Österreich-Konvent

TONBANDABSCHRIFT

 

 

8. Sitzung,

Montag, 16. Februar 2004

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Tagesordnung

 

 

Beratungen über den vom Präsidium vorgelegten Teilbericht des Ausschusses I  Staatsaufgaben und Staatsziele (1/AUB-K)


 

 

Inhalt

 

 

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.............................. 3

Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer............................................................................... 3

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol................................................................................ 6

Friedrich Verzetnitsch.......................................................................................... 7

Mag. Anna-Maria Hochhauser.............................................................................. 8

Dr. Günter Voith................................................................................................... 10

Herbert Scheibner.............................................................................................. 11

Univ. Prof. Dr. Reinhard Rack........................................................................... 12

Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer............................................................................. 13

Dr. Klaus Wejwoda.............................................................................................. 15

Dr. Peter Wittmann.............................................................................................. 15

Univ. Doz. Dr. Peter Bußjäger........................................................................... 16

Univ. Prof. Dr. Theodor Öhlinger...................................................................... 18

Dr. Evelin Lichtenberger.................................................................................... 19

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer (übernimmt den Vorsitz)............................................................................................................................... 21

Mag. Johanna Ettl................................................................................................ 21

Prof. Dr. Christine Gleixner............................................................................... 22

Elisabeth Gehrer................................................................................................. 23

Mag. Ulrike Schebach-Huemer.......................................................................... 24

Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk............................................................... 26

Dr. Leo Specht..................................................................................................... 26

MMag. Dr. Madeleine Petrovic.......................................................................... 27

Dr. Manfred Matzka............................................................................................. 28

Mag. Terezija Stoisits......................................................................................... 30

Mag. Rüdiger Schender..................................................................................... 31

Dr. Eva Glawischnig............................................................................................ 32

 


 

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zu einer weiteren Sitzung des Konvents. Die TAGESORDNUNG ist Ihnen zugegangen. Sie besteht aus den Beratungen des Konvents über den vom Präsidium vorgelegten Teilbericht des Ausschusses I, der sich mit Staatsaufgaben und Staatszielen befasst hat.

Bevor ich Herrn Prof. Mayer als Vorsitzenden des Ausschusses I das Wort erteile, möchte ich mich bei ihm, bei den Mitgliedern des Ausschusses, sowie auch bei der Ausschussbetreuerin aus dem Büro des Konvents für die geleistete Arbeit bedanken,  und glaube sagen zu können und dabei auch Ihre Zustimmung zu finden, dass wir die Themen, die dem Ausschuss I überantwortet wurden, sehr gut aufbereitet bekommen haben, und dass wir darüber heute auch eine sehr zielgerichtete und sehr ausführliche und in die Tiefe gehende Diskussion führen können.

Es handelt sich um einen Teilbericht des Ausschusses I. Es konnte noch nicht alles vom Ausschuss I, was ihm zur Vorberatung übertragen wurde, erledigt werden, insbesondere noch nicht die Befassung mit den Wortmeldungen der Bürgergesellschaft vom 26. Jänner dieses Jahres.

Es wird dem Konvent noch ein ergänzter Bericht des Ausschusses I vorgelegt werden, der dann einer weiteren Beratung im Präsidium und natürlich auch im Konvent zugeführt werden wird.

Wenn man sich allerdings den ersten Teilbericht des Ausschusses I näher ansieht, wird man bald feststellen können, dass in diesem Bericht sehr vieles an den Themen, die dieser Ausschuss zu beraten hatte, bereits enthalten ist, sodass ich der Meinung bin, wir können heute eine wirklich sachkundige Diskussion führen: die bisherige Zahl der Wortmeldungen beweist mir, dass großes Interesse im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Vorberatungen des Ausschusses gegeben sind.

Es wird zuerst, wie ich bereits kurz angedeutet habe, Herr Professor Mayer als Vorsitzender des Ausschusses I eine Einführung zu seinem Teilbericht geben; dabei werden ihm aus verständlichen Gründen 15 Minuten an Redezeit zugestanden, und es werden in weiterer Folge die mir zugegangenen Wortmeldungen aufgerufen werden. Ich darf in diesem Zusammenhang an die Redezeitbeschränkung von fünf Minuten erinnern.

Wir haben uns vorgenommen, die Sitzung um 15 Uhr zu beenden, und es sollte uns gelingen, dieses Zeitlimit einzuhalten.

Ich darf somit als erstem Ihnen, Herr Professor Mayer, das Wort erteilen, um uns den ersten Teil des Berichtes des von Ihnen geleiteten Ausschusses vorzuführen. Bitte sehr, Herr Professor

Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Der Ausschuss I hat am 26. September 2003 seine Tätigkeit aufgenommen und hat in seiner 12. Sitzung am 27. Jänner 2004 den Teilbericht verabschiedet und dem Präsidium zugeleitet. Mittlerweile wurde eine weitere, 13. Sitzung am 11. Februar abgehalten und der Endbericht verabschiedet. Der Endbericht ist den Ausschussmitgliedern noch vorige Woche zugegangen. Die Frist für die Abgabe einer abweichenden Stellungnahme endet morgen mittags und morgen am Abend, spätestens Mittwoch in der Früh wird der Endbericht dem Präsidium vorgelegt.

Der Teilbericht, meine Damen und Herren, liegt Ihnen seit zwei Wochen vor, und zwar in schriftlicher Form. Ich darf mich auf einige wenige Punkte beschränken und werde nach Tunlichkeit vermeiden, einen Vorgriff auf den Endbericht zu tun, was mir allerdings nicht immer leicht fallen wird.

Zunächst einmal stand die ganze Ausschussarbeit vor einem grundlegenden Auffassungsunterschied. Da gab es eine Gruppe von Teilnehmern, die redeten einer reinen Spielregelverfassung das Wort. Die wollten eine Bindung der praktischen politischen Tätigkeit durch inhaltliche Vorgaben im Verfassungsrecht eher nicht. Dem gegenüber vertraten andere Ausschussmitglieder die Auffassung, dass eine künftige Verfassung der Politik auch inhaltliche Schranken setzen müsse und traten für die Aufnahme nicht nur der bereits bestehenden, sondern auch zusätzlicher Staatsziele in die Verfassung ein. Ich möchte dazu nur wenig sagen, zusätzlich zu dem, was ja schon im Bericht steht. Schon die bisherige Bundesverfassung ist keine reine Spielregelverfassung. Wir haben einen Grundrechtskatalog, der die Staatsorgane an inhaltliche Vorgaben bindet und wir haben schon in der geltenden Verfassung einige Staatszielbestimmungen, die alle ihre eigene Geschichte haben.

Kurz zusammengefasst: In diesem Punkt erzielte der Ausschuss zunächst einmal Konsens darüber, dass die bereits bestehenden Staatsziele im Wesentlichen beibehalten bleiben sollen; niemand redete einer ersatzlosen Aufhebung dieser Staatsziele das Wort. Was man sich allerdings vorgenommen hat, war eine Modernisierung, eine Anpassung der Formulierungen, dort wo das angezeigt schien, an geänderte Verhältnisse. 

Bezüglich neuer Staatsziele, also solcher Staatsziele, die im geltenden Verfassungsrecht noch nicht enthalten sind, war die Divergenz zwischen denen, die eine Anreicherung der Verfassung mit Staatszielen wünschen und denen, die eher eine Spielregelverfassung wollen, bis zum Schluss unüberbrückbar geblieben. Wir haben daher folgenden Weg eingeschlagen: Wir haben gesagt, wir diskutieren neue Staatsziele unter dem Vorbehalt, dass sie, wenn es überhaupt dazu kommt, dass ein Staatszielkatalog verabschiedet wird, in diesem jedenfalls enthalten sein sollen.

Eine breite Meinung im Ausschuss ging auch dahin, dass an Stelle von Staatszielbestimmungen eher der Weg beschritten werden soll, Grundrechte zu schaffen, das heißt, dort, wo man zum Ergebnis kommt, dass bestimmte Inhalte verfassungsrechtlich geschützt werden sollen, soll man eher den Weg beschreiten, Grundrechtsschutz einzuräumen. Es gab allerdings auch Mitglieder, die der Meinung waren, man soll beides tun, man soll Staatsziele auch neben inhaltlich gleichen Grundrechten schaffen.

Ein weiterer grundlegender Auffassungsunterschied, der die Ausschussarbeit geprägt hat, bestand darin, dass ein Teil der Ausschussmitglieder eine eher präzise Verfassung wünschte, während ein anderer Teil der Ausschussmitglieder der Auffassung war, die Präzision der Verfassung sei weniger wichtig, die Präzision der Verfassung können dann letztlich im Wege ihrer Durchsetzung durch die Höchstgerichte herbeigeführt werden.

Warum steht das besonders mit Staatszielen in Verbindung? Staatsziele müssen notwendigerweise sehr allgemein formuliert werden, und je allgemeiner eine Formulierung ist, desto weniger präzise ist die Verfassung, desto größer ist der Spielraum der handelnden Organe und letztlich der Höchstgerichte bei der Vollziehung dieser Verfassung.

Die Frage war also, will man eine möglichst präzise Verfassung, dann bedeutet dies, man muss auf Staatsziele weitgehend verzichten beziehungsweise diese sehr bestimmt und restriktiv zu fassen versuchen, oder will man eine eher offene Verfassung, dann bedeutet das, man kann einen großen Staatszielkatalog aufnehmen; allerdings verschiebt man damit politische Macht und politische Entscheidungsbefugnis an die Höchstgerichte.

Überwiegend hat der Ausschuss die Auffassung vertreten, man solle versuchen, genaue Regelungen zu finden, und dieser Versuch, genaue Regelungen zu finden, in die die einzelnen Staatsziele eingekleidet werden können, hat die Ausschussarbeit im Ergebnis sehr kompliziert gestaltet.

Ich komme nun zu den Ergebnissen. Im Hinblick auf die bereits bestehenden Staatsziele gab es einen Konsens in drei Punkten: Zunächst einmal wurde Konsens darüber erzielt, dass das Staatsziel Umweltschutz modernisiert werden soll, dass der anthropozentrische Ansatz in Richtung eines ökologischen Ansatzes weiterentwickelt werden soll. Wir haben eine Formulierung gefunden.

Einigkeit herrscht im Ausschuss zweitens, dass die Bestimmung des Artikel 9a Abs. I und 2, der die umfassende Landesverteidigung vorsieht, in Hinkunft nicht mehr Bestandteil des Verfassungsrechts sein soll; und die dritte Einigkeit bestand darin, das geltende Wiederbetätigungsverbot unverändert bestehen lassen.

Bei anderen Staatszielen, die bereits bestehen, sah man verschiedentlich einen Bedarf nach Neuformulierungen oder Änderungen. In diesen Punkten konnte allerdings kein Konsens erzielt werden. Ich nenne als Beispiel die Neutralität.

Nun zu den zirka 50 neuen Staatszielen, die wir diskutiert haben, es waren Staatsziele, die zum Teil von Ausschussmitgliedern in die Ausschussarbeit eingebracht wurden, zum Teil von anderen Mitgliedern des Konvents, im Wesentlichen aber im Wege der Hearings im November, Dezember und im Jänner.

Von diesen Staatszielen wurde in zwei Punkten Konsens erzielt. Unter dem Vorbehalt, dass es überhaupt neue Staatsziele geben wird und dass es einen Staatszielkatalog geben soll, hat der Ausschuss Konsens erzielt, dass in einem solchen Staatszielkatalog die Daseinsvorsorge und die Bildung jedenfalls - lassen Sie es mich salopp formulieren - Fixstarter sein sollen. Wir haben entsprechende Vorschläge erstattet.

Bei allen anderen Staatszielen war entweder kein Konsens erzielbar oder es wurde Konsens erzielt, dass wir solchen Staatszielen nicht näher treten wollen, dass wir also nicht vorschlagen, bestimmte Staatsziele näher in Erwägung zu ziehen.

Meine Damen und Herren! Unsere Ausschussarbeit oder das Ergebnis unserer Ausschussarbeit kann man natürlich als dürftig oder als mager ansehen. Das ist kein Zweifel. Wer sich allerdings erwartet hat, dass innerhalb von vier Monaten gerade über Staatsaufgaben und Staatsziele Einigkeit, weitgehender Konsens, erzielt werden kann, der hat die Realität außer Acht gelassen.

Die Diskussion über Staatsaufgaben und Staatsziele hat - ich möchte noch einmal salopp formulieren - zum Teil in einem politischen Mienenfeld stattgefunden und das ist auch keine Überraschung. Die Frage, was soll der Staat, welche Ziele soll er verfolgen, ist eine zutiefst politische und in solchen Fragen prallen die Gegensätze regelmäßig aufeinander und das haben sie natürlich auch in unserem Ausschuss getan. Das hat die Ausschussarbeit geprägt vom Anfang bis zum Ende. Ich bin auch nicht überrascht und auch nicht ernüchtert, dass das herausgekommen ist, was herausgekommen ist. Ich habe mir nicht mehr erwartet und ich denke, wer realistisch ist, wird meine Einschätzung zumindest ansatzweise teilen.

Worin liegt der Wert unseres Berichtes, wenn ich das so hoffentlich frei vom Verdacht des Selbstlobes fragen darf. Ich denke, dass im Ausschuss viel, gründlich und sehr ehrlich diskutiert wurde und dass die Ausschussergebnisse, vor allem, wenn ich jetzt an den Endbericht denke, auch dort eine Entscheidungshilfe sein können, wo kein Konsens erzielt wurde. Es wurden jedenfalls die Positionen offen gelegt und es wurden viele Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, glaube ich, erstmals in einer gewissen Breite und mit einer gewissen Tiefe überhaupt diskutiert. Und ich werde Ihnen, Herr Präsident, morgen oder übermorgen das Ergebnis unserer abschließenden Arbeiten vorlegen. Ich danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke Ihnen auch, Herr Professor, und - ich darf dies noch einmal zum Ausdruck bringen - den übrigen Mitgliedern des Ausschusses und teile Ihre Auffassung, die Sie zuletzt jetzt in Ihrer Wortmeldung zum Ausdruck gebracht haben, dass es in erster Linie darum ging, einmal eine umfassende Diskussion über Staatsziele und Staatsaufgaben zu führen und dass damit das Feld für den Konvent aufbereitet wurde. Das Feld ist damit aufbereitet, und die Wortmeldungen stehen bei den Mitgliedern des Konvents.

Als Erster dazu hat sich Herr Präsident Dr. Khol gemeldet. Bitte, Herr Präsident!

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich möchte mich auch zuerst bei den Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Ausschusses sehr herzlich für die geleistete Arbeit bedanken. Ich glaube auch, dass in der ersten Phase - wir stehen ja in der Mitte der ersten Phase des Konventes - mehr als eine Themensammlung, eine Dissens- und Konsenssammlung nicht Arbeitsmöglichkeit des Ausschusses ist.

Ich habe für mich den Konsens in drei Phasen eingeteilt: Die erste Phase, die bis zur Vorlage des letzten Ausschussberichtes im Mai durch Professor Funk und seinen Ausschuss geprägt ist, ist die Phase, wo man den Umfang des Konsenses und den Umfang des Dissenses sieht. Ich denke, dass der Ausschuss I hier die schwierigste Aufgabe hat, weil es hier um zu Wort gewordene Ideologie geht. Das hat der Professor Mayer ja sehr gut zum Ausdruck gebracht.

Die zweite Phase ist dann die Phase, wo die Konsenssuche in Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Arbeitsausschüssen vor sich gehen wird. Ich denke, sie wird über den Sommer bis in den September hinein gehen - zweite Auflage.

Dann kommt die dritte Phase, die Schlussphase - Oktober, November, Dezember, wo der Vorsitzende des Konventes, der Präsident des Konventes in der Konventsmethode arbeitend, denke ich, einen konsensfähigen Entwurf dem Konvent vorstellen wird - so wie das Valery Giscard D’Estaing gemacht hat und wie es auch Roman Herzog gemacht hat.

Es ist also hier unsere Verantwortung aller, die hier mitwirken - und da schließe ich niemanden aus - an der Konsensfindung und in der Vorbereitung von Arbeiten von Präsidium und Präsidenten mitzuwirken. Heute schon zu sagen, man kann sich etwas abschminken oder nicht, halte ich für verfrüht.

Heute wurde vorgelegt der Bericht des Arbeitsausschusses I - in dem Sinne, dass wir daran mitarbeiten wollen, hat Professor Grabenwarter heute im Konvent eingebracht den Entwurf eines Grundrechtskataloges als Diskussionsentwurf, dem ich mich anschließen möchte. Ich glaube, dass Staatsziele, Präambel und Grundrechtskatalog nur als eine Einheit beurteilt werden können. Es hat ja - darauf hat Herr Professor Mayer hingewiesen - im Ausschuss quasi drei Gruppen gegeben: Eine Gruppe, die eine Spielregelverfassung wollte, eine zweite Gruppe, die eine Verfassung mit einer mehr oder weniger großen Serie von Staatszielen wollte. Ich glaube, dass der Mittelweg zwischen beiden und der Ausweg in den Konsens darin besteht, dass man eine Spielregelverfassung mit einem umfangreichen und sehr kompletten Grundrechtskatalog, in dem es auch Gewährleistungsrechte für soziale Belange gibt, die dann aus der Unverbindlichkeit der Staatsziele in die Gewährleistung hinein gehoben werden,  finden kann und für andere Staatsziele den Weg einer Präambel.

Das heißt also, dass man hier teilt und das eine - ich zitiere hier andere, die gesagt haben, die Unverbindlichkeit einer Präambel stellen sie hinter die Verbindlichkeit eines Verfassungstextes. Dem schließe ich mich an für eine Reihe von Gewährleistungen, aber für den Rest, denke ich, wird eine Präambel notwendig sein. Ich weise Sie darauf hin, dass, wenn wir kurz zum Stand 1.1.2004 die 191 Staatsverfassungen anschauen, die auf dieser Welt existieren, 80 Prozent davon - 143 -  aus einer ähnlichen Philosophie ihrem Verfassungstext eine Präambel vorangestellt  haben.

Auf weitere Inhaltsanalysen möchte ich mich nicht einlassen. Ich denke, dass es sehr wichtig ist, dass wir die Konventsmitglieder jetzt hören. Wir werden auf der Grundlage der Meinungsäußerungen hier natürlich sehr sorgfältig die Notwendigkeit von gewissen Rechtsformen analysieren - was gehört in die Verfassung, was gehört in eine Präambel?

Ich denke, dass wir in der Phase 2 des Konventes, wo es um die Konsenssuche auf der Arbeitsausschussebene gibt, und wo hier natürlich auch die Arbeitsausschussvorsitzenden gefordert sind, Vorschläge zu machen, die konsensfähig sind, dass wir hier Fortschritte machen werden. Ich werde sicherlich weiter in positivem Geist an diesen Arbeiten mitarbeiten.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Präsident!

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident Verzetnitsch. Bitte sehr!

Friedrich Verzetnitsch: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Auch ich möchte mit einem Dank am Beginn vor allem auch dem Büro dafür danken, dass über das Internet die Arbeit der Ausschüsse beziehungsweise die gesamte Arbeit nachvollziehbar ist, weil damit auch die Kommunikation im eigenen Bereich sehr rasch und auch konstruktiv fortgeführt werden kann.

Ich bin der Auffassung, dass eine moderne Verfassung die grundlegenden Anliegen der Menschen in einer Gesellschaft darstellen soll. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass bestehende Staatsziele in der Verfassung ergänzt werden müssen. Für den ÖGB im Besonderen sind solche Staatszielbestimmungen, die vor allem in der Debatte des Ausschusses I - wie ja gerade festgestellt worden ist - eingebracht worden. Wir haben hier auch eine sehr intensive Diskussion über die einzelnen Vorgaben, die es hier gibt, miterleben können.

Aus unserer Sicht geht es bei der Staatszielbestimmung zu den zentralen Themen Arbeit, soziale Sicherheit, Bildung und Daseinsvorsorge - wie bereits erwähnt - um Grundlagen der Menschen, die in einer modernen Verfassung mit aufgenommen werden müssen. Wenn man sich ansieht ein Werk, das ich erst am Freitag erhalten habe über soziale Grundrechte in den europäischen Verfassungen, dann ist das hier ein sehr wichtiges Gebiet, vor allem deswegen, weil der Zusammenhang der Verfassung mit den Grundrechten auch durch soziale Grundrechte aus unserer Sicht ergänzt werden müssen.

Grundrechte und Staatsziele sind für uns zwei Seiten einer Medaille und nicht hier die Grundrechte und dort die Staatsziele. In diesem Zusammenhang glaube ich auch, dass die bisherigen liberalen Grundrechte durch soziale unbedingt ergänzt werden müssen. Das entspricht auch modernen Staatsverfassungen, die wir auch aus anderen Ländern der Europäischen Union oder weltweit kennen und sie nicht einschränken lassen nur auf die so genannten liberalen Grundrechte.

Soziale Grundrechte beinhalten nun einmal Vorstellungen, Ziele und Ansprüche der Menschen an eine Gemeinschaft, in der man sich zu einer bestimmten Zusammenarbeits- und Lebensform entschieden hat. Soziale Grundrechte sind eine entsprechende Antwort, wenn sie in den Staatszielen aufgenommen worden sind als Antwort des Staates auf die Anliegen der Menschen.

Erlauben Sie mir auch noch kurz auf einen Bereich hinzuweisen, der zwar nicht direkt mit den Staatszielen und Staatsaufgaben in Verbindung steht und auch im Ausschuss 7 behandelt ist, aber doch auch eine gewisse Verbindung zu der gesamten Arbeit darstellt. Das ist die Frage, inwieweit die Sozialpartnerschaft in der Verfassung auch ihren Niederschlag finden soll.

Ich bin überzeugt davon, dass es zunächst wichtig ist, die Grundlagen der Institutionen der Sozialpartnerschaft in der Verfassung niederzulegen. Das betrifft vor allem auch den Ausschuss 7 unserer Arbeit und aus diesen Grundlagen der Institutionen kann man meiner Meinung nach auch eine Staatszielbestimmung Sozialpartnerschaft in der Verfassung dementsprechend in Betracht ziehen.

Vorbild dafür könnte auch der Entwurf der Europäischen Verfassung sein, an der Sie die Staaten, die Handlungsweisen und Autonomie der Sozialpartnerschaft niedergeschrieben finden und wo auch die einzelnen Staaten aufgefordert sind, das dementsprechend zu achten.

Ich glaube, dass in Verbindung mit den Staatszielen und Staatsaufgaben wir hier - wenn wir die sozialen Grundrechte gleichbedeutend wie die liberalen Grundrechte aufnehmen - den Menschen in unserem Lande sehr wohl auch den Eindruck vermitteln können, dass die Arbeit, die hier im Konvent geleistet wird, einen gewaltigen Fortschritt in sich bringen und nicht - wie ich das heute im Morgenjournal eigentlich bedauernd zur Kenntnis nehmen musste - beurteilt werden als nicht der große Wurf. Ich glaube, dass wir weit davon entfernt sind, ein solches Urteil jetzt schon abgeben zu können. Herzlichen Dank.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Präsident.

Die nächste Rednerin ist Frau Mag. Hochhauser. Bitte sehr.

Mag. Anna-MariaHochhauser: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Es ist erfreulich, dass nunmehr auch für die Öffentlichkeit stärker erkennbar in die konkrete Diskussion von Teilergebnissen von Arbeitskreisen eingetreten wird. Eben, um genau diese Vorwürfe in der Öffentlichkeit zu vermeiden, wie sie dort und da bereits zu hören sind.

Nun, die Aufnahme von Staatszielen in eine Verfassung dient dazu, dem politischen Prozess Orientierung zu geben und deshalb finden sich in den Verfassungen eben auch Staatszielbestimmungen, so wie auch der Entwurf des Vertrages für eine Verfassung für Europa eine Reihe von solchen Staatszielen enthält.

Generell tritt die Wirtschaftskammer - und das haben ihre Vertreter in den Ausschüssen auch immer wieder betont - für Zurückhaltung bei der Aufnahme von Staatszielen und wertenden Aussagen auf. Dies deshalb, weil letztendlich Staatsziele nicht nur Staatstätigkeit legitimieren, sondern Staatstätigkeit auch anordnen. Sie schaffen verbindliches Recht und verpflichten damit Staatsorgane auch in Richtung Zielerreichung tätig zu werden.

Sie bewirken damit mehr Staatstätigkeit und damit auch vermehrte Verwaltungstätigkeit. Darüber hinaus wird sich angesichts divergierender gesellschaftlicher Interessenslagen ein widerspruchsfreies System von Staatszielen kaum finden lassen. Zielkonflikte sind daher damit vorprogrammiert. Das bringt die Politik möglicherweise in Bedrängnis und ihre Handlungsspielräume werden damit eingeschränkt. Es wird schwierig, Gesetze zu erlassen, die allen Zielvorgaben gleichermaßen gerecht werden.

Letztendlich wäre unter Umständen der Verfassungsgerichtshof dann gefordert, Angelegenheiten zu entscheiden, die eigentlich im politischen Prozess vorher schon entschieden werden können sollten. Wenn es nicht einfach abklärbar ist, ob ein Gesetz den verschiedenen Staatszielbestimmungen entspricht, wird die Judikatur unberechenbarer, weil sie letztendlich Werteentscheidungen abzuwägen hat.

Aus der Sicht der Wirtschaft sollte daher große Zurückhaltung bei neuen Staatszielen geübt werden und auch im Lichte der dem Konvent zugrunde liegenden Zielsetzungen eine „Spielregelverfassung“ allenfalls mit den bereits in der Verfassung vorhandenen Staatszielen in modifizierter Form angestrebt werden.

Entscheidet man sich jedoch für die Aufnahme neuer zusätzlicher Staatsziele, so muss der Zielekatalog ausgewogen formuliert werden und man wird dabei ebenso zu berücksichtigen haben, dass ohne eine funktionierende Wirtschaft die Wahrnehmung der Staatsaufgaben an finanzielle Grenzen stoßen wird. Es müssten daher in Anlehnung an den Entwurf für eine Europäische Verfassung jedenfalls auch wirtschaftliche Staatsziele, wie zum Beispiel ausgewogenes Wirtschaftswachstum, etc. in den Katalog von Staatszielen aufgenommen werden.

Eine weitere offene Frage und das hat Präsident Verzetnitsch bereits angesprochen, ist die Aufnahme der Sozialpartnerschaft, wofür man sich im Ausschuss 7 einhellig ausspricht. Hier sollten wir uns auch an Artikel 47 des Entwurfes des Vertrages für eine Verfassung für Europa orientieren.

Die Frage, ob weitere Staatsziele in die Verfassung aufgenommen werden sollen, ob in Form einer Präambel bestehende und einzelne Ziele neu formuliert sein sollen, wird wesentlich auch vom Ergebnis der anderen Arbeitsausschüsse abhängen.

So steht etwa die Notwendigkeit bestimmter sozialer Garantien in Diskussion und die Wirtschaft verschließt sich hier in keiner Weise. Ob sich aber solche in jedem Fall zweckmäßig als subjektive Rechte formulieren lassen, ist gerade im Lichte der wissenschaftlichen Diskussion zur Problematik über die Durchsetzbarkeit sozialer Grundrechte fraglich.

Es könnte daher auch Sinn machen, ein Rechtsgut aus rechtstechnischen Erwägungen eher als Staatsziel als ein Grundrecht zu verankern und dafür sollte man heute noch offen bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf abschließend noch einmal die Position der Wirtschaftskammer Österreich zusammenfassen:

Bei der Verankerung von Staatszielen sollte grundsätzlich Zurückhaltung geübt werden. Kommt es zur Aufnahme neuer Staatsziele, ist streng auf die Ausgewogenheit zu achten und sind wirtschaftliche Staatsziele ebenso zu berücksichtigen. Auf Grund ihrer Bedeutung und der bereits geplanten Verankerung in der EU-Verfassung ist die österreichische Sozialpartnerschaft auch in der österreichischen Verfassung zu verankern.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit soll die Festlegung über Art und Umfang beziehungsweise über die allfällige Aufnahme berechtigter sozialer Anliegen bis zur Diskussion über den Ausschuss 4 offen gelassen werden. Ich danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke sehr.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Voith. Bitte sehr.

Dr. Günter Voith: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Ich will mich möglichst kurz fassen bezüglich der Frage der Staatsziele und will dann noch ganz kurz auf eine allgemeine Überlegung eingehen. Wenn die Politik als Kunst des Möglichen bezeichnet wird, so ist es sicherlich schon gar nicht berechtigt, wenn wir der Verfassung mehr aufbürden wollen, spricht Unmögliches.

Für mich schwebt die Frage Staatsziele irgendwo im Raum zwischen individuellen Grundrechten und, auf der anderen Seite, die politischen Wünsche zu deklarieren und schließlich nur mehr oder weniger deklaratorischen Charakter von Inhalten zu sagen. Nun, es spricht vieles für die Inhalte, die bei den 58 Wünschen auf Staatsziele hervorgekommen sind, aber es muss uns doch klar sein, je mehr an Staatszielen hier in die Verfassung kommt, desto sinnloser ist es, denn desto mehr sind sie nicht mehr erfüllbar. Und die Prioritätensetzung fehlt auch dann, wenn einige Staatsziele nicht eingebracht werden.

Wenn man Staatsziele so nimmt, dass sie stark sind, sprich, dass sie auch viel vorgegeben haben, sprich, dass sie überhaupt definierten, so bedeutet das genau genommen eine Bevormundung, eine Präjudizierung der Politik. Wozu haben wir dann die politischen Programme und wozu haben wir dann die Wahlen. Es zeigt sich auch an den bisherigen Zielen, Staatszielen, die wir ja haben, wenn auch nicht in der Verfassung, dass sie eigentlich nicht sehr - sagen wir - tragfähig sind, zumindest juristisch. Sie sind auch fragwürdig. Sie sind entstanden aus politischen Anlässen, aus Tagespolitik heraus und sie sind zum Teil überholt. Man sieht daraus, dass die Aufnahme von Staatszielen in der Weise eigentlich ein politischer Wunsch ist, und wir sollen bei der Verfassung länger schauen als nur bis zur nächsten Wahl.

Ich halte es auch für sehr sinnvoll, den erst spät aufgetauchten Gedanken zu verfolgen, dass man viele Wünsche in deklaratorischer Weise in eine Präambel hinein gibt, auch wenn man damit in Kauf nimmt, dass es nicht sehr starke Interpretationen oder rechtliche Wirkung hat, aber ich bin einer derjenigen, der sich gegen starke Verantwortung von Staatszielen ausgesprochen hat, weil sie entweder nur am Papier bleiben müssen - die Politik hat viel engere Grenzen, das zu erfüllen - oder dass sie die Politik präjudizieren.

Nur ein Wort zum Allgemeinen. Es ist schon Zeit, dass wir ein gewisses Resümee ziehen über die bisherige Tätigkeit der Konventsmitglieder und des Konvents. Ich habe überschlagen, dass doch ungefähr über 100 000 Stunden Arbeiten hinein gesteckt wurden, und es ist legitim zu fragen, was ist das Ergebnis.

Das Ergebnis misst man daran, dass man fragt, was war das Ziel, was war das Ergebnis. Unsere Ziele waren ja sehr hoch gesteckt. Ich werde es ganz kurz wiederholen aus der Gründung, Aufgaben des Konvents, Vorschläge für grundlegende Staats- und Verwaltungsreform, auch Voraussetzungen zu schaffen für effiziente Verwaltung, zukunftsorientierte kostengünstigere transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben, besonders genannt dabei wurden die Bereiche Staatsaufgabenanalyse, klarer Kompetenzkatalog, Abgrenzung, Gesetzgebung, Vollziehung, Legalitätsprinzip und staatliche Institutionen mit effizientem Mitteleinsatz und so weiter.

Viel ist jetzt davon nicht zu sehen. Natürlich, möchte ich sagen, es war auch abzusehen, weil es waren die Zielsetzungen sehr hoch und jede Gruppe hat andere Zielsetzungen genau genommen hinein gebracht. Zu rechtfertigen ist die bisherige Arbeit nur, wenn man sagt, gut, das war die Vorarbeit, jetzt fangen wir bei Null an und jetzt beginnt die Arbeit erst. Und das wünsche ich dem Konvent, und ich empfehle noch dazu, konzentrieren sollte man sich auf die konsensfähigen formalen juristischen Themen. Da gibt es nicht so viele Widerstände, im Gegenteil - da ist großer Konsens da.

Ich wünsche mir, dass Österreich nicht nur weiterhin als reformunwillig gilt, sondern dass es als reformfähig gilt. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke, Herr Dr. Voith. Wir alle wünschen uns, dass Österreich als reformfähig gelten kann, und sind an sich durchaus frohen Mutes.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Scheibner. Ich erteile es ihm. Bitte sehr.

Herbert Scheibner: Herr Vorsitzender! Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren!

Ein, zwei Sätze zu dieser jetzt beginnenden oder vielleicht fortgesetzten Diskussion über die Erfolgsaussichten dieses Konvents. Ich glaube, es ist, und hier halte ich es mit einigen meiner Vorredner, nicht sinnvoll, jetzt schon, wenn wir uns in der Mitte von sehr intensiven Beratungen und Verhandlungen in den verschiedensten Ausschüssen befinden, schon darüber zu spekulieren, dass es möglicherweise kein positives Ergebnis, sondern vielleicht ein Scheitern dieser Arbeit gibt. Aber ich glaube, dass es durchaus sinnvoll ist, ein bisschen doch daran zu erinnern, dass wir doch ergebnisorientiert arbeiten müssen, und wenn es ein ergebnisorientiertes Arbeiten geben soll, dann ist auch die Kompromissfähigkeit aller Mitglieder in den Ausschüssen, aber auch insgesamt im Konvent gefordert.

Und aus dem Bericht des Professors Mayer, des Ausschussvorsitzenden, habe ich ein bisschen auch doch eine Erkenntnis gesehen, dass es vielleicht ein spannendes, neues, aber auch schwieriges Arbeiten ist, wenn Wissenschafter mit Rechtspraktikern und Politikern zusammenarbeiten, zusammenarbeiten müssen, und dann auch gezwungen sind, nicht nur gegenseitig Meinungen auszutauschen, sondern auch Ergebnisse zu bringen. Vielleicht in diesem Sinne wäre es durchaus sinnvoll, wenn - das ist positiv - sich hier im Konvent nicht nur hohe und höchste Repräsentanten des Staates nominell wieder finden, sondern wenn sie vielleicht auch mehr persönlich in den Ausschüssen mitarbeiten würden und nicht nur sicherlich sehr kompetente Vertreter entsenden. Denn letztlich: Der Kompromiss wird getragen von jenen, die ihn dann auch in der Öffentlichkeit zu vertreten haben und da sehen wir manchmal Probleme. Wenn auch wir wissen, dass es gerade für Politiker und Interessensvertreter nicht immer möglich ist, die gesamte Zeit immer persönlich anwesend zu sein.

Zu den Ergebnissen im Ausschuss I halte ich es für sinnvoll und auch notwendig, Staatsziel-Bestimmungen in der Verfassung zu haben. Der Professor Meyer hat es aus meiner Sicht richtigerweise im Bericht angeführt, die Staatsziel-Bestimmung ist ihm mehr als eine Deklarationen. Das ist sie sicherlich.  Hier ist Platz in einer Präambel unter Umständen, wenn es notwendig ist, aber weniger als ein Grundrecht, dass ja auch individuelle Ansprüche ableitet. Hier wird es verschiedene Bereiche geben, wo es Überschneidungen gibt, wo es ideologische, sachliche, persönliche Bewertung ist, ob eine Materie, etwa bei den Sozialgrundrechten, eher bei den Staatszielbestimmungen angesiedelt ist, oder als starkes, individuelles Grundrecht ausgebildet werden soll.

Wir haben etwa im Ausschuss IV gerade jetzt das Recht auf Bildung auf der Tagesordnung seit einiger Zeit. Hier ist so eine Grundsatzfrage: Soll man ein allgemeines Staatsziel der Aufrechterhaltung und Sicherstellung eines Bildungssystems determinieren oder soll es ein individuelles Grundrecht auf eine gewisse Art der Bildung, der Ausbildung, geben? Es wird aber auch andere Bereiche geben, wo es keine Überschneidung gibt, sondern wo es notwendig ist, hier Staatsziel-Bestimmungen festzusetzen. Eines davon ist aus meiner Sicht die Frage der Sicherheit. Hier gibt es aus meiner Sicht Grundrechte, eher zum Schutz vor gewissen Institutionen, etwa bei den Freiheitsrechten, die Sicherheit garantieren sollen, aber wenig Platz für ein individuelles Grundrecht auf Aufrechterhaltung der Sicherheit im Inneren wie im Äußeren, aber trotzdem eine Notwendigkeit, vor allem auch das Gewaltmonopol in diesen Bereichen des Staates zu definieren.

Deshalb gehe ich mit zwei der drei Ergebnisse, die im Konsens hier verabschiedet worden sind, im Ausschuss I, konform, mit einem aber nicht. Das ist die ersatzlose Streichung der umfassenden Landesverteidigung. Ich glaube, dass es durchaus sinnvoll ist, sie neu zu determinieren, dass man Sicherheit umfassender sieht, als es vielleicht in den letzten Jahren und Jahrzehnten getan wurde, aber dass man so taxfrei sagt, auf diesen Begriff der Sicherheit auch dieser Staatszielbestimmung der Landesverteidigung unter Aufrechterhaltung der Sicherheit im Inneren wie im Äußeren zu verzichten, das halte ich für nicht gerechtfertigt und ich hoffe, dass es hier noch andere Bewertungen geben wird. Es wird, so weit ich weiß, etwa vom Sozialminister eine abweichende Stellungnahme geben.

Für mich auch spannend die weiteren Diskussionen - im Bericht ist ja einiges angeführt -, wie man die aus meiner Sicht bestehende Widersprüchlichkeit zwischen den Inhalten des Neutralitätsgesetzes und dem Artikel 23f B-VG vielleicht jetzt die Gelegenheit ergreift, um diese Widersprüchlichkeit zu bereinigen. Einige Ansätze sind ja hier dabei. Abschließend hoffe ich auf jeden Fall für die Zukunft, dass es mehr Konsens im Ausschuss I gibt für Staatsziel-Bestimmungen, damit wir im Ausschuss IV, Herr Professor Funk, vielleicht ein bisschen mehr entlastet werden, wenn es darum geht, individuelle Grundrechte zu definieren.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Klubobmann.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Rack. Bitte sehr, Herr Professor!

Univ. Prof. Dr. Reinhard Rack: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ORF hat auf seiner heutigen Internet-Textseite die Kritik eines Mitglieds dieses Konvents am Ergebnis des Ausschusses I formuliert, vorweggenommen. Da stand zu lesen, es gab viel zu viele Interessenvertreter in diesem Verfahren und daher konnte aus der Sache nichts werden.

Ich sehe das anders. Und gerade aus der Perspektive eines Teilnehmers in diesem Ausschuss I. Wir hatten dort einige durchaus prononcierte Interessenvertreter gehabt. Sie haben sich zu Wort gemeldet, sie haben sich intensiv zu Wort gemeldet und das hat der Arbeit insgesamt gut getan. Sie haben auch, beileibe nicht nur, aber sie haben auch mit einer relativ ungebremsten Begehrlichkeit gezeigt, was passiert, wenn man es allen Anliegen Recht machen will. Dann endet man dort, und das ist heute bereits mehrfach angesprochen worden, dass 58 und mehr Staatsziele der Verfassung dem operativen Teil vorangestellt werden sollen und das führt dazu - ob man das nun will oder nicht - dass es letztlich zu Null Beweglichkeit für das Funktionieren einer parlamentarischen Demokratie kommt.

Dass wir vieles von dem, was die politischen Instanzen verantworten sollen und dann auch am Ende einer Funktionsperiode vom Wähler beurteilen lassen müssen, dass wir das an die Richter abschieben und einen Richterstaat, in einem Ausmaß bekämen, den, glaube ich, niemand von uns wirklich will.

Und im Übrigen würde diese ungebremste Begehrlichkeit zwangsläufig auch dazu führen müssen, dass es keine Beweglichkeit beziehungsweise eine totale, finanzielle Überforderung des Staatsganzen nach sich zöge.

Angesichts dieses Befundes hat der Ausschuss I nolens volens das einzig Richtige getan. Wir haben damit letztlich auch gezeigt, wie unser Arbeitsergebnis für die weitere Arbeit des Konvents durchaus nutzbar gemacht werden kann.

Wir haben zunächst, und das war eben unser Konsens, festgestellt, dass wir keinen Konsens beim Auflisten von vielen Staatszielen haben. Wir hatten aber sehr intensiv darüber diskutiert, welche Anliegen es im Einzelnen auch im Rahmen dieser Verfassungsreform-Diskussion gibt und was wir daher unter Umständen auch alternativ überlegen müssten, um eben jenseits der Verankerung von Staatszielen bestimmten Anliegen in entsprechender Weise Rechnung zu tragen.

Der Nichtkonsens hat in der Sache aber auch eine strukturelle, positive Seite. Die Verfassung bleibt unter diesem Vorzeichen im Wesentlichen die Struktur und Verfahrensordnung für ein politisches System.

Von der Spielregelverfassung ist mehrfach heute bereits die Rede gewesen. Auf der Grundlage des jeweiligen Wahlergebnisses sollen die jeweiligen Mehrheiten zeigen, was sie können und dann hat der Wähler das Wort.

Die Wertorientierung einer Verfassung und im Besonderen auch unserer Verfassung, muss bei einer derartigen Spielregel-Verfassung auch nicht zu kurz kommen, ganz im Gegenteil. In einem modernen, substantiellen Grundrechte-Katalog kann man ansprechen und schützen, was für die Menschen in unserer Republik wichtig ist. Aufbauend auf ein wertorientiertes Menschenbild, ich plädiere dafür, dass wir die Menschenwürde verbis expressis in diesem Grundrechts-Katalog verankern, sind Freiheitsrechte zu respektieren.

Sie sind durch soziale Rechte zu ergänzen und mit Gewährleistungsverpflichtungen entsprechend abzusichern. Es ist dazu heute ein entsprechender Text von Christoph Grabenwarter vorgelegt worden, an dem viele mitgearbeitet haben, der aber von ihm in ganz entscheidender Weise gestaltet und redigiert wurde. Ich würde uns für die Arbeit im Ausschuss IV viel positive Befruchtung erwarten.

Wenn man am Ende des Tages nach einem entsprechenden Grundrechte-Katalog noch glaubt, weitere, inhaltliche Vorgänge in der Verfassung über das politische System zu verankern, dann kann man in Grenzen darüber gerne reden und es gibt dazu auch - von der Volkspartei, vor drei Monaten vorgelegt - einen entsprechenden Text für eine Präambel, wo durchaus sparsam und knapp, auch über bestimmte, inhaltliche Wegweisungen ein Angebot gemacht wurde.

Dieses Angebot sollten wir dann, auf der Grundlage der Arbeiten des Ausschusses I, ernsthaft diskutieren. Und wenn wir dann alle - die Summe aller Interessenvertretungen - uns bereit erklären, von Maximalforderungen abzugehen und uns auf einen gemeinsamen Kernkonsens zu einigen, dann haben wir das, was wir brauchen: Einen guten Anfang für das Verfassungsreformwerk. - Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Professor.

Die nächste Wortmeldung steht bei Herrn Präsidenten Dr. Fischer. Bitte, Herr Präsident!

Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich bin im vergangenen Sommer mit einem optimistischen Realismus oder realistischen Optimismus an die Arbeiten des Konvents herangegangen, das heißt, in der festen Absicht, trotz aller Probleme, die auf der Hand liegen, mitzuwirken, ein gutes Ergebnis zu erzielen, aber auch im Wissen, dass das nicht einfach sein wird und dass es schwierig ist.

Daran hat sich für mich nichts geändert. Und zu diesem optimistischen Realismus gehört natürlich auch, dass wir wissen müssen, dass bei Projekten ähnlicher Art so etwas wie ein Durchbruch, oder so etwas wie das Zusammenfügen von Bausteinen, nicht in der Halbzeit und auch nicht drei Wochen nach der Halbzeit, sondern meistens erst in einer Art Schlussphase möglich ist.

Was wir verhindern müssen ist, dass dann in den allerletzten zwei, drei Wochen die große Hektik ausbricht. Aber dass man zuerst Vorarbeiten leisten muss und Materialien zusammenfügen muss, ehe man dann die Ziegel aufeinander setzen kann, das sollte uns klar sein und das möchte ich bei dieser Gelegenheit betonen.

Und vor diesem Hintergrund möchte ich sagen, dass ich für diesen Ausschuss-Bericht sehr dankbar bin und diesen mit großer Aufmerksamkeit gelesen habe und das auch im Präsidium zum Ausdruck gebracht habe und jetzt wiederhole:

Erstens. Es ist eine wirklich wertvolle Sammlung von Materialien, Gedanken, Argumenten, Formulierungen. Das ist eindrucksvoll.

Zweitens. Ich glaube, dass wir auch dankbar sein sollen dafür, dass die vielen Vertreter verschiedener Organisationen, die sich die Mühe gemacht haben, hier herzukommen, die wir schließlich eingeladen haben, sich nicht ignoriert fühlen, sondern sich berücksichtigt fühlen. Nicht in dem Sinn, dass wir jetzt alle 50 oder 57 Anliegen, dieses und jenes in der Verfassung zu verankern, wirklich realisieren können, aber dass man bei der Lektüre des Berichtes sieht, dass er diese Argumente ernst nimmt.

Drittens. Weil dieser Ausschuss so etwas wie eine Pionierrolle erfüllt hat: Die sind im unverspurten Gelände gefahren, die waren die Ersten, die sich herantasten mussten, wie man so etwas in Angriff nimmt. Und wir hier im Plenum sind wiederum zum ersten Mal dabei, zu lernen, wie wir damit umgehen, nach Befassung im Präsidium.

Und ich hoffe, dass aus der Diskussion im Präsidium und hier im Plenum, Anregungen kommen, die es erleichtern, diesen Bericht dann noch weiter zu ergänzen. Das Grundproblem ist, wir wollen eine schlanke Verfassung und viele wollen alles Mögliche in dieser Verfassung und insbesondere in den Staatszielen verankert.

Ich glaube, es muss dabei bleiben, dass nicht alles und jedes, was, individuell betrachtet, durchaus Berechtigung hat, als Staatsziel in die Verfassung gelangen kann. Natürlich, Sport betreiben hunderttausende Menschen, ich auch und es ist gesellschaftlich wichtig und für den Fremdenverkehr - dennoch, glaube ich, dass wir dann da und dort und dort sagen müssen, das geht nicht.

Was ich meine ist aber, ob wir andererseits nicht gewissermaßen Handschrift zeigen sollen, da oder dort. Ob man nicht, was zum Beispiel Behinderte betrifft, ganz bewusst Signale setzt. Eine österreichische Bundesverfassung, die wir im Ausland herzeigen können mit dem Hinweis, dass wir für Behinderte, für bestimmte Minderheiten und so weiter, für bestimmte Anliegen Platz gefunden haben, das würde mich sehr freuen. Das hätte Signalcharakter.

Ob man die umfassende Landesverteidigung raus nimmt - da habe ich jetzt zu wenig Zeit, dazu zu argumentieren. Ich war ein bisschen überrascht und ich sage nur: Ich hätte nichts dagegen, persönlich, wenn’s drin bleibt. Aus einer Reihe von Gründen. Aber ich lasse mich natürlich von Argumenten beeinflussen.

Und nur eine abschließende Bemerkung noch, damit das nicht scheinbar unkommentiert im Raum bleibt: Der Satz von Kollegen Khol, dass in dem Text, den wir machen, Staatsziele, Präambel und Grundrechtskatalog eine Einheit bilden, ist eine Position. Aber sie kann nicht festschreiben, dass damit diese drei Elemente ein Muss für unsere Arbeit sind. Vielleicht sind wir weise genug im Konsens, auf eine Präambel zu verzichten und den Argumenten der vielen, vielen Verfassungsrechtler, die dafür gute Gründe anführen, Gewicht zu verschaffen. Ich sage nicht, das ist jetzt ein Diktum. Ich sage nur: Es soll die Gegenmeinung nicht unkommentiert bleiben. - Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Präsident.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Wejwoda, bitte sehr.

Dr. Klaus Wejwoda: Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren!

Auch von meiner Seite volle Anerkennung für die geleistete Arbeit im Ausschuss I. Ich bin froh, dass im Themenkatalog die Thematik, die Sozialpartnerschaft in der Verfassung zu verankern, zumindest enthalten ist. Der Schwerpunkt dieser Themenbehandlung wird ja im Ausschuss VII erfolgen. Ich darf Sie aber in Kenntnis setzen, dass die Landwirtschaftskammern die Position der drei anderen großen Sozialpartner-Organisationen voll unterstützen und dieser Position auch beitreten.

Zur Anerkennung für die Arbeit im Ausschuss I soll es keine Schmälerung sein, wenn ich zu einem Punkt Kritik äußere, bei dem ich mich persönlich angesprochen fühle als einer, der mit ehrlicher Begeisterung seinen Präsenzdienst geleistet hat: Die Streichung des Artikels 9a betreffend die umfassende Landesverteidigung erschüttert mich ein wenig. Ich halte das für ein falsches Signal zur falschen Zeit.

Warum falsche Zeit? Es arbeitet derzeit eine Bundesheer-Reformkommission - sehr fundiert - im Detail und wir sind dort mit den Arbeiten noch lange nicht fertig. Ich halte es daher für nicht sinnvoll, irgendwelche Schlussfolgerungen auf anderer Ebene zu ziehen,  bevor ein Schlussbericht dieser Kommission vorliegt, der sicher eine Reihe Argumente und Akzente für die weitere Arbeit hier in unserem Kreis geben könnte.

Und warum ein falsches Signal? Wenn man sich den Text des Artikels 9a ansieht, was ist dagegen zu sagen, dass die Unabhängigkeit nach außen geschützt werden soll? Was ist dagegen zu sagen, die Unverletzlichkeit des Bundesgebietes zu nennen? Wer kann ernsthaft dagegen argumentieren, verfassungsmäßige Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit, die demokratische Freiheit der Einwohner, vor gewaltsamen Angriffen zu schützen? Und ich meine, gerade der Zusammenhang mit der militärischen Landesverteidigung - über diese wird primär in der Bundesheer-Reformkommission zu reden sein und ich bin überzeugt, dass es dort ein ordentliches Ergebnis gibt -, und der geistigen Landesverteidigung - ich bin ein alter Konservativer, und ich sage: Ich bin stolz auf mein Vaterland Österreich und auf meine Heimat - warum soll man das nicht auch weiterhin als Lebensinhalt und Bildungsinhalt vermitteln.

Die zivile Landesverteidigung könnte angesichts der neuen Bedrohungsbilder, die sich heute international ergeben, einen Stellenwert bekommen - Gott behüte - aber, manche würden es dann bedauern, wenn man sich nicht mehr dazu bekennt. Und die wirtschaftliche Landesverteidigung scheint mir nach wie vor auch im Sinne der Bevölkerung ein wesentliches Thema. Ich hoffe, dass ich nicht der Einzige in diesem Saal bin, der für die Beibehaltung der umfassenden Landesverteidigung in der bisherigen Form eintritt. Einige Meinungen in diese Richtung haben wir ja schon gehört. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Ich bitte um die Wortmeldung.

Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

 Zunächst einmal: Ich glaube, dass die Arbeit im Ausschuss I eine durchaus herzeigbare war, weil es notwendig ist, die unterschiedlichen Positionen zu sammeln, um letztendlich einen Konsens auf einem gewissen Level - wenn auch kompromissbereiten Level - finden zu können. Natürlich war ideologisch der Ausschuss I einer der interessantesten Themenbereiche und natürlich war er auch geprägt von ideologischen Gegensätzen. Der wirtschaftlich Mächtige und politisch Mächtige wird sich eine Spielregelverfassung wünschen, weil er sich in diesem Bereich am besten zurecht finden wird, weil er sich ja diese Regelungen dann leichter richten kann wie jemand, der über diese Positionen nicht verfügt. Und wir müssen daher aufpassen, dass wir auf dem Weg vom Obrigkeits-Staat zum Dienstleistungs-Staat nicht die Großzahl der Norm-Adressaten, nämlich den Bürger, verlieren.

Wenn ich daher keine Rechte für den Bürger verankere - und dazu gehören auch Staatsziele und nicht nur Grundrechte -, dann werde ich denjenigen, der letztendlich diese Spielregeln zu  befolgen hat, gegenüber denjenigen, der diese Spielregeln aufstellt, immer  benachteiligen. Daher müssen wir Staatsziele als normative Ziele in die Verfassung aufnehmen und nicht in eine unverbindliche Präambel abschieben. Ich glaube, die jetzige Verfassung geht ja schon von Staatszielen aus und daher ist es durchaus legitim, in einer modernen Verfassung diese Staatsziele zu erweitern, soziale Staatsziele hinzuzufügen bzw. Daseinsvorsorge als gesellschaftspolitisches Thema unserer Zeit auch zu  berücksichtigen. Wie wichtig und notwendig das war hat gezeigt, dass die eingebundenen NGO’s sich viel Mühe gegeben haben, hier konstruktive Beiträge zu liefern. Und selbstverständlich ist es allen im Ausschuss I klar gewesen, dass wir nicht 57 Staatsziele definieren wollen, aber man sollte einzelne Punkte, die diesem Staat wichtig sind wie Behinderte, Gleichstellung von Mann und Frau, Bildung oder umfassender Umweltschutz, die ja jetzt auch teilweise schon vorhanden sind, durchaus mit Zielen wie Daseinsvorsorge, Arbeit, oder soziale Sicherheit oder Garantie und Förderung von Meinungsfreiheit und -vielfalt bereichern. Ich glaube, es ist wichtig, zu zeigen, dass man dem Bürger bereit ist, Schutz gegenüber der Obrigkeit, Schutz gegenüber der Gesetzgebung, Schutz gegenüber dem Gesetzesanwender zu gewährleisten, indem man in der Verfassung ihm Rechte einräumt. Und das müssen nicht nur Grundrechte sein, die individuell durchsetzbar sind, sondern auch den Gesetzgeber binden können, aber auch den Gesetzesanwender wie Gerichte, Verwaltungsbehörden und andere. Daher: Das abzuschieben in eine Präambel, von der niemand weiß, welche normative Kraft oder welche Kraft sie überhaupt entwickeln kann in einer Verfassung, finde ich als falsches Ziel. Und ich glaube, dass es unbedingt notwendig sein wird, wenn man schon Definitionen von Staatszielen findet, diesen auch normative Kraft zu verleihen. Ich möchte nur darauf verweisen, dass gerade von den 15 EU-Staaten - weil ein Vergleich von 183 Staaten gekommen ist - nur sechs über eine Präambel verfügen und diese sechs aus ihrer geschichtlichen Entwicklung jene Staaten waren, die ein autoritäres Regime abgeschüttelt haben oder sich neu gegründet haben nach einem autoritären Regime. Das heißt: Ich glaube nicht, dass wir in dieser Situation sind, sondern wir sollten uns dazu durchringen, wenn wir etwas in die Verfassung schreiben, dann sollte es auch normativen Charakter haben.

Ich darf mit einem Zitat unseres Vorsitzenden schließen. „Die Verfassung ist ein Regelwerk und kein Lesebuch.“ (Beifall)

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Abgeordneter!

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Dr. Bußjäger, bitte sehr!

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Es ist im Vorfeld der heutigen Sitzung mehrfach hervorgehoben worden, wie wenig Konsens im Ausschuss I erzielt wurde. Ich möchte in meiner Äußerung auf die Punkte primär eingehen, in denen Konsens erzielt worden ist. Und zwar hat der Ausschuss in einem Punkt ein konsensuales Ergebnis erzielt, der mir sehr wichtig scheint.

Ich zitiere aus dem Ausschussbericht: „Einhellige Meinung aller Ausschussmitglieder ist, dass verfassungsrechtliche Festschreibungen von Staatsaufgaben und Staatszielen jedenfalls nicht als taxativ verstanden können, sondern bloß demonstrative Festlegungen sein sollen. Den Staatsorganen soll es ungenommen sein, auch andere Zielsetzungen zu verfolgen“. Ich halte diese einhellige Meinung aller Ausschussmitglieder deshalb für wichtig, weil gerade im Vorfeld des Konvents und der Ausschussarbeit immer wieder zu hören war, dass der Konvent ja die Aufgabe hätte, die Staatsaufgaben festzulegen und dann diese nach irgendeinem Muster auf die verschiedenen Gebietskörperschaften zu verteilen. Und heute hören wir und lesen in diesem Ausschussbericht, dass es eben keine taxative Festlegung  von Staatsaufgaben geben kann. Mir ist auch tatsächlich keine andere Verfassung bekannt, die einen solchen Versuch unternähme.

Die Verfassung soll, und das ist der Schluss, den ich aus der Festlegung des Ausschusses ziehe, dem politischen Prozess in diesem Punkt nicht noch mehr Einschränkungen auferlegen, als er jetzt schon hat. Es ist prinzipiell Aufgabe der Politik festzulegen, welche Staatsaufgaben wahrgenommen werden sollen und welche eben nicht. Und die Politik hat das vor ihren Wählern zu verantworten. Und die Verfassung soll ihr diesen Gestaltungsspielraum nicht entziehen und diese Verantwortung auch nicht.

Das wird auch in einer zweiten ebenfalls einhelligen Feststellung des Ausschusses unterstrichen. Ich zitiere abermals: „Eine Differenzierung zwischen Staatsaufgaben im Allgemeinen und den Kernaufgaben des Staats wird einhellig als weder zweckmäßig noch als möglich angesehen.“

Der Ausschuss hat sich also einhellig nicht in der Lage gesehen, solche Aufgaben zu definieren, die als Pflichtaufgaben des Staates zu verstehen wären und möglicherweise auch gar nicht ausgegliedert werden dürfen, sondern nur vom Staat, in welcher Form auch immer, erfüllt werden dürfen. Auch hier hat sich der Ausschuss nicht in der Lage gesehen, den zukünftigen Entwicklungen Fesseln anlegen zu wollen. Natürlich hätte er die Vorsorge für Sicherheit nach innen und außen oder eine rechtstaatliche Justiz als Kernaufgaben definieren können, aber das sind sie ja ohnehin, wenn ein Staat sich nicht ad absurdum führen, führen will.

Mit diesen Nichtfestlegungen, die ich durchaus begrüße, wird natürlich nicht nur der Politik, sondern auch dem Verfassungsgerichtshof ein weites Tor geöffnet. Immerhin gibt es ja eine Judikatur zur Frage der so genannten ausgliederungsfesten Staatsaufgaben.

Wir können aber auch gerade im Hinblick auf die Judikatur davon ausgehen, dass der Verfassungsgerichtshof weiterhin den Gestaltungsspielraum der Politik anerkennen wird und eben allfällige Exzesse des Gesetzgebers in die Schranken weisen wird. Diese Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof ist mir lieber als Festlegungen, die vielleicht im Kern richtig sein mögen, aber in der Praxis dann immer wieder zu wenig nachvollziehbaren Beschränkungen führen mögen.

Nun, noch ein kurzes Wort zur Präambeldiskussion. Das Wort Präambel ist ja wirklich ein Unbegriff geworden, wenn man so sagen will und vielleicht kann man etwas zur Entemotionalisierung beitragen. Es geht bei der Präambel nicht darum, eine pluralistische Gesellschaft auf eine bestimmte Glaubens- oder Wertehaltung zu verpflichten. Das Abendland geht auch ohne Anrufung Gottes in der österreichischen Verfassung nicht unter, umgekehrt geht auch die pluralistische Gesellschaft nicht unter, wenn das drinnen steht. Aber ich glaube, im Kern geht es darum, dass die Präambel ein Instrument sein könnte, um die Vielzahl der an den Konvent herangetragenen Wünsche nach Staatszielen in einem sinnvollen Gesamtkonzept zusammenzufassen.

Und über die konkrete Ausgestaltung und Formulierung einer solchen Präambel sollte man sprechen und darüber das Gespräch nicht verweigern. Aus meiner Sicht ist die einzige realistische Alternative zu ihr ein größerer Komplex von Staatszielen in der Verfassung, deren Verbindlichkeitsgrad dann realistischerweise kaum höher sein würde als in der Präambel selbst, denn den Versuch, die verschiedensten sozialstaatlichen und ökologischen Garantien in einem breiten Umfang als einklagbare Rechte zu formulieren, halte ich persönlich nicht nur für eine Überforderung der Verfassung, sondern auch der Gesellschaft, die dann einen solchen Staat finanzieren müsste.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke schön.

Die nächste Wortmeldung steht bei Herr Professor Öhlinger. Ich bitte darum.

Univ. Prof. Dr. Theodor Öhlinger: Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Ich habe von Beginn der Ausschussberatungen im Ausschuss I an den Eindruck gehabt, dass sich das Präsidium die Aufgabe dieses Ausschuss zunächst etwas anders vorgestellt hat, ungefähr nach dem Schema: eine Verfassung setzt einen Staat voraus. Um über eine Verfassung zu reden, muss ich mir daher klar werden, was eigentlich der Sinn, der Zweck des Staates ist, und insofern ist das die allererste Aufgabe, die man daher dem Ausschuss I zuteilte.

Der Ausschuss hat von Anfang an dieses Mandat anders interpretiert. Er hat es reduziert auf die Frage, in welcher Weise und mit welchem Inhalt soll man Staatsziele in der Verfassung verankern?

Wir haben keine große Debatte über die Aufgaben des Staates an sich geführt, weil das in Wahrheit kein eigentlich verfassungsrechtliches Thema ist. Die Aufgaben des Staates setzt die Verfassung voraus, kann sie aber nicht abschließend definieren. Staatsziele und Staatsaufgaben sind in Wahrheit nichts anderes als ein Wort für Politik, und die Verfassung ist nicht in Rechtsnormen geronnene Politik. Das wäre der Tod jeder Politik.

Die Verfassung hat die Regeln vorzugeben, nach denen der Staat seine Aufgaben bestimmt, und zwar in einem steten Fluss, weil die Aufgaben des Staates, wie wir sie im Jahre 1920 formuliert hätten, mit den Aufgaben, die wir heute zu formulieren versuchen, garantiert nicht identisch wären.

Die Verfassung hat die Regeln vorzugeben, nach denen diese Aufgaben definiert und umgesetzt werden. Die Verfassung setzt aber auch Grenzen der Aufgabenerfüllung des Staates fest, und das ist vor allem der Inhalt der Grundrechte. Grundrechte sind aber nach heutigem Verständnis wieder viel mehr als bloße Freiheiten, in die der Staat nicht eingreifen darf, die das Handeln des Staates nur begrenzen. Sie sind nach heutigem Verständnis auch ein Auftrag, Grundrechte zu verwirklichen. Und jetzt kommen wir in jenen Kreis hinein, der die Diskussion dieses Ausschusses so unendlich mühsam gemacht hat: Natürlich gibt es über die reinen Regeln hinaus in jeder Verfassung auch Themen, die irgendetwas mit Staatszielen zu tun haben und seien es auch bloß die Grundrechte. Es gibt aber auch Staatsziele jenseits der Grundrechte, die nun einmal im politischen Alltag außer Streit stehen sollten.

Niemand im Ausschuss hat das Staatsziel Umweltschutz, das wir heute schon in der Verfassung haben, infrage gestellt. Nur an diesem und an allen anderen schon vorhandenen Staatszielen kann man wieder zeigen, wie normativ dünn diese sind. Ich würde gerne, nur das geht nicht in fünf Minuten, bereit sein, den Nachweis zu erbringen, dass kein Urteil eines Höchstgerichtes, das sich auf das Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz bezieht, anders ausgehen hätte müssen, wenn es diese Bestimmung nicht gegeben hätte. Ich glaube allerdings, dass manches Urteil anders hätte ausgehen können, in dem Sinne, dass der Umweltschutz durchaus eine noch stärkere Berücksichtigung in der Judikatur finden hätte können. Das hat das Staatsziel Umweltschutz aber nicht bewirkt.

Ich meine daher, dass es keine Katastrophe ist, dass das Ergebnis des Ausschusses I so dünn ist. Ich glaube allerdings auch, dass das dünne Ergebnis dieses Ausschusses nicht repräsentativ für den gesamten Konvent sein darf. Der Erfolg des Konvents wird sich in anderen Ausschüssen entscheiden: im Ausschuss II, wenn es darum geht, eine einheitliche Verfassungsurkunde zu schaffen; im Ausschuss V, wenn es darum geht, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sinnvoll zu verteilen, usw. Und ich habe auch die heute schon mehrfach indirekt zitierte Wortmeldung im Morgenjournal nicht so verstanden, dass sie sich primär auf den Ausschuss I bezogen hätte; ich habe sie als eine Mahnung verstanden, in den zentralen Fragen des Konvents zu Lösungen zu kommen.

Ich möchte mir erlauben - und ich hoffe, das Hohe Präsidium fasst das nicht als eine unzulässige Einmischung auf -, aus den Erfahrungen, aus den, wie gesagt, sehr intensiven, mühsamen Diskussionen des Ausschusses I eine Anregung zu geben, wie man sinnvoll weitermachen könnte.

Ich glaube, dass die Trennung zwischen der Frage der Staatsziele und der Grundrechte schlicht eine unglückliche ist. Wir haben immer wieder unter einem Als-ob diskutiert: Wir diskutierten ein Staatsziel, weil vielleicht der Grundrechtsausschuss dazu nichts sagen wird. Das ist eine Diskussion, die nicht sehr anregend ist. Man sollte hier eine institutionelle Lösung finden, wie man das zusammenführt. Die meisten Staatszielbestimmungen werden in einem modernen Grundrechtskatalog einen guten Platz haben. Nicht alle allerdings. Nur diesen Rest soll man dann gewissermaßen nach Abzug der im Grundrechtskatalog als Staatsziele, nicht nur als subjektive Rechte formulierten Bestimmungen behandeln. Ob das dann in einer Präambel erfolgen wird, ob das ein Staatszielkatalog sein wird: ich glaube, das ist eine Aufgabe, die wir gegen Ende des Konvents diskutieren sollten. Das ist kein zentrales Problem im gegenwärtigen Zeitpunkt der Konventsberatungen. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke, Herr Professor! Ich danke auch für die sehr konstruktive Anregung, was die gemeinsame Diskussion über Staatsziele und Grundrechte betrifft, und bin überzeugt davon, dass die beiden Vorsitzenden der Ausschüsse I und IV sich darüber ihre Gedanken machen werden. Danke, Herr Professor.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. - Bitte sehr.

Dr. Evelin Lichtenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute den ersten Bericht einer Arbeitsgruppe, und ich möchte zu Beginn gleich auch dem Vorsitz danken für die ausgezeichnete Organisation einer hoch kontroversen Debatte. Das war kein Kinderspiel, und das hat durch die sehr präzise Leitung auch dieses Ausschusses dazu geführt, dass wir intensive, aber auch sehr, sehr interessante und spannende Debatten führen konnten, und auch zu einem Ergebnis gekommen sind, das ich nicht gering schätzen möchte, nur weil es nicht gelungen ist, sehr viel Konsens darzustellen - das war ja wohl zu erwarten.

Gerade dort, wo es um Staatsziele geht, dort findet letzten Endes ja auch Politik statt; dort treffen Ideologien aufeinander; dort treffen Positionierungen aufeinander. Und in der Frage, was jemand als Aufgabe des Staatswesens sieht, zeigen sich ja auch schon ganz große ideologische Unterschiede. Ich werde das noch dann am Beispiel der Dienste allgemeinen Interesses etwas erläutern können.

Ein Problem in unserer Debatte war immer - und das muss man auch deutlich hervorheben -, dass die Trennung zwischen einem Grundrechteausschuss und einem Ausschuss für Staatsziele dazu geführt hat, dass wir uns sozusagen ständig implizit aufeinander beziehen mussten, obwohl das natürlich durch den unterschiedlichen Diskussionsverlauf nicht immer so ganz einfach war, weil es wahrscheinlich gerade notwendig und wichtig gewesen wäre, das vielleicht hintereinander anzusiedeln. Aber ich habe in diesem Sinne ja auch den Vorschlag gemacht, dass, wenn es vom Präsidium für notwendig erachtet wird, nach dem Vorliegen des Grundrechteausschussberichtes noch einmal eine Abgleichung mit unserem Arbeitskreis gibt und geben soll - das halte ich für wichtig und wesentlich.

Staatsziele war insofern auch ein spannendes Thema, weil oft einmal der Eindruck erweckt wurde, dass der Staat ein Ziel erst verfolgt, wenn es irgendwo sozusagen festgeschrieben ist. Jeder Staat verfolgt Ziele. Der Unterschied ist, ob er sie explizit, durchdacht oder implizit, je nach politischer Ausrichtung der jeweiligen Regierung verfolgt. Ob es Fixpunkte gibt, an denen man sich allgemein orientiert oder ob man die Zielsetzungen politischen Handelns eher dem Fluss der Zeit überlässt.

Es war aber natürlich auch eine sehr intensive Debatte, wie intensiv, wie stark und verbindlich solche Zielsetzungen verankert werden sollten. Und das war natürlich auch der Punkt, an dem die Debatte über die Präambel sehr heftig wurde. Denn unter einer Präambel, die sehr allgemein formuliert ist, könnte man ja unter Umständen ein Ding verstehen, das eher dazu dient, bestimmte Interessensgruppen zu beruhigen, indem man sie und ihre Anliegen irgendwo in einer Präambel erwähnt, ohne sich jedoch Gedanken über die Verbindlichkeit ihrer Aufgabenerfüllung zu machen, die sie anstreben, die sie wollen. Das ist ja eigentlich der zentrale Punkt.

Ich glaube, dass in der Darstellung des Konflikts zwischen Staatszielen und Staatsaufgaben es klar gesagt werden muss, dass es natürlich neben den Grundrechten Staatsziele geben wird müssen - wir haben uns ja auch dazu entschlossen, keine der bestehenden aufzuheben -, und dass es unter Umständen sogar notwendig sein kann, neben einem formulierten Grundrecht im selben Thema auch noch ein Staatsziel zu formulieren. Und damit komme ich auch ein wenig zum Kapitel umfassender Umweltschutz.

Es war mir ein großes Anliegen, und es war mir sehr wichtig, dass das, was bisher in der österreichischen Verfassung als Umweltschutz gesehen wurde, konkretisiert, präzisiert und verstärkt wird.

Damals wurde auf eine gesellschaftliche Entwicklung reagiert, indem man eine sehr allgemeine Formulierung gewählt hat. Und es ist jetzt die Zeit gekommen - und das halte ich für sehr notwendig und wichtig -, diese zu präzisieren und zu klären. Dazu hat es einen relativ breiten Konsens gegeben und ich hoffe, dass wir den auch dann in das Ergebnis hineintragen können.

Anders hingegen war es mit einem Bereich, der genau an der Schnittstelle auch zwischen Umwelt und sozialen Anliegen steht, nämlich dort, wo es um die Dienste allgemeinen Interesses geht, sei es etwa Wasser, sei es etwa die freie Zugänglichkeit der Naturressourcen, aber deren Schutz und die Nachhaltigkeit. Und da komme ich - ich habe leider nicht mehr viel Zeit, um das ausführlich darzustellen, es wäre mir ein Anliegen - zu einem Punkt, den ich für sehr spannend gehalten habe: Es gab in der Ausschussdebatte immer wieder unterschiedliche Textvorschläge, die sich dann immer wieder in Absätze gegliedert haben, von einem sehr allgemeinen, zu einem zweiten Schritt - etwas präziserer - und dann drittens eigentlich die Aufforderung zum staatlichen Handeln, zum Beispiel mit einem Förderungsgebot.

Und interessant war, dass man zwar bei der sehr, sehr allgemeinen Feststellung noch Konsens erzielen konnte. Im zweiten Schritt, wo es darum ging, klar festzulegen, was das mit staatlichem Handeln zu tun hat, war es dann schon relativ schwierig. Und üblicherweise ist es dann dort, wo es darum ging, gleiche Rechte und Möglichkeiten wirklich herzustellen, mit dem Geldargument vieles - um nicht zu sagen, fast alles - erschlagen worden. Und das, meine Damen und Herren, wünsche ich mir nicht fortgesetzt in der weiteren Debatte über die Verfassung. Danke.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer (übernimmt den Vorsitz): Als nächste zu Wort hat sich Frau Magistra Johanna Ettl gemeldet. Bitte sehr.

Mag. Johanna Ettl:  Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Es ist auch mir ein Anliegen, dem  Vorsitzenden den Mitgliedern des Ausschusses I Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit auszusprechen. Zu meinem Bedauern konnte der Ausschuss in wirklich fundamentalen Fragen, was Staatsaufgaben, Staatsziele betrifft, keine Einigung erzielen.

Sehr geehrter Damen und Herren, als Vertreterin einer Arbeitnehmerorganisation ist es mir ein besonderes Anliegen nochmals zu begründen, warum wir uns zusätzlich zur Verankerung von individuellen und sozialen Grundrechten auch die Verankerung von Staatsaufgaben und Staatszielen wünschen. Wir leben in einer Zeit, in einer vollkommen unkritischen Vergötzung der Privatwirtschaft. Die vorherrschende Ideologie, die ihm Übrigen von keinem ernst zu nehmenden Ökonom geteilt wird, ist jene, dass der Markt in jedem Fall zu bestmöglichen Ergebnissen führt. Wir müssen vermeiden, dass dieser Irrglaube Einlass, in welcher Form auch immer, in eine neue Verfassung findet. Und deshalb möchte ich hier und heute einen unverfänglichen Zeugen zitieren.

Es handelt sich dabei um den Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften des Jahres 1998. Das ist  Professor Amartya Sen, seines Zeichens übrigens ein Verfechter der Marktwirtschaft. Er schreibt in seinem Werk Ökonomie für den Menschen, Wege zur Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft, Folgendes:

„Nie war es wichtiger, die üblichen Ansichten und Einstellungen in Sachen politischer Ökonomie kritisch unter die Lupe zu nehmen. Die heutigen Vorurteile zu Gunsten des reinen Marktmechanismus haben es bestimmt nötig, überprüft, und wie ich meine, als falsch zurückgewiesen zu werden. Eine kritische öffentliche Diskussion ist eine unerlässliche Voraussetzung  für eine gute Wohlfahrtspolitik. Denn auf welche Weise und wie weit Märkte zu nutzen sind, lässt sich nicht auf Grundlage einer großartigen allgemeinen Formel oder irgendeiner generellen Einstellung entscheiden, die entweder alles dem Markt überlassen, oder ihm alles entziehen.“ Zitat Ende.

Meine Damen und Herren, warum dieses Zitat? Weil nach unserem Dafürhalten unbedingt vermieden werden muss, dass die gegenwärtigen Vorurteile zu Gunsten der allumfassenden Effizienz des Marktmechanismus direkt oder indirekt Einlass in eine neue Bundesverfassung finden. Ein Beispiel für diesen blinden Glauben in die Allmacht der Märkte ist unter anderem das Wort Kernaufgaben des Staates, schlanker Staat, wie auch immer diese Schlagworte lauten.

Ich wünsche mir, dass dieser in meinen Augen unrichtige Ansatz nicht weiter verfolgt wird, und es spricht auch für die Qualität der Beratungen im Ausschuss I, dass der Terminus ‚Kernaufgaben’ des Staates fallen gelassen wurde. Und ich hoffe, er wird auch vom Konvent nicht wieder aufgegriffen werden. Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass es Aufgabe und Ziel des Staates sein soll, nicht nur die wesentlichen bürgerlichen Freiheiten zu garantieren, sondern auch die Vorrausetzung dafür zu schaffen, dass alle Menschen in diesem Land eine Chance haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wenn wir das außer Streit stellen, dann bräuchten wir uns mit Termini wie Spielregelverfassung, schlanke Verfassung, Kernaufgaben und dergleichen nicht den Kopf zu zerbrechen, sondern könnten uns der von Amartya Sen geforderten öffentlichen Diskussion zuwenden, in welchen Fällen wir die Verteilung von Chancen und Nutzen dem Markt überlassen können und in welchen der Staat im Interesse nicht nur der sozialen Gerechtigkeit, sondern im Interesse aller, seinen Part spielen muss: Was also Staatsaufgabe oder Staatsziel sein muss, zu sein hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist zu begrüßen, dass der Ausschuss die Erbringungen von Leistungen der Daseinsvorsorge - wenigstens vom Grundsatz her - einhellig als Aufnahme würdig in eine neue Verfassung erachtet hat, dass der umfassende Umweltschutz und eine umfassende Bildung als Staatsziel außer Streit stehen. Es ist allerdings unverständlich, dass der diskriminierungsfreie Zugang zur Bildung ebenso wenig Konsens finden konnte wie die Verankerung des Sozialstaates beziehungsweise eines hohen Standards an sozialer Sicherheit oder das Bekenntnis zu einem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht. Ebenso wenig ist für mich nachvollziehbar, warum die einhellige Empfehlung des Ausschusses VII nach einer der EU-Verfassung entsprechenden Staatszielbestimmung, betreffend die Sozialpartnerschaft, nicht aufgegriffen wurde.

Meine Damen und Herren, ein Satz noch. Es sollte unser aller Anliegen sein, dass eine künftige österreichische Verfassung richtungsweisend ist, richtungsweisend in dem Sinn gesamtgesellschaftliches Wohl, gesamtgesellschaftliche Weiterentwicklung. Um das zu sein, müsste sie allerdings mehr enthalten, als die künftige Verfassung der Europäischen Union - und nicht weniger. Wenn wir das nicht schaffen, wüsste ich nicht, warum wir uns der Mühe unterzogen haben. Danke.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer:  Frau Gleixner, Sie sind die nächste Rednerin. Dann Frau Bundesministerin Gehrer.

Prof. Dr. Christine Gleixner:  Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Teilbericht des Ausschusses I liegt vor. Seine Aussagen sind weitaus differenzierter als die Medienberichte darüber. Die Diskussion ist in einer eben solchen differenzierten Weise fortzusetzen, zumal insbesondere die Zwischenergebnisse zu Fragen der „Menschenwürde" und zur Stellung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften noch ergänzungsbedürftig sind.

1. Die Entwürfe des Sozialdemokratischen Grundrechtsforums und der Professoren Grabenwarter und Rack, unterstützt von der ÖVP, enthalten im jeweils normativenTeil, Art 1, die Unantastbarkeit der Menschenwürde; Grabenwarters Entwurf ergänzt: „(Die Menschenwürde) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Staatsgewalten". Im sozialdemokratischen Entwurf fehlen Erläuterungen, im Entwurf Grabenwarter sind die Erläuterungen zu Art 1 noch auszuweiten.

Die Kirchen heissen diese Vorschläge zu den Grundrechten willkommen. Im Gedenkjahr an Immanuel Kant liegt es nahe festzuhalten, dass Christentum und Aufklärungsphilosophie in einem grundlegenden Punkt übereinstimmen: Der Mensch ist Rechtsperson, ist Subjekt der Demokratie, ist kraft seines Menschseins der Mittelpunkt des Rechtssystems, Ausgangspunkt und Ziel des staatlichen Handeln -gleichgültig ob dafür als Quelle und Begründung die Vernunft - wie in der Aufklärung - oder die Gottebenbildlichkeit - nach der religiösen Überzeugung der Christen -angenommen wird. In den Worten Immanuel Kants: „Der Mensch existiert als Zweck an sich". Er ist für die Staatsgewalt unverfügbar, er ist Auftraggeber des Staates, nicht Objekt oder Untertan.

Unter Bedachtnahme auf die Ausschussberatungen ergibt sich daraus:
Die Menschenwürde ist eine Fundamentalnorm des Verfassungsrechts;
sie bindet alle Staatsgewalten;
sie ist in allen Grundrechten implizit enthalten, insbesonderen im allgemeinen Gleichheitsgrundsatz;
und sie ist dennoch als Grundrecht gesondert zu verankern, wie es die genannten Entwürfe zu den Beratungen des Konvents vorschlagen, wie sie in der deutschenund in anderen europäischen Verfassungen enthalten ist und wie sie der Entwurf eines Europäischen Verfassungsvertrages zusichert.

Der Begriff „Menschenwürde" ist als ausreichend konkret. Die philosophischen Diskussionsergebnisse sind vom Verfassungsgesetzgeber und von der Verfassungsgerichtsbarkeit zu berücksichtigen. Auch im österreichischen Grundrechtskatalog gibt es Grundrechtsverbürgungen, die zur Zeit ihrer ursprünglichen Formulierung so wenig bestimmt waren, wie es manche Stellungnahmen heute von der Menschenwürde behaupten; und dennoch hat die langjährige Judikatur des Verfassungsgerichtshofes diese Grundrechte handhabbar gemacht.

Zusammenfassend: In der Stellungnahme aller Kirchen wurde aus allen diesen Gründen die Aufnahme der „Menschenwürde" als Grundwert und als Grundrecht in den normativen Teil einer neuen österreichischen Bundesverfassung gefordert. Ich wiederhole diese Forderung.

2. Die Menschenwürde bedeutet einen Schutz für die demokratische Gestaltung der Politik und des Rechts. Die anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften beantragen die Aufnahme einer neuen Verfassungsbestimmung bei den sie betreffenden kollektiven Religionsrechten: „In Anerkennung der Identität und des besonderen gesamtstaatlichen Beitrages der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften pflegt der Staat einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit ihnen zu allen grundsätzlichen Entwicklungen staatlicher Tätigkeit".

Angesprochen ist eine Verpflichtung des Staates, nicht nur die Freiheit der Mitwirkung der Kirchen im Rahmen der staatlichen Politik. Der Text ist Art 51 Abs 3 des Entwurfes des Europäischen Verfassungsvertrages nachgebildet. Die Kirchen nehmen kraft ihres Auftrages an der Zivilgesellschaft teil, sind aber nicht Teil der Zivilgesellschaft; und deshalb regelt der Art 51 des Entwurfes des EU-Verfassungsvertrages die Stellung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getrennt von Art 46, der die Rolle der Verbände der Zivilgesellschaft definiert.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist Frau Bundesministerin Gehrer. Und nach ihr Magistra Ulrike Schebach-Huemer. Bitte, Frau Ministerin!

Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit diesem Österreich-Konvent, mit diesem Ziel, eine neue Verfassung zu erarbeiten, hat das Parlament, das österreichische Parlament, sich ein sehr, sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt. Ein ehrgeiziges Ziel, das nicht in Kürze erreicht werden kann. Mich haben einige Wortmeldungen der letzten Tage mit Sorge erfüllt, dass manche diese Entwicklungen, oder wie so etwas entsteht, nicht richtig bewerten können. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass Herr Präsident Dr. Khol heute uns deutlich vor Augen geführt hat, wie dieser Prozess vor sich geht, dass es ein Prozess nach der Methode der offenen Planung ist, nach der Methode, viele Bürger und Bürgerinnen - möglichst alle - teilhaben zu lassen, sie mittels der modernen Medien einzubinden. Ich danke auch sehr herzlich dem Herrn Vorsitzenden und allen, die da die Verantwortung, die Hauptverantwortung tragen, dass Hearings gemacht wurden, dass viele Anhörungen gemacht wurden, dass viele Fachexperten in ihrem Bereich an diesem Prozess beteiligt werden. Dieser Prozess nach der Methode der offenen Planung bringt naturgemäß nicht nach kurzer Zeit Ergebnisse. Er bringt als erstes - und das wurde heute vom Herrn Präsident Khol ja dargelegt - eine intensive Darstellung der verschiedenen Standorte, der verschiedenen Standpunkte, eine intensive Dissens- und Konsenssammlung.

Und ich finde deshalb auch, dass das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe I dieses Konventes überhaupt nicht als dünn zu bezeichnen ist, im Gegenteil. Ich habe mir gedacht, als ich die Unterlage bekommen habe, der Zwischenbericht - er ist ein dicker Zwischenbericht - macht viele Überlegungen nachvollziehbar und beleuchtet viele rechtstheoretische Fragen von verschiedenen Seiten. Ich habe aber in diesem Bericht auch eine sehr gute Zusammenfassung gefunden über die Ergebnisse dieses Ausschusses, dieser Ausschussarbeit. Und es heißt wörtlich: „Die überwiegende Meinung der Ausschussmitglieder geht dahin, dass die Inhalte, die als verfassungsrechtlich schützenswert angesehen werden, möglichst als durchsetzbare, subjektive Rechte, Grundrechte ausgestattet werden sollen.“ Es ist ein wichtiger Hinweis, die überwiegende Mehrheit. Da zeichnet sich ein Konsens ab. Nur dort, wo dies nicht möglich ist, soll ein Schutz durch eine Verankerung als Staatsziel gewährleistet werden. Eine Verankerung von Staatszielen in einer Präambel wird von einigen Mitgliedern als ungenügend angesehen, von anderen als ausreichend. Das ist jetzt also praktisch die Kerndiskussion.

Und, wenn ich heute sehr genau zugehorcht habe, wo einige der Meinung waren, auch Staatsziele sind nicht mehr durchsetzbar als Verankerungen in einer Präambel, dann glaube ich doch, dass bei etwas gutem Willen, und wenn jeder von seiner Maximalvorstellung abrückt, man da einen gemeinsamen Weg wird finden können, wie man diese wichtigen Ziele in einer Verfassung festschreibt.

Jedenfalls glaube ich, dass wir diesen Konvent als Prozess der offenen Planung weiterhin mit positiven Argumenten begleiten sollten, auch in der Öffentlichkeit. Und ich wünsche mir, dass gerade von dieser heutigen Konventssitzung diese positive Darstellung in die Öffentlichkeit getragen wird, dass wir einen ersten Ausschussbericht haben, eine verdienstvolle Arbeit, die eine breite Sammlung ist, auf deren Basis nun der Ausschussvorsitzende mit seinem Ausschuss darangehen kann, einen Konsenstext zu formulieren. Und ich glaube, das ist der nächste wichtige Schritt, den der Herr Präsident Khol auch aufgezeigt hat, dass im Sommer diese Konsenssuche erfolgt und dann vom Präsidium ein gemeinsamer Text im Herbst vorgelegt wird.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir Mut von allen Seiten, dass wir diesen Konsens gemeinsam finden, und eine positive Begleitung dieses Prozesses der offenen Planung.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Frau Mag. Schebach-Huemer ist am Wort, und nach ihr Prof. Dr. Funk. Bitte, Frau Kollegin.

Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertreterin von Landeshauptmann Dr. Michael Häupl) : Sehr geehrte Damen und Herren!

Neue Staatsziele, ja oder nein, glaube ich, war die brennendste Frage in unserem Ausschuss. Aber eigentlich müsste man fragen: Warum keine neuen Staatsziele? Und diese Frage ist meines Erachtens viel berechtigter. Denn die derzeitige Verfassung enthält heute schon Staatsziele. Und, wenn man die Erfahrung dazu betrachtet, dann haben sich diese bewährt und man kennt auch deren rechtliche Wirkungen.

Von einer reinen Spielregelverfassung kann heute schon gar nicht mehr ausgegangen werden, und dass sich die derzeit bestehenden Staatsziele bewährt haben und in den Beratungen im Ausschuss I auch nicht in Zweifel gezogen wurden, dass ist sicher eine der wenigen konsensual beantworteten Fragen in unserer Arbeit im Ausschuss I.

Staatsziele haben meines Erachtens die Aufgabe, bestimmte Themen, die im Staat eine besondere Bedeutung haben, im tagespolitischen Ablauf außer Streit zu stellen, beziehungsweise auch dem staatlichen Handeln einen gewissen Rahmen zu geben, wo sich das politische Leben abspielt. Die Forderung nach neuen Staatszielen, wie zum Beispiel die Verankerung der Daseinsvorsorge, aber auch der sozialen Sicherheit oder der Bildung resultiert in zwei Punkten. Erstens, weil sich in den letzten Jahren die politischen Vorstellungen geändert haben. Einerseits muss man an den Satz denken: Mehr Privat, weniger Staat; oder aber auch an die gängigen Liberalisierungstendenzen im Rahmen der Europäischen Union. Und zweitens, genau durch diese Sätze bedingt, gibt es in der Bevölkerung ein verstärktes Bedürfnis nach Sicherheit, genau diese Lebensbereiche abzusichern, und dafür Sorge zu tragen, dass sich der Staat aus dieser Verantwortung nicht zurücknehmen will. Und daher glaube ich, dass es sehr wichtig ist, neue Staatsziele zu verankern.

Und nun zu einem dieser Staatszielkandidaten, der die Arbeit im Ausschuss I sicher sehr geprägt hat, nämlich die Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge bedeutet keinesfalls nur Wasserversorgung, oder nur den ganzen Bereich der Infrastruktur, sondern darunter fällt auch der Bereich der Sozialleistungen oder auch der Komplex Bildung. Aber sensibilisiert ist die Bevölkerung sicher durch die Liberalisierungstendenzen der EU im Rahmen des gesamten Infrastrukturbereiches geworden. Und wenn man sich dann die Ergebnisse der Privatisierung, dem Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung etwa in Frankreich oder Großbritannien anschaut, wo sich z.B. die Wasserqualität massiv verschlechtert hat, und sich im Gegenzug dazu die Preise massiv erhöht haben, dann erscheint mir die Unsicherheit eines großen Teils der Bevölkerung durchaus begründet. Und ich denke, die Verfassung oder der Österreich-Konvent sollte dieser Besorgnis auch Rechnung tragen und ein Bekenntnis zur Verantwortung für die Daseinsvorsorge in der Verfassung verankern. Nebenbei muss man auch sagen, dass eine Verankerung der Daseinsvorsorge in der österreichischen Bundesverfassung auch eine gewisse Signalwirkung nach Brüssel hätte, in dem Sinne, dass Österreich nicht bereit ist, jeden Privatisierungsdruck undifferenziert nachzugeben.

Und die Verankerung der Verantwortung für die Daseinsvorsorge heißt ja noch nicht, dass die Gebietskörperschaften in Zukunft alles selber machen müssen, nein, überhaupt nicht! Natürlich ist Platz, oder soll Platz sein, dass aus Effizienzgründen die Kommunen oder die Länder, der Bund, ausgliedern, und die Leistungen durch Private erbracht werden. Aber die Letztverantwortung, die muss beim Staat liegen. Er hat zu gewährleisten, dass auch, wenn ein Privater die Leistungen erbringt, die Qualität sichergestellt ist.

Die zuständige Gebietskörperschaft hat dann zu entscheiden, wie sie dieser Verantwortung am besten nachkommt. Dies kann zum Beispiel, wie das bei der Post schon erfolgt ist, durch eine Universaldienstverordnung geschehen, aber im Bereich der Wasserversorgung wird das wahrscheinlich nicht mehr ausreichen.

Ich denke, diese Frage zu beurteilen ist ein großer Handlungsspielraum für die Politik, und daher sind neue Staatsziele meines Erachtens nicht diese befürchtete große Einschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. - Danke.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Herr Professor Funk, dann Herr Dr. Specht.

Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Was bedeutet das Ergebnis des Ausschusses I, das uns heute vorliegt, für die weitere Tätigkeit des Ausschusses IV - vorbehaltlich etwaiger Direktiven des Präsidiums oder des Konvents? Für mich ergibt sich eine Klärung von Gegensätzen und Widersprüchen, die von Anfang an wirksam waren. Es ist offenkundig, dass die Themen der Ausschüsse I und IV unmittelbar miteinander zusammenhängen. Im Ausschuss I habe ich stets die Auffassung vertreten, dass Staatszielbestimmungen und Grundrechte einander nicht ausschließen, sondern ergänzen sollten. Es geht darum, jeweils unterschiedliche verfassungsrechtliche Vorgaben auf ein gleiches Ziel hin auszurichten. Es lässt sich belegen, dass eine solche Strategie in rechtstechnisch einwandfreier Weise möglich ist. Mit dieser Auffassung bin ich allerdings im Ausschuss I in der Minderheit - um nicht zu sagen: allein - geblieben.

Nun scheinen aber die Fronten geklärt. Eine weitere Koordination zwischen den beiden Ausschüssen dürfte im gegebenen Zeitpunkt nicht zielführend sein. Im Ausschuss I ist Dissens kartographiert worden.

Die Aufgabe für Ausschuss IV besteht darin, sich den Grundrechten besonders intensiv und zügig zu widmen. Von Ausschuss I kam stets das Signal, dass Grundrechte an Stelle von Staatszielen treten sollen. Für den Ausschuss IV kann ich berichten, dass nunmehr ein abgerundeter Input in Form von Vorschlägen verschiedenster Art vorliegt. Das Ausgangsmaterial wird bis Ende Februar als Gesamtsynopse dargestellt und bildet die Basis für die weiteren Arbeiten des Ausschusses.

Ein zentrales Problem werden die sozialen Grundrechte sein. In dem seit heute vorliegenden, von Prof. Grabenwarter verfassten Entwurf eines Grundrechtskataloges der ÖVP finden sich dazu im Artikel 23 unter dem Titel „Gewährleistungspflichten im Arbeits- und Sozialrecht“ Regelungen, die nicht als soziale Grundrechte zu deuten, sondern als Gesetzgebungsaufträge und institutionelle Garantien umschrieben sind. Alle diese Vorschläge, die nunmehr vorliegen, werden im Ausschuss IV in gleicher Intensität und Gründlichkeit, wenn auch ohne flankierende Hilfe von Staatszielbestimmungen, zu erörtern sein. Danke.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Danke Herr Professor. Nächster Redner Dr. Specht, dann Kollegin Dr. Petrovic. Bitte sehr

Dr. Leo Specht: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter den bestehenden Staatszielen hat der Ausschuss I auch das Staatsziel „Immerwährende Neutralität“ zu diskutieren gehabt. Es liegen zwei Formulierungsvorschläge vor, die beide keinen Konsens gefunden haben. Ich möchte jetzt einen dieser Formulierungsvorschläge aufnehmen und argumentieren, und möchte das in dem Zusammenhang der bisherigen Diskussion hier stellen, nämlich über Staatsziele, über welche Art von Staatszielen und was die Funktion von Staatszielen sein kann.

Nun, das Staatsziel „Immerwährende Neutralität“ ist wohl eine Falsifizierung, so wie wir es in der Verfassung seit seiner Aufnahme Wirkung hat, von der Vorstellung, dass Staatsziele zu Wort gewordene Ideologie sind. Es ist wohl eher richtig, wie hier auch gesagt wurde, dass Staatsziele wie das Staatsziel „Immerwährende Neutralität“ gesellschaftlich akzeptierte und gewünschte Orientierungen für die Politik darstellen. Und tatsächlich sind die Staatsziele, die bis dato in die Verfassung Aufnahme gefunden haben, so etwas wie zu Normen verdichtete Haltungen, die die Gesellschaft als generell akzeptabel und als unter anderem Vorgabe für die Politik formuliert wissen möchte.

Nun, „Immerwährende Neutralität“ ist wohl nicht nur Nostalgie oder falsches Bewusstsein der österreichischen Bevölkerung, sondern so etwas wie die von den meisten geteilte Vorstellung über die Ausübung von Souveränität durch den Staat Österreich. Daher ist das Spannungsverhältnis einerseits zwischen dem Verfassungsgesetz Neutralität und andererseits zwischen dem Artikel 23f Bundesverfassungsgesetz natürlich ein im Zusammenhang mit Staatszielerörterungen zu überlegen. Es wurde ein Vorschlag dieses Spannungsverhältnisses immer als Dilemma dieser Neutralität beschriebenen Zusammenhanges vorgelegt, der die Teilnahme Österreichs an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union insoferne determinieren möchte oder diese Determinierung vorschlägt, als die Teilnahme gebunden sein soll an Beschlüsse der Vereinten Nationen.

Dieser Vorschlag würde als Staatsziel tatsächlich eine Einschränkung der Möglichkeit der Exekutive im Zusammenhang mit verpflichteten oder behaupteten Verpflichtungen aus der Teilnahme an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik formulieren. Er wäre darüber hinaus im Horizont der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik so wie im Vertrag über die Europäische Union, nämlich im Artikel 11 Abs. 1 formuliert.

Ich glaube, dass das Beispiel der immer währenden Neutralität zeigt, dass es sinnvoll ist, der Politik Vorgaben zu geben, dass die Grenzziehung für die Politik alleine durch Grundrechte - so, wie sie traditionell verstanden werden - nicht ausreicht und dass es inhaltliche Vorgaben gibt, die mehr sind als ein Status quo, die mehr sind als ein ad hoc formuliertes politisches Anliegen, sondern so etwas wie eine gesellschaftliche Überzeugung zum Ausdruck bringen.

Die schon formulierten und schon normierten Staatsziele sind Ausdruck und Beispiel dessen. Ich glaube, niemand wird sich ernsthaft, wenn er jenseits der aktuellen Debatte steht, dazu verstehen können, Staatsziele wie das Verbot der nationalsozialistischen Widerbetätigung als ein lediglich zufälliges zu verstehen, das ein Konsens tagespolitische Thematik ist.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist Dr. Madeleine Petrovic. Nach ihr Herr Dr. Matzka. Bitte, Frau Kollegin.

MMag. Dr. Madeleine Petrovic: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei kurze Vorbemerkungen und dann zwei Bemerkungen in der Sache. Zur Frage Pessimismus, Optimismus der Erwartungen und Statements dazu: Ich glaube, es ist schon an der Zeit, dass wir auch ergebnisorientiert beginnen zu arbeiten. Jedenfalls gehe ich davon aus, diesen Konvent sehr genau beobachtend, dass es doch einige in der österreichischen Innenpolitik nicht ganz unmaßgebliche Personen vor allem im Bereich der Vollziehung gibt, die Mitglieder dieses Konvents sind, aber bisher noch nicht eine Minute Zeit für diesen Konvent oder irgendeiner seiner Sitzungen gefunden haben.

Ich nehme das zur Kenntnis. Ich hoffe aber auch - beziehungsweise ich gehe davon aus -, dass diese Personen sich damit auch selbst aus dem Prozess heraus genommen haben. Ich möchte spätere Statements von ihnen dann eigentlich dazu überhaupt nicht mehr zur Kenntnis nehmen. Wem der Villacher Fasching wichtiger ist als der Konvent, ist das so zur Kenntnis zu nehmen, aber in der Sache gebe ich dann nichts mehr auf solche Statements.

Zum Zweiten. Zur Frage einer Präambel: Sie wissen, ich erwarte mir nichts davon. Wenn es einigen ein derartiges Herzensanliegen ist, dann würde ich gerne mit denen über ganz konkrete Grundrechte, von mir aus auch Staatsziele, reden. Denn nur dann kann das auch einen Sinn machen. Ich warne allerdings davor, irgend so etwas wie Wirtschaftswachstum in eine Präambel zu schreiben, denn wenn wir uns dann vielleicht in einer weltweiten Rezession befinden, dann können wir wirklich nur den lieben Gott um Verzeihung bitten, wenn wir dieses Staatsziel nicht erreichen.

Zur Frage Grundrechtskatalog oder ein ausgewogener Katalog an Staatszielen: Auch da muss man sagen, seit der Textierung der Verfassung und auch mehr noch seit der Textierung des Staatsgrundgesetzes und diverser Grundrechte ist sehr viel Zeit vergangen und alles hat sich weiterentwickelt, die Gesellschaft, die Wirtschaft. Es wäre daher in meinen Augen völlig verfehlt, zu einem versteinerten Staatsziel- oder Grundrechtskatalog zu sagen, na ja, das haben wir gerade, und mehr darf es nicht sein.

Gerade die Wirtschaft, glaube ich, muss ein Interesse haben an einem modernen Grundrechtskatalog, der auch versucht ökologische, soziale Grundrechte, Daseinsvorsorge hinein zu nehmen, damit eben das bewährte österreichische Prinzip der Sozialpartnerschaft auch in diesem Bereich fortgetragen werden kann, denn sonst haben sehr lebendige Interessen, die auch hier im Plenum artikuliert worden sind, nur die Möglichkeit, sich auf der Straße zu artikulieren. Und ich glaube, damit täten wir niemandem, zu allerletzt der Wirtschaft, einen guten Dienst.

Ein Letztes - das liegt mir besonders am Herzen im Bereich der Staatsziele: Das Staatsziel oder ein erweitertes Staatsziel der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Da hatte ich den Eindruck, dass wir eigentlich im Ausschuss schon weiter waren. Ich habe dort einen sehr deutlichen Konsens wahrgenommen in Richtung einer Verpflichtung der Gebietskörperschaften zur Schaffung von Bedingungen für die reale Gleichstellung und auch einen Rechtsschutz in diese Richtung. Ich glaube auch hier - also ich verstehe das nicht, warum nicht insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft für diese Art der Gleichstellung Sturm laufen. Das sage ich auch als jemand, der sehr viele Angehörige hat, die selber Betriebe leiten, wo ich sage, das reale Problem der österreichischen Wirtschaft besteht immer stärker darin, dass insbesondere die Frauen zwar eine gute Ausbildung haben, hoch motiviert sind, aber dann an den realen Möglichkeiten der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Praxis daran scheitern, ihre Ausbildung dann auch wirklich nutzbringend für sich selber und für die Allgemeinheit einzusetzen.

Das heißt, ich glaube, wir brauchen hier dringend eine verbindliche Umsetzung dieser Gleichstellung von Frauen und Männern in der Praxis, gerade auch weil Frau Bundesministerin Gehrer dankenswerterweise hier ist und sich an unseren Arbeiten beteiligt, möchte ich auch zu bedenken geben, dass gerade in diesem Bereich in Österreich das stärkste Defizit herrscht europaweit - sowohl im Bereich der Wirtschaft ist die ökonomische Kluft zwischen Frauen und Männern größer, das schadet allen! Das schadet nicht nur den Frauen. Das schadet insbesondere auch der Wirtschaft.

Auch im Bereich der Bildung. Ich erinnere an die Pisa-Studie, wo Österreich insgesamt im guten Mittelfeld angesiedelt worden ist, aber im Bereich der Gender-Sensibilität sind wir ganz unten. Daher glaube ich, dass gerade in diesem Land und hier ein besonderer Handlungsbedarf besteht. Daher würde ich mir wünschen, dass dieser Konsens, den ich schon einmal gehört und vernommen habe in diesem Ausschuss, dass wir hier auch wirklich weiterkommen und ein hartes Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verfassung verankern. Danke.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist, wie gesagt, Dr. Matzka. Nach ihm Frau Mag. Stoisits. Bitte, Herr Kollege!

Dr. Manfred Matzka: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch ich knüpfe an den heute geäußerten Pessimismus zu möglichen Ergebnissen des Konvents an. Es geht nicht darum, dass man hier und heute einen raschen, einen medienwirksamen Konsens einfordert, und wenn der nicht erreicht wird, dann „kann man sich alles abschminken.“ Das ist eine verkürzte Sicht, das ist eine Sicht, die hinter dem zurückbleibt, wie in Wirklichkeit Diskussions- und Willensbildungsprozesse ablaufen.

Ich schätze diesen Bericht, der uns heute vorliegt, in diesem Verständnis durchaus als einen positiven Bericht ein, weil er einen, zwei, drei Schritte nach vorne macht; zwar legt er nicht in allen Punkten einen Konsens auf den Tisch, aber er macht klar: Was sind die Perspektiven, wo ist Konsens zu erwarten, wo prallen Positionen aufeinander. Er schärft dieses Aufeinandertreffen von Positionen, von Argumenten und so eine geschärfte Diskussion ist an sich schon ein Schritt nach vorne, ist notwendig, wenn man weiterkommen will.

Wir kommen mit diesem Bericht weiter, weil klar wird, dass die Alternative zwischen Spielregelverfassung und Festschreiben inhaltlicher Ziele für das Staatshandeln ja keine rechtstechnische, keine verfassungslegislative, keine legistisch-ästhetische Frage ist. Da geht es vielmehr um etwas ganz Reales! Das sollte man herausarbeiten und klarmachen, um welche Realität es hier geht: Da steht auf der einen Seite die Position, nur zu kodifizieren, was ist - mit möglichst wenig Worten, in einer dünnen Broschüre - und das ist es. Auf der anderen Seite steht die Position, über das hinaus zu gehen, was wir haben, Neues aufzunehmen, weil es notwendig ist, Ziele und Aufgaben festzulegen für den Staat; nicht um des Festlegens von Aufgaben und Zielen willen, sondern weil die Menschen im Staat etwas davon haben. Der Staat soll sich darum bemühen, das zu tun, wovon die Menschen etwas haben, weil diese Menschen - wie die Frau Dr. Gleixner sehr deutlich gesagt hat - im Mittelpunkt stehen und der eigentliche Zweck dessen sind, was von der Staatsmaschinerie produziert werden soll.

Ich glaube, es ist ganz konkret davon zu reden, dass die Menschen im Land den Wunsch nach bestimmten sozialen und existenziellen Sicherungen haben. Weil sie diesen Wusch haben, ist die Debatte über Staatsziele in diesem Kontext so wesentlich. Die Menschen haben den Wunsch, dass ihnen die Verfassung Rechte gibt, dass man nicht nur von der Bürgergesellschaft und ähnlichen Dingen spricht, sondern dass der Staat bestimmte Leistungen dauerhaft sicherstellt. Sicherstellt, dass es jedem und jeder morgen ein Stück besser geht als gestern und dass dieses „ein Stück besser gehen als gestern“ nicht abhängig sein soll davon, wann die Wahltermine sind, wer an der Regierung ist, wie ein Regierungsprogramm ausschaut, sondern dass das darüber hinausgehend gesichert wird. Und da ist dennoch noch Platz für die politische Gestaltung von Regierungsprogrammen in Hülle und Fülle und in einer großen Breite.

Wenn man diesen sehr konsenslosen, zurückhaltenden Bericht liest, analysiert und durchdenkt, dann kommt man zwangsläufig auf diese Grundfragen. Und weil man auf diese Fragen kommt, haben wir einen Fortschritt erzielt. Ich wünsche mir, dass diese Schärfung der Argumente, das Klarmachen nach außen, worum es denn wirklich geht, auch bei den anderen Berichten in ebensolcher Weise nahe liegt.

Natürlich stehen wir hier unter einem gewissen Legitimationszwang. Aber wir tun uns nichts Gutes, wenn wir sagen, bei unserer Arbeit kommt nichts heraus. Wir tun uns deshalb nichts Gutes, weil dann alle Rücksichten und Zurückhaltungen, alle Behauptungen, „man darf das nicht, man kann das nicht, es darf sich nichts ändern“  Nahrung bekommen. Und wenn alle hier der Überzeugung sind, man darf nichts ändern, was mir schadet, dann ändern wir insgesamt überhaupt nichts. Wer etwas ändern will - und dieser Konvent soll etwas ändern und wir bekennen uns zu diesem Auftrag -, muss klar sagen, was er ändern will und er muss bereit sein, auch auf die Argumente des anderen, der auch etwas ändern will, einzugehen und sie aufzunehmen. Dann gibt es Kompromisse.

Kompromisse, die vermittelbar sind, wenn wir den Menschen, für die die Verfassung geschrieben ist, zeigen können, dass sich ihre konkrete Lebenssituation durch unsere Arbeit hier verbessert und dass die Chancen, Möglichkeiten, ihre Lebensqualität, ihre soziale Sicherung und ihre Zukunftserwartungen verbessert werden. Das ist unsere Aufgabe und die der Verfassung.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Frau Mag. Stoisits. Bitte und dann als nächster Mag. Rüdiger Schender. Bitte, Frau Kollegin.

Mag. Terezija Stoisits: Danke. Postovane dame i gospodo!

Ich mache es wie die drei letzten Vorredner. Erstens Bemerkungen zum Konvent und zweitens, was ist für jene, die nicht Mitglieder des Ausschusses I waren, auf Grund des Berichtes, für den ich auch danke, wie alle Vorrednerinnen und Vorredner, herauszulesen im Hinblick auf die Arbeit in den Ausschüssen, in denen sie tätig sind und letztendlich dann eine Bemerkung zum Gesamtergebnis.

Fasching ist nicht nur in Villach, Fasching scheint auch in Niederösterreich zu sein, fast ganzjährig. Das als Vorbemerkung zur Anwesenheit und regen Teilnahme von Konventsmitgliedern. Ich habe zu Beginn der allerersten Wortmeldung im Konvent gesagt, dass die Zusammensetzung und die Art und Weise, wie jene, die Mitglieder des Konvents sind, das wurden, sehr kritikwürdig ist. Ich fühle mich in all meiner Kritik, die ich damals vorgebracht habe, an der Form und am Auftrag, den der Konvent erhalten hat, durch die Art und Weise, wie er von einigen Mitgliedern ernst genommen wird, völlig bestätigt.

Zweitens. Präsident Khol hat gemeint, Präambel, Staatsziele, Grundrechte, das ist seine Vorstellung über die Wertigkeit in Bezug auf den Auftrag bezüglich Staatsziele, Staatsaufgaben und Grundrechte.

Dem wurde bereits widersprochen, wenn auch sanft. Ich widerspreche dem auf Grund der Arbeit des Ausschusses IV heftig und ganz konkret. Ich möchte es Ihnen an einem Beispiel illustrieren, nämlich an einem Beispiel, wo es zu keiner Diskussion und Behandlung im Ausschuss I gekommen ist. Es gibt ein Staatsziel in der Österreichischen Bundesverfassung, das gerade im Jahr 2000 in der ersten Jahreshälfte, zur Zeit der so genannten Sanktionen, festgeschrieben wurde, einstimmig im Österreichischen Nationalrat, nämlich die Frage der kulturellen sprachlichen Vielfalt dieses Landes. Dieses Staatsziel gilt seit nunmehr drei Jahren. Es ist gerade das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Ich freue mich trotzdem, dass es in der Verfassung steht, weil es schadet nicht, aber ich sage Ihnen, es nützt niemand, denn was wirklich  nützt, das haben die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, aber auch konkrete Maßnahmen, die der Nationalrat gesetzt belegt, nämlich festgeschriebene Grundrechte.

Darum möchte ich, um Sie nicht noch länger zu strapazieren, Ihnen kurz sagen: Ich fasse den Auftrag des Ausschusses IV genauso auf, wie die Frau Bundesministerin Gehrer ihn hier heute geäußert hat, nämlich, Mut von allen Seiten zu zeigen. Mut dazu zu zeigen, einen ganz konkreten Grundrechtskatalog zu formulieren, wo - Herr Professor Öhlinger, Sie haben es auch sehr deutlich gesagt - unmittelbare durchsetzbare subjektive Rechte festgeschrieben sind. Denn genau das ist es, worauf die österreichische Bevölkerung wartet. Sie will unmittelbar durchsetzbare Rechte dort, wo sie meint, Anspruch auf Rechte zu haben. Darum wird die Diskussion für mich, erlauben Sie mir diese persönliche Einschätzung, jetzt erst interessant, nachdem die einzelnen Vorschläge auch vorliegen, der Grundrechtskatalogsvorschlag der ÖVP heute präsentiert; ich habe jetzt nur einen kurzen Blick, gleichzeitig lesend und zuhörend, hineingeworfen. Ich muss Ihnen sagen, Frau Ministerin, in manchen Bereichen ist nicht sehr viel von Mut zu spüren und da sollten Sie Ihre Anregung Mut zu zeigen, wenn wir diese Arbeit, die wir uns selbst gegeben haben, auch zu einem positiven Ende führen, bei der ÖVP auch einfordern. Dort erhoffe ich mir, und die Arbeit im Grundrechtsausschuss interessiert mich am meisten, dass wir tatsächlich zu einem Ergebnis kommen, wo sich dann der Mut der einzelnen Mitglieder auch tatsächlich zeigt.

Noch bin ich optimistisch und ich freue mich auf die Diskussionen zu den nächsten Berichten, und danke Herrn Professor Mayer für seinen Bericht. Ich bin in Einschätzung dessen, was, die Qualität des Berichts und die Erfüllung des Auftrages angeht, ganz bei Dr. Matzka, aber was die Arbeit des Ausschusses IV angeht - und ich habe scherzhaft zu Prof. Mayer gesagt, jetzt ist er von der Last des Ausschusses I befreit, jetzt geht es darum, dass er im Ausschuss IV bei der Formulierung des Grundrechtskataloges all jene Kompetenz, die notwendig ist, auch zu zeigen, einbringt - und ich hoffe hier auf ein höchst produktives Ergebnis, bei dem es sehr viel Konsens geben wird. Denn das ist die Verantwortung, die wir gegenüber den Menschen, die sich Chancen für ihre Lebenssituationen ausrechnen haben, und sie durch den Konvent bestätigt sehen wollen, erwarten. Danke.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist Kollege Mag. Schender. Nach ihm Frau Dr. Glawischnig

Mag. Rüdiger Schender: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 Betrachtet man den Teilbericht des Ausschuss I objektiv, so muss man natürlich feststellen, dass der Konsens oder die Punkte, in denen Konsens erzielt worden ist, sehr wenige sind. Ich glaube aber trotzdem und möchte das festhalten, dass dieser Teilbericht und seine Ergebnisse nicht wertlos sind. Deshalb nicht wertlos und, da schließe ich mich vielen Vorrednern an, weil der Teilbericht darstellt, in welchen Punkten es verschiedene Meinungen gibt, welches Spannungsverhältnis es gibt und welche Dinge überbrückt werden müssen, um zu einem Ergebnis für eine neue Formulierung von Staatszielbestimmungen zu gelangen, in welcher Form auch immer diese erfolgen mag.

Es war hier einerseits das Spannungsverhältnis, das bereits Professor Mayer angesprochen hat, das sich durch die gesamte Arbeit des Ausschusses gezogen hat. Das Spannungsverhältnis, das die grundsätzliche Frage betrifft, will man eine Spielregelverfassung haben oder eine Verfassung, die auch politische Linien vorgibt.

Meiner Meinung nach hat die Aufgabe einer Verfassung in erster Linie zu sein, die Spielregeln und den Rahmen für politisches Handeln festzulegen und in zweiter Linie kann man dann auch unter Umständen bestimmte wichtige Ziele des Staates in die Verfassung mit aufnehmen.

Ein zweites Ergebnis dieses Ausschusses ist natürlich auch, dass in diesem Ausschuss, wie wahrscheinlich kaum in einem anderen Ausschuss, politische Grundsatzpositionen aufeinander getroffen sind. Und diese zu lösen, war dem Ausschuss nicht möglich.

Ich glaube auch, dass es letztendlich nicht Aufgabe des Ausschusses war, diese politischen Grundsatzpositionen zu lösen, sondern dass es eben in weiterer Folge bei der Frage oder bei der Entscheidung der Frage, ob und inwieweit man sich auf bestimmte Staatsziele einigen wird können, letztendlich um eine Frage handelt, die auf politischer Ebene zu lösen sein wird, auf politischer Ebene zwischen allen vier Parlamentsparteien, die ja letztendlich auch über einen neuen Verfassungsentwurf beraten und diesen dann beschließen müssen.

Ein wichtiger Punkt erscheint mir auch noch, bevor man nun endgültig auf das Ergebnis des Ausschusses I zurückblicken kann, dass es eine Zusammenschau zwischen Staatszielbestimmungen, möglichen Staatszielbestimmungen und dem noch zu erarbeitenden Grundrechtskatalog gibt, denn hier gibt es sicherlich Überschneidungen. Hier stellt sich häufig die Frage, ist es in manchen Bereichen nicht besser, ein konkretes, individuelles Recht vorzusehen, mit dem der einzelne Bürger sich dann direkt auch zur Wehr setzen kann und es wird auch Bereiche geben, wo man auch davon Abstand nimmt und lieber einer Staatszielbestimmungen in Erwägung zieht.

Ich möchte kurz auf die Frage der Präambel eingehen. Mir erscheint die Präambel durchaus als eine mögliche gangbare Möglichkeit, Staatszielbestimmungen, Festlegungen, welche Dinge dem Staat wichtig sind, diese Dinge hier umzusetzen. Allerdings, und das möchte ich auch betonen, nur dann, wenn es auch einen starken und verbindlichen Grundrechtskatalog gibt, der dem Bürger, der dem Einzelnen auch die Möglichkeit gibt, sich vor staatlichen Übergriffen zu wehren.

Einen Punkt, dem in den bisherigen Wortmeldungen meines Erachtens zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wurde, ist die Frage der EU-Konformität möglicher Staatszielbestimmungen. Denn ich denke schon, dass hier auf mögliche EU-Bestimmungen Rücksicht genommen wird, denn es hat wohl wenig Sinn Staatszielbestimmungen  festzuschreiben, die dann durch EU-Recht überlagert werden, wie dies etwa im Moment bei der Neutralität in weiten Bereichen der Fall ist. Ich glaube, dass hier noch eine Prüfung, eine intensive Prüfung notwendig sein wird.

Sehr froh bin ich über das Ergebnis des Ausschusses I, was die Frage der Umsetzung von Staatszielen und Staatsaufgaben betrifft. Ich bin froh über die Feststellung, dass eine mögliche Staatszielbestimmung, eine mögliche Staatsaufgabe nicht unbedingt und nicht notwendiger Weise durch staatliche Organe umgesetzt und erfüllt werden muss, sondern dass diese durchaus in anderen Formen erfolgen kann und der Staat lediglich sich hier auf eine Gewährleistungsfunktion beschränken kann, um sicherzustellen, dass diese Bestimmungen, diese Aufgaben auch tatsächlich erfüllt sind.

Insgesamt und abschließend möchte ich daher festhalten, dass ich glaube, dass dieser erste Teilbericht, der heute im Plenum im Österreich-Konvents diskutiert wird, ein wichtiger Schritt ist; ein wichtiger Schritt auch für die weiteren  Beratungen sein wird, und Grundlage für eine mögliche Entscheidungsfindung darstellen kann. Ich glaube, dass es noch zu früh und noch verfrüht ist, jetzt schon über ein mögliches Scheitern des Konvents nachzudenken. Ich glaube, wir sollten mit Optimismus in die weiteren Beratungen gehen und dann wird es auch gelingen, eine gute Verfassung, einen guten Verfassungsentwurf auszuarbeiten und zur Beschlussfassung zu bringen.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist Frau Dr. Eva Glawischnig. Bitte, Frau Kollegin.

Dr. Eva Glawischnig: Danke, Herr Vorsitzender! Geschätzte Mitglieder des Präsidiums! Sehr verehrte Mitglieder des Konventes!

Zum vorliegenden Teilberichtausschuss I, zu Beginn möchte ich mich dem Dank anschließen an den Vorsitzenden, insbesondere auch von der Art der Darstellung. Ich möchte aber auch allen Mitgliedern für die vielen Stunden, die sie in diesem Ausschuss verbracht haben, vonseiten meiner Person als Präsidiumsmitglied auch meinen Dank aussprechen. Ich möchte aber die Art der Darstellung noch einmal hervor greifen, weil gerade von Seiten der Zivilgesellschaft und von diesen vielen Stunden, die wir mit den Hearings verbracht haben, sehr, sehr viele Wünsche, Anforderungen und Anregungen gerade an den Ausschuss I heran getragen worden sind und sie tatsächlich alle systematisch abgearbeitet worden sind.

Trotzdem, ich kann meine Enttäuschung nicht verhehlen: Die Konsenspunkte sind trotz dieses sehr systematisch strukturierten und sehr präzisen Vorgehens sehr, sehr gering. Das war heute schon zu hören, ungebremste Begehrlichkeiten der so genannten Zivilgesellschaft, ich möchte aber darauf hinweisen, dass kein einziger dieser Punkte, dieser ungebremsten Begehrlichkeiten sich jetzt tatsächlich auch findet.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass selbstverständlich die Diskussion sehr schwer und sehr politisch war und dass heute sehr oft darauf hingewiesen worden ist, dass es ideologische Unterschiede gebe, aber ich möchte trotzdem die Frage stellen, wo tatsächlich ideologische Unterschiede sind, bei der Frage Gleichstellung von Mann und Frau und wo es tatsächlich ideologische Unterschiede gibt bei der Frage, ob man behinderte Menschen, Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Bundesverfassung mit einem Gleichstellungsauftrag versehen soll. Das ist mir nicht ganz nachvollziehbar, und ich verstehe auch die Systematik nicht ganz, wenn man sich für Staatsziele entscheidet, das ist ja noch offen, ob es die Staatsziele geben soll oder nicht, aber dass man nicht mit der selben Herangehensweise  - wenn ja, dann diskutieren wir sie so und alle gleich.

Also diese etwas legeren Hinweise, dass das politisch schwierig sei, finde ich, entschuldigt nicht und ist für mich keine Möglichkeit, also ich finde es zu wenig, ausschließlich auf das hinzuweisen. Und damit wird auch etwas verschleiert. Wenn man die Frage Gleichbehandlung Mann und Frau oder Gleichstellung von Behinderten als ideologischen Unterschied abtut, dann weiß ich nicht, wie man tatsächlich eine offene Diskussion garantieren kann für die nächsten Stunden und für die nächste Arbeit des Ausschusses.

Ähnlich ist es bei diesen sozialen Grundrechten. Ich glaube, es ist unbestritten, es ist von so vielen Organisationen der Wunsch an diesen Konvent herangetragen worden, dass man sich ernsthaft damit auseinander setzt und gerade Bekenntnis zur Sicherung von hohen sozialen Standards oder auch die Frage von Arbeitsqualitätsstandards, dass es nicht möglich war, hier einen Konsens zu finden, das finde ich bedauerlich.

Ich möchte auch offen sagen, mir ist lieber ein offenes Wort an richtiger Stelle, als mit zu viel Schönreden oder Schönfärben, auch das, was unser Auftrag ist, und unser Auftrag ist hier nicht eineinhalb Jahre uns miteinander zu beschäftigen, sondern wir haben die Aufgabe, eine moderne Verfassung zu verfassen und die nicht per se schlank sein soll, sondern die genau diesen Bedürfnissen eines modernen, leistungsfähigen Staates, wo genau diese Zukunftsfrage, nämlich soziale Sicherheit, Gleichstellungsfragen einen wesentlichen Anteil irgendwie haben sollen.

Zu dieser ganzen Optimismus-Pessimismus-Debatte. Ich hoffe, dass das niemand als Geringschätzung meinerseits verstanden hat, auch ein offenes Wort einmal zu sagen, aber es ist etwas, was ich von einigen Konventsmitgliedern auch hinter vorgehaltener Hand auch oft höre, und ich hätte mir gewünscht, dass man auch hier, in diesem Plenum, auch sehr offen darüber reden kann, dass es mittlerweile jetzt ein halbes Jahr her ist, und dass ich mir sehr, sehr schwer vorstellen kann, wie das am Ende sein wird, wer der große Zauberer sein wird, der diese Gordischen Knoten, die sich hier abzeichnen und die auch sehr schnell sichtbar geworden sind, wie wir diese auseinander schlagen sollen. Und damit schließe ich noch einmal mit einem Appell, mit dem ich auch die erste Sitzung des Plenums des Österreich-Konvents gestartet haben, nämlich die Bitte, daraus heraus zu steigen aus den Vertretungen, aus den Orten, wo wir alle herkommen, sondern wirklich eine ganz offene Diskussion zu führen, nämlich vor allem in dem Sinne, nicht unbedingt für die Institution, die wir hier vertreten, sondern für die Menschen, die wir in Österreich hier zu vertreten haben. Danke schön.

Stellvertretender Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Doktor.

Wir haben damit die Rednerliste erschöpft. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit können wir die Debatte über den vom Präsidium vorgelegten Teilbericht des Ausschusses I abschließen. Es haben sich 24 Damen und Herren aus dem Konvent zu Wort gemeldet. Bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte haben, glaube ich, alle jedenfalls die Arbeit des Ausschusses gewürdigt, auch die Komplexität des Auftrages richtig gesehen und sich herzlich bedankt. Und ich darf mich dem noch einmal anschließen. Ich nehme an und hoffe, dass die heutigen Wortmeldungen weitere Anregungen gebracht haben und Orientierungspunkte, die sich fruchtbar für die Fortsetzung für die Arbeit im Ausschuss I und für den Endbericht auswirken werden.

Sie wissen, dass wir den Bericht vom Kollegen Holzinger namens des Ausschusses III schon erhalten haben vor wenigen Tagen, und ich habe gerade gehört, dass der Ausschuss VII, also Dr. Matzka, seinen Ausschussbericht heute noch oder spätestens morgen versenden wird, sodass wir auch dieses Material, diese Unterlagen dann zur Verfügung haben.

Das Präsidium des Konvents wird sich mit diesen weiteren Berichten von Ausschuss III und Ausschuss VII befassen und dann die Tagesordnung für die nächste Sitzung festlegen, der ich nicht vorgreifen will, aber ich nehme an, der Bericht Holzinger wird auf jeden Fall dabei sein und die nächste Sitzung des Konvents wird für die übernächste Woche, nämlich für 5. März, in Aussicht genommen.

Ich glaube, wir haben uns vorgenommen, als Uhrzeit 11 Uhr festzulegen, aber auch dem möchte ich nicht vorgreifen. Es wird schriftlich eingeladen, wie es sich gehört, damit alles seine Ordnung hat. Herr Präsident Dr. Fiedler, ist von Ihrer Seite noch eine Mitteilung notwendig? Das ist nicht der Fall.

Dann danke ich allen, die an dieser Sitzung teilgenommen haben und die auch gehört haben, was zum Thema Teilnahme von manchen Konventsmitgliedern gesagt wurde, und schließe die Sitzung.