VERMÖGENSSUBSTANZSICHERUNG – ELEKTRIZITÄTSUNTERNEHMEN

 

Textvorschlag Korinek

 

 

Von den Anteilsrechten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (VERBUND) müssen mindestens 51 v.H. im Eigentum des Bundes bleiben. Gleiches gilt für die Landeselektrizitätsgesellschaften und die Illwerke AG im Hinblick auf die An­teile der Länder. Von den Unternehmungen zur Produktion und Verteilung von elektri­scher Energie, die sich zum Zeitpunkt ... im Mehrheits- oder Alleineigentum des Bundes oder der VERBUND befinden, müssen mindestens 51 v.H. im Eigentum des Bundes oder der VERBUND bleiben.