Österreich-Konvent
3. Sitzung,
Freitag, 25. Juli 2003
Tagesordnung
1. Geschäftsordnung des Österreich–Konvents (s.
Beilage 1)
Der beigeschlossene Entwurf einer
Geschäftsordnung des Österreich–Konvents ist eine unter Berücksichtigung von
Abänderungsanträgen vorgenommene Überarbeitung des in der Sitzung am 30. Juni
2003 aufgelegten ersten Entwurfes. Die vom ersten Entwurf abweichenden
textlichen Änderungen (Ergänzungen bzw. Streichungen) sind kursiv kenntlich
gemacht.
2. Bestellung der Vorsitzenden und Zusammensetzung
der Ausschüsse 1 bis 9
(s. Beilage 2)
Von den in der Sitzung am 10. Juli 2003 eingesetzten
10 Ausschüssen werden vorerst nur für die Ausschüsse 1 bis 9 die Vorsitzenden
bestellt und die Zusammensetzung bestimmt; hinsichtlich des Ausschusses 10 wird
dies zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Inhalt
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler............................................ 4
Dr.
Andreas Khol........................................................................................................... 4
Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer .............. 5
Mag.
Terezija Stoisits.................................................................................................... 6
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler............................................ 7
Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner...................... 8
Mag. Werner Wutscher................................................................................................. 9
Dr. Peter Kostelka......................................................................................................... 9
MMag. Dr. Madeleine Petrovic..................................................................................... 10
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.......................................... 11
Dr.
Bernd-Christian Funk............................................................................................ 12
Mag.
Terezija Stoisits.................................................................................................. 12
Dr.
Manfred Matzka..................................................................................................... 13
Dr.
Andreas Khol......................................................................................................... 14
Dr. Claudia Kahr.......................................................................................................... 15
Dr. Bernd-Christian Funk............................................................................................ 15
Johann Hatzl................................................................................................................ 16
Dr. Johannes Schnizer............................................................................................... 17
Dr.
Maria Berger.......................................................................................................... 18
Prof. Herwig Hösele.................................................................................................... 18
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer................................................................................ 19
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.......................................... 20
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr.
Franz Fiedler : Ich bitte die Mitglieder des Konvents, die Plätze
einzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Konvents und begrüße Sie dazu
sehr herzlich.
Vor Eingang in die
Tagesordnung darf ich eine Frage an die Frau Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits
und Frau Dr. Madeleine Petrovic richten. Diese beiden Abgeordneten haben sich
zu Wort gemeldet, aber nicht angeführt, zu welchem Tagesordnungspunkt. Frau
Abgeordnete, zu welchem Tagesordnungspunkt wollen Sie das Wort ergreifen?
Mag. Terezija Stoisits : Zur Geschäftsordnung.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr.
Franz Fiedler : Gut. Wir nehmen Ihre Wortmeldung, Frau Abgeordnete
Mag. Stoisits, zum Tagesordnungspunkt 1, Geschäftsordnung. Danke schön.
Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Sie haben die heutige Tagesordnung zugesandt bekommen. Wir
beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 1, der Geschäftsordnung. Der Entwurf, der Ihnen am
30. Juni zugegangen ist, wurde vom Präsidium auf Grund der eingebrachten
Abänderungsanträge überarbeitet, und es liegt Ihnen nunmehr der überarbeitete
Entwurf der Geschäftsordnung vor, in dem Abänderungsanträge eingearbeitet
wurden.
Als Erster zu diesem
Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident des Nationalrates
Dr. Khol. Bitte sehr
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass wir
die Fragen, insbesondere der Veröffentlichung, in einer den Wünschen des
Konvents entsprechenden sehr großzügigen Weise im § 44 geregelt haben. Die
Frage des Hearings von bürgergesellschaftlichen Organisationen haben wir
ausdrücklich im § 11 verankert. Auch haben wir vorgeschlagen, dem Vorsitzenden
des Konvents bei der Rednerliste eine gewisse, strukturberücksichtigende
Organisationsgewalt zuzugestehen, sodass er die Debatten sachlich ordnen kann.
Wichtig ist auch, dass wir – dem Wunsch des Konvents Rechnung tragend –
festgehalten haben, dass Ausschüsse gemeinsame Sitzungen abhalten können, und
dass sich auch jedes Ausschussmitglied in jedem anderen Ausschuss durch ein
Mitglied des Konvents ohne Stimm-, aber mit Rederecht vertreten lassen kann. Zur
Vertretung komme ich noch.
Wir haben die Frage der Protokollierung und
auch die Veröffentlichung dieser Protokolle, aller Protokolle, wie es der
Wunsch mehrerer Redner der letzten Sitzung war, geregelt.
Besonders wichtig, glaube ich, ist die
Formulierung des § 40 der Geschäftsordnung, dass jedes Mitglied des Konvents
dem Vorsitzenden schriftliche Vorschläge oder Beiträge, die sich auf die
Aufgabenstellung des Konvents oder seiner Ausschüsse beziehen, übermitteln
kann. Diese Vorschläge – schriftliche Beiträge, Berichtsentwürfe,
Textvorschläge – werden den Mitgliedern des Präsidiums vorgelegt und auch
veröffentlicht. Damit ist also Information, Transparenz und Initiative
geregelt.
Eine offene Frage, die ich ansprechen möchte,
war jene, wer sich im Konvent und in den Ausschüssen vertreten lassen kann. Das
hat das Gründungskomitee sehr klar geregelt: Landeshauptleute,
Regierungsmitglieder, die vier Sozialpartner. In den Debatten bereits beim
letzten Konvent, aber auch in der Kommunikation, die wir alle untereinander
pflegen, hat sich herausgestellt, dass sich für die Vertreter des Städte- und
des Gemeindebundes, also der dritten großen Gebietskörperschaft, das
Nichtvertretungsrecht als eine schwerwiegende Behinderung herausstellen hätte
können. Das Präsidium ist diesbezüglich an den Vorsitzenden des
Gründungskomitees herangetreten, der gemeint hat, dass, wenn das Präsidium
dieser Ansicht ist, sich auch das Komitee dem nicht verschließt.
Daher bringe ich jetzt den Abänderungsantrag zum § 7 der
Geschäftsordnung ein – im Namen von Andreas Khol, Heinz Fischer, Terezija
Stoisits und Dieter Böhmdorfer durch seinen Vertreter – durch seine
Autorisierung per Unterschrift –, der lautet:
Die dem Konvent angehörenden Mitglieder der
Bundesregierung, die Landeshauptleute, die Vertreter des österreichischen
Gemeindebundes und des österreichischen Städtebundes und die Vertreter der
Sozialpartner können sich im Falle ihrer Verhinderung, an einer Sitzung des
Konvents teilzunehmen, ad hoc durch ein von ihnen namhaft zu machendes
Ersatzmitglied vertreten lassen. Dies ist dem/der Vorsitzenden zu melden.
Ich glaube, dass damit einem Wunsch vor allem
auch von Helmut Mödlhammer und Landeshauptmann Michael Häupl Rechnung getragen
wurde.
Ich denke, dass wir mit der Geschäftsordnung
einen guten Entwurf vorgelegt haben, der es möglich machen wird, dass Erstens
sich jeder und jede einbringen kann, und dass Zweitens über alles maximale
Transparenz besteht, weil im Internet unter der Internetadresse
www.konvent.gv.at alles, was der Konvent zu bieten hat, alle Protokolle, alle
Berichte, alle Textentwürfe abrufbar sind. Durch die Regelungen, wie die
Willensbildung im Konvent erfolgt, nämlich nach dem Konsensprinzip, finden wir
hoffentlich den goldenen Mittelweg zwischen Mehrheit und Minderheit auf der
einen Seite, aber auch dem Bewusstsein, dass nur was konsensfähig ist, auch
eine Chance hat, später Verfassung zu werden. Ich bitte Sie, dieser
Geschäftsordnung zuzustimmen.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler:
Danke, Herr Präsident! Der Abänderungsantrag liegt vor. Er ist auch bereits zur
Verteilung gebracht worden und wird damit auch zur Abstimmung gebracht werden.
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr
Präsident Dr. Heinz Fischer. Bitte, Herr Präsident!
Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz
Fischer: Herr Vorsitzender! Meine Damen und
Herren! Sie werden sich nicht wundern, dass ich so etwas wie eine
Pro-Wortmeldung zur Geschäftsordnung abgebe, auch wenn das in unseren
Spielregeln gar nicht ausdrücklich vorgesehen ist, zwischen pro und contra zu
unterscheiden. Aber auch ich möchte betonen, dass wir uns nach besten Kräften
bemüht haben, den ursprünglichen Entwurf, der ja auch schon das Ergebnis
sorgfältiger Überlegungen war, noch zu verbessern, insbesondere im Licht von
Argumenten, die hier im Plenum, aber auch in verschiedenen Einzelgesprächen
vorgebracht wurden, sodass ich meine, dass dieser Text jetzt ein vernünftiges
Arbeiten im Konvent, im Präsidium, in den Ausschüssen und auch gegenüber der Öffentlichkeit
ermöglicht.
Vielleicht darf ich noch einige Anmerkungen
zu Fragen machen, die aufgetaucht sind im Zuge von Überlegungen, die seit der
Versendung des Textes angestellt wurden oder die uns vielleicht helfen könnten,
eine vernünftige Handhabung zu gewährleisten.
Zur der Frage der Vertretungsregelung ist
bereits Stellung genommen worden; es liegt ein Abänderungsantrag vor, es muss
nichts weiter gesagt werden. Dann haben wir im Paragraph 12 Absatz 5 eine
Bestimmung, dass das Präsidium die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die
Vorberatungen der Ausschüsse festlegt. Ich bin gefragt worden, ob das so zu
verstehen ist, dass die Ausschüsse quasi unter einem ständigen inhaltlichen,
detaillierten und zeitlichen Kuratel stehen. Das ist nicht gedacht. Das ist
auch nicht möglich. Das wäre auch nicht praktikabel.
Bereits jetzt wurde ein Teil dieser Aufgaben
vom Präsidium erfüllt, indem man gesagt hat, wir wollen in Ausschüssen
arbeiten, wir denken derzeit - und haben es auch so festgelegt – an zehn Ausschüsse.
Wir haben die Größe der Ausschüsse festgelegt. Wir haben die groben
Themenstellungen festgelegt. Aber ich denke, dass jetzt dann vor allem der
jeweilige Ausschussobmann am Wort und am Zug sein wird, um das noch zu
vertiefen, um Überlegungen anzustellen, wie sich dieser Auftrag bewältigen
lässt, und dass man dann im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Konvents, um
Überschneidungen zu vermeiden, vielleicht noch präzisierend die
Aufgabenstellung festlegen kann, dass man auch über die noch nicht entschiedene
Frage diskutiert, wann denn die Ausschüsse zu arbeiten beginnen sollen. Aber
diese Bestimmung ist nicht als eine Bevormundung in Richtung der Ausschüsse
gedacht. So sehe ich es jedenfalls.
Zweitens möchte ich in Erinnerung rufen -
damit da keine Missverständnisse entstehen - wir haben gleich im nächsten
Paragraphen 13 Ziffer 1 den Begriff, „Wortprotokoll“ verwendet. Gedacht ist in
der Praxis des Konvents, weil wir ja mit Ressourcen, Geld, Manpower et cetera
sparsam umgehen, dass eine Tonbandaufnahme mitläuft und dass von diesem Tonband
eine Abschrift hergestellt wird, die genau wiedergibt, was auf diesem Tonband
enthalten ist. Und dass diese Niederschrift dann so, wie das hier vorgesehen
ist, dem Konvent übermittelt wird und in bestimmten Fällen auch noch eine
Rechtschreibkorrektur oder Ähnliches vorgenommen werden kann.
Im parlamentarischen Bereich verwenden wir
den Begriff Protokoll auch noch in einem anderen Sinn für einen sehr aufwendig
redigierten, mit Zwischenrufen versehenen und bearbeiteten Text – an das ist
hier nicht gedacht, sondern es handelt sich um die Niederschrift eines
Tonbandes.
Dann möchte ich noch als letztes sagen, das
im Paragraph 21 Absatz 3 davon die Rede ist, dass der Vorsitzende eines
Ausschusses den Ausschussbericht macht. Die Frage, ob dieser Ausschussbericht
nur die Privatangelegenheit des Vorsitzenden ist oder ob der Gesamtausschuss
quasi noch erfährt, was in dem Ausschussbericht drinnen steht, ist so zu
beantworten, dass ja vorgesehen ist, dass jedes Ausschussmitglied, das eine
abweichende Stellungnahme gegenüber dem Ausschussbericht deponieren will, dies
auch tun kann. Und das setzt implizit voraus, dass dieser Ausschussbericht,
bevor er abgegeben wird, den Mitgliedern des Ausschusses vorliegt, weil sonst
hätten diese ja keine Gelegenheit, eine abweichende Stellungnahme zu
formulieren, die, wie hier ausdrücklich angeordnet, dem Ausschussbericht
beizulegen ist.
Also falls jemand sich daran gestoßen hat
oder Sorge hätte, dass hier der Ausschuss dann gar nicht mehr erfährt, was in
dem Bericht drinnen steht, glaube ich, dass man das durch diesen Text und durch
diesen Wortlaut entkräften kann. Im Übrigen hoffe ich auch, dass wir im vollen
Einvernehmen diese Geschäftsordnung beschließen können. Danke vielmals.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke
schön, Herr Präsident! Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.
Bitte sehr, Frau Abgeordnete!
Mag. Terezija Stoisits: Sehr
geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wie Präsident Khol und
auch Präsident Fischer ja bereits angekündigt haben, vertrete auch ich
sozusagen die Position des Präsidiums, jene des Konsenses über den
Geschäftsordnungsvorschlag. Daraus ergibt sich schlüssig, dass ich und auch
Frau Dr. Petrovic dieser vorgelegten Geschäftsordnung in der Fassung des
Abänderungsantrages auch zustimmen werden. Ich möchte hier in erster Linie zum
Ausdruck bringen, dass Geschäftsordnungen, auch wenn das Präsidium noch so
klein ist, die sozusagen im Konsens entstehen, eben ein Konsens sind, und dass
das nicht heißt, dass jede einzelne Bestimmung, die darin enthalten ist, jedem
Mitglied des Präsidiums jetzt sozusagen auch 100 Prozent Vergnügen
bereitet und es immer noch möglich ist, es wahrscheinlich noch Möglichkeiten
gegeben hätte, hier noch mehr einfließen zu lassen. Aber es ist ein Kompromiss
und so kam auch dieser Konsens zu Stande und deshalb möchte auch ich Sie
bitten, darauf sozusagen Rücksicht zu nehmen und dem auch die Zustimmung zu
geben. Mich freut besonders, dass auch ein Vorschlag, den die Frau Dr.
Glawischnig, in diesem Fall für die Grünen eingebracht hat, nämlich dass die
vom Herrn Präsidenten Khol bereits angesprochene Möglichkeit der Abhaltung von
Hearings für zivilgesellschaftliche Organisationen enthalten ist. Das vor allem
auch deshalb, weil sie alle bei den ersten beiden Sitzungen des Konvents quasi
physisch miterlebt haben, dass es hier Unmut darüber gegeben hat, in welcher
Form sich der Konvent zusammensetzt. Ich bin der Auffassung, dass durch diese
Bestimmung der Geschäftsordnung, diese nicht so harmonische Stimmung ein
bisschen in eine positive Richtung abgemildert werden konnte, und ich hoffe,
dass wir gerade diesen Paragraphen, wenn Sie so wollen, auch wirklich mit Leben
erfüllen, was sich auch in den Ergebnissen zeigen wird.
Das Zweite, was ich feststellen möchte, ist,
nachdem wir uns heute zum dritten Mal treffen und es natürlich immer wieder
vorkommt, dass jemand nicht kommen kann. Manche können nicht kommen, können
sich aber nicht vertreten lassen, das hat der Herr Präsident hier schon
angesprochen. Ein kleiner Teil der Mitglieder des Konvents, in dem Fall sind
das aus meiner Sicht die privilegierten Mitglieder des Konvents, die sich
vertreten lassen können, kommen trotzdem. Ich sehe heute auch wieder den Herrn
Landeshauptmann Pühringer beispielsweise hier, von dem man sicher nicht
behaupten kann, dass er jetzt nicht viel zu tun hätte, ganz im Gegenteil.
Andere Landeshauptleute, in dem Fall Männer, sind bereits zum dritten Mal nicht
hier im Konvent anwesend. Machen Sie sich bitte selber ihren Reim drauf, was
das bedeutet. Ich mache mir, oder ich habe da so die Vorstellung, aha, da gibt
es Herren, die kommen nicht, warten was die hohe Gesellschaft hier, jetzt vor
allem von Seiten der Wissenschaft zu Stande bringt, und dann werden die uns
quasi ihren Sermon dazu abgeben. Das möchte ich schon zu Beginn unserer
Beratungen festhalten, weil sich das auch auf die Arbeit in den Ausschüssen –
zu der ich mich vielleicht noch einmal zu Wort melden kann, Herr Präsident, um
das nicht schon vorwegzunehmen – bestimmte Auswirkungen haben wird.
Es war mir ein Bedürfnis, diese Anmerkung schon zu
Beginn unserer Beratungen zu machen, und ich bitte Sie um die Zustimmung zu
dieser Geschäftsordnung, dass die wirkliche und tatsächliche Arbeit in
geregelten Bahnen der Geschäftsordnung, also auf Basis der Geschäftsordnung
beginnen kann. Danke schön.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr.
Franz Fiedler : Danke, Frau Abgeordnete. In der Zwischenzeit ist
Frau Abgeordnete Dr. Petrovic eingelangt. Frau Abgeordnete, Sie haben vor
Beginn der Sitzung eine Wortmeldung abgegeben, aber nicht präzisiert, zu
welchem Tagesordnungspunkt. Zu den Ausschüssen, danke schön.
Damit ist die
Rednerliste bezüglich des Tagesordnungspunktes 1 erschöpft.
Wir kommen daher zur
Abstimmung über die Geschäftsordnung. Ich gehe derart vor, dass wir zuerst über
den Abänderungsantrag zum § 7, der von Herrn Präsident Dr. Khol eingebracht
wurde, abstimmen. Wer mit der geänderten Fassung des § 7 einverstanden ist, den
bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist, wenn ich richtig sehe,
einstimmig.
Wir gelangen nunmehr zu
den restlichen Paragraphen der Geschäftsordnung, das sind die §§ 1 bis 6 sowie
8 bis zum Ende. Wer mit dieser Geschäftsordnung, die Ihnen gleichfalls vorliegt,
einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist
gleichfalls einstimmig, wenn ich das richtig gesehen habe. Damit ist die
Geschäftsordnung in der Fassung des Abänderungsantrages zum § 7 beschlossen.
Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt
2, der im Wesentlichen
eine Fortsetzung dessen ist, was bereits beim letzten Mal in Verhandlung
genommen wurde. Ich darf daran erinnern, dass wir beim letzten Mal zehn
Ausschüsse eingesetzt haben, und dass wir an Sie das Ersuchen gerichtet haben,
Meldungen abzugeben, in welchen Ausschüssen Sie mitarbeiten wollen. Das
Präsidium hat auf Grund der Meldungen einerseits eine Ausschusszusammensetzung
vorgenommen und andererseits auch einen Vorschlag für die Vorsitzenden der
Ausschüsse erstellt. Diese Vorschläge liegen Ihnen gleichfalls vor, wurden
Ihnen im übrigen bereits vor einigen Tagen schriftlich zugemittelt. Das
Präsidium ist übereinkommen, derzeit nur für die Ausschüsse 1 bis 9 eine
Zusammensetzung vorzusehen beziehungsweise Ausschussvorsitzende zu bestellen;
bezüglich des Ausschusses 10, der sich der Finanzverfassung und dem
Finanzausgleich zu widmen haben wird, wird diesbezüglich zu einem späteren
Zeitpunkt eine gleiche Vorgangsweise wie hinsichtlich der Ausschüsse 1 bis 9
gewählt werden. Wir werden daher heute nur die Ausschüsse 1 bis 9
beziehungsweise deren Zusammensetzung behandeln.
Ich darf auch noch auf
etwas anderes aufmerksam machen. Sie haben in den Unterlagen, die Ihnen
zugegangen sind, nicht nur die Zusammensetzung und die jeweiligen
Ausschussvorsitzenden enthalten, sondern auch die stellvertretenden
Vorsitzenden der Ausschüsse. Ich mache darauf aufmerksam, dass darüber heute
nicht abgestimmt wird. Die stellvertretenden Vorsitzenden werden von den
Ausschüssen selbst bestellt, das heißt, die Namen, die Sie in den Unterlagen
für die Stellvertreter vorfinden, sind nur Vorschläge, die von Ihnen dann im
Ausschuss selbst aufgegriffen werden können, die aber für Sie nicht verbindlich
sind. Sie müssen sich nicht daran halten, Sie können sich aber daran halten.
Aber ich mache gleich jetzt darauf aufmerksam: über die Stellvertreter wird
heute nicht abgestimmt.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt hat sich als Erste die Frau Präsidentin Angela Orthner zu
Wort gemeldet. Ich erteile es Ihr. Bitte, Frau Präsidentin.
Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke,
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgehend von der letzten
Konventsitzung, wo es ja die Einladung und die Bitte gegeben hat, dass man die
Prioritäten, die für die Mitarbeit in den Ausschüssen gegeben ist, bekannt
geben soll, wurde in den letzten Tagen und heute eine Zusammenfassung über die
Ausschussmitglieder aufgelegt. Es sind in den letzten Tagen doch einige Wünsche
noch gekommen, Wünsche in anderen Ausschüssen tätig sein zu wollen als einmal
festgelegt, aber – und mir erscheint das sehr bedeutsam – vor allen Dingen auch
viele Fragen, ja wie sieht es denn in den Ausschüssen inhaltlich jetzt aus,
welche Themenschwerpunkte werden behandelt, wie sind die Abstimmungen der
Ausschüsse untereinander, wie können wir auch klar machen, dass nicht in zwei
Ausschüssen über die selbe Materie gesprochen wird, und wie können wir vor
allen Dingen auch die Interessen der Mitglieder in den Ausschüssen dann gut
verteilen. Ich begrüße sehr die Aufstellung, ich möchte das auch für meine
Fraktion feststellen, dass wir mit allen Vorsitzenden selbstverständlich
einverstanden sind, dass die stellvertretenden Vorsitzenden in den Ausschüssen
gewählt werden, haben wir gerade auch durch unsere Geschäftsordnung
beschlossen.
Ich bin auch sehr dafür, dass wir die
Vorschlagslisten so belassen, wie sie jetzt sind, uns aber doch auch die
Möglichkeit offen lassen, dass, wenn der Präsident Dr. Fiedler und auch die
Ausschüsse untereinander, Inhalte abgesteckt haben, ihre genaue Aufgabe kennen
und wissen, die Möglichkeit noch gegeben sein soll, dass man
Ausschussmitglieder austauschen kann, oder, dass man seinen eigenen Interessen
entsprechend noch in andere Ausschüsse wechseln kann.
Ansonsten glaube ich, dass wir gut daran tun,
wenn diese Arbeit in den Sommermonaten jetzt geschieht, dass die inhaltliche
Ausarbeitung ja das Wichtige und Entscheidende letztendlich sein wird, dass
auch in einem Stufenverfahren die Richtigkeit gegeben ist, dass wir zu arbeiten
beginnen und dass wir mit dieser ersten Festlegung ganz sicherlich auch in
einen raschen Arbeitsvorgang kommen.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke,
Frau Präsidentin! Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Wutscher. Bitte
sehr.
Mag. Werner Wutscher: Herr Präsident! Hoher Konvent! Ich möchte nicht auf die Zusammensetzung, sondern ein bisschen auf das Procedere betreffend die Ausschüsse eingehen. Ich würde nur das Ersuchen an das Präsidium richten, dass wir im Grunde genommen in der nächsten Zeit sehr rasch eine inhaltliche Klärung der Mandate vornehmen, denn die Ausschüsse sind ja relativ unkonkret in ihren Überschriften, und es wäre sehr notwendig, eine klare Struktur zu bekommen, in welcher Form wir zu arbeiten haben, was den inhaltlichen Teil angeht, was man sich exakt erwartet.
Darüber hinaus glaube ich, dass es sehr wichtig wäre, auch organisatorisch zu überlegen, dass vom Präsidium Leitlinien oder eine Check-Liste vorgegeben wird, wie wir in den Ausschüssen die Themen behandeln sollen, um eine möglichst gleichförmige Behandlung sicherzustellen, vor allem auch, um sich dann abzustimmen. Wir haben in einer Vielzahl von Bereichen Themen, die miteinander verwoben sind, und ich glaube, dass es notwendig sein wird, Schnittstellen zu definieren, wo die jeweiligen Ausschussvorsitzenden über das Präsidium miteinander kommunizieren, damit wir uns hier nicht in eine falsche Richtung bewegen.
Ich
halte auch die schrittweisen Starts der Ausschüsse und der Arbeit für klug,
weil die Dinge ja miteinander verbunden sind, und auch abhängen. Der letzte
Punkt, den ich noch einbringen möchte, zumindest als Ausschussvorsitzender, und
ich glaube, da spreche ich im Namen aller Ausschussvorsitzenden: dort, wo es
ein Vertretungsrecht gibt, ersuche ich, um möglichst gleichförmige Vertretung.
Das heißt, dass in jeder Sitzung dann auch jeweils der gleiche Vertreter da
ist, damit wir da nicht einen ständigen Wechsel haben, was die Arbeit
zusätzlich erschwert. Ich danke ihnen.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich
danke Ihnen auch. Als nächster zu Wort gemeldet ist, Herr Volksanwalt Dr.
Kostelka. Bitte sehr.
Dr. Peter Kostelka: Sehr verehrter Herr Vorsitzender!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durchaus nicht ganz in Übereinstimmung
mit meinem Vorredner, glaube ich, dass es die wesentliche Aufgabe der
Ausschüsse sein wird, dass wir als erstes einmal den Aufgabenbereich zu
definieren beginnen und ihn in weiterer Folge auch Schritt für Schritt
abarbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass jeder einzelne Ausschuss bei seiner
Arbeit durchaus noch auf Themen stoßen wird, die eine Mandatserweiterung mit
sich bringen werden und das soll am Beginn der Tätigkeit nicht abgeschnitten
werden.
Ziel muss auf jeden Fall sein, dass ein
Einvernehmen angestrebt wird. Anstreben heißt, dass es nicht zwingend überall
gelingen muss, aber das Ziel sollte es sein, und dort, wo es nicht erreicht
werden kann, ist auf jeden Fall sicher zu stellen, dass die unterschiedlichen
Gesichtspunkte im Bericht der Ausschüsse ihren Niederschlag finden.
Für mich ist das Recht jedes Mitgliedes auf
eine abweichende Stellungnahme eine demokratische Selbstverständlichkeit, sie
wäre aber durchaus ein Betriebsunfall, weil dies bedeutet, dass nicht in
ausreichendem Maße und zur richtigen Zeit diskutiert worden ist. Denn eine
solche Endberatung, wie der Herr Präsident Fischer es angeregt hat, hat im
Ausschuss auf jeden Fall stattzufinden und sollte möglich machen, dass jedes
Mitglied seine Position einbringt.
Das Erste muss sein, ein Arbeitsprogramm zu
erarbeiten, wobei wohl damit begonnen werden muss, dass wir eine entsprechende
Literaturübersicht erstellen. Es sollten alle zu einem ganz bestimmten Bereich
in den letzten Jahren, oder auch Jahrzehnten, gestellten Forderungen und
Vorstellungen, in die Diskussion Eingang finden, und in diesem Zusammenhang
darf ich darauf verweisen, dass nach § 29 und § 28 der GO, jedem Ausschuss eine
fachliche Unterstützung zugesagt ist, und auch die Möglichkeit besteht,
Aufträge zu erteilen.
Ich hoffe, dass das relativ rasch erfolgt,
denn ohne eine solche inhaltliche, fachliche Unterstützung, wird die Tätigkeit
der Ausschüsse kaum möglich sein, und darüber hinaus wird eine Unterstützung
auch in Formulierungsarbeiten und in exploratorischen Arbeiten notwendig sein.
Ich bitte hier das Präsidium um möglichst rasche Aktion.
Zwei oder drei abschließende Bemerkungen: für
mich ist im § 31 die Formulierung hinsichtlich des Protokolls so zu verstehen,
dass eine gemeinsame Verantwortung des Ausschussvorsitzenden und des
Ausschussbetreuers vorliegt. Man könnte interpretativ auch durchaus dazu
kommen, dass man zwar zuerst dem Ausschussbetreuer den Auftrag erteilt, ein
solches Protokoll zu erstellen, der Vorsitzende der erste ist, der Einwendungen
erhebt, und dann auch darüber entscheidet. Ich glaube nur, dass das ein
unnötiger Formalismus ist, denn eine Verantwortung beider liegt letztendlich
vor.
Die zweite Bemerkung, die ich machen wollte,
ist, dass ein Arbeitsprogramm nicht endgültig sein, aber auch ein
Ausschussbericht nicht endgültig sein kann, und zwar dann, wenn andere
Ausschüsse zu Ergebnissen kommen, die ein Nacharbeiten eines ganz bestimmten
Ausschusses notwendig machen. Hier ist sozusagen ein Nachbericht durchaus
miteinzukalkulieren. Dies bedeutet aber auch, dass die Ausschüsse möglichst,
wenn sie einander berühren, in Kontakt zu treten haben, wohl im Wege ihrer
Vorsitzenden. Zu einer möglichst einheitlichen Gestaltung des anzustrebenden
gemeinsamen Projektes, wäre es wohl sinnvoll, wenn die Ausschussvorsitzenden
einmal am Beginn ihrer Tätigkeit zusammenkommen, um das anzustrebende Ziel auch
entsprechend gemeinsam definieren zu können.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke,
Herr Volksanwalt. Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Bitte
sehr, Frau Abgeordnete.
MMag. Dr. Madeleine Petrovic: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! So, wie wir die Geschäftsordnung mitbeschlossen haben, so gehen wir auch mit der Einteilung der Ausschüsse im Prinzip konform. Dass auch andere Einteilungen möglich gewesen wären, das kann man wahrscheinlich von jeder Gliederung sagen. Und dass es hier Grauzonen geben kann, ist klar. Ich teile die Meinung des Herrn Volksanwaltes, dass wir intensive Zwischengespräche und Beratungen der Ausschussvorsitzenden brauchen werden, vielleicht sogar so etwas, wie eine Klausur, um das Arbeitsprogramm einzelner Ausschüsse zu adaptieren, oder an die Schnittstellen, die wir bis dahin kennen, darauf besser reagieren zu können.
Den Ausschuss
10, die Finanzverfassung, jetzt nicht besetzen und zu benennen, mag noch eine
Zeit gehen, allerdings, wenn materielle Änderungen angestrebt sind, auch im
Bereich der Finanzverfassung, dann wird denen natürlich auch im Bereich der
legistischen Prozeduren Rechnung zu tragen sein – also, ich glaube nicht, dass
wir hier allzu lange zuwarten können. Eine Schlüsselfunktion kommt sicherlich
dem Ausschuss 2 zu, der ja dann irgendwo den Rahmen formulieren soll,
einerseits um das bestehende Verfassungswerk mit diesen sehr vielen
versprengten Verfassungsbestimmungen in eine kompaktere Form zu bringen,
andererseits die Ergebnisse des Konvents umzusetzen. Also, das wird eine
besondere Rolle sein, sich hier mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden
abzustimmen und die Tätigkeit dieses Ausschusses wird, so sehe ich das,
wahrscheinlich in zwei Teile
geteilt sein, nämlich Überarbeitung des bestehenden Verfassungsmaterials und
dann Einarbeitung der Ergebnisse der anderen Ausschüsse. Ansonsten will ich
hier noch einmal, weil es mir ganz wichtig ist, die leichten Besorgnisse, die
meine Kollegin Terezija Stoisits zum
Ausdruck gebracht hat, auch für die Ausschussarbeit wiederholen.
Selbstverständlich ist es legitim, dass sich die, die nach der Geschäftsordnung
das Recht dazu haben, vertreten lassen. Allerdings appelliere ich da wirklich
an alle Ausschussvorsitzenden beziehungsweise die jeweiligen Stellvertreterinnen
und Stellvertreter, die dann bestimmt werden, dass sie dann auch wirklich
inklusive dem Präsidium dieses Konvents zu den Ergebnissen der Ausschüsse
stehen.
Es besteht die Möglichkeit hier
mitzuarbeiten, und ich glaube wir sollten es nicht zulassen, dass Ergebnisse
die wahrscheinlich niemals perfekt sein werden, aber dann natürlich auf einen
langwierigen Diskussionsprozess zurückgehen, dann möglicherweise aufgeweicht
oder nicht akzeptiert werden. Wenn dieser Konvent, was in den Eingangssitzungen
von allen fast beschworen wurde, Erfolg haben soll, dann müssen auch die
Ergebnisse, die in den Ausschüssen erarbeitet werden, von Bestand sein.
Ein Allerletztes, zu dem was Präsident
Fischer gesagt hat zur Protokollierung und zu den Bemühungen den
organisatorischen Aufwand und die Kosten gering zu halten. Es ist natürlich
klar, dass wir das mitunterstützen, allerdings sollte dann doch auch die
Protokollierung irgendwie verständlich bleiben und wenn ich mir dann die
Tonbandabschrift der letzten Sitzung vom 10. Juli anschaue, dann erinnere
ich mich jetzt noch, dass ich damals eine kurze Intervention abgegeben habe
über meinen gewissen Ärger der zeitgleichen Nationalratssitzung mit einer
Erklärung des Bundeskanzlers, die natürlich für manche Mitglieder des Konvents
die Teilnahme unmöglich gemacht hat. Die Intervention ist nicht enthalten wohl
aber Ihre Replik darauf Herr Präsident, also nicht dass mich das sonderlich
stört, dass das nicht drinnen ist, aber Ihre Wortmeldung ist sonst im Redefluss
nicht ganz verständlich. Ich denke mir, wir sollten uns da kein allzu starres
Konzept anlegen, aber es sollte doch, wenn zum Beispiel der Präsident auf eine
Intervention eingeht, dann diese auch enthalten sein, sonst ist die ganze
Wortmeldung schwer verständlich.
Okay. Danke.
Vorsitzender
des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke
Frau Abgeordnete. Ich darf auf den letzten Punkt Ihrer Wortmeldung zu sprechen
kommen. Warum war Ihre Wortmeldung beim letzten Mal nicht im Protokoll? Das ist
ganz einfach zu erklären, denn das Mikrophon war bei Ihnen nicht eingeschaltet,
daher war Ihre Wortmeldung nicht verständlich, hingegen meine Replik darauf
sehr wohl.
Ich darf Ihnen aber folgenden Vorschlag machen:
Tragen Sie das sinngemäß nach was Sie beim letzten Mal gesagt haben. Wir fügen
das nachträglich ins Protokoll ein. Sie haben natürlich völlig Recht; auch
meine Replik ist damit völlig unverständlich geworden, weil nicht klar ist, auf
wen überhaupt repliziert wurde und worauf repliziert wurde. Ich glaube, wir
können uns so finden. Wenn Sie das in sinngemäßen Worten nachtragen, werden wir
es ins Protokoll einfügen. Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr
Professor Funk. Bitte sehr.
Dr.
Bernd-Christian Funk: Herr
Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin für den Vorsitz des
Ausschusses vier (Grundrechtskatalog) designiert und möchte zur Arbeitsweise
der Ausschüsse etwas sagen.
Die Aufgaben der Ausschüsse sind durch das Papier,
das es von Anfang an gegeben hat, ausreichend bestimmt. Es erscheint wenig
sinnvoll, die Aufgaben durch ein zusätzliches Mandat einzuengen. Die
Konkretisierung im Detail und die Randabgrenzungen sollten den Ausschüssen
selbst überlassen bleiben.
Das Thema Grundrechte hat eine Reihe von
Querverbindungen zu anderen Ausschussthemen, so zum Beispiel und vor allem zum
Ausschuss eins (Staatsaufgaben und Staatsziele). Nach meinen Erfahrungen mit
Arbeiten dieser Art im akademischen Bereich ist es sehr viel Ressourcen
schonender und zielführender, wenn man die Koordination den Ausschüssen selbst
überlässt und auf ein Mandat verzichtet. Einer obligatorischen Mitwirkung des
Präsidiums bedarf es nicht.
Die Ausschüsse sollten nicht „paketweise in
Dreierkonvois“ auf die Reise gehen. Mal drei Ausschüsse, dann wieder drei
Ausschüsse usw. Ich halte nichts davon. Erstens ist die Zeit des Konvents
gemessen an dem Thema ohnehin sehr begrenzt und ein Tempoverlust scheint nicht
vertretbar. Es gibt Ausschüsse, die sofort in die Sacharbeit einsteigen können.
Bei manchen Ausschüssen wird Bedarf an Vorbereitungsarbeiten bestehen, damit
eine materielle Basis für die Reformarbeit da ist. Literatur wird aufzusuchen
und aufzubereiten, der Blick in ausländische Rechtsordnungen und Entwicklungen
zu tun sein. Ohne gesicherte informationelle Basis gibt es keine sinnvolle
Reformdiskussion. Es ist daher wichtig, möglichst alle Ausschüsse so rasch wie
möglich zu konstituieren und denen, die nicht gleich voll in das Sachthema
einsteigen können, die Möglichkeit zu geben, die nötigen Informationsgrundlagen
zu sammeln zu sichten und aufzubereiten. Dafür bedarf es entsprechender
infrastruktureller und logistischer Hilfen. Das Material ist weitgehend
bekannt, es muss aber für Zwecke der Reformdiskussion zusammengestellt,
rechtsvergleichend ergänzt und bearbeitet werden. Ohne Hilfe geht das nicht.
Danke schön.
Vorsitzender
des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke
Herr Professor. Als Nächster zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete
Stoisits. Bitte sehr.
Mag.
Terezija Stoisits:
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich kann unmittelbar an den Professor
Funk anschließen. Ich wusste nicht, dass er sozusagen so dezidiert diese Frage
der Verfügensstellung der Infrastruktur betont. Ich halte das für einen ganz
wesentlichen Punkt des Funktionierens und des positiven Abschlusses was ein
Arbeitsergebnis angeht.
Man könnte sagen, gut, da gibt es Universitätsinstitute, holen wir uns das, was dort passiert. Diese Legitimität haben wir nicht. Es ist niemand verpflichtet, unter Anführungszeichen kostenlos, ehrenamtlich, den Ausschüssen des Österreich-Konvents zuzuarbeiten.
Genau aus diesem Grund, weil wir uns nicht auf die Freiwilligkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlassen dürfen und können, brauchen wir die nötige Infrastruktur, um das auch zu leisten. Unter wir meine ich immer, wir Konventsmitglieder.
Deshalb meine Damen und Herren des Präsidiums, ich habe dieses Bundesgesetz für die Zurverfügungstellung der Infrastruktur – das verheimlichen wir ja nicht – nicht mitbeschlossen. Es hat gute Gründe dafür gegeben, es war kein einstimmiger Nationalratsbeschluss – wider Erwarten, genau mit der Befürchtung damals, dass diese Fragen noch zu wenig präzisiert und geklärt sind.
Jetzt haben wir diesen Gram und Zorn darüber vergessen, in der Hoffnung, dass ein konstruktiver Beitrag in der Erarbeitung der nötigen Infrastruktur auch passieren wird, deshalb die wirklich intensive Bitte, wir, die Ausschüsse, brauchen Personal, wir brauchen Leute, die das tun.
Ich weiß es nicht, wie Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sich selbst einschätzen, aber ich sehe mich sozusagen als Person nicht befähigt, mit dem Wissen, das ich habe, einen Beitrag für eine neue österreichische Verfassung, allein aufgrund dessen was ich im Kopf habe, zu leisten. Ich nicht. Wenn Sie das Vertrauen in sich selbst haben, sei es Ihnen unbenommen, ich habe es nicht in mich selbst und demzufolge auch nicht in den Konvent als Gesamtheit. Deshalb bitte, tun Sie alles, damit da wirklich ein ordentliches Ergebnis rauskommen kann. – Danke.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Frau Abgeordnete. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Sektionschef Dr. Matzka. Bitte, sehr.
Dr. Manfred Matzka‡: Sehr geehrter
Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Konvents! Ich möchte einen Aspekt noch
einmal aufgreifen, der vom Kollegen Wutscher schon angesprochen wurde, nämlich
die Frage des Mandats: Soll man den einzelnen Ausschüssen von Seiten des
Präsidiums ein präziseres Mandat vorgeben ?
Ich möchte die Haltung,
die ich vertrete, dem deutlich gegenüberstellen: Ich glaube nicht, dass das
jetzt sinnvoll wäre. Wir haben Mandate für alle Ausschüsse, sie sind
festgeschrieben in der ersten Unterlage, die uns ausgehändigt wurde. Diese
Mandate sind so gut und so schlecht, wie jedes andere. Sie sind sehr kurz, das
muss es wohl auch in dieser Phase sein, aber sie bringen sehr deutlich zum
Ausdruck, worum es denn gehen soll.
Warum glaube ich, dass
es nicht vernünftig ist, jetzt ein detailliertes Mandat als Handbuch
festzuschreiben. Ich glaube, dass das deswegen nicht die zielführendste
Vorgangsweise wäre, weil sich die Mandatsabgrenzungen, die Abgrenzung des
Umfanges der Tätigkeit aus der Arbeit heraus ergeben wird.
Wenn – und da pflichte
ich denen bei, die gesagt haben, dass die erste Phase jedes Ausschusses gleich
sein soll und bin dafür, dass alle jetzt zu arbeiten beginnen – wenn die erste
Phase ist, Material zu sammeln und zu sichten, dann garantiere ich, in jedem
Ausschuss wird es zwei, drei Punkte geben, wo erst aufgrund der
Materialsichtung klar wird, wo man einen Erweiterungs-, Abgrenzungs-,
Eingrenzungs- oder Präzisierungsbedarf hat.
Etwas das man jetzt noch
gar nicht gesehen hat, weil man das Vormaterial noch nicht durchstudiert hat,
weil man internationale Vergleiche noch nicht gemacht hat, weil man noch nicht
in den EU-Verfassungsentwurf hineingesehen hat et cetera. Daraus werden sich
Präzisierungen ergeben, die man dann sehr gut nachtragen kann. Natürlich wird
es dann sehr frühzeitig eine Querabstimmung zwischen einzelnen Ausschüssen
geben müssen.
Ich glaube, dass jeder
Ausschuss mit jedem Ausschuss zu tun hat. Und da plädiere ich dafür, in dieser
Phase am Beginn den Vorsitzenden diese Querabstimmung einmal in die Hand zu
geben. Die werden sich dann finden oder nicht. Finden sie sich, ist die Sache
in Ordnung, finden sie sich nicht, muss man das ohnedies auf eine andere Ebene
eskalieren und dann im Präsidium allenfalls einen Konsens herbeiführen. Aber
ich denke, die meisten werden sich finden, weil hier ein gemeinsames
Verständnis von der Aufgabenstellung und vom Umfang dessen vorhanden ist, was
man leisten soll.
Schlussendlich wird sich
auch in der Intensivphase, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen,
entsprechend den Lösungsvorschlägen, die wir auf den Tisch legen, ergeben, dass
es in den Mandaten der Ausschüsse Überschneidungen geben wird. Man kann etwa
ein Problem lösen durch eine klassische Grundrechtsbestimmung oder durch eine
Institutionengarantie, die in einem ganz anderen Ausschuss im organisatorischen
Kontext steht. Beides führt zum selben Ergebnis und erst in der Arbeit wird man
draufkommen, welche Lösung man anstrebt. Insofern kann es auch noch sehr spät
in der Arbeit solche Präzisierungen und Abänderungen geben.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr.
Franz Fiedler : Danke, Herr Sektionschef. Die nächste Wortmeldung
steht bei Herrn Präsidenten Dr. Khol. Bitte sehr, Herr Präsident.
Dr. Andreas Khol : Meine Damen und
Herren! Ich habe mich zu dieser Wortmeldung veranlasst gefühlt, aufgrund der
Wortmeldungen vom Kollegen Funk und anderen Ausschussvorsitzenden.
Kollege Kostelka! Ich
bin ganz anderer Meinung. Wenn wir jetzt anfangen, den Ausschüssen die
Möglichkeit zu geben, über ihr Mandat zu beraten, dann werden wir so viel Zeit
verlieren, die uns hinterher fehlen wird.
Vor allem legt die
Geschäftsordnung, die wir gerade beschlossen haben, eindeutig fest, dass die
Aufgaben und der Zeitplan der Arbeit der Ausschüsse vom Präsidium festgelegt
werden.
Und ich erwarte, dass
wir vom Präsidium in kurzer Zeit für jeden einzelnen Ausschuss einen
Arbeitsplan und einen Zeitplan vorlegen können, der im Konvent beschlossen
wird, wo es keine Überlappungen gibt und wo man dann über die Fragen, was man
überhaupt untersuchen soll, nicht wertvolle Zeit vertut.
Ich denke, dass die
Vorgangsweise so ideal wäre, dass der Präsident des Konvents, mit den
Ausschussvorsitzenden und den vom Präsidium zur Wahl empfohlenen
Stellvertretern, sehr bald ein Individual- oder Kollektivgespräch führt, wie
sich die Vorsitzenden ihre Arbeit, ihren Arbeitsbereich vorstellen.
Welche Teile des Gebiets
sie beackern und dass dann in der Aussprache zwischen den Ausschussvorsitzenden
hier ein weitgehend überlappungsfreies Spektrum an Mandaten vorliegen, die im
Präsidium dann beraten werden. Und dass man dann den Ausschüssen auch klar
einen Zeitplan mit auf die Reise gibt.
Denn, ich darf daran
erinnern, in 18 Monaten sollten wir fertig sein. Und ich denke, je früher wir
in die Formulierung eintreten können, umso schneller werden wir ans Eingemachte
herankommen.
Die Arbeit der
Grundrechtskommission ist für mich also ein warnendes und abschreckendes
Beispiel. Ich glaube, man muss am Stück hier arbeiten und sehr schnell von der
Lyrik in die Prosa kommen, das heißt also, in die Formulierung von
Gesetzestexten. Für mich ist das überhaupt gar keine Frage, dass beim Großteil
der Ausschüsse, nicht beim Ausschuss Nummer Eins, aber beim Großteil der
Ausschüsse, ein Textvorschlag verlangt ist. Und so, wie ich die Ausschussarbeit
glaube in der Geschäftsordnung konzipiert zu sehen, heißt das, dass die
Ausschüsse jeweils zu dem ihnen erteilten Mandat einen Bericht vorlegen, der im
Konvent diskutiert wird und parallel dazu im Präsidium, dass dieser Bericht
dann aufgrund der Diskussion im Konvent und der Diskussionen im Präsidium
neuerlich in den Ausschuss zurückkommt, dort entsprechend den Meinungen, die im
Konvent geäußert werden, adaptiert, erweitert, ergänzt wird, dass das dann
wiederum in das Präsidium geht und dann, in so viel Vorgänge, wie notwendig
sind, damit der Konsens erzielt ist. Das heißt also, dass ein enges
Zusammenwirken von Ausschuss, Präsidium und Konvent notwendig ist, und all das
im Hinblick auf das Zeitkorsett, das wir uns selber gegeben haben und das sich
aus meiner Sicht als absolut essenziell ergibt, denn sonst kommen wir zu keinen
Ergebnissen.
Ich glaube, dass das so
richtig ist. Was die Konstituierung der Ausschüsse betrifft, so glaube ich,
muss man auch auf die Arbeitsmöglichkeiten im Konventbüro Rücksicht nehmen. Wir
haben im Präsidium gesagt, ich glaube, sechs oder sieben Ausschüsse können wir
sofort konstituieren, weil da die Arbeitskapazitäten vorhanden sind, der Rest
folgt im Herbst. Ich glaube, dass das keinen sehr großen Unterschied macht.
Aber ich glaube, wir
sind daran gehalten, eine effiziente Arbeitsmethode sofort und gleich von
Beginn an den Tag zu legen.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke,
Herr Präsident. Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Kahr. Bitte sehr.
Dr. Claudia Kahr: Mich hat die Wortmeldung von Herrn Präsidenten Khol ermuntert, mich zu melden, weil sie mich anfangs reichlich schockiert hat. Ich habe den Eindruck gehabt, es soll da hier jetzt das Präsidium gescheiter sein als alle Experten und alle Mitglieder des Konvents, die sich in die Ausschüsse gemeldet haben. Das sehe ich nicht so. Ich fühle mich da absolut überfordert.
Aber dann, sozusagen in der Folge der Wortmeldung, habe ich mich wieder beruhigt. Aber da war die Wortmeldung schon wieder abgegeben. Weil der Herr Präsident Khol gesagt hat, dass es natürlich die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter, dann, wenn sie selbst sich konstituiert haben, dann, wenn sie sich selbst ihre Aufgabe gestellt haben, mit dem Präsidenten Fiedler zusammentreten werden, dann wird man die Schnittstellen besser sehen et cetera. Das heißt, ich hoffe, dass die Arbeit der Ausschüsse bald beginnt, insofern mal gesichtet wird, womit man sich beschäftigen will, was man zusätzlich braucht. Und in dieser Zeit, glaube ich, und das ist jetzt ein Appell auch direkt an mich selbst, aber man muss natürlich im Präsidium jetzt rasch dafür sorgen, dass die Infrastruktur gegeben ist. Ich komme mir vor wie eine tibetanische Gebetsmühle. Ich sage das von Anfang an: Es muss die Infrastruktur geschaffen werden. Ich glaube, wir haben jetzt ungefähr 10 Personen, die irgendwie in noch unklaren Verhältnissen dem Konvent zuarbeiten, das muss geklärt werden. Wir brauchen professionelle Unterstützung und finanzielle Voraussetzungen, wobei ich glaube, dass das beschlossene Gesetz eine Hilfe ist, aber wahrscheinlich nicht der Weisheit letzter Schluss.
Das heißt noch einmal auch an uns und, wenn man die Arbeit ernst nimmt, dann setzt es voraus: Erstens, dass man die Mitglieder ernst nimmt und sich selbst, ein bisschen uns die Selbstorganisation überlässt, und zweitens, dass man die Infrastruktur organisiert, dass die Arbeit auch getätigt und unterstützt werden kann.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr.
Franz Fiedler : Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist
nochmals Herr Professor Funk. Bitte schön.
Dr. Bernd-Christian Funk : Hier stehen zwei Prinzipien gegeneinander: Das
Vorgehen mit einer straffen Führung auf der einen und das Prinzip der
Selbstorganisation auf der anderen Seite. Was besser ist, hängt davon ab, worum
es geht. Sollen zum Beispiel ein Elch oder ein Mammut erlegt werden, die
irgendwo frei umher laufen, dann ist das Prinzip der straffen Führung besser.
Die Aufgabe des Konvents ist damit nicht vergleichbar. Der Konvent ist
aufgerufen, eine Diskussion aufzugreifen, weiterzuführen und zu Ende zu
bringen, die nicht neu ist. Über die Reform der österreichischen Verfassung
wird seit ihrem Beginn gesprochen und diskutiert. Welchen Sinn sollte es
machen, auf die Ressourcen einer Orientierung durch Jene zu verzichten, die an
der Diskussion beteiligt und bereit sind, zu dieser Orientierung beizutragen?
Eine übermäßig straffe Führung durch ein Präsidium wäre mit dem Risiko einer
sachunangemessenen Einengung verbunden. Es gibt große Mengen an einschlägigem
Material zu diesem Thema. Dieses Material müsste zunächst in den Ausschüssen
ermittelt und systematisch aufbereitet werden. Welchen Zeitverlust sollte es
bedeuten, wenn damit nicht sofort begonnen wird? Der Vorschlag lautet, die
Ausschüsse sogleich beginnen zu lassen, damit sie die erforderlichen
Vorarbeiten so rasch wie möglich leisten können. Welchen Grund könnte es geben,
in diesem Bereich zu bremsen? Es müsste doch im Interesse professioneller
Ausschussarbeit gelegen sein, wenn zu den Reformthemen möglichst viel an
aktuellem Material bereitgestellt und systematisch aufgearbeitet wird. Die
Ausschüsse sollten möglichst rasch aufs Gleis gesetzt und in die Lage versetzt
werden, die vorhandenen Grundlagen zu sichten, aufzubereiten, zu erweitern, zu
verarbeiten, zu strukturieren und das Wesentliche in allgemein verständlicher
Form zu präsentieren. Das erfordert ein Arbeiten mit wissenschaftlichen
Methoden. Eine starre Linie durch ein festes Mandat vorzugeben, wäre kontraproduktiv.
Die Aufträge stehen ja thematisch fest. Die Einzelheiten und die Koordination
sollten den Ausschüssen selbst überlassen bleiben und nicht dem Präsidium
überantwortet werden.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr.
Franz Fiedler : Danke,
Herr Professor. Die nächste Wortmeldung steht bei Herrn Präsident Hatzl. Bitte
sehr.
Johann Hatzl: In der jetzigen Diskussion über die Arbeitsweise gibt es natürlich eine Reihe von Überlegungsmöglichkeiten. Und genau dieses Diskussionsfeld der Möglichkeiten dokumentiert, dass man relativ gut beraten ist, wenn ich zum Beispiel die Gedanken und Überlegungen meines Vorredners, die er zweimal hier versucht hat, zu präzisieren, aufgreife. Es ist immer schlechter, etwas einzuengen, als etwas auszuweiten. Und es ergibt sich naturgemäß, jeder weiß das aus der Praxis auch in Ausschussarbeiten und Ausschussüberlegungen, dann automatisch eine Bremse oder eine Schranke, aber es ist immer hilfreich, wenn man in diesem Zusammenhang nicht schon von Haus aus durch Schranken eingegrenzt ist. Ich möchte nicht gerne in Ausschüssen mitarbeiten, ich sage das gleich, wo ich Gefahr laufe, falls ich mich im Grenzbereich der Gedanken befinde, sofort vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht werde, dass das Mandat nicht ausreicht, meine Ausführungen und Überlegungen vielleicht interessant sind, aber nicht diskussionsfähig und weiter entwickelbar, weil es woanders hinpasst oder man sich erst hier eine Zustimmung zur weiteren Behandlung vom Präsidium holen muss. Und, ich bitte um Entschuldigung, ich sage das so direkt, weil ich die Dinge lieber am Anfang ausspreche und dann wieder etwas ruhiger bin, ich möchte das ganz konkret sagen, ich bin dafür natürlich, dass ein Präsidium hier eine große Aufgabe hat, zu realisieren und auf das Ganze zu schauen, zu koordinieren, auch einzugreifen. Ich bin aber dagegen, dass die Konvents-Mitglieder unter Umständen bevormundet werden.
Was wir brauchen, ist nicht die Bevormundung durch das Präsidium, sondern eigentlich die geistige Investition für uns selbst, uns in den Ausschüssen weiter entwickeln zu können. Die Aufgabe des Präsidiums, meiner Meinung nach, soll drängende Kontrolle und nicht eingrenzender Akteur sein. Daher hat mir die Wortmeldung von Präsident Khol mit seiner Vorstellung überhaupt nicht gefallen. Ich sage das ganz ehrlich.
Ich meine, ich bin in den Konvent gegangen, um nicht Fachsklave eines Präsidiums zu werden, sondern eigentlich einen Fachbasisbeitrag zu leisten. Falls ich Sie falsch verstanden habe, dann bitte ich um Entschuldigung, aber für mich waren Ihre Aussagen so klar, dass ich mich wehre, zum Fachsklaven degradiert zu werden.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Präsident. Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Schnizer. Bitte sehr.
Dr. Johannes Schnizer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zur effizienten Arbeitsweise der Ausschüsse noch einmal äußern. Aufbauend auf die Vorredner meine ich, dass sich ein sehr nahe liegender Weg für eine effiziente Arbeitsweise abzeichnet.
Einerseits sollten alle Ausschüsse – sofern sie eingesetzt wurden – gleich zu arbeiten beginnen. Ich glaube aber, dass die Intensivphasen dieser Ausschüsse in unterschiedliche Perioden gelegt werden sollten.
Das ergibt sich meiner Meinung nach aus dem sinnvollen Arbeitseinsatz und aus der Arbeitskapazität. Es sind fast alle Mitglieder in mehreren Ausschüssen und können nicht in allen Ausschüssen gleichzeitig intensiv beraten.
Andererseits sind die Ausschüsse von ihrer Aufgabenstellung her unterschiedlich strukturiert, so dass das bereits eine unterschiedliche Vorgangsweise nahe legt. Ich habe zahlreiche Einzelgespräche zu dem Thema, wie die Ausschüsse in welcher Reihenfolge tagen sollten, gehabt und ich habe dankenswerterweise von der Industriellenvereinigung eine Unterlage bekommen mit einer zeitlichen Staffel und ich muss feststellen, dass die Vorstellungen sich nahezu decken.
Ich möchte deswegen folgenden konkreten Vorschlag machen: Es zeigt sich, dass Ausschuss 1, betreffend Staatsaufgaben und Staatsziele, Ausschuss 3, betreffend staatliche Institutionen, und Ausschuss 8, dieser ist im Papier der Industriellenvereinigung nicht enthalten, er betrifft die demokratische Kontrolle, sich insofern von den anderen Ausschüssen unterscheiden, als hier bei Beginn erst die genaue Themenstellung und die Methodik in intensiven Gesprächen festgelegt werden muss und die anderen Ausschüsse in ihrer Arbeit dann darauf aufbauen können müssen.
Ich meine daher, dass bei diesen drei Ausschüssen sofort eine intensive Beratungsphase beginnen könnte, damit sowohl die Methodik als auch die inhaltliche Aufgabenstellung möglichst rasch am Beginn präzisiert wird.
Bei den anderen Ausschüssen ist zuerst eine gründliche Vorarbeit in der Materialsammlung, das heißt in der Sichtung und Bestandsaufnahme, wie von mehreren Rednern betont wurde, erforderlich. Ich glaube, dass die Ausschussvorsitzenden mit ihren Stellvertretern in engem Kontakt mit den Mitgliedern und mit großer Unterstützung des Büros diese Vorarbeit zuerst leisten sollten und dann zu einem späteren Zeitpunkt die intensive Beratungsphase dieser Ausschüsse beginnen sollte.
Diese können dann bereits auf den ersten Ergebnissen der Ausschüsse 1, 3 und 8 aufbauen. Vielen Dank.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön. Die nächste Wortmeldung ist für Frau Abgeordnete Dr. Berger. Bitte schön.
Dr.
Maria Berger: Danke schön, Herr
Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn drei Kollegen, die wir im
Europäischen Konvent teilnehmen durften, auch eingeladen worden sind, an diesem
Konvent teilzunehmen, dann vielleicht auch deshalb, damit wir auch
organisatorische Erfahrungen aus dem Europäischen Konvent hier einbringen
können. Wenn ich die Arbeit des Europäischen Konvents ein bisschen Revue
passieren lasse und nachdenke, welche Faktoren zum einen für den doch, glaube
ich, gegebenen Erfolg wesentlich waren und zum anderen, welche Faktoren uns
Schwierigkeiten gebracht haben, dann glaube ich, ist eines festzuhalten.
Wir hatten im Europäischen Konvent ein
ausgezeichnetes Sekretariat. Wenn sie alleine diese Ausgabe beziehungsweise
auch im Internet nachschauen, sehen Sie: Dieses Sekretariat war aus 20
hervorragenden Vertreterinnen und Vertretern der juristischen Dienste des Rates
der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zusammengesetzt.
Hinter jeder dieser 20 Personen sind mindestens
noch einmal drei bis vier Personen gestanden, die auch für juristische
Facharbeit aber auch für organisatorische Arbeiten verantwortlich waren. Gerade
diese ausgezeichnete Infrastruktur hat es uns erlaubt, sowohl im Plenum als
auch in den Arbeitsgruppen sehr konzentriert und sehr fundiert zu arbeiten,
weil dieses Sekretariat uns Arbeitsdokumente erstellt hat, die zum Einen
sozusagen alle relevanten Fragen aufgelistet haben, und zum Anderen auch
sozusagen die einschlägige Dokumentation zum Teil schon mitgeliefert hatten.
Es waren nicht irgendwelche Mandate, die sozusagen
wesentlich waren für die Arbeit gerade in den Arbeitsgruppen, sondern es waren
sehr gut aufbereitete Arbeitsdokumente für die Arbeitsgruppen und für das
Plenum.
Was uns im Europäischen Konvent in Schwierigkeiten
gebracht hat, war die Tatsache, dass unsere Arbeitsgruppen gestaffelt begonnen
haben. Wir hatten eine erste Welle von Arbeitsgruppen, die relativ frühzeitig
abgeschlossen hat, dann eine zweite Welle von Arbeitsgruppen und da ist es zum
Beispiel schon passiert, dass die Ergebnisse dieser zweiten Welle von
Arbeitsgruppen, zum Beispiel Soziales Europa in die erste Textfassung, die das
Präsidium vorgelegt hat, nicht eingeflossen sind.
Da ist böses Blut entstanden, weil zum Beispiel
der Werteartikel des Vertragstextes, Zielartikel des Vertragstextes in einem
ersten Entwurf vorgelegt wurden, bevor die Arbeitsgruppe Soziales abgeschlossen
hatte und ihre Vorstellungen zu diesen beiden Artikeln einbringen konnte.
Oder auch die Arbeitsgruppe zur Reform des
Europäischen Gerichtshofes wurde so spät eingerichtet, dass sie eigentlich ihre
Arbeit nicht anständig erledigen konnte und bei der Reform des Europäischen
Gerichtshofes ist deswegen auch nicht sehr viel herausgekommen.
Ich halte es deshalb schon für sehr wichtig, dass
die Ausschüsse bei uns jedenfalls jetzt gemeinsam starten. Die Intensivphasen
werden sicher verschieden gelagert sein können, aber besonders nachdrücklich
möchte ich darauf hinweisen, wie wichtig die qualifizierte und ausreichende
Zuarbeit durch ein ausreichend bestücktes Sekretariat ist. Danke.
Vorsitzender
des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler:
Danke, Frau Abgeordnete. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Hösele. Bitte sehr.
Herwig
Hösele: Herr Vorsitzender! Liebe
Mitglieder des Konvents! Die Wortmeldung von Professor Funk hat mich ein
bisschen betroffen gemacht, weil ich glaube, dass letztlich – ich sehe es etwas
pragmatischer – kein großer Widerspruch oder letztlich nicht ein wirklicher
Widerspruch bestehen müsste.
Ich glaube, es ist notwendig, wenn ich das richtig
verstanden habe, dass seitens des Vorsitzenden des Konvents und des Präsidiums
mit den Ausschussvorsitzenden respektive auch den Stellvertretern, in den
nächsten Wochen sehr rasch das konkretere Mandat erarbeitet wird und dass sich
dann die Ausschüsse relativ rasch konstituieren.
Im Laufe der Beratungen ist es logisch, und es ist
ja auch in der heute beschlossenen Geschäftsordnung zum Ausdruck gekommen, dass
Ausschüsse, die sich überschneiden, und wo das Gefühl besteht, man müsse mit
dem anderen Ausschuss in Kontakt treten, auch gemeinsame Sitzungen vorgenommen
werden sollten.So würde ich doch auf Grund dieser Intentionen, wie ich sie
sehe, sehr bitten, zu überlegen, dass eine sehr vernünftige Zuentwicklung
einerseits des Präsidiums, andererseits der Ausschüsse zu einem sehr
konstruktiven Ergebnis kommen kann.
Insofern würde ich meinen – und das muss
koordiniert festgesetzt werden –, dass man auch die Zeitschienen gemeinsam
festlegen kann. Insofern wollte ich eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass
ich nicht glaube, dass man hier einen künstlichen Widerspruch zur gemeinsam
beschlossenen Geschäftsordnung und zur Arbeitsweise, wie sie hier auch
letztlich formuliert wurde, konstruieren sollte.
Ich hoffe, dass wir relativ rasch zum gemeinsamen
Mandat kommen.
Vorsitzender
des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler:
Danke schön. Eine weitere Wortmeldung ist für Frau Abgeordnete
Dr. Baumgartner-Gabitzer. Bitte schön.
Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer: Danke. Ich wollte mich
eigentlich ursprünglich nicht zu Wort melden, habe aber jetzt im Laufe der
Debatte festgestellt, und ich schließe mich an die Wortmeldung meines
Vorredners an, dass es offensichtlich zu einem Konflikt kommt, der in
Wirklichkeit ein wenig hochgeschraubt wird.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke Frau Abgeordnete.
Mir liegen nunmehr keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zur Abstimmung über die ihnen vorliegende Zusammensetzung der Ausschüsse und deren Vorsitzende kommen. Wer mit diesem Vorschlag, der ihnen ja schriftlich vorliegt, einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung.
Das ist einstimmig – wenn ich das richtig sehe. Danke schön.
Ich darf nun selbst noch etwas hinzufügen:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vor ca. einer Stunde die Geschäftsordnung beschlossen, und es findet sich im § 12 Absatz 5 die sehr klare Aussage, „das Präsidium legt die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die Vorberatungen der Ausschüsse fest“. Das haben wir beschlossen; daran sind wir auch gebunden; daran werden wir uns auch halten. Ich kann jedoch allfälligen Befürchtungen, dass durch diese Vorgaben, mit diesem Mandat, eine Einengung der Tätigkeit der Ausschüsse verbunden sei, vorbeugen und Ihnen sagen, das wird sicherlich nicht der Fall sein. Wir werden eine Vorgangsweise wählen, das haben wir uns vorgenommen, wie sie die Frau Abgeordnete Berger erwähnt hat. Wir werden eine Vorgangsweise wählen, wie sie im Europäischen Konvent der Fall war und sich dort auch bewährt hat. Und ich kann wirklich allen Befürchtungen, die meinen, es würden damit Restriktionen für die Ausschusstätigkeit entstehen, von Vornherein den Wind aus den Segeln nehmen.
Ich habe in der letzten Sitzung des Präsidiums das Mandat erhalten, mit den Vorsitzenden der Ausschüsse ins Gespräch einzutreten. Ich darf die Vorsitzenden der Ausschüsse daher ersuchen, kurz noch im Vorraum auf mich zu warten, damit wir einen Termin ausmachen können, weil sich jetzt eine gute Gelegenheit dazu bietet, weil später viele auf Urlaub sind. Die Gespräche mit den Vorsitzenden dienen dazu, dass man nähere Regelungen treffen kann, wie man sich die Arbeit vorstellt bzw. wie man sich auch die zeitlichen Vorgaben einigermaßen vorstellen kann. Ich darf Sie daher ersuchen, soweit die Vorsitzenden anwesend sind - ich sehe, Präsident Korinek ist heute nicht da, den werde ich telefonisch erreichen - dass Sie kurz draußen noch auf mich warten, dass wir ganz kurz eine Terminabstimmung vornehmen.
Im übrigen darf ich daran erinnern, dass der nächste in Aussicht genommene Termin für eine Vollversammlung des Konvents der 27. August wäre. Ich sage wäre, weil ich im Moment keine Notwendigkeit sehe, diesen Termin auch tatsächlich wahrzunehmen. Sollte daher nicht aus besonderen Umständen noch etwas eintreten, dann kann ich heute schon sagen, dass dieser Termin nicht für eine Sitzung des Konvents vorgesehen sein wird. Sollte es wider Erwarten doch der Fall sein, würden Sie rechtzeitig verständigt werden.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft, und ich schließe die Sitzung. Danke schön.