VERMÖGENSSUBSTANZSICHERUNG – ELEKTRIZITÄTSUNTERNEHMEN
Textvorschlag Korinek
Von den Anteilsrechten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (VERBUND) müssen mindestens 51 v.H. im Eigentum des Bundes bleiben. Gleiches gilt für die Landeselektrizitätsgesellschaften und die Illwerke AG im Hinblick auf die Anteile der Länder. Von den Unternehmungen zur Produktion und Verteilung von elektrischer Energie, die sich zum Zeitpunkt ... im Mehrheits- oder Alleineigentum des Bundes oder der VERBUND befinden, müssen mindestens 51 v.H. im Eigentum des Bundes oder der VERBUND bleiben.