Das Präsidium hat in seiner Sitzung
vom 28. Juni 2004 beschlossen, zu nachstehenden Themen eine Expertengruppe
einzusetzen:
1)
Einführung
des öffentlich-rechtlichen Vertrags
2) Sonstige Typen des Verwaltungshandelns (z.B. Ziel- oder Leistungsvereinbarungen, handelbare Zertifikate, Warnungen uä)
3)
Verfassungsrechtliche
oder einfachgesetzliche Festlegung?
4)
Abgrenzung
öffentliches Recht – Privatrecht, insbesondere hinsichtlich der
Gesetzgebungskompetenz
(unter Berücksichtigung einer Einführung
einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz)
1)
Aufgabe
des Typenzwangs?
2)
Einführung
eines allgemeinen Verwaltungsaktes oder Typenfestlegung durch den einfachen
Gesetzgeber als Anknüpfungspunkt für den Rechtsschutz
3)
Einführung
neuer Rechtsschutzinstrumente (z.B. Urteilsklage, Leistungsklage, einstweilige
Verfügung)
C) Auswirkungen der Ergebnisse von A) und B) insbesondere auf die
Privatwirtschaftsverwaltung, etwa hinsichtlich Gesetzesbindung,
Grundrechtsbindung, Rechtsschutz und Amtshaftung
Zeitplan:
Die Expertengruppe wird ersucht, dem Präsidium über die Ergebnisse der
Beratungen schriftlich bis 30. September 2004 zu berichten.