Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst
ARBEITSPAPIER
MÖGLICHE VERFASSUNGSÄNDERUNGEN
I. Auf Grund der voraussichtlichen Empfehlungen der Bundesheerreformkommission (Stand 2. Juni 2004):
a) B-VG:
- zusätzliche Verankerung der ESVP-Teilnahme als Aufgabe des Bundesheeres (Art. 79 Abs. 1)
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für mehrjährige (rechtlich verbindliche) Ausgabenpläne
- allfällige Schaffung einer Rechtsgrundlage für Ausgliederungen auch im Bundesheer
b) KSE-BVG:
- Formalanpassung an ESVP-Diktion
- (Teil)aufhebung des Freiwilligkeitsgrundsatzes bei Auslandseinsätzen
II. Sonstige vom BMLV angestrebte Modifikationen:
- Umwandlung der Bundesheer-Beschwerdekommission in ein parlamentarisches Gremium unter völliger Loslösung vom BMLV
- Entfall des Oberbefehles (Art. 80 Abs. 1 B-VG)
- Wegfall der Heranziehbarkeit des Bundesheeres zu Exekutionen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 46 Abs. 2 B-VG)
- Wegfall der Beschlussfassung über eine Kriegserklärung (Art. 38 B-VG)
- Wegfall der Militärgerichtsbarkeit (Art. 84 B-VG)
- (Teil)wegfall des selbständigen Einschreitens des Bundesheeres zu Assistenzzwecken (Art. 79 Abs. 5 B-VG)
- Einführung eines umfassenden „Quellenschutzes“ (wie Art. 52a Abs. 2 zweiter Satz B-VG) auch hinsichtlich Volksanwaltschaft, Rechnungshof, etc.
- Formalanpassung des KSE-BVG an ESVP-Diktion
- diverse Verwaltungsvereinfachungen im KSE-BVG
- völlige Aufhebung der Freiwilligkeiterfordernisse bei Auslandsübungen (KSE-BVG)
- Weisungsfreistellung aller Rechtsschutzbeauftragten (im MBG, SPG, StPO)
3. Juni 2004
SATZINGER eh