„Artikel sx. Die Republik Österreich bekennt sich zu einer
aktiven Friedenspolitik auf der Grundlage der Neutralität und des solidarischen
Zusammenwirkens in der Europäischen Union. Österreich nimmt an Kampfeinsätzen
im Ausland zur Herbeiführung von Frieden nur aufgrund von Beschlüssen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen teil, die zu solchen ermächtigen.“
·
Aufrechterhaltung
des Art. 9a B-VG: In Anbetracht der in der Sitzung des Ausschusses am 18. Juni
2004 erfolgten Diskussion über die vom BMLV vorgelegten Textvorschläge für ein
Prinzip der „Umfassenden Sicherheitsvorsorge“, die im wesentlichen die – ohne
Verfassungsmehrheit beschlossene – Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin des
Jahres 2001 übernimmt, bin ich zu der Auffassung gekommen, dass an der
geltenden Fassung des Art. 9a Abs. 1 und 2 B-VG festgehalten werden sollte.
·
Aufrechterhaltung
des Neutralitäts-BVG als Verfassungstrabant (im Präsidium bereits konsentiert)
·
Integration
des KSE-BVG in den Verfassungstext
Die
Sozialdemokratische Parlamentsfraktion
Klub der
sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat,
Bundesrat und
Europäischen Parlament
Austria - 1017 Wien,
Parlament