Textvorschlag Dr.
Schnizer zu den Themen
Artikel 49. Jede
Person hat das Recht, über Angelegenheiten öffentlicher Einrichtungen Auskunft
zu erhalten und in deren Dokumente Einsicht zu nehmen. Die Auskunft und der
Zugang können im öffentlichen Interesse oder zum Schutz von Rechten und
Freiheiten anderer gesetzlich beschränkt werden.