Mag. Dr. Madeleine
PETROVIC 20.
September 2004
Anmerkungen zum
Entwurf Ausschussbericht a3 zum Ergänzungsmandat
Aus Anlass des
gesamthaften Vorschlags des Städtebunds verweise ich auf die Textvorschläge von
Ass.-Prof. Dr. Karim Giese zum Kapitel Gemeinden, welche in Auftrag von
Präsidiumsmitglied Dr. Glawischnig ausgearbeitet wurden. Mit den
Textvorschlägen werden folgende Ziele verfolgt:
· Ausweitung des Aufgabenvorbehalts des
Gemeinderats
· Konkretisierung der Ausnahmen zur
Öffentlichkeit des Gemeinderats
· Möglichkeit einer Vertretung für den
einzelnen Gemeinderat/die einzelne Gemeinderätin
· Zwingende Beantwortung einer
Aufsichtsbeschwerde
· Misstrauensvotum gegenüber dem
Bürgermeister/der Bürgermeisterin aufgrund der Bundesverfassung
Wir werden diese Textvorschläge im Rahmen der Präsidiumsverhandlungen
einbringen. Außerdem wurde zu den Mindestkontrollrechten im Gemeinderat ein
Textvorschlag in Ausschuss 8 eingebracht.
Zu III.ca., cb.,
cc. – AusländerInnenwahlrecht
Sämtliche
Textvorschläge des Ausschusses 3 halten sich exakt an die Vorgaben des
Ergänzungsmandates mit Ausnahme der Textvorschläge zu diesem Punkt.
In beiden
Vorschlägen ist eine Einschränkung vorgenommen, die nicht Teil des
Ergänzungsmandates war, überdies wird eine inhaltliche Ausschussmeinung
(Beschränkung auf das aktive Wahlrecht) wiedergegeben, die ebenfalls nicht Teil
des Ergänzungsmandates war.
Daher schlage ich
vor, der ansonsten bewährten Vorgangsweise, sich an das Ergänzungsmandat zu
halten, auch in diesem Punkt zu folgen und dementsprechend aus den beiden
Textvorschlägen die Klammerausdrücke zu entfernen sowie den letzten Absatz der
Anmerkungen zu streichen.
Zu III.6.cc. –
Begutachtungsverfahren
Auch in diesem Fall
wurde in den Anmerkungen eine inhaltliche Positionierung aufgenommen, die nicht
vom Ergänzungsmandat umfasst war und die auch dem ursprünglichen
Ausschussbericht nicht entspricht, in dem ich – und andere Mitglieder des a3 – eine
Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen in das Begutachtungsverfahren
gefordert haben.
Daher schlage ich
vor, den Satz „Weiters wäre darauf hinzuweisen, dass sich die die Festlegung
der einzubeziehenden Interessentenkreise an der bisher geübten Praxis
orientieren soll (insbesondere Interessenvertretungen).“ zu streichen – die
Positionen zu dieser Frage sind ohnehin im Ausschussbericht vom 9.2.2004 auf
Seite 14 wiedergegeben.
Zu III.15. –
Gemeindeverbände
Ich spreche mich
weiterhin dafür aus, dass die Organisation der Gemeindeverbände nur durch
Landesgesetz geregelt werden soll.