o.Univ.-Prof.Dr.Bernhard Raschauer
Universität Wien - Juridicum A-1010
Wien
Institut für Staats- Schottenbastei 10-16
und
Verwaltungsrecht Telefon
4277-35452
Telefax 4277-35459
Univ Prof
Wien, am 23. 5.
2004
DDr. Heinz Mayer
betr.: Österreich Konvent - Ausschuss 1
Sehr geehrter
Herr Vorsitzender !
Lieber Heinz !
Wunschgemäß nehme ich zum Präsidiumswunsch auf neuerliche Beratung der verfassungsrechtlichen Verankerung der "Umfassenden Landesverteidigung" Stellung:
Ich habe persönlich für eine ersatzlose Aufhebung des Art 9a B-VG votiert, und zwar in seiner Gesamtheit - soweit ein Wehrdienst oder ein sonstiger Dienst für erforderlich erachtet wird, ist dies auf dem Boden von Art 4 EMRK auch einfachgesetzlich möglich.
Ich habe sodann die Kritik von nicht diesem Ausschuss angehörenden Konventsmitgliedern Ernst genommen, dass noch gar keine Klarheit über die Zukunft der "Neutralität" besteht und man daher nicht vorschnell den damit im Zusammenhang stehenden Art 9a B-VG abschaffen solle. Dementsprechend bin ich Dir dankbar, dass Du die entsprechende (nachträgliche) abweichende Stellungnahme vorbehaltslos in Deinen Ausschussbericht aufgenommen hast.
Nun sehe ich jedoch nach wie vor keinerlei Klarheit über die Zukunft der "Neutralität". Wenn daher das Präsidium hier und jetzt zu einer Stellungnahme zur Umfassenden Landesverteidigung drängt, kann ich persönlich nur für die ersatzlose Aufhebung des Art 9a B-VG votieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Raschauer, e.h.