Österreich-Konvent

TONBANDABSCHRIFT

 

 

3. Sitzung,

Freitag, 25. Juli 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Tagesordnung

 

1. Geschäftsordnung des Österreich–Konvents (s. Beilage 1)

Der beigeschlossene Entwurf einer Geschäftsordnung des Österreich–Konvents ist eine unter Berücksichtigung von Abänderungsanträgen vorgenommene Überarbeitung des in der Sitzung am 30. Juni 2003 aufgelegten ersten Entwurfes. Die vom ersten Entwurf abweichenden textlichen Änderungen (Ergänzungen bzw. Streichungen) sind kursiv kenntlich gemacht.

2. Bestellung der Vorsitzenden und Zusammensetzung der Ausschüsse 1 bis 9

(s. Beilage 2)

Von den in der Sitzung am 10. Juli 2003 eingesetzten 10 Ausschüssen werden vorerst nur für die Ausschüsse 1 bis 9 die Vorsitzenden bestellt und die Zusammensetzung bestimmt; hinsichtlich des Ausschusses 10 wird dies zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

 


 

Inhalt

 

 

 

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler............................................ 4

Dr. Andreas Khol........................................................................................................... 4

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer .............. 5

Mag. Terezija Stoisits.................................................................................................... 6

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler............................................ 7

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner...................... 8

Mag. Werner Wutscher................................................................................................. 9

Dr. Peter Kostelka......................................................................................................... 9

MMag. Dr. Madeleine Petrovic..................................................................................... 10

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.......................................... 11

Dr. Bernd-Christian Funk............................................................................................ 12

Mag. Terezija Stoisits.................................................................................................. 12

Dr. Manfred Matzka..................................................................................................... 13

Dr. Andreas Khol......................................................................................................... 14

Dr. Claudia Kahr.......................................................................................................... 15

Dr. Bernd-Christian Funk............................................................................................ 15

Johann Hatzl................................................................................................................ 16

Dr. Johannes Schnizer............................................................................................... 17

Dr. Maria Berger.......................................................................................................... 18

Prof. Herwig Hösele.................................................................................................... 18

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer................................................................................ 19

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.......................................... 20


Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich bitte die Mitglieder des Konvents, die Plätze einzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Konvents und begrüße Sie dazu sehr herzlich.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich eine Frage an die Frau Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits und Frau Dr. Madeleine Petrovic richten. Diese beiden Abgeordneten haben sich zu Wort gemeldet, aber nicht angeführt, zu welchem Tagesordnungspunkt. Frau Abgeordnete, zu welchem Tagesordnungspunkt wollen Sie das Wort ergreifen?

Mag. Terezija Stoisits: Zur Geschäftsordnung.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Gut. Wir nehmen Ihre Wortmeldung, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, zum Tagesordnungspunkt 1, Geschäftsordnung. Danke schön.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben die heutige Tagesordnung zugesandt bekommen. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 1, der Geschäftsordnung. Der Entwurf, der Ihnen am 30. Juni zugegangen ist, wurde vom Präsidium auf Grund der eingebrachten Abänderungsanträge überarbeitet, und es liegt Ihnen nunmehr der überarbeitete Entwurf der Geschäftsordnung vor, in dem Abänderungsanträge eingearbeitet wurden.

Als Erster zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident des Nationalrates Dr. Khol. Bitte sehr

Dr. Andreas Khol: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Präsidium auf Grund der Debatte, die wir in den letzten Konventsitzungen hatten, und den Anregungen, die aus der Mitte des Konvents gekommen sind, weitgehend Rechnung tragend, den Entwurf des 30. 6. in einigen Punkten ergänzt und verändert.

Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass wir die Fragen, insbesondere der Veröffentlichung, in einer den Wünschen des Konvents entsprechenden sehr großzügigen Weise im § 44 geregelt haben. Die Frage des Hearings von bürgergesellschaftlichen Organisationen haben wir ausdrücklich im § 11 verankert. Auch haben wir vorgeschlagen, dem Vorsitzenden des Konvents bei der Rednerliste eine gewisse, strukturberücksichtigende Organisationsgewalt zuzugestehen, sodass er die Debatten sachlich ordnen kann. Wichtig ist auch, dass wir – dem Wunsch des Konvents Rechnung tragend – festgehalten haben, dass Ausschüsse gemeinsame Sitzungen abhalten können, und dass sich auch jedes Ausschussmitglied in jedem anderen Ausschuss durch ein Mitglied des Konvents ohne Stimm-, aber mit Rederecht vertreten lassen kann. Zur Vertretung komme ich noch.

Wir haben die Frage der Protokollierung und auch die Veröffentlichung dieser Protokolle, aller Protokolle, wie es der Wunsch mehrerer Redner der letzten Sitzung war, geregelt.

Besonders wichtig, glaube ich, ist die Formulierung des § 40 der Geschäftsordnung, dass jedes Mitglied des Konvents dem Vorsitzenden schriftliche Vorschläge oder Beiträge, die sich auf die Aufgabenstellung des Konvents oder seiner Ausschüsse beziehen, übermitteln kann. Diese Vorschläge – schriftliche Beiträge, Berichtsentwürfe, Textvorschläge – werden den Mitgliedern des Präsidiums vorgelegt und auch veröffentlicht. Damit ist also Information, Transparenz und Initiative geregelt.

Eine offene Frage, die ich ansprechen möchte, war jene, wer sich im Konvent und in den Ausschüssen vertreten lassen kann. Das hat das Gründungskomitee sehr klar geregelt: Landeshauptleute, Regierungsmitglieder, die vier Sozialpartner. In den Debatten bereits beim letzten Konvent, aber auch in der Kommunikation, die wir alle untereinander pflegen, hat sich herausgestellt, dass sich für die Vertreter des Städte- und des Gemeindebundes, also der dritten großen Gebietskörperschaft, das Nichtvertretungsrecht als eine schwerwiegende Behinderung herausstellen hätte können. Das Präsidium ist diesbezüglich an den Vorsitzenden des Gründungskomitees herangetreten, der gemeint hat, dass, wenn das Präsidium dieser Ansicht ist, sich auch das Komitee dem nicht verschließt.

Daher bringe ich jetzt den Abänderungsantrag zum § 7 der Geschäftsordnung ein – im Namen von Andreas Khol, Heinz Fischer, Terezija Stoisits und Dieter Böhmdorfer durch seinen Vertreter – durch seine Autorisierung per Unterschrift –, der lautet:

Die dem Konvent angehörenden Mitglieder der Bundesregierung, die Landeshauptleute, die Vertreter des österreichischen Gemeindebundes und des österreichischen Städtebundes und die Vertreter der Sozialpartner können sich im Falle ihrer Verhinderung, an einer Sitzung des Konvents teilzunehmen, ad hoc durch ein von ihnen namhaft zu machendes Ersatzmitglied vertreten lassen. Dies ist dem/der Vorsitzenden zu melden.

Ich glaube, dass damit einem Wunsch vor allem auch von Helmut Mödlhammer und Landeshauptmann Michael Häupl Rechnung getragen wurde.

Ich denke, dass wir mit der Geschäftsordnung einen guten Entwurf vorgelegt haben, der es möglich machen wird, dass Erstens sich jeder und jede einbringen kann, und dass Zweitens über alles maximale Transparenz besteht, weil im Internet unter der Internetadresse www.konvent.gv.at alles, was der Konvent zu bieten hat, alle Protokolle, alle Berichte, alle Textentwürfe abrufbar sind. Durch die Regelungen, wie die Willensbildung im Konvent erfolgt, nämlich nach dem Konsensprinzip, finden wir hoffentlich den goldenen Mittelweg zwischen Mehrheit und Minderheit auf der einen Seite, aber auch dem Bewusstsein, dass nur was konsensfähig ist, auch eine Chance hat, später Verfassung zu werden. Ich bitte Sie, dieser Geschäftsordnung zuzustimmen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Präsident! Der Abänderungsantrag liegt vor. Er ist auch bereits zur Verteilung gebracht worden und wird damit auch zur Abstimmung gebracht werden.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident Dr. Heinz Fischer. Bitte, Herr Präsident!

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Sie werden sich nicht wundern, dass ich so etwas wie eine Pro-Wortmeldung zur Geschäftsordnung abgebe, auch wenn das in unseren Spielregeln gar nicht ausdrücklich vorgesehen ist, zwischen pro und contra zu unterscheiden. Aber auch ich möchte betonen, dass wir uns nach besten Kräften bemüht haben, den ursprünglichen Entwurf, der ja auch schon das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen war, noch zu verbessern, insbesondere im Licht von Argumenten, die hier im Plenum, aber auch in verschiedenen Einzelgesprächen vorgebracht wurden, sodass ich meine, dass dieser Text jetzt ein vernünftiges Arbeiten im Konvent, im Präsidium, in den Ausschüssen und auch gegenüber der Öffentlichkeit ermöglicht.

Vielleicht darf ich noch einige Anmerkungen zu Fragen machen, die aufgetaucht sind im Zuge von Überlegungen, die seit der Versendung des Textes angestellt wurden oder die uns vielleicht helfen könnten, eine vernünftige Handhabung zu gewährleisten.

Zur der Frage der Vertretungsregelung ist bereits Stellung genommen worden; es liegt ein Abänderungsantrag vor, es muss nichts weiter gesagt werden. Dann haben wir im Paragraph 12 Absatz 5 eine Bestimmung, dass das Präsidium die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die Vorberatungen der Ausschüsse festlegt. Ich bin gefragt worden, ob das so zu verstehen ist, dass die Ausschüsse quasi unter einem ständigen inhaltlichen, detaillierten und zeitlichen Kuratel stehen. Das ist nicht gedacht. Das ist auch nicht möglich. Das wäre auch nicht praktikabel.

Bereits jetzt wurde ein Teil dieser Aufgaben vom Präsidium erfüllt, indem man gesagt hat, wir wollen in Ausschüssen arbeiten, wir denken derzeit - und haben es auch so festgelegt – an zehn Ausschüsse. Wir haben die Größe der Ausschüsse festgelegt. Wir haben die groben Themenstellungen festgelegt. Aber ich denke, dass jetzt dann vor allem der jeweilige Ausschussobmann am Wort und am Zug sein wird, um das noch zu vertiefen, um Überlegungen anzustellen, wie sich dieser Auftrag bewältigen lässt, und dass man dann im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Konvents, um Überschneidungen zu vermeiden, vielleicht noch präzisierend die Aufgabenstellung festlegen kann, dass man auch über die noch nicht entschiedene Frage diskutiert, wann denn die Ausschüsse zu arbeiten beginnen sollen. Aber diese Bestimmung ist nicht als eine Bevormundung in Richtung der Ausschüsse gedacht. So sehe ich es jedenfalls.

Zweitens möchte ich in Erinnerung rufen - damit da keine Missverständnisse entstehen - wir haben gleich im nächsten Paragraphen 13 Ziffer 1 den Begriff, „Wortprotokoll“ verwendet. Gedacht ist in der Praxis des Konvents, weil wir ja mit Ressourcen, Geld, Manpower et cetera sparsam umgehen, dass eine Tonbandaufnahme mitläuft und dass von diesem Tonband eine Abschrift hergestellt wird, die genau wiedergibt, was auf diesem Tonband enthalten ist. Und dass diese Niederschrift dann so, wie das hier vorgesehen ist, dem Konvent übermittelt wird und in bestimmten Fällen auch noch eine Rechtschreibkorrektur oder Ähnliches vorgenommen werden kann.

Im parlamentarischen Bereich verwenden wir den Begriff Protokoll auch noch in einem anderen Sinn für einen sehr aufwendig redigierten, mit Zwischenrufen versehenen und bearbeiteten Text – an das ist hier nicht gedacht, sondern es handelt sich um die Niederschrift eines Tonbandes.

Dann möchte ich noch als letztes sagen, das im Paragraph 21 Absatz 3 davon die Rede ist, dass der Vorsitzende eines Ausschusses den Ausschussbericht macht. Die Frage, ob dieser Ausschussbericht nur die Privatangelegenheit des Vorsitzenden ist oder ob der Gesamtausschuss quasi noch erfährt, was in dem Ausschussbericht drinnen steht, ist so zu beantworten, dass ja vorgesehen ist, dass jedes Ausschussmitglied, das eine abweichende Stellungnahme gegenüber dem Ausschussbericht deponieren will, dies auch tun kann. Und das setzt implizit voraus, dass dieser Ausschussbericht, bevor er abgegeben wird, den Mitgliedern des Ausschusses vorliegt, weil sonst hätten diese ja keine Gelegenheit, eine abweichende Stellungnahme zu formulieren, die, wie hier ausdrücklich angeordnet, dem Ausschussbericht beizulegen ist.

Also falls jemand sich daran gestoßen hat oder Sorge hätte, dass hier der Ausschuss dann gar nicht mehr erfährt, was in dem Bericht drinnen steht, glaube ich, dass man das durch diesen Text und durch diesen Wortlaut entkräften kann. Im Übrigen hoffe ich auch, dass wir im vollen Einvernehmen diese Geschäftsordnung beschließen können. Danke vielmals.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Präsident! Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Bitte sehr, Frau Abgeordnete!

Mag. Terezija Stoisits: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wie Präsident Khol und auch Präsident Fischer ja bereits angekündigt haben, vertrete auch ich sozusagen die Position des Präsidiums, jene des Konsenses über den Geschäftsordnungsvorschlag. Daraus ergibt sich schlüssig, dass ich und auch Frau Dr. Petrovic dieser vorgelegten Geschäftsordnung in der Fassung des Abänderungsantrages auch zustimmen werden. Ich möchte hier in erster Linie zum Ausdruck bringen, dass Geschäftsordnungen, auch wenn das Präsidium noch so klein ist, die sozusagen im Konsens entstehen, eben ein Konsens sind, und dass das nicht heißt, dass jede einzelne Bestimmung, die darin enthalten ist, jedem Mitglied des Präsidiums jetzt sozusagen auch 100 Prozent Vergnügen bereitet und es immer noch möglich ist, es wahrscheinlich noch Möglichkeiten gegeben hätte, hier noch mehr einfließen zu lassen. Aber es ist ein Kompromiss und so kam auch dieser Konsens zu Stande und deshalb möchte auch ich Sie bitten, darauf sozusagen Rücksicht zu nehmen und dem auch die Zustimmung zu geben. Mich freut besonders, dass auch ein Vorschlag, den die Frau Dr. Glawischnig, in diesem Fall für die Grünen eingebracht hat, nämlich dass die vom Herrn Präsidenten Khol bereits angesprochene Möglichkeit der Abhaltung von Hearings für zivilgesellschaftliche Organisationen enthalten ist. Das vor allem auch deshalb, weil sie alle bei den ersten beiden Sitzungen des Konvents quasi physisch miterlebt haben, dass es hier Unmut darüber gegeben hat, in welcher Form sich der Konvent zusammensetzt. Ich bin der Auffassung, dass durch diese Bestimmung der Geschäftsordnung, diese nicht so harmonische Stimmung ein bisschen in eine positive Richtung abgemildert werden konnte, und ich hoffe, dass wir gerade diesen Paragraphen, wenn Sie so wollen, auch wirklich mit Leben erfüllen, was sich auch in den Ergebnissen zeigen wird.

Das Zweite, was ich feststellen möchte, ist, nachdem wir uns heute zum dritten Mal treffen und es natürlich immer wieder vorkommt, dass jemand nicht kommen kann. Manche können nicht kommen, können sich aber nicht vertreten lassen, das hat der Herr Präsident hier schon angesprochen. Ein kleiner Teil der Mitglieder des Konvents, in dem Fall sind das aus meiner Sicht die privilegierten Mitglieder des Konvents, die sich vertreten lassen können, kommen trotzdem. Ich sehe heute auch wieder den Herrn Landeshauptmann Pühringer beispielsweise hier, von dem man sicher nicht behaupten kann, dass er jetzt nicht viel zu tun hätte, ganz im Gegenteil. Andere Landeshauptleute, in dem Fall Männer, sind bereits zum dritten Mal nicht hier im Konvent anwesend. Machen Sie sich bitte selber ihren Reim drauf, was das bedeutet. Ich mache mir, oder ich habe da so die Vorstellung, aha, da gibt es Herren, die kommen nicht, warten was die hohe Gesellschaft hier, jetzt vor allem von Seiten der Wissenschaft zu Stande bringt, und dann werden die uns quasi ihren Sermon dazu abgeben. Das möchte ich schon zu Beginn unserer Beratungen festhalten, weil sich das auch auf die Arbeit in den Ausschüssen – zu der ich mich vielleicht noch einmal zu Wort melden kann, Herr Präsident, um das nicht schon vorwegzunehmen – bestimmte Auswirkungen haben wird.

Es war mir ein Bedürfnis, diese Anmerkung schon zu Beginn unserer Beratungen zu machen, und ich bitte Sie um die Zustimmung zu dieser Geschäftsordnung, dass die wirkliche und tatsächliche Arbeit in geregelten Bahnen der Geschäftsordnung, also auf Basis der Geschäftsordnung beginnen kann. Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Frau Abgeordnete. In der Zwischenzeit ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic eingelangt. Frau Abgeordnete, Sie haben vor Beginn der Sitzung eine Wortmeldung abgegeben, aber nicht präzisiert, zu welchem Tagesordnungspunkt. Zu den Ausschüssen, danke schön.

Damit ist die Rednerliste bezüglich des Tagesordnungspunktes 1 erschöpft.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Geschäftsordnung. Ich gehe derart vor, dass wir zuerst über den Abänderungsantrag zum § 7, der von Herrn Präsident Dr. Khol eingebracht wurde, abstimmen. Wer mit der geänderten Fassung des § 7 einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist, wenn ich richtig sehe, einstimmig.

Wir gelangen nunmehr zu den restlichen Paragraphen der Geschäftsordnung, das sind die §§ 1 bis 6 sowie 8 bis zum Ende. Wer mit dieser Geschäftsordnung, die Ihnen gleichfalls vorliegt, einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist gleichfalls einstimmig, wenn ich das richtig gesehen habe. Damit ist die Geschäftsordnung in der Fassung des Abänderungsantrages zum § 7 beschlossen.

 

Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 2, der im Wesentlichen eine Fortsetzung dessen ist, was bereits beim letzten Mal in Verhandlung genommen wurde. Ich darf daran erinnern, dass wir beim letzten Mal zehn Ausschüsse eingesetzt haben, und dass wir an Sie das Ersuchen gerichtet haben, Meldungen abzugeben, in welchen Ausschüssen Sie mitarbeiten wollen. Das Präsidium hat auf Grund der Meldungen einerseits eine Ausschusszusammensetzung vorgenommen und andererseits auch einen Vorschlag für die Vorsitzenden der Ausschüsse erstellt. Diese Vorschläge liegen Ihnen gleichfalls vor, wurden Ihnen im übrigen bereits vor einigen Tagen schriftlich zugemittelt. Das Präsidium ist übereinkommen, derzeit nur für die Ausschüsse 1 bis 9 eine Zusammensetzung vorzusehen beziehungsweise Ausschussvorsitzende zu bestellen; bezüglich des Ausschusses 10, der sich der Finanzverfassung und dem Finanzausgleich zu widmen haben wird, wird diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt eine gleiche Vorgangsweise wie hinsichtlich der Ausschüsse 1 bis 9 gewählt werden. Wir werden daher heute nur die Ausschüsse 1 bis 9 beziehungsweise deren Zusammensetzung behandeln.

Ich darf auch noch auf etwas anderes aufmerksam machen. Sie haben in den Unterlagen, die Ihnen zugegangen sind, nicht nur die Zusammensetzung und die jeweiligen Ausschussvorsitzenden enthalten, sondern auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse. Ich mache darauf aufmerksam, dass darüber heute nicht abgestimmt wird. Die stellvertretenden Vorsitzenden werden von den Ausschüssen selbst bestellt, das heißt, die Namen, die Sie in den Unterlagen für die Stellvertreter vorfinden, sind nur Vorschläge, die von Ihnen dann im Ausschuss selbst aufgegriffen werden können, die aber für Sie nicht verbindlich sind. Sie müssen sich nicht daran halten, Sie können sich aber daran halten. Aber ich mache gleich jetzt darauf aufmerksam: über die Stellvertreter wird heute nicht abgestimmt.

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich als Erste die Frau Präsidentin Angela Orthner zu Wort gemeldet. Ich erteile es Ihr. Bitte, Frau Präsidentin.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgehend von der letzten Konventsitzung, wo es ja die Einladung und die Bitte gegeben hat, dass man die Prioritäten, die für die Mitarbeit in den Ausschüssen gegeben ist, bekannt geben soll, wurde in den letzten Tagen und heute eine Zusammenfassung über die Ausschussmitglieder aufgelegt. Es sind in den letzten Tagen doch einige Wünsche noch gekommen, Wünsche in anderen Ausschüssen tätig sein zu wollen als einmal festgelegt, aber – und mir erscheint das sehr bedeutsam – vor allen Dingen auch viele Fragen, ja wie sieht es denn in den Ausschüssen inhaltlich jetzt aus, welche Themenschwerpunkte werden behandelt, wie sind die Abstimmungen der Ausschüsse untereinander, wie können wir auch klar machen, dass nicht in zwei Ausschüssen über die selbe Materie gesprochen wird, und wie können wir vor allen Dingen auch die Interessen der Mitglieder in den Ausschüssen dann gut verteilen. Ich begrüße sehr die Aufstellung, ich möchte das auch für meine Fraktion feststellen, dass wir mit allen Vorsitzenden selbstverständlich einverstanden sind, dass die stellvertretenden Vorsitzenden in den Ausschüssen gewählt werden, haben wir gerade auch durch unsere Geschäftsordnung beschlossen.

Ich bin auch sehr dafür, dass wir die Vorschlagslisten so belassen, wie sie jetzt sind, uns aber doch auch die Möglichkeit offen lassen, dass, wenn der Präsident Dr. Fiedler und auch die Ausschüsse untereinander, Inhalte abgesteckt haben, ihre genaue Aufgabe kennen und wissen, die Möglichkeit noch gegeben sein soll, dass man Ausschussmitglieder austauschen kann, oder, dass man seinen eigenen Interessen entsprechend noch in andere Ausschüsse wechseln kann.

Ansonsten glaube ich, dass wir gut daran tun, wenn diese Arbeit in den Sommermonaten jetzt geschieht, dass die inhaltliche Ausarbeitung ja das Wichtige und Entscheidende letztendlich sein wird, dass auch in einem Stufenverfahren die Richtigkeit gegeben ist, dass wir zu arbeiten beginnen und dass wir mit dieser ersten Festlegung ganz sicherlich auch in einen raschen Arbeitsvorgang kommen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Frau Präsidentin! Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Wutscher. Bitte sehr.

Mag. Werner Wutscher: Herr Präsident! Hoher Konvent! Ich möchte nicht auf die Zusammensetzung, sondern ein bisschen auf das Procedere betreffend die Ausschüsse eingehen. Ich würde nur das Ersuchen an das Präsidium richten, dass wir im Grunde genommen in der nächsten Zeit sehr rasch eine inhaltliche Klärung der Mandate vornehmen, denn die Ausschüsse sind ja relativ unkonkret in ihren Überschriften, und es wäre sehr notwendig, eine klare Struktur zu bekommen, in welcher Form wir zu arbeiten haben, was den inhaltlichen Teil angeht, was man sich exakt erwartet.

Darüber hinaus glaube ich, dass es sehr wichtig wäre, auch organisatorisch zu überlegen, dass vom Präsidium Leitlinien oder eine Check-Liste vorgegeben wird, wie wir in den Ausschüssen die Themen behandeln sollen, um eine möglichst gleichförmige Behandlung sicherzustellen, vor allem auch, um sich dann abzustimmen. Wir haben in einer Vielzahl von Bereichen Themen, die miteinander verwoben sind, und ich glaube, dass es notwendig sein wird, Schnittstellen zu definieren, wo die jeweiligen Ausschussvorsitzenden über das Präsidium miteinander kommunizieren, damit wir uns hier nicht in eine falsche Richtung bewegen.

Ich halte auch die schrittweisen Starts der Ausschüsse und der Arbeit für klug, weil die Dinge ja miteinander verbunden sind, und auch abhängen. Der letzte Punkt, den ich noch einbringen möchte, zumindest als Ausschussvorsitzender, und ich glaube, da spreche ich im Namen aller Ausschussvorsitzenden: dort, wo es ein Vertretungsrecht gibt, ersuche ich, um möglichst gleichförmige Vertretung. Das heißt, dass in jeder Sitzung dann auch jeweils der gleiche Vertreter da ist, damit wir da nicht einen ständigen Wechsel haben, was die Arbeit zusätzlich erschwert. Ich danke ihnen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke Ihnen auch. Als nächster zu Wort gemeldet ist, Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. Bitte sehr.

Dr. Peter Kostelka: Sehr verehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durchaus nicht ganz in Übereinstimmung mit meinem Vorredner, glaube ich, dass es die wesentliche Aufgabe der Ausschüsse sein wird, dass wir als erstes einmal den Aufgabenbereich zu definieren beginnen und ihn in weiterer Folge auch Schritt für Schritt abarbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass jeder einzelne Ausschuss bei seiner Arbeit durchaus noch auf Themen stoßen wird, die eine Mandatserweiterung mit sich bringen werden und das soll am Beginn der Tätigkeit nicht abgeschnitten werden.

Ziel muss auf jeden Fall sein, dass ein Einvernehmen angestrebt wird. Anstreben heißt, dass es nicht zwingend überall gelingen muss, aber das Ziel sollte es sein, und dort, wo es nicht erreicht werden kann, ist auf jeden Fall sicher zu stellen, dass die unterschiedlichen Gesichtspunkte im Bericht der Ausschüsse ihren Niederschlag finden.

Für mich ist das Recht jedes Mitgliedes auf eine abweichende Stellungnahme eine demokratische Selbstverständlichkeit, sie wäre aber durchaus ein Betriebsunfall, weil dies bedeutet, dass nicht in ausreichendem Maße und zur richtigen Zeit diskutiert worden ist. Denn eine solche Endberatung, wie der Herr Präsident Fischer es angeregt hat, hat im Ausschuss auf jeden Fall stattzufinden und sollte möglich machen, dass jedes Mitglied seine Position einbringt.

Das Erste muss sein, ein Arbeitsprogramm zu erarbeiten, wobei wohl damit begonnen werden muss, dass wir eine entsprechende Literaturübersicht erstellen. Es sollten alle zu einem ganz bestimmten Bereich in den letzten Jahren, oder auch Jahrzehnten, gestellten Forderungen und Vorstellungen, in die Diskussion Eingang finden, und in diesem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass nach § 29 und § 28 der GO, jedem Ausschuss eine fachliche Unterstützung zugesagt ist, und auch die Möglichkeit besteht, Aufträge zu erteilen.

Ich hoffe, dass das relativ rasch erfolgt, denn ohne eine solche inhaltliche, fachliche Unterstützung, wird die Tätigkeit der Ausschüsse kaum möglich sein, und darüber hinaus wird eine Unterstützung auch in Formulierungsarbeiten und in exploratorischen Arbeiten notwendig sein. Ich bitte hier das Präsidium um möglichst rasche Aktion.

Zwei oder drei abschließende Bemerkungen: für mich ist im § 31 die Formulierung hinsichtlich des Protokolls so zu verstehen, dass eine gemeinsame Verantwortung des Ausschussvorsitzenden und des Ausschussbetreuers vorliegt. Man könnte interpretativ auch durchaus dazu kommen, dass man zwar zuerst dem Ausschussbetreuer den Auftrag erteilt, ein solches Protokoll zu erstellen, der Vorsitzende der erste ist, der Einwendungen erhebt, und dann auch darüber entscheidet. Ich glaube nur, dass das ein unnötiger Formalismus ist, denn eine Verantwortung beider liegt letztendlich vor.

Die zweite Bemerkung, die ich machen wollte, ist, dass ein Arbeitsprogramm nicht endgültig sein, aber auch ein Ausschussbericht nicht endgültig sein kann, und zwar dann, wenn andere Ausschüsse zu Ergebnissen kommen, die ein Nacharbeiten eines ganz bestimmten Ausschusses notwendig machen. Hier ist sozusagen ein Nachbericht durchaus miteinzukalkulieren. Dies bedeutet aber auch, dass die Ausschüsse möglichst, wenn sie einander berühren, in Kontakt zu treten haben, wohl im Wege ihrer Vorsitzenden. Zu einer möglichst einheitlichen Gestaltung des anzustrebenden gemeinsamen Projektes, wäre es wohl sinnvoll, wenn die Ausschussvorsitzenden einmal am Beginn ihrer Tätigkeit zusammenkommen, um das anzustrebende Ziel auch entsprechend gemeinsam definieren zu können.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Volksanwalt. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

MMag. Dr. Madeleine Petrovic: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! So, wie wir die Geschäftsordnung mitbeschlossen haben, so gehen wir auch mit der Einteilung der Ausschüsse im Prinzip konform. Dass auch andere Einteilungen möglich gewesen wären, das kann man wahrscheinlich von jeder Gliederung sagen. Und dass es hier Grauzonen geben kann, ist klar. Ich teile die Meinung des Herrn Volksanwaltes, dass wir intensive Zwischengespräche und Beratungen der Ausschussvorsitzenden brauchen werden, vielleicht sogar so etwas, wie eine Klausur, um das Arbeitsprogramm einzelner Ausschüsse zu adaptieren, oder an die Schnittstellen, die wir bis dahin kennen, darauf besser reagieren zu können.

Den Ausschuss 10, die Finanzverfassung, jetzt nicht besetzen und zu benennen, mag noch eine Zeit gehen, allerdings, wenn materielle Änderungen angestrebt sind, auch im Bereich der Finanzverfassung, dann wird denen natürlich auch im Bereich der legistischen Prozeduren Rechnung zu tragen sein – also, ich glaube nicht, dass wir hier allzu lange zuwarten können. Eine Schlüsselfunktion kommt sicherlich dem Ausschuss 2 zu, der ja dann irgendwo den Rahmen formulieren soll, einerseits um das bestehende Verfassungswerk mit diesen sehr vielen versprengten Verfassungsbestimmungen in eine kompaktere Form zu bringen, andererseits die Ergebnisse des Konvents umzusetzen. Also, das wird eine besondere Rolle sein, sich hier mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden abzustimmen und die Tätigkeit dieses Ausschusses wird, so sehe ich das, wahrscheinlich in zwei Teile geteilt sein, nämlich Überarbeitung des bestehenden Verfassungsmaterials und dann Einarbeitung der Ergebnisse der anderen Ausschüsse. Ansonsten will ich hier noch einmal, weil es mir ganz wichtig ist, die leichten Besorgnisse, die meine Kollegin Terezija Stoisits zum Ausdruck gebracht hat, auch für die Ausschussarbeit wiederholen. Selbstverständlich ist es legitim, dass sich die, die nach der Geschäftsordnung das Recht dazu haben, vertreten lassen. Allerdings appelliere ich da wirklich an alle Ausschussvorsitzenden beziehungsweise die jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die dann bestimmt werden, dass sie dann auch wirklich inklusive dem Präsidium dieses Konvents zu den Ergebnissen der Ausschüsse stehen.

Es besteht die Möglichkeit hier mitzuarbeiten, und ich glaube wir sollten es nicht zulassen, dass Ergebnisse die wahrscheinlich niemals perfekt sein werden, aber dann natürlich auf einen langwierigen Diskussionsprozess zurückgehen, dann möglicherweise aufgeweicht oder nicht akzeptiert werden. Wenn dieser Konvent, was in den Eingangssitzungen von allen fast beschworen wurde, Erfolg haben soll, dann müssen auch die Ergebnisse, die in den Ausschüssen erarbeitet werden, von Bestand sein.

Ein Allerletztes, zu dem was Präsident Fischer gesagt hat zur Protokollierung und zu den Bemühungen den organisatorischen Aufwand und die Kosten gering zu halten. Es ist natürlich klar, dass wir das mitunterstützen, allerdings sollte dann doch auch die Protokollierung irgendwie verständlich bleiben und wenn ich mir dann die Tonbandabschrift der letzten Sitzung vom 10. Juli anschaue, dann erinnere ich mich jetzt noch, dass ich damals eine kurze Intervention abgegeben habe über meinen gewissen Ärger der zeitgleichen Nationalratssitzung mit einer Erklärung des Bundeskanzlers, die natürlich für manche Mitglieder des Konvents die Teilnahme unmöglich gemacht hat. Die Intervention ist nicht enthalten wohl aber Ihre Replik darauf Herr Präsident, also nicht dass mich das sonderlich stört, dass das nicht drinnen ist, aber Ihre Wortmeldung ist sonst im Redefluss nicht ganz verständlich. Ich denke mir, wir sollten uns da kein allzu starres Konzept anlegen, aber es sollte doch, wenn zum Beispiel der Präsident auf eine Intervention eingeht, dann diese auch enthalten sein, sonst ist die ganze Wortmeldung schwer verständlich.

Okay. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke Frau Abgeordnete. Ich darf auf den letzten Punkt Ihrer Wortmeldung zu sprechen kommen. Warum war Ihre Wortmeldung beim letzten Mal nicht im Protokoll? Das ist ganz einfach zu erklären, denn das Mikrophon war bei Ihnen nicht eingeschaltet, daher war Ihre Wortmeldung nicht verständlich, hingegen meine Replik darauf sehr wohl.

Ich darf Ihnen aber folgenden Vorschlag machen: Tragen Sie das sinngemäß nach was Sie beim letzten Mal gesagt haben. Wir fügen das nachträglich ins Protokoll ein. Sie haben natürlich völlig Recht; auch meine Replik ist damit völlig unverständlich geworden, weil nicht klar ist, auf wen überhaupt repliziert wurde und worauf repliziert wurde. Ich glaube, wir können uns so finden. Wenn Sie das in sinngemäßen Worten nachtragen, werden wir es ins Protokoll einfügen. Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Funk. Bitte sehr.

Dr. Bernd-Christian Funk: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin für den Vorsitz des Ausschusses vier (Grundrechtskatalog) designiert und möchte zur Arbeitsweise der Ausschüsse etwas sagen.

Die Aufgaben der Ausschüsse sind durch das Papier, das es von Anfang an gegeben hat, ausreichend bestimmt. Es erscheint wenig sinnvoll, die Aufgaben durch ein zusätzliches Mandat einzuengen. Die Konkretisierung im Detail und die Randabgrenzungen sollten den Ausschüssen selbst überlassen bleiben.

Das Thema Grundrechte hat eine Reihe von Querverbindungen zu anderen Ausschussthemen, so zum Beispiel und vor allem zum Ausschuss eins (Staatsaufgaben und Staatsziele). Nach meinen Erfahrungen mit Arbeiten dieser Art im akademischen Bereich ist es sehr viel Ressourcen schonender und zielführender, wenn man die Koordination den Ausschüssen selbst überlässt und auf ein Mandat verzichtet. Einer obligatorischen Mitwirkung des Präsidiums bedarf es nicht.

Die Ausschüsse sollten nicht „paketweise in Dreierkonvois“ auf die Reise gehen. Mal drei Ausschüsse, dann wieder drei Ausschüsse usw. Ich halte nichts davon. Erstens ist die Zeit des Konvents gemessen an dem Thema ohnehin sehr begrenzt und ein Tempoverlust scheint nicht vertretbar. Es gibt Ausschüsse, die sofort in die Sacharbeit einsteigen können. Bei manchen Ausschüssen wird Bedarf an Vorbereitungsarbeiten bestehen, damit eine materielle Basis für die Reformarbeit da ist. Literatur wird aufzusuchen und aufzubereiten, der Blick in ausländische Rechtsordnungen und Entwicklungen zu tun sein. Ohne gesicherte informationelle Basis gibt es keine sinnvolle Reformdiskussion. Es ist daher wichtig, möglichst alle Ausschüsse so rasch wie möglich zu konstituieren und denen, die nicht gleich voll in das Sachthema einsteigen können, die Möglichkeit zu geben, die nötigen Informationsgrundlagen zu sammeln zu sichten und aufzubereiten. Dafür bedarf es entsprechender infrastruktureller und logistischer Hilfen. Das Material ist weitgehend bekannt, es muss aber für Zwecke der Reformdiskussion zusammengestellt, rechtsvergleichend ergänzt und bearbeitet werden. Ohne Hilfe geht das nicht. Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke Herr Professor. Als Nächster zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Stoisits. Bitte sehr.

Mag. Terezija Stoisits: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich kann unmittelbar an den Professor Funk anschließen. Ich wusste nicht, dass er sozusagen so dezidiert diese Frage der Verfügensstellung der Infrastruktur betont. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Punkt des Funktionierens und des positiven Abschlusses was ein Arbeitsergebnis angeht.

Ich bin auch Mitglied des Ausschusses Nr. 4, Grundrechtskatalog. Ich kann mir nicht vorstellen, wie dieser Auftrag, den dieser Ausschuss bekommen hat, inhaltlich zu bewältigen ist, wenn es nicht die nötige personelle Infrastruktur gibt, um genau das zu tun, was Sie, Herr Professor, schon angesprochen haben. Die Frage des Überblicks über die Literatur, die Frage des Blickes ins Ausland und die Frage der Aufarbeitung dessen, was aktuell passiert.

Man könnte sagen, gut, da gibt es Universitätsinstitute, holen wir uns das, was dort passiert. Diese Legitimität haben wir nicht. Es ist niemand verpflichtet, unter Anführungszeichen kostenlos, ehrenamtlich, den Ausschüssen des Österreich-Konvents zuzuarbeiten.

Genau aus diesem Grund, weil wir uns nicht auf die Freiwilligkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlassen dürfen und können, brauchen wir die nötige Infrastruktur, um das auch zu leisten. Unter wir meine ich immer, wir Konventsmitglieder.

Deshalb meine Damen und Herren des Präsidiums, ich habe dieses Bundesgesetz für die Zurverfügungstellung der Infrastruktur – das verheimlichen wir ja nicht – nicht mitbeschlossen. Es hat gute Gründe dafür gegeben, es war kein einstimmiger Nationalratsbeschluss – wider Erwarten, genau mit der Befürchtung damals, dass diese Fragen noch zu wenig präzisiert und geklärt sind.

Jetzt haben wir diesen Gram und Zorn darüber vergessen, in der Hoffnung, dass ein konstruktiver Beitrag in der Erarbeitung der nötigen Infrastruktur auch passieren wird, deshalb die wirklich intensive Bitte, wir, die Ausschüsse, brauchen Personal, wir brauchen Leute, die das tun.

Ich weiß es nicht, wie Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sich selbst einschätzen, aber ich sehe mich sozusagen als Person nicht befähigt, mit dem Wissen, das ich habe, einen Beitrag für eine neue österreichische Verfassung, allein aufgrund dessen was ich im Kopf habe, zu leisten. Ich nicht. Wenn Sie das Vertrauen in sich selbst haben, sei es Ihnen unbenommen, ich habe es nicht in mich selbst und demzufolge auch nicht in den Konvent als Gesamtheit. Deshalb bitte, tun Sie alles, damit da wirklich ein ordentliches Ergebnis rauskommen kann. – Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Frau Abgeordnete. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Sektionschef Dr. Matzka. Bitte, sehr.

Dr. Manfred Matzka: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Konvents! Ich möchte einen Aspekt noch einmal aufgreifen, der vom Kollegen Wutscher schon angesprochen wurde, nämlich die Frage des Mandats: Soll man den einzelnen Ausschüssen von Seiten des Präsidiums ein präziseres Mandat vorgeben ?

Ich möchte die Haltung, die ich vertrete, dem deutlich gegenüberstellen: Ich glaube nicht, dass das jetzt sinnvoll wäre. Wir haben Mandate für alle Ausschüsse, sie sind festgeschrieben in der ersten Unterlage, die uns ausgehändigt wurde. Diese Mandate sind so gut und so schlecht, wie jedes andere. Sie sind sehr kurz, das muss es wohl auch in dieser Phase sein, aber sie bringen sehr deutlich zum Ausdruck, worum es denn gehen soll.

Warum glaube ich, dass es nicht vernünftig ist, jetzt ein detailliertes Mandat als Handbuch festzuschreiben. Ich glaube, dass das deswegen nicht die zielführendste Vorgangsweise wäre, weil sich die Mandatsabgrenzungen, die Abgrenzung des Umfanges der Tätigkeit aus der Arbeit heraus ergeben wird.

Wenn – und da pflichte ich denen bei, die gesagt haben, dass die erste Phase jedes Ausschusses gleich sein soll und bin dafür, dass alle jetzt zu arbeiten beginnen – wenn die erste Phase ist, Material zu sammeln und zu sichten, dann garantiere ich, in jedem Ausschuss wird es zwei, drei Punkte geben, wo erst aufgrund der Materialsichtung klar wird, wo man einen Erweiterungs-, Abgrenzungs-, Eingrenzungs- oder Präzisierungsbedarf hat.

Etwas das man jetzt noch gar nicht gesehen hat, weil man das Vormaterial noch nicht durchstudiert hat, weil man internationale Vergleiche noch nicht gemacht hat, weil man noch nicht in den EU-Verfassungsentwurf hineingesehen hat et cetera. Daraus werden sich Präzisierungen ergeben, die man dann sehr gut nachtragen kann. Natürlich wird es dann sehr frühzeitig eine Querabstimmung zwischen einzelnen Ausschüssen geben müssen.

Ich glaube, dass jeder Ausschuss mit jedem Ausschuss zu tun hat. Und da plädiere ich dafür, in dieser Phase am Beginn den Vorsitzenden diese Querabstimmung einmal in die Hand zu geben. Die werden sich dann finden oder nicht. Finden sie sich, ist die Sache in Ordnung, finden sie sich nicht, muss man das ohnedies auf eine andere Ebene eskalieren und dann im Präsidium allenfalls einen Konsens herbeiführen. Aber ich denke, die meisten werden sich finden, weil hier ein gemeinsames Verständnis von der Aufgabenstellung und vom Umfang dessen vorhanden ist, was man leisten soll.

Schlussendlich wird sich auch in der Intensivphase, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen, entsprechend den Lösungsvorschlägen, die wir auf den Tisch legen, ergeben, dass es in den Mandaten der Ausschüsse Überschneidungen geben wird. Man kann etwa ein Problem lösen durch eine klassische Grundrechtsbestimmung oder durch eine Institutionengarantie, die in einem ganz anderen Ausschuss im organisatorischen Kontext steht. Beides führt zum selben Ergebnis und erst in der Arbeit wird man draufkommen, welche Lösung man anstrebt. Insofern kann es auch noch sehr spät in der Arbeit solche Präzisierungen und Abänderungen geben.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Sektionschef. Die nächste Wortmeldung steht bei Herrn Präsidenten Dr. Khol. Bitte sehr, Herr Präsident.

Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu dieser Wortmeldung veranlasst gefühlt, aufgrund der Wortmeldungen vom Kollegen Funk und anderen Ausschussvorsitzenden.

Kollege Kostelka! Ich bin ganz anderer Meinung. Wenn wir jetzt anfangen, den Ausschüssen die Möglichkeit zu geben, über ihr Mandat zu beraten, dann werden wir so viel Zeit verlieren, die uns hinterher fehlen wird.

Vor allem legt die Geschäftsordnung, die wir gerade beschlossen haben, eindeutig fest, dass die Aufgaben und der Zeitplan der Arbeit der Ausschüsse vom Präsidium festgelegt werden.

Und ich erwarte, dass wir vom Präsidium in kurzer Zeit für jeden einzelnen Ausschuss einen Arbeitsplan und einen Zeitplan vorlegen können, der im Konvent beschlossen wird, wo es keine Überlappungen gibt und wo man dann über die Fragen, was man überhaupt untersuchen soll, nicht wertvolle Zeit vertut.

Ich denke, dass die Vorgangsweise so ideal wäre, dass der Präsident des Konvents, mit den Ausschussvorsitzenden und den vom Präsidium zur Wahl empfohlenen Stellvertretern, sehr bald ein Individual- oder Kollektivgespräch führt, wie sich die Vorsitzenden ihre Arbeit, ihren Arbeitsbereich vorstellen.

Welche Teile des Gebiets sie beackern und dass dann in der Aussprache zwischen den Ausschussvorsitzenden hier ein weitgehend überlappungsfreies Spektrum an Mandaten vorliegen, die im Präsidium dann beraten werden. Und dass man dann den Ausschüssen auch klar einen Zeitplan mit auf die Reise gibt.

Denn, ich darf daran erinnern, in 18 Monaten sollten wir fertig sein. Und ich denke, je früher wir in die Formulierung eintreten können, umso schneller werden wir ans Eingemachte herankommen.

Die Arbeit der Grundrechtskommission ist für mich also ein warnendes und abschreckendes Beispiel. Ich glaube, man muss am Stück hier arbeiten und sehr schnell von der Lyrik in die Prosa kommen, das heißt also, in die Formulierung von Gesetzestexten. Für mich ist das überhaupt gar keine Frage, dass beim Großteil der Ausschüsse, nicht beim Ausschuss Nummer Eins, aber beim Großteil der Ausschüsse, ein Textvorschlag verlangt ist. Und so, wie ich die Ausschussarbeit glaube in der Geschäftsordnung konzipiert zu sehen, heißt das, dass die Ausschüsse jeweils zu dem ihnen erteilten Mandat einen Bericht vorlegen, der im Konvent diskutiert wird und parallel dazu im Präsidium, dass dieser Bericht dann aufgrund der Diskussion im Konvent und der Diskussionen im Präsidium neuerlich in den Ausschuss zurückkommt, dort entsprechend den Meinungen, die im Konvent geäußert werden, adaptiert, erweitert, ergänzt wird, dass das dann wiederum in das Präsidium geht und dann, in so viel Vorgänge, wie notwendig sind, damit der Konsens erzielt ist. Das heißt also, dass ein enges Zusammenwirken von Ausschuss, Präsidium und Konvent notwendig ist, und all das im Hinblick auf das Zeitkorsett, das wir uns selber gegeben haben und das sich aus meiner Sicht als absolut essenziell ergibt, denn sonst kommen wir zu keinen Ergebnissen.

Ich glaube, dass das so richtig ist. Was die Konstituierung der Ausschüsse betrifft, so glaube ich, muss man auch auf die Arbeitsmöglichkeiten im Konventbüro Rücksicht nehmen. Wir haben im Präsidium gesagt, ich glaube, sechs oder sieben Ausschüsse können wir sofort konstituieren, weil da die Arbeitskapazitäten vorhanden sind, der Rest folgt im Herbst. Ich glaube, dass das keinen sehr großen Unterschied macht.

Aber ich glaube, wir sind daran gehalten, eine effiziente Arbeitsmethode sofort und gleich von Beginn an den Tag zu legen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Präsident. Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Kahr. Bitte sehr.

Dr. Claudia Kahr: Mich hat die Wortmeldung von Herrn Präsidenten Khol ermuntert, mich zu melden, weil sie mich anfangs reichlich schockiert hat. Ich habe den Eindruck gehabt, es soll da hier jetzt das Präsidium gescheiter sein als alle Experten und alle Mitglieder des Konvents, die sich in die Ausschüsse gemeldet haben. Das sehe ich nicht so. Ich fühle mich da absolut überfordert.

Aber dann, sozusagen in der Folge der Wortmeldung, habe ich mich wieder beruhigt. Aber da war die Wortmeldung schon wieder abgegeben. Weil der Herr Präsident Khol gesagt hat, dass es natürlich die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter, dann, wenn sie selbst sich konstituiert haben, dann, wenn sie sich selbst ihre Aufgabe gestellt haben, mit dem Präsidenten Fiedler zusammentreten werden, dann wird man die Schnittstellen besser sehen et cetera. Das heißt, ich hoffe, dass die Arbeit der Ausschüsse bald beginnt, insofern mal gesichtet wird, womit man sich beschäftigen will, was man zusätzlich braucht. Und in dieser Zeit, glaube ich, und das ist jetzt ein Appell auch direkt an mich selbst, aber man muss natürlich im Präsidium jetzt rasch dafür sorgen, dass die Infrastruktur gegeben ist. Ich komme mir vor wie eine tibetanische Gebetsmühle. Ich sage das von Anfang an: Es muss die Infrastruktur geschaffen werden. Ich glaube, wir haben jetzt ungefähr 10 Personen, die irgendwie in noch unklaren Verhältnissen dem Konvent zuarbeiten, das muss geklärt werden. Wir brauchen professionelle Unterstützung und finanzielle Voraussetzungen, wobei ich glaube, dass das beschlossene Gesetz eine Hilfe ist, aber wahrscheinlich nicht der Weisheit letzter Schluss.

Das heißt noch einmal auch an uns und, wenn man die Arbeit ernst nimmt, dann setzt es voraus: Erstens, dass man die Mitglieder ernst nimmt und sich selbst, ein bisschen uns die Selbstorganisation überlässt, und zweitens, dass man die Infrastruktur organisiert, dass die Arbeit auch getätigt und unterstützt werden kann.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist nochmals Herr Professor Funk. Bitte schön.

Dr. Bernd-Christian Funk: Hier stehen zwei Prinzipien gegeneinander: Das Vorgehen mit einer straffen Führung auf der einen und das Prinzip der Selbstorganisation auf der anderen Seite. Was besser ist, hängt davon ab, worum es geht. Sollen zum Beispiel ein Elch oder ein Mammut erlegt werden, die irgendwo frei umher laufen, dann ist das Prinzip der straffen Führung besser. Die Aufgabe des Konvents ist damit nicht vergleichbar. Der Konvent ist aufgerufen, eine Diskussion aufzugreifen, weiterzuführen und zu Ende zu bringen, die nicht neu ist. Über die Reform der österreichischen Verfassung wird seit ihrem Beginn gesprochen und diskutiert. Welchen Sinn sollte es machen, auf die Ressourcen einer Orientierung durch Jene zu verzichten, die an der Diskussion beteiligt und bereit sind, zu dieser Orientierung beizutragen? Eine übermäßig straffe Führung durch ein Präsidium wäre mit dem Risiko einer sachunangemessenen Einengung verbunden. Es gibt große Mengen an einschlägigem Material zu diesem Thema. Dieses Material müsste zunächst in den Ausschüssen ermittelt und systematisch aufbereitet werden. Welchen Zeitverlust sollte es bedeuten, wenn damit nicht sofort begonnen wird? Der Vorschlag lautet, die Ausschüsse sogleich beginnen zu lassen, damit sie die erforderlichen Vorarbeiten so rasch wie möglich leisten können. Welchen Grund könnte es geben, in diesem Bereich zu bremsen? Es müsste doch im Interesse professioneller Ausschussarbeit gelegen sein, wenn zu den Reformthemen möglichst viel an aktuellem Material bereitgestellt und systematisch aufgearbeitet wird. Die Ausschüsse sollten möglichst rasch aufs Gleis gesetzt und in die Lage versetzt werden, die vorhandenen Grundlagen zu sichten, aufzubereiten, zu erweitern, zu verarbeiten, zu strukturieren und das Wesentliche in allgemein verständlicher Form zu präsentieren. Das erfordert ein Arbeiten mit wissenschaftlichen Methoden. Eine starre Linie durch ein festes Mandat vorzugeben, wäre kontraproduktiv. Die Aufträge stehen ja thematisch fest. Die Einzelheiten und die Koordination sollten den Ausschüssen selbst überlassen bleiben und nicht dem Präsidium überantwortet werden.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Professor. Die nächste Wortmeldung steht bei Herrn Präsident Hatzl. Bitte sehr.

Johann Hatzl: In der jetzigen Diskussion über die Arbeitsweise gibt es natürlich eine Reihe von Überlegungsmöglichkeiten. Und genau dieses Diskussionsfeld der Möglichkeiten dokumentiert, dass man relativ gut beraten ist, wenn ich zum Beispiel die Gedanken und Überlegungen meines Vorredners, die er zweimal hier versucht hat, zu präzisieren, aufgreife. Es ist immer schlechter, etwas einzuengen, als etwas auszuweiten. Und es ergibt sich naturgemäß, jeder weiß das aus der Praxis auch in Ausschussarbeiten und Ausschussüberlegungen, dann automatisch eine Bremse oder eine Schranke, aber es ist immer hilfreich, wenn man in diesem Zusammenhang nicht schon von Haus aus durch Schranken eingegrenzt ist. Ich möchte nicht gerne in Ausschüssen mitarbeiten, ich sage das gleich, wo ich Gefahr laufe, falls ich mich im Grenzbereich der Gedanken befinde, sofort vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht werde, dass das Mandat nicht ausreicht, meine Ausführungen und Überlegungen vielleicht interessant sind, aber nicht diskussionsfähig und weiter entwickelbar, weil es woanders hinpasst oder man sich erst hier eine Zustimmung zur weiteren Behandlung vom Präsidium holen muss. Und, ich bitte um Entschuldigung, ich sage das so direkt, weil ich die Dinge lieber am Anfang ausspreche und dann wieder etwas ruhiger bin, ich möchte das ganz konkret sagen, ich bin dafür natürlich, dass ein Präsidium hier eine große Aufgabe hat, zu realisieren und auf das Ganze zu schauen, zu koordinieren, auch einzugreifen. Ich bin aber dagegen, dass die Konvents-Mitglieder unter Umständen bevormundet werden.

Was wir brauchen, ist nicht die Bevormundung durch das Präsidium, sondern eigentlich die geistige Investition für uns selbst, uns in den Ausschüssen weiter entwickeln zu können. Die Aufgabe des Präsidiums, meiner Meinung nach, soll drängende Kontrolle und nicht eingrenzender Akteur sein. Daher hat mir die Wortmeldung von Präsident Khol mit seiner Vorstellung überhaupt nicht gefallen. Ich sage das ganz ehrlich.

Ich meine, ich bin in den Konvent gegangen, um nicht Fachsklave eines Präsidiums zu werden, sondern eigentlich einen Fachbasisbeitrag zu leisten. Falls ich Sie falsch verstanden habe, dann bitte ich um Entschuldigung, aber für mich waren Ihre Aussagen so klar, dass ich mich wehre, zum Fachsklaven degradiert zu werden.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Präsident. Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Schnizer. Bitte sehr.

Dr. Johannes Schnizer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zur effizienten Arbeitsweise der Ausschüsse noch einmal äußern. Aufbauend auf die Vorredner meine ich, dass sich ein sehr nahe liegender Weg für eine effiziente Arbeitsweise abzeichnet.

Einerseits sollten alle Ausschüsse – sofern sie eingesetzt wurden – gleich zu arbeiten beginnen. Ich glaube aber, dass die Intensivphasen dieser Ausschüsse in unterschiedliche Perioden gelegt werden sollten.

Das ergibt sich meiner Meinung nach aus dem sinnvollen Arbeitseinsatz und aus der Arbeitskapazität. Es sind fast alle Mitglieder in mehreren Ausschüssen und können nicht in allen Ausschüssen gleichzeitig intensiv beraten.

Andererseits sind die Ausschüsse von ihrer Aufgabenstellung her unterschiedlich strukturiert, so dass das bereits eine unterschiedliche Vorgangsweise nahe legt. Ich habe zahlreiche Einzelgespräche zu dem Thema, wie die Ausschüsse in welcher Reihenfolge tagen sollten, gehabt und ich habe dankenswerterweise von der Industriellenvereinigung eine Unterlage bekommen mit einer zeitlichen Staffel und ich muss feststellen, dass die Vorstellungen sich nahezu decken.

Ich möchte deswegen folgenden konkreten Vorschlag machen: Es zeigt sich, dass Ausschuss 1, betreffend Staatsaufgaben und Staatsziele, Ausschuss 3, betreffend staatliche Institutionen, und Ausschuss 8, dieser ist im Papier der Industriellenvereinigung nicht enthalten, er betrifft die demokratische Kontrolle, sich insofern von den anderen Ausschüssen unterscheiden, als hier bei Beginn erst die genaue Themenstellung und die Methodik in intensiven Gesprächen festgelegt werden muss und die anderen Ausschüsse in ihrer Arbeit dann darauf aufbauen können müssen.

Ich meine daher, dass bei diesen drei Ausschüssen sofort eine intensive Beratungsphase beginnen könnte, damit sowohl die Methodik als auch die inhaltliche Aufgabenstellung möglichst rasch am Beginn präzisiert wird.

Bei den anderen Ausschüssen ist zuerst eine gründliche Vorarbeit in der Materialsammlung, das heißt in der Sichtung und Bestandsaufnahme, wie von mehreren Rednern betont wurde, erforderlich. Ich glaube, dass die Ausschussvorsitzenden mit ihren Stellvertretern in engem Kontakt mit den Mitgliedern und mit großer Unterstützung des Büros diese Vorarbeit zuerst leisten sollten und dann zu einem späteren Zeitpunkt die intensive Beratungsphase dieser Ausschüsse beginnen sollte.

Diese können dann bereits auf den ersten Ergebnissen der Ausschüsse 1, 3 und 8 aufbauen. Vielen Dank.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön. Die nächste Wortmeldung ist für Frau Abgeordnete Dr. Berger. Bitte schön.

Dr. Maria Berger: Danke schön, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn drei Kollegen, die wir im Europäischen Konvent teilnehmen durften, auch eingeladen worden sind, an diesem Konvent teilzunehmen, dann vielleicht auch deshalb, damit wir auch organisatorische Erfahrungen aus dem Europäischen Konvent hier einbringen können. Wenn ich die Arbeit des Europäischen Konvents ein bisschen Revue passieren lasse und nachdenke, welche Faktoren zum einen für den doch, glaube ich, gegebenen Erfolg wesentlich waren und zum anderen, welche Faktoren uns Schwierigkeiten gebracht haben, dann glaube ich, ist eines festzuhalten.

Wir hatten im Europäischen Konvent ein ausgezeichnetes Sekretariat. Wenn sie alleine diese Ausgabe beziehungsweise auch im Internet nachschauen, sehen Sie: Dieses Sekretariat war aus 20 hervorragenden Vertreterinnen und Vertretern der juristischen Dienste des Rates der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zusammengesetzt.

Hinter jeder dieser 20 Personen sind mindestens noch einmal drei bis vier Personen gestanden, die auch für juristische Facharbeit aber auch für organisatorische Arbeiten verantwortlich waren. Gerade diese ausgezeichnete Infrastruktur hat es uns erlaubt, sowohl im Plenum als auch in den Arbeitsgruppen sehr konzentriert und sehr fundiert zu arbeiten, weil dieses Sekretariat uns Arbeitsdokumente erstellt hat, die zum Einen sozusagen alle relevanten Fragen aufgelistet haben, und zum Anderen auch sozusagen die einschlägige Dokumentation zum Teil schon mitgeliefert hatten.

Es waren nicht irgendwelche Mandate, die sozusagen wesentlich waren für die Arbeit gerade in den Arbeitsgruppen, sondern es waren sehr gut aufbereitete Arbeitsdokumente für die Arbeitsgruppen und für das Plenum.

Was uns im Europäischen Konvent in Schwierigkeiten gebracht hat, war die Tatsache, dass unsere Arbeitsgruppen gestaffelt begonnen haben. Wir hatten eine erste Welle von Arbeitsgruppen, die relativ frühzeitig abgeschlossen hat, dann eine zweite Welle von Arbeitsgruppen und da ist es zum Beispiel schon passiert, dass die Ergebnisse dieser zweiten Welle von Arbeitsgruppen, zum Beispiel Soziales Europa in die erste Textfassung, die das Präsidium vorgelegt hat, nicht eingeflossen sind.

Da ist böses Blut entstanden, weil zum Beispiel der Werteartikel des Vertragstextes, Zielartikel des Vertragstextes in einem ersten Entwurf vorgelegt wurden, bevor die Arbeitsgruppe Soziales abgeschlossen hatte und ihre Vorstellungen zu diesen beiden Artikeln einbringen konnte.

Oder auch die Arbeitsgruppe zur Reform des Europäischen Gerichtshofes wurde so spät eingerichtet, dass sie eigentlich ihre Arbeit nicht anständig erledigen konnte und bei der Reform des Europäischen Gerichtshofes ist deswegen auch nicht sehr viel herausgekommen.

Ich halte es deshalb schon für sehr wichtig, dass die Ausschüsse bei uns jedenfalls jetzt gemeinsam starten. Die Intensivphasen werden sicher verschieden gelagert sein können, aber besonders nachdrücklich möchte ich darauf hinweisen, wie wichtig die qualifizierte und ausreichende Zuarbeit durch ein ausreichend bestücktes Sekretariat ist. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Frau Abgeordnete. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hösele. Bitte sehr.

Herwig Hösele: Herr Vorsitzender! Liebe Mitglieder des Konvents! Die Wortmeldung von Professor Funk hat mich ein bisschen betroffen gemacht, weil ich glaube, dass letztlich – ich sehe es etwas pragmatischer – kein großer Widerspruch oder letztlich nicht ein wirklicher Widerspruch bestehen müsste.

Ich glaube, es ist notwendig, wenn ich das richtig verstanden habe, dass seitens des Vorsitzenden des Konvents und des Präsidiums mit den Ausschussvorsitzenden respektive auch den Stellvertretern, in den nächsten Wochen sehr rasch das konkretere Mandat erarbeitet wird und dass sich dann die Ausschüsse relativ rasch konstituieren.

Im Laufe der Beratungen ist es logisch, und es ist ja auch in der heute beschlossenen Geschäftsordnung zum Ausdruck gekommen, dass Ausschüsse, die sich überschneiden, und wo das Gefühl besteht, man müsse mit dem anderen Ausschuss in Kontakt treten, auch gemeinsame Sitzungen vorgenommen werden sollten.So würde ich doch auf Grund dieser Intentionen, wie ich sie sehe, sehr bitten, zu überlegen, dass eine sehr vernünftige Zuentwicklung einerseits des Präsidiums, andererseits der Ausschüsse zu einem sehr konstruktiven Ergebnis kommen kann.

Insofern würde ich meinen – und das muss koordiniert festgesetzt werden –, dass man auch die Zeitschienen gemeinsam festlegen kann. Insofern wollte ich eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass ich nicht glaube, dass man hier einen künstlichen Widerspruch zur gemeinsam beschlossenen Geschäftsordnung und zur Arbeitsweise, wie sie hier auch letztlich formuliert wurde, konstruieren sollte.

Ich hoffe, dass wir relativ rasch zum gemeinsamen Mandat kommen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön. Eine weitere Wortmeldung ist für Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Bitte schön.

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer: Danke. Ich wollte mich eigentlich ursprünglich nicht zu Wort melden, habe aber jetzt im Laufe der Debatte festgestellt, und ich schließe mich an die Wortmeldung meines Vorredners an, dass es offensichtlich zu einem Konflikt kommt, der in Wirklichkeit ein wenig hochgeschraubt wird.

Es wird jetzt offensichtlich ein Widerspruch, zumindest ist das mein Eindruck, ein wenig erarbeitet, der so eigentlich gar nicht da war. Zumindest habe ich die ursprünglichen Intentionen so gesehen. Ich denke, dass es selbstverständlich notwendig ist, dass alle starten, das soll auch so sein. Da kann man sich auch festlegen, dass man jetzt, ich weiß nicht, Literatur und Sammlungen von Unterlagen vornimmt. Es ist ja unbenommen, dass vielleicht eine zeitliche Staffelung stattfindet. Es ist auch ganz logisch, dass einige Ausschüsse, aber so weit ich das mitbekommen habe, hat das Präsidium das in etwa auch so gesehen, dass die Ausschüsse 1, 3, 5, 6 und 9 natürlich diejenigen sind, in denen die Vorarbeit stattfindet: So habe ich das verstanden und zum anderen, ist auch in sonstigen Gremien eigentlich unbestritten, dass man sich schon in etwa festlegen muss, was denn der Arbeitsinhalt ist. Es hat ja keinen Sinn, wenn man jetzt sozusagen ausufert und in Form von irgendwelchen Interaktionsprozessen jetzt noch dazukommt, was in den einzelnen Ausschüssen noch an Thematik möglich sein kann. Das halte ich überhaupt nicht für zielführend. Da verstehe ich auch den Herrn Kollegen Hatzl nicht, der sich da als Arbeitssklave oder Ausschusssklave sieht – ich glaube, dass sich keiner hier im Raum als Ausschusssklave sieht, und es ist auch überhaupt nicht so gedacht. Zumindest habe ich die bisherige Vorsitzführung und die bisherige Anleitung durch das Präsidium so gesehen. Aber nichtsdestotrotz denke ich, die Ausschussvorsitzenden sollten sich absprechen, was in etwa ihr Arbeitsgebiet ist und wo Überschneidungen stattfinden – und das selbstverständlich unter Anleitung des Präsidiums und unter Anleitung des Vorsitzenden. Deswegen haben wir ja auch das Präsidium und den Vorsitzenden, und wenn es dann im Lauf der Zeit noch Ausweitungen gibt, muss das natürlich möglich sein, das ist ja keine Frage. Aber ich sehe das als Überforderung, wenn wir jetzt genau festlegen, was alles noch dazukommen kann und wie alles ausufern kann. Ich glaube, das wäre keine sehr zielgerichtete Vorgangsweise. Umso mehr, da appelliere ich schon an alle, da wir ja nur 18 Monate Zeit haben, und wir in Wirklichkeit so rasch wie möglich zu ersten Papieren und zu ersten Unterlagen kommen sollten. Daher glaube ich, wir sollten diese ein bisschen künstlich herbeigeredeten Widersprüche begraben, sollten schauen, dass die Ausschussvorsitzenden mit ihren Stellvertretern und natürlich auch mit ihren Mitgliedern zu einem Arbeitsprogramm kommen. Dass das Präsidium da natürlich auch eingebunden sein muss, damit Überschneidungen nicht stattfinden ist logisch – dann sollte man aber so bald wie möglich starten. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke Frau Abgeordnete.

Mir liegen nunmehr keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zur Abstimmung über die ihnen vorliegende Zusammensetzung der Ausschüsse und deren Vorsitzende kommen. Wer mit diesem Vorschlag, der ihnen ja schriftlich vorliegt, einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung.

Das ist einstimmig – wenn ich das richtig sehe. Danke schön.

 

Ich darf nun selbst noch etwas hinzufügen:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vor ca. einer Stunde die Geschäftsordnung beschlossen, und es findet sich im § 12 Absatz 5 die sehr klare Aussage, „das Präsidium legt die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die Vorberatungen der Ausschüsse fest“. Das haben wir beschlossen; daran sind wir auch gebunden; daran werden wir uns auch halten. Ich kann jedoch allfälligen Befürchtungen, dass durch diese Vorgaben, mit diesem Mandat, eine Einengung der Tätigkeit der Ausschüsse verbunden sei, vorbeugen und Ihnen sagen, das wird sicherlich nicht der Fall sein. Wir werden eine Vorgangsweise wählen, das haben wir uns vorgenommen, wie sie die Frau Abgeordnete Berger erwähnt hat. Wir werden eine Vorgangsweise wählen, wie sie im Europäischen Konvent der Fall war und sich dort auch bewährt hat. Und ich kann wirklich allen Befürchtungen, die meinen, es würden damit Restriktionen für die Ausschusstätigkeit entstehen, von Vornherein den Wind aus den Segeln nehmen.

Ich habe in der letzten Sitzung des Präsidiums das Mandat erhalten, mit den Vorsitzenden der Ausschüsse ins Gespräch einzutreten. Ich darf die Vorsitzenden der Ausschüsse daher ersuchen, kurz noch im Vorraum auf mich zu warten, damit wir einen Termin ausmachen können, weil sich jetzt eine gute Gelegenheit dazu bietet, weil später viele auf Urlaub sind. Die Gespräche mit den Vorsitzenden dienen dazu, dass man nähere Regelungen treffen kann, wie man sich die Arbeit vorstellt bzw. wie man sich auch die zeitlichen Vorgaben einigermaßen vorstellen kann. Ich darf Sie daher ersuchen, soweit die Vorsitzenden anwesend sind - ich sehe, Präsident Korinek ist heute nicht da, den werde ich telefonisch erreichen - dass Sie kurz draußen noch auf mich warten, dass wir ganz kurz eine Terminabstimmung vornehmen.

Im übrigen darf ich daran erinnern, dass der nächste in Aussicht genommene Termin für eine Vollversammlung des Konvents der 27. August wäre. Ich sage wäre, weil ich im Moment keine Notwendigkeit sehe, diesen Termin auch tatsächlich wahrzunehmen. Sollte daher nicht aus besonderen Umständen noch etwas eintreten, dann kann ich heute schon sagen, dass dieser Termin nicht für eine Sitzung des Konvents vorgesehen sein wird. Sollte es wider Erwarten doch der Fall sein, würden Sie rechtzeitig verständigt werden.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft, und ich schließe die Sitzung. Danke schön.