Mag. Dr. Madeleine PETROVIC                                                    20. September 2004

 

 

Anmerkungen zum Entwurf Ausschussbericht a3 zum Ergänzungsmandat

 

 

Aus Anlass des gesamthaften Vorschlags des Städtebunds verweise ich auf die Textvorschläge von Ass.-Prof. Dr. Karim Giese zum Kapitel Gemeinden, welche in Auftrag von Präsidiumsmitglied Dr. Glawischnig ausgearbeitet wurden. Mit den Textvorschlägen werden folgende Ziele verfolgt:

· Ausweitung des Aufgabenvorbehalts des Gemeinderats

· Konkretisierung der Ausnahmen zur Öffentlichkeit des Gemeinderats
· Möglichkeit einer Vertretung für den einzelnen Gemeinderat/die einzelne Gemeinderätin
· Zwingende Beantwortung einer Aufsichtsbeschwerde
· Misstrauensvotum gegenüber dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin aufgrund der Bundesverfassung
Wir werden diese Textvorschläge im Rahmen der Präsidiumsverhandlungen einbringen. Außerdem wurde zu den Mindestkontrollrechten im Gemeinderat ein Textvorschlag in Ausschuss 8 eingebracht.

 

 

Zu III.ca., cb., cc. – AusländerInnenwahlrecht

Sämtliche Textvorschläge des Ausschusses 3 halten sich exakt an die Vorgaben des Ergänzungsmandates mit Ausnahme der Textvorschläge zu diesem Punkt.

In beiden Vorschlägen ist eine Einschränkung vorgenommen, die nicht Teil des Ergänzungsmandates war, überdies wird eine inhaltliche Ausschussmeinung (Beschränkung auf das aktive Wahlrecht) wiedergegeben, die ebenfalls nicht Teil des Ergänzungsmandates war.

Daher schlage ich vor, der ansonsten bewährten Vorgangsweise, sich an das Ergänzungsmandat zu halten, auch in diesem Punkt zu folgen und dementsprechend aus den beiden Textvorschlägen die Klammerausdrücke zu entfernen sowie den letzten Absatz der Anmerkungen zu streichen.

 

Zu III.6.cc. – Begutachtungsverfahren

Auch in diesem Fall wurde in den Anmerkungen eine inhaltliche Positionierung aufgenommen, die nicht vom Ergänzungsmandat umfasst war und die auch dem ursprünglichen Ausschussbericht nicht entspricht, in dem ich – und andere Mitglieder des a3 – eine Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen in das Begutachtungsverfahren gefordert haben.

Daher schlage ich vor, den Satz „Weiters wäre darauf hinzuweisen, dass sich die die Festlegung der einzubeziehenden Interessentenkreise an der bisher geübten Praxis orientieren soll (insbesondere Interessenvertretungen).“ zu streichen – die Positionen zu dieser Frage sind ohnehin im Ausschussbericht vom 9.2.2004 auf Seite 14 wiedergegeben.

 

Zu III.15. – Gemeindeverbände

Ich spreche mich weiterhin dafür aus, dass die Organisation der Gemeindeverbände nur durch Landesgesetz geregelt werden soll.