Dr. Peter Kostelka
Wien, 19. Februar 2004
Herrn
Generalsekretär
Mag. Werner Wutscher
Sehr geehrter Herr Generalsekretär!
Herzlichen Dank
für Ihren Brief vom 12. Februar l.J., mit dem Sie mich über den Stand der
Diskussionen in Ihrem Ausschuss für Fragen der Amtsverschwiegenheit und
Auskunftspflicht informieren.
Ich verstehe
Ihre Argumentationen durchaus, muss Ihnen aber aus Sicht meines Ausschusses
– soweit ich dies zwischen zwei Sitzungen beurteilen kann –
berichten, dass auch der Ausschuss "Demokratische Kontrolle" sich mit
dieser Frage beschäftigt hat und wahrscheinlich auch diesbezügliche Vorschläge
dem Plenum des Konvents erstatten wird. Ausschlaggebend dafür ist, dass wir die
Beratung der Amtsverschwiegenheit ausdrücklich vom Konvent als
"Pflichtaufgabe" übertragen erhalten haben. Wir werden uns daher
dieser Aufgabe nur schwer entschlagen können. Zudem zeichnet sich im Ausschuss,
der ansonst von eher kontroversiellen Diskussionen geprägt ist, ein breiter
Konsens in dieser Frage ab. Schließlich hat sich der Ausschuss durch die
Einholung von Kurzgutachten externer Experten (Prof. Kucsko-Stadlmayer, Prof.
Hengstschläger und Univ.Ass. Feik) auch bereits nach außen weitgehend
präjudiziert, Aussagen zu diesem Fragenkomplex zu machen.
Ich finde dies auch nicht sonderlich
tragisch. Fürs Erste scheinen beide Ausschüsse in ihren Vorschlägen zwar nicht
parallel, aber zumindest in die selbe Richtung zu gehen. Davon unabhängig wird
dies sicherlich nicht der einzige Fall sein, in dem sich mit einem Problem
mehrere Ausschüsse befassen. Letztendlich bedeutet dies für den Konvent selbst
nur eine noch größere Vielfalt an Vorschlägen, aus denen er auswählen kann.
Mit bestem Dank für
Ihre Information verbleibe ich
mit herzlichen
Grüßen
Dr. Kostelka e.h.