährleistet, weil die Wachkörper direkt unterstellt sind.

 

 

 

 

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1.7.         Beratungs- und Servicekompetenz

 

 

·        Umfassende Bürgerberatung (Kundenorientierung)

 

·        Anlagensprechtag

 

·        Gesundheitliche Beratung (z.B. Reisemedizin, Impfberatung)

 

·        Forstliche Beratung

(Forststraßenbau, Waldbewirtschaftung, Waldpädagogik,

Waldwirtschaftsgemeinschaften)

 

·        Veterinärfachliche Beratung (Fleisch- und Milchhygiene)

 

·        Hilfestellung für Gemeinden

 

·        Mutterberatung

Erziehungsberatung

Logopädischer Dienst

Schulpsychologischer Dienst

 

·        Familienberatung/Sozialberatung

 

·        Beratung bei Alkoholproblemen

 

 

 

 

 

1.8.        Soziale Kompetenz

 

in OÖ. in Form der Sozialhilfeverbände, deren Geschäftsstelle bei der Bezirkshauptmannschaft angesiedelt ist.

Daseinsvorsorge der Gemeinden – wirtschaftlich gebündelt, Einrichtungen regional verteilt (z.B. Alten- und Pflegeheime).

 

 

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1.9.      Maßnahmen und Instrumentarien zur Steigerung

von Effizienz und Bürgernähe

 

·        Anlagenabteilung

 

·        Anlagensprechtag

 

·        Verfahrenskonzentration

 

·        Erledigung in spätestens 3 Monaten

 

·        Bürgerservicestellen

 

·        Langer Amtstag

 

·        Partnerschaftsprinzip in Schrift und Wort

(Partei als „Kunde“)

 

·        Elektronische Verfahrensinformation (EVI)

 

·        Permanente Aufgabenreform (des Landes OÖ)

 

·        Optimierungskommission (Wirtschaft « Verwaltung)

 

·        Kostenrechnung verbunden mit Benchmarking

 

·        Kundenforen, jährliches Gespräch mit Vertetern der Industrie

 

·        Best practice-Austausch zwischen den Bezirkshauptmannschaften

 

·        Projekt „Wirkungsorientierte Verwaltung“ (WOV 2015)

 

·        Jährliche Zielgespräche mit Mitarbeitern

und diverse Maßnahmen für die Mitarbeiter

 

·        Information der Bevölkerung

durch regionale Medien, Homepages (aktuelle Seite) etc.

 

·        E-Government (erste Ansätze)

 

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1.10.        Akzeptanz

               

·        Positive Meinung der Bevölkerung

 

·        Kundenbefragung in OÖ

durch ein renommiertes Beratungsunternehmen

(Herbst 2001) ergibt hervorragendes Ergebnis

(84% „außerordentlich zufrieden“ bzw. „sehr zufrieden“)

 

 

 

 

        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                              

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2.

 

SCHWÄCHEN

des Verwaltungshandelns

einer Bezirkshauptmannschaft

 

 

 

 

2.1.        Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde

in den Bereichen der staatlichen Verwaltung als Behörde

1. Instanz ist nicht in der Bundesverfassung verankert.

 

 

 

2.2.        Gesetzliche Mehrfachregelungen

(EU, Bund, Land) bereiten Schwierigkeiten in der Vollziehung

z.B. veterinärrechtliche Bestimmungen der EU,

oder Abfallrecht (Bund, Land),

Schulrecht (Bund, Land)

 

 

 

2.3.        Mehrfachzuständigkeiten für ein Vorhaben

 

        z.B. Betriebsanlage:

Raumordnung, Baurecht (®Gemeinde)

gewerbliche Betriebsanlage (®BH)

 

 

 

 

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2.4.        Position als Sicherheitsbehörde verbesserungsbedürftig

 

·        Für Kriminalitätsbekämpfung fehlen Instrumentarien

 

·        Anordnungsbefugnisse mehrerer hierarchischer Ebenen

 

·        Einbindung in die Landesverwaltung fehlt, obwohl durch viele

Materiengesetze Schnittstellen gegeben sind (Katastrophenschutz)

 

·        Zugriff auf die Wachkörper soll unbedingt erhalten bleiben

(aktuelle Diskussion – Neuorganisation und Reform der Wachkörper)

 

 

 

2.5.        Schulbehördliche Kompetenzen verbesserungsbedürftig

 

         Bezirksschulrat entbehrlich?

         (Instrumente wie Kollegium des Bezirksschulrates sind nahezu

         funktionslos)

 

 

 

2.6.        Raumordnungs- und Baukompetenz

 

         fehlt der Bezirkshauptmannschaft zu einem bürgernahen,

         effektiven Verwaltungshandeln.

 

 

 

2.7.        Aufgaben der Regionalentwicklung

 

kulturelle und wirtschaftliche Angelegenheiten eines Bezirkes (einer Region) sind rechtlich nicht geregelt.

 

 

 

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2.8.      Ermessensspielraum

 

wird durch verstärkt kasuistische Gesetzgebung mehr und mehr eingeengt, wodurch sich „Praxis-„ und „Bürgerferne“ ergibt.

 

 

 

 

 

2.9.      Regelungsdichte („Gesetzesflut“)

 

Zunehmende Problematik der Fülle an Bestimmungen bereitet Schwierigkeiten bei bürgernaher und effizienter Verwaltung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche ANREGUNG:

 

Bestimmte Materien, die derzeit Sonderbehörden zugewiesen sind, könnten durch die Bezirksverwaltungsbehörden besorgt werden:

(Grundverkehrskommission, Agrarbehörde, Bezirksschulrat)