Bezirkshauptmann
von
Vöcklabruck
der Rahmenbedingungen einer
Bezirkshauptmannschaft
im Hinblick auf Bürgernähe
und Effizienz des Verwaltungshandelns
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1.
STÄRKEN
einer Bezirkshauptmannschaft
1.1.
Örtliche
Zuständigkeit – Regionalbezug
GROSS genug für:
·
Fachliche und
sachliche Kompetenz
·
Wirtschaftliches
und effizientes Handeln
KLEIN genug für:
·
Bürgernähe,
rasche Erreichbarkeit
·
Unmittelbaren
Kontakt zur Bevölkerung
·
Ortskenntnisse
und Regionsbezug
·
Vertrauensbildung
hinsichtlich
Beratungs- und Lösungskompetenz
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1.2. Objektivität
und Professionalität
Berufsmäßig
tätige, nach obenhin verantwortliche Amtswalter
gewährleisten
kontinuierliches Verwaltungshandeln.
Ausgewogenes
Verhältnis zwischen DISTANZ und NÄHE.
1.3. Verwirklichung
des Subsidiaritätsprinzips
Kleinste Verwaltungseinheit, die in der Lage ist, fast
alle Materien des Verwaltungshandelns kompetent abzudecken.
(Intention
des Verwaltungsreformgesetzes 2001)
1.4.
Zuständigkeitsübertragung
in zahlreichen Materiengesetzen
(zuletzt massiv durch die Verwaltungsreformgesetze des Bundes und der Länder
2001).
1.5. Katastrophenschutzkompetenz
Vorsorge
und rasches Handeln vor Ort
(über
Gemeindegrenzen hinweg)
Effizienz,
weil BH zugleich Sicherheitsbehörde ist.
1.6. Sicherheitskompetenz
Sicherheitsprobleme können rasch erkannt und
bearbeitet werden. Wirksames und rasches Handeln ist gewährleistet, weil die
Wachkörper direkt unterstellt sind.
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1.7. Beratungs-
und Servicekompetenz
·
Umfassende
Bürgerberatung (Kundenorientierung)
·
Anlagensprechtag
·
Gesundheitliche
Beratung (z.B. Reisemedizin, Impfberatung)
·
Forstliche
Beratung
(Forststraßenbau, Waldbewirtschaftung, Waldpädagogik,
Waldwirtschaftsgemeinschaften)
·
Veterinärfachliche
Beratung (Fleisch- und Milchhygiene)
·
Hilfestellung
für Gemeinden
·
Mutterberatung
Erziehungsberatung
Logopädischer Dienst
Schulpsychologischer Dienst
·
Familienberatung/Sozialberatung
·
Beratung bei
Alkoholproblemen
1.8. Soziale
Kompetenz
in OÖ. in Form der Sozialhilfeverbände, deren
Geschäftsstelle bei der Bezirkshauptmannschaft angesiedelt ist.
Daseinsvorsorge der Gemeinden – wirtschaftlich
gebündelt, Einrichtungen regional verteilt (z.B. Alten- und Pflegeheime).
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1.9.
Maßnahmen
und Instrumentarien zur Steigerung
von Effizienz und Bürgernähe
·
Anlagenabteilung
·
Anlagensprechtag
·
Verfahrenskonzentration
·
Erledigung in
spätestens 3 Monaten
·
Bürgerservicestellen
·
Langer
Amtstag
·
Partnerschaftsprinzip
in Schrift und Wort
(Partei als „Kunde“)
·
Elektronische
Verfahrensinformation (EVI)
·
Permanente
Aufgabenreform (des Landes OÖ)
·
Optimierungskommission
(Wirtschaft « Verwaltung)
·
Kostenrechnung
verbunden mit Benchmarking
·
Kundenforen,
jährliches Gespräch mit Vertetern der Industrie
·
Best
practice-Austausch zwischen den Bezirkshauptmannschaften
·
Projekt
„Wirkungsorientierte Verwaltung“ (WOV 2015)
·
Jährliche
Zielgespräche mit Mitarbeitern
und diverse Maßnahmen für die Mitarbeiter
·
Information
der Bevölkerung
durch regionale Medien, Homepages (aktuelle
Seite) etc.
·
E-Government
(erste Ansätze)
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1.10. Akzeptanz
·
Positive
Meinung der Bevölkerung
·
Kundenbefragung
in OÖ
durch ein renommiertes Beratungsunternehmen
(Herbst 2001) ergibt hervorragendes Ergebnis
(84% „außerordentlich zufrieden“ bzw. „sehr
zufrieden“)
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2.
SCHWÄCHEN
einer Bezirkshauptmannschaft
2.1. Zuständigkeit
der Bezirksverwaltungsbehörde
in den Bereichen der staatlichen Verwaltung als
Behörde
1. Instanz ist nicht in der
Bundesverfassung verankert.
2.2. Gesetzliche
Mehrfachregelungen
(EU, Bund, Land) bereiten
Schwierigkeiten in der Vollziehung
z.B. veterinärrechtliche Bestimmungen der EU,
oder Abfallrecht (Bund, Land),
Schulrecht (Bund, Land)
2.3. Mehrfachzuständigkeiten
für ein Vorhaben
z.B. Betriebsanlage:
Raumordnung, Baurecht (®Gemeinde)
gewerbliche Betriebsanlage (®BH)
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2.4. Position
als Sicherheitsbehörde verbesserungsbedürftig
·
Für
Kriminalitätsbekämpfung fehlen Instrumentarien
·
Anordnungsbefugnisse
mehrerer hierarchischer Ebenen
·
Einbindung in
die Landesverwaltung fehlt, obwohl durch viele
Materiengesetze Schnittstellen gegeben sind
(Katastrophenschutz)
·
Zugriff auf
die Wachkörper soll unbedingt erhalten bleiben
(aktuelle Diskussion – Neuorganisation und Reform der
Wachkörper)
2.5. Schulbehördliche
Kompetenzen verbesserungsbedürftig
(Instrumente
wie Kollegium des Bezirksschulrates sind nahezu
funktionslos)
2.6. Raumordnungs-
und Baukompetenz
fehlt
der Bezirkshauptmannschaft zu einem bürgernahen,
effektiven
Verwaltungshandeln.
2.7. Aufgaben
der Regionalentwicklung
kulturelle und wirtschaftliche Angelegenheiten eines
Bezirkes (einer Region) sind rechtlich nicht geregelt.
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2.8.
Ermessensspielraum
wird durch verstärkt kasuistische Gesetzgebung mehr
und mehr eingeengt, wodurch sich „Praxis-„ und „Bürgerferne“
ergibt.
2.9.
Regelungsdichte
(„Gesetzesflut“)
Zunehmende Problematik der Fülle an
Bestimmungen bereitet Schwierigkeiten bei bürgernaher und effizienter
Verwaltung.
Zusätzliche
ANREGUNG:
Bestimmte
Materien, die derzeit Sonderbehörden zugewiesen sind, könnten durch die
Bezirksverwaltungsbehörden besorgt werden:
(Grundverkehrskommission,
Agrarbehörde, Bezirksschulrat)