"Good Governance"

In der internationalen Verwaltungspraxis wird das traditionelle Staatsverständnis heute zunehmend von einem "Governance"-Verständnis abgelöst, welches neue Formen staatlicher Zusammenarbeit vorsieht. Im Vordergrund stehen netzwerkartige Kooperationen unterschiedlicher Staatsebenen (EU-Bund-Länder-Regionen-Kommunen) unter stärkerer Einbindung nichtstaatlicher Akteure und der Zivilgesellschaft.

Insbesondere auch auf Ebene der EU haben in den letzten Jahren Bestrebungen zur Entwicklung solcher neuer Formen der Regierens an Bedeutung gewonnen. In einem "Weißbuchs über Europäisches Regieren" wurden folgende Grundsätze guten europäischen Regierens ("Good Governance") festgehalten:

Ÿ         Offenheit und Transparenz staatlicher Institutionen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten und Entscheidungen;

Ÿ         Partizipation sämtlicher relevanten Akteure in Politikgestaltungs- und Entscheidungsprozesse;

Ÿ         Verantwortlichkeit durch klare Rollenverteilung zwischen Politik und Verwaltung sowie klare und nach Außen kommunizierte Verantwortlichkeitsbereiche und Leistungsergebnisse sämtlicher Verwaltungseinheiten;

Ÿ         Höhere Effektivität staatlichen Handelns durch Fokussierung auf Wirkungen, Zielvorgaben, Folgeabschätzungen sowie eine Dezentralisierung von Entscheidungen;

Ÿ         Kohärenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns durch gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit.

Zur konkreten Umsetzung dieser "Good Governance"-Prinzipien sind eine bessere Einbindung interessierter Akteure sowie größerer Offenheit insbesondere durch Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien vorgesehen. Regieren soll vermehrt weniger durch Eingriffe "von oben" erfolgen und die klassische legistischen Politikinstrumente werden um nichtgesetzgeberische Maßnahme (z.B. Rahmenrichtlinien, wirtschaftliche und andere incentives) ergänzt. Auch werden rechtsvereinfachende Maßnahmen (Deregulierung) und der Aufbaus einer Evaluierungs- und Feedback-Kultur als zentral erachtet.