Österreich-Konvent
11. Sitzung,
Montag, 17. Mai 2004
Tagesordnung
1.) Beratung
über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 6 (Reform der
Verwaltung) (6/AUB-K)
2.) Beratung
über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 9 (Rechtsschutz,
Gerichtsbarkeit) (7/AUB-K)
Inhalt
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.............................. 3
Mag.
Werner Wutscher......................................................................................... 3
Staatssekretär
Dr. Alfred Finz............................................................................. 6
Dr. Clemens Jabloner........................................................................................... 7
Dr. Andreas Khol................................................................................................... 8
Hans
Niessl............................................................................................................ 9
Mag.
Anna-Maria Hochhauser............................................................................ 10
Dr.
Günter Voith................................................................................................... 11
Dipl.-Kfm.
Erich Pramböck................................................................................. 12
Dr.
Theodor Öhlinger......................................................................................... 14
Dr.
Gerhart Holzinger......................................................................................... 15
Dr.
Peter Bußjäger.............................................................................................. 16
Dr.
Eva Glawischnig............................................................................................ 17
Bernd
Vögerle...................................................................................................... 19
MMag.
Michael Neureiter................................................................................... 20
MMag.
Dr. Madeleine Petrovic.......................................................................... 21
DDr.
Karl Lengheimer......................................................................................... 22
Dr.
Manfred Matzka............................................................................................. 23
Elisabeth
Gehrer................................................................................................. 25
Dr.
Johannes Müller............................................................................................ 26
Dr.
Herbert Haller................................................................................................ 26
Dr.
Clemens Jabloner......................................................................................... 29
Stellvertretende
Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner
(übernimmt den Vorsitz)..................................................................................... 30
Dr.
Kurt Stürzenbecher...................................................................................... 30
Dr.
Johann Rzeszut............................................................................................. 31
DDr.
Christoph Grabenwarter........................................................................... 33
Mag. Terezija Stoisits......................................................................................... 35
Dr.
Peter Bußjäger.............................................................................................. 36
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur heutigen Sitzung, die
zwei Tagesordnungspunkte umfasst, und zwar die Berichte der Ausschüsse 6 und 9
des Österreich-Konvents.
Wir werden uns zuerst mit dem Bericht des
Ausschusses 6, der die Reform der Verwaltung übertragen bekommen hat,
befassen, und es wird, wie dies üblich ist, der Vorsitzende dieses Ausschusses,
Generalsekretär Mag. Wutscher, uns einen Einführungsvortrag in der Dauer
von maximal 15 Minuten halten. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit
der einzelnen Mitglieder des Konvents sich zu Wort zu melden.
Als Tagesordnungspunkt 2 wird der Bericht des
Ausschusses 9 betreffend Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit in Behandlung
genommen, und das Ergebnis dieses Ausschusses wird uns der Vorsitzende,
Professor Haller, vortragen.
Ich darf daran erinnern, dass die Redezeit für die
einzelnen Mitglieder des Konvents zu jedem Tagesordnungspunkt mit
5 Minuten limitiert ist.
Ich darf somit mit TAGESORDNUNGSPUNKT
1 beginnen und Herrn
Generalsekretär Wutscher bitten, seine Ausführungen über den Bericht des von
ihm geleiteten Ausschusses vorzutragen. - Bitte sehr, Herr Generalsekretär.
Mag. Werner Wutscher: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und
Herren!
Ich darf zum Ausschuss Reform der Verwaltung meinen Bericht
erstatten und einleitend zwei grundsätzliche Bemerkungen machen:
Jeder Verwaltungsreformprozess ist vom Bemühen um ein neues
Verwaltungsverständnis getragen. In Österreich wird die staatliche Verwaltung
traditionell primär als Rechtsfunktion gedeutet und ich möchte das auch gar
nicht bewerten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren
maßgebliche Änderungen für die
öffentliche Verwaltung und das Verwaltungshandeln durch den EU-Beitritt und,
andererseits, auch durch die Entwicklung der modernen Technologien bedingt
sind. Ich gebe zwei Beispiele. Mit dem Umsetzen des Emissionshandels ist ein
ökonomisches Instrument in der Klimapolitik eingeführt, aber auch die
EU-Wasserrahmenrichtlinie wird die österreichische Verwaltung, die bisherige,
weitgehend ändern.
Als zweites Beispiel im Bereich der neuen Technologien mit
dem elektronischen Akt wird es in Zukunft möglich sein, auch Akteneinsicht über
das Internet zu ermöglichen, und ich glaube daher, dass dies notwendig war. Und
aus diesem Grund haben wir auch zu Beginn der Arbeiten im Ausschuss neben dem
Hören von Experten diesen juristischen Kontext verlassen und auch versucht,
andere Aspekte, insbesondere
organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte als Kriterien für eine
künftige Verwaltung zu determinieren. Sie finden das im Bericht.
Meine zweite einleitende Bemerkung ist eine sehr
grundsätzliche. Letztendlich ist Verwaltung und Verwaltungshandeln in einem
Staat vom Verhältnis des Staatsbürgers zum Staat selbstbestimmt. Und diese
Fragestellung geht weit über die bisherige Diskussion im Ausschuss 6
hinaus.
Ich komme damit nun zu den Detailbestimmungen oder möchte
meine Ausführungen in drei große Bereiche teilen. Der erste Teil beschäftigt
sich mit der Frage, inwieweit verfassungsrechtliche Schranken einer
Verwaltungsreform bestehen, der zweite Teil betrifft die
Verwaltungsorganisation an sich und der dritte Teil betrifft die Instrumente
der Verwaltungsmodernisierung.
Für den Ausschuss 6 war zentraler Gegenstand seiner
Überlegungen eine Analyse der in der Verfassung vorzufindenden organisations-
und verfahrensrechtlichen Regelungen für die Verwaltung. Diese besonderen unter
dem Aspekt der Schaffung solcher verfassungsrechtlicher Grundstrukturen, die es
ermöglichen, dass durch Maßnahmen des einfachen Gesetzgebers die Verwaltung
modernisiert, bürgerfreundlicher, effizienter sowie sparsamer organisiert und
auch einfachgesetzlich sinnvoll weiterentwickelt werden kann.
Das zweite Modell war die Definition von weisungsfreien
Zonen und in diesem Rahmen auch eine Typisierung der jetzigen Bestimmungen
vorzunehmen. Der überwiegende Teil des Ausschusses hat sich letzterer Meinung
angeschlossen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es
sehr wichtig werden wird, insgesamt in den weiteren Beratungen eine
Zusammenschau zu finden, denn gerade Fragen der Verwaltung oder auch
Verwaltungsorganisation spielen in anderen Ausschüssen eine zentrale Rolle.
Ein weiterer Bereich, wo der Ausschuss versucht hat,
Antworten auf aktuelle Fragen zu geben, ist der Bereich der Ausgliederungen. In
diesem Zusammenhang will ein Teil der Ausschussmitglieder die
Verwaltungsorganisation insoweit flexibilisieren, als neben der grundsätzlichen
Wahrnehmung der Verwaltungsführung durch Organe der staatlichen Verwaltung auch
die Betrauung von Rechtsträgern außerhalb dieser ermöglicht wird.
Ein anderer Teil der Ausschussmitglieder plädierte für eine
Übernahme der jetzigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes in dem
Verfassungstext, wobei das Festlegen eines ausgliederungsfesten Kernbereichs
erst verfassungspolitisch zu entscheiden wäre. Als letztes Element möchte ich
darauf hinweisen, dass auch ein Vorschlag einer
gebietskörperschaftsübergreifenden Behörde vorgelegt wurde, um hier eine inno-
vativere Zusammenarbeit in Zukunft zu ermöglichen.
Damit komme ich zum zweiten Teil, nämlich die Verwaltungsorganisation
schlechthin. Wir haben uns im Ausschuss bemüht, jene Bereiche, wo in der
Verfassung die Organisation der jeweiligen Behörden festgeschrieben wird, genau
anzusehen und zu diskutieren. Sozusagen die Aufbauorganisation der Verwaltung
zu diskutieren. Ich darf beginnen mit der Allgemeinen Verwaltung, der
mittelbaren Bundesverwaltung. Hier hat sich eine überwiegende Mehrheit der
Mitglieder dafür ausgesprochen, das derzeitige Modell beizubehalten, da es
einerseits den bestehenden lückenlosen Legitimationszusammenhang Demokratie,
Bundesstaat und Rechtsstaat gewährleistet, andererseits auch insbesondere durch
das Verwaltungsreformgesetz 2001 eine Vielzahl an Einsparungen lukriert werden
konnten. Einzelmeinungen waren durchaus der Meinung, dass hier weiterhin
Doppelgleisigkeiten bestehen. Für die besonderen Verwaltungsbereiche der Schule
und Sicherheitsverwaltung konnte im Ausschuss ebenfalls kein Konsens erzielt
werden. Ich glaube aber, dass die vorgelegten Modelle eine gute Grundlage für
die weitere politische Diskussion in diesem Bereich bilden.
Zu den Agrarbehörden darf ich nur kurz Stellung nehmen. Der
Ausschuss war der Meinung, dass hier eine verfassungsrechtliche Verankerung
dieser Senate dann entfallen könne, wenn diese in die zu schaffende
Verwaltungsgerichtsbarkeit eingebracht werden. Als letzten Bereich komme ich
zum Bereich der Instrumente der Verwaltungsmodernisierung oder der
Ablauforganisation, das Dienstrecht, das Haushaltsrecht und den Bereich des
E-Governments. Ich glaube, dass dieser Bereich ein Schlüsselbereich für ein
neues Verwaltungsverständnis ist. Mit diesen Instrumenten können die Verwaltungsprozesse
selbst beeinflusst werden und letztlich auch die Unternehmenskultur der
öffentlichen Verwaltung geändert werden. Effizienzsteigerung wird in Hinkunft
nicht durch das Wegfallen von Hierachieebenen oder das Streichen von Aufgaben
alleine zu erreichen sein, sondern durch eine geänderte Steuerung der
Verwaltung. Weg vom reinen Personal- und Finanzeinsatz hin zu einer Steuerung
über Ziele, verbunden mit einem Controlling für die politische Ebene. Dies ist
teilweise schon heute möglich, aber nur unter sehr schwierigen
Rahmenbedingungen. Eine solche geänderte Unternehmenskultur, die den
Mitarbeitern mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gibt, könnte viele
Spielräume für Effizienzsteigerungen bieten.
Damit komme ich zum Dienstrecht. Hier gingen wir davon aus,
dass das Nebeneinander von Dienstrechten verschiedener Rechtsformen -
einerseits eines öffentlich-rechtlichen Dienstrechts und anderseits eines
vertraglichen - aus Gründen einer erschwerten Administration unzweckmäßig ist.
Und es wurde daher auch Einigung darüber gefunden, dass in Zukunft ein
einheitliches Dienstrecht greifen sollte. Weiters konnte über eine allgemeine
Bestimmung Einigkeit erzielt werden, die bestimmte Grundlinien für den
öffentlichen Dienst in Zukunft determiniert und die Gewährung dienstrechtlicher
Sicherheiten von der Rechtsform des Dienstverhältnisses als unabhängig
erachtet. Auf der Basis des Kompetenztatbestandes Dienstrecht steht es dem
jeweiligen Gesetzgeber dann frei, welche Rechtsform er in seinem Dienstrecht vorsieht.
Ein wichtiger Punkt war die Diskussion um die dienstrechtliche Homogenität,
nämlich das einheitliche Betrachten des öffentlichen Dienstes, unabhängig von
der Gebietskörperschaft, für die er tätig ist, erscheint uns als ein sehr
wichtiger Punkt, um insbesondere den Austausch und auch den Erfahrungsaustausch
zwischen den jeweiligen Gebietskörperschaften sicherzustellen.
Zum Bereich des Budgetmanagement und Haushaltswesens war
der Ausschuss der Meinung, dass die Einführung eines Globalbudgets jedenfalls
sinnvoll wäre, und eine stärkere Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der
Ressorts und Dienststellen und eine Vereinfachung der hausrechtlichen Regeln in
Richtung kaufmännisches Rechnungswesen notwendig sind. Zum öffentlichen
Haushaltswesen wurde auch ein eigener Entwurf diskutiert, der keinen Konsens
erzielt hat. Zum E-Government wurde eine Forderung erhoben - oder auch
Einigkeit erzielt -, dass in
Zukunft eine Kompetenzabrundung vorgenommen werden sollte und auch die
Gemeinden, gegen jeweiligen
Kostenersatz, Bürger und Bürgerinnen einen einheitlichen Zugang zum
E-Government gewährleisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zum Ende kommen
und mit drei Bemerkungen schließen. Im Ausschuss konnte zu vielen Fragen nicht
Konsens erzielt werden. Es wurden aber fast zu allen Problemen Textentwürfe
vorgelegt, wofür ich mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Ausschusses
bedanke. Ich glaube daher, dass die Lösungsvorschläge für alle Fragen am Tisch
liegen. Zum Zweiten. Die Verwaltungsreform ist keinesfalls ein ausschließliches
Thema des Konvents. Viele Fragen sind einfachgesetzlich zu lösen. Die
Diskussion im Konvent kann nur der Staat beziehungsweise das Fortführen der
laufenden Bemühungen sein.
Und zum dritten Teil. Auch gegenüber dem möchte ich mich
nicht verschweigen: Die Frage der Kosten, die intensiv diskutiert wird vor
allem in der Öffentlichkeit. Hier war der Ausschuss der Meinung, dass erst nach
Vorliegen der Detailergebnisse eine seriöse Kostenabschätzung möglich ist, da
viele Bestimmungen auf der einfachgesetzlichen Ebene vorzunehmen sind.
Jedenfalls hat der Ausschuss auch einen Beschluss gefasst, eine gutachterliche
Abschätzung der bisherigen Ergebnisse vorzunehmen und wir hoffen, dass wir
damit auch einen Beitrag für eine sachliche Diskussion liefern können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So weit einige
Verweise auf die wichtigsten Punkte. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich
für die konstruktive und engagierte Mitarbeit aller Ausschussmitglieder und
deren Vertreter bedanken, im Besonderen aber auch dem Ausschussbetreuer, Herrn
Mag. Bauer, und Frau Mayrhofer und Herrn Mag. Hartmann für ihre Tätigkeiten
danken. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Ich danke Ihnen Herr Generalsekretär für die Berichterstattung,
aber nicht nur für die Berichterstattung, die Sie uns jetzt in mündlicher Form
geliefert haben, sondern auch für die Erstellung des Berichtes ganz allgemein.
Ich danke darüber hinaus auch den Mitgliedern des Ausschusses 6, die aktiv an
der Erstellung dieses Berichtes gearbeitet haben, und ich danke in gleicher
Weise auch den Mitarbeitern des Büros des Österreichkonvents. Ich glaube, wir
haben eine gute Grundlage für die nun folgende Diskussion zum Bereich Reform in
der Verwaltung bekommen, und ich darf als ersten Diskussionsredner Herrn
Staatssekretär Dr. Finz aufrufen. - Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Staatssekretär Dr. Alfred Finz: Mein sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren!
Man könnte überhaupt die Frage stellen, was hat eine
Neuordnung der Verfassung mit der Verwaltungsreform zu tun? Generalsekretär
Wutscher hat es soeben beantwortet. Die heutige Verfassung geht von einem
bestimmten Verwaltungsbild aus. Sie sieht vor, dass beim Bund die Verwaltung
geführt wird von Ministerien. Dazu gehören nachgeordnete Ämter. Die Länder
werden geführt von Ämtern der Landesregierungen, von Bezirksverwaltungsbehörden.
Wir haben sehr dezidierte Bestimmungen im Bereich der Schulverwaltung, im
Rahmen der Sicherheitsverwaltung. Wir haben einen dualistischen
Mitarbeiterbegriff, wobei keiner weiß, für welchen Bereich eigentlich ein
Beamter oder ein Vertragsbediensteter angestellt werden kann - oder kann sich
das alles überschneiden? Wir haben vor allem auch sehr dezidierte Bestimmungen,
wie ein Budget zustande kommen soll, und natürlich auch den Artikel 18 - unser
Rechtsstaatlichkeitsverständnis -, der immer wieder für eine Verwaltungsreform
als Korsett empfunden wird.
Vor allem der Artikel 51 und die folgenden Bestimmungen:
Die derzeitigen Haushaltsbestimmungen sehen ein Einjährigkeitsbudget vor, sehen
den Grundsatz der Spezifikation vor. Also, es wird das Budget pro Ressort in
vielerlei Teilscheibchen zerschnitten, und ein Wechsel zwischen den
Teilscheibchen - Teilbudgets - ist sehr, sehr schwierig, bedarf immer der
Mitwirkung des Finanzministeriums, entspricht also nicht den modernen
ökonomischen Verhältnissen. Wir brauchen heute Mehrjährigkeitsbudgets. Wir
brauchen vor allem Globalbudgets, die wir aufgabenorientiert immer einsetzen
können, was wirklich benötigt wird. Wir können heute zum Beispiel nicht für die
nächsten zwei Jahre ein gemeinsames Budget schließen, sondern müssen das formal
in Einzelbudgets aufgliedern, und haben unter dem Jahr laufend
Abstimmungsschwierigkeiten, dass also umgeschichtet werden muss über das Finanzministerium
oder gar unter bestimmten Voraussetzungen auch über das Parlament.
Also, ich plädiere für diesen Bericht. Ich plädiere, dass
hier Änderungen geschehen. Vor allem der ganze Budgeterstellungsprozess muss
geändert werden. Ich bedanke mich beim Vorsitzenden. Er hat eine hervorragende
Arbeit geleistet. Ich bedanke mich aber auch bei allen Ausschussmitgliedern.
Wir waren nicht immer im Konsens. Es hat häufig einen Dissens gegeben, aber es
war eine sehr hoch stehende, fachliche Diskussion, für die ich mich ausdrücklich
bedanken möchte. Es war eine persönliche Bereicherung. - Danke schön.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Besten Dank, Herr Staatssekretär. Nächster Redner ist Herr
Bundesrat Prof. Hösele. – Bitte schön.
Er ist offenbar nicht im Saal. Dann darf ich als nächsten
Redner Herrn Präsidenten Dr. Khol aufrufen. Verzeihung, Herrn Präsidenten
Jabloner.
Dr. Clemens Jabloner: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Der Ausschuss sechs, dem die Aufgabe übertragen war,
Angelegenheiten der Verwaltungsreform zu beraten, hat einiges an Konsens
erbracht. Darüber hat ja auch der Herr Vorsitzende berichtet, dem ich auch noch
einmal ausdrücklich für seine Vorsitzführung danken möchte. Wir waren ja nicht
immer einer Meinung, aber er hat das in außerordentlich fairer Weise gemacht.
Ein Punkt, in dem die Meinungen sehr unvermittelt
aufeinander geprallt sind, waren die beiden miteinander verbundenen Themen der
Ausgliederung von Staatsaufgaben und der möglichen Lockerung des
Weisungsrechts. Nun ist richtig, dass die Notwendigkeit, Verwaltungsbehörden
weisungsfrei zu stellen, zu vielen fugitiven Verfassungsbestimmungen geführt
hat. Unter dem Bereinigungsgesichtspunkt ist eine Änderung des Artikel 20,
Absatz 1 B-VG erforderlich.
Dabei darf meiner Ansicht nach aber nicht das Kind mit dem
Bade ausgeschüttet werden. Überall dort, wo der Staat hoheitlich auftritt, also
Beleihungen vorsieht, die Übertragung von Zwangsbefugnissen auf Dritte, ist auf
den Verantwortungszusammenhang zum jeweiligen obersten Organ der Verwaltung und
damit letztlich zur parlamentarischen Kontrolle besonders zu achten.
Man kann freilich einwenden, niemand in Österreich denke
daran, zentrale Sicherheits- und Militäraufgaben zu privatisieren. Aber wir
sollten hier den weltweiten Trend sehen und wir müssen potentielle
Verfassungsbestimmungen stets auf ihre schlechtest mögliche Anwendung testen,
vor dem Hintergrund ganz anderer gesellschaftlicher Verhältnisse.
Die Privatisierung staatsnaher Aufgaben und die damit
verbundene Lockerung von Hierarchien ist mehr als ambivalent. Ich darf daran
erinnern, dass die schrittweise Verrechtlichung der Verwaltung zu den
wesentlichen Errungenschaften des konstitutionellen Zeitalters gehört, dass die
anstaltsartigen besonderen Gewaltverhältnisse - Gefängnisse, Heilanstalten,
Schulen, Kasernen - nach und nach verrechtlicht und abgebaut wurden. Ich würde
es für eine sehr bedenkliche Entwicklung halten, wenn über den Umweg der
Entstaatlichung derartige rechtsfreie Räume wieder eingerichtet würden.
Aus diesen Gründen, die ich hier naturgemäß nur andeuten
kann, möchte ich nachdrücklich dafür plädieren, den Staat nicht schrankenlos
aus seiner Verantwortung zu entlassen, und daher auch den Gesetzgeber nicht zu
einer völligen Aushöhlung des Weisungsrechts zu ermächtigen. Die Weisung ist
sicher primär ein Steuerungsinstrument, aber sie hat und das ist zumindest
mir immer deutlicher geworden ganz wichtige demokratische und rechtsstaatliche
Funktionen. - Ich danke.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke, Herr Präsident.
Nun kommt als nächster Redner wirklich Herr Präsident Dr.
Khol. – Bitte, Herr Präsident.
Dr. Andreas Khol: Hoher Konvent! Meine Damen und Herren!
Ich möchte mich sehr herzlich bei
Werner Wutscher und den Ausschussmitgliedern für diesen wirklich überzeugenden
und sehr gelungenen Bericht bedanken. Über die Details kann man
unterschiedlicher Meinung sein. Es ist in weiten Bereichen ein Konsens erzielt
worden. Ich glaube, dass es sehr hilfreich sein wird, wenn man bei den
133-Ziffer 4- Behörden, so wie es auch im Bericht des Ausschusses 9
angeschnitten ist, auf eine rechtsstaatlich einwandfreie Systematik kommt. Und,
was uns das Richterrecht des Verfassungsgerichtshofes vorgegeben hat, dass man
das also in eine an Effizienz, aber auch Rechtsstaatlichkeit orientierte
Systematik bringt.
Wir haben mit den Berichten 6
und 9 – und wenn ich jetzt anschaue, was wir sonst alles schon
vorliegen haben – eigentlich doch die erste Phase unserer Tätigkeit
bald beendet: Das heißt also die Problemsicht und das Abstecken jener Bereiche,
wo es Konsens im Konvent gibt - das ist gar nicht so wenig. Wenn ich mir den
Bericht Nummer 9 anschaue, ist das also ein sehr weiter Bereich bereits.
Wenn ich mir den vorliegenden Bericht anschaue: Immerhin 30 bis 35 Prozent
der angesprochenen Probleme.
Ich glaube, dass es auch sehr wichtig
ist, dass wir jetzt den Zwischenbericht vom Ausschuss Nummer 2 haben,
worin sich ein Überblick gibt, was der denkmögliche breite Inhalt einer neuen
Verfassung sein könnte. Und hier, Herr Kollege Jabloner, haben Sie in den
Medien den Vorschlag gemacht - vielleicht hat man Sie falsch interpretiert-,
aber ich habe es so verstanden, Sie sind eher für eine Verfassungsnovelle als
für eine neue Verfassung. Ich glaube, das kann man als Rückfallposition, wenn
wir nur wenig zustande bringen, wahrscheinlich unterschreiben, aber ich bin
zuversichtlich, dass wir doch eine neue Verfassung - vielleicht mit teils alten
Inhalten, und dann wäre es nur ein semantisches Problem allenfalls - zustande
bringen.
Ich bin überrascht, aber auch positiv
überrascht, dass man die mittelbare Bundesverwaltung als Konzept wieder
entdeckt hat, nachdem es ja im Perchtoldsdorfer Abkommen abgeschrieben war, und
dass man jetzt wieder sich dieses Instruments in zeitgemäßer Form bedienen
möchte. Ich unterstreiche ja auch, und ich möchte auch meinem Kollegen Hösele
gleich sagen, dass ich also mit den Vorschlägen, die zum Amt des
Bundespräsidenten im Bericht vorliegen, weitestgehend übereinstimme, dass ich
glaube, dass wir dieses Amt brauchen und nicht durch Rotation, sei es
Nationalratspräsidenten – Gott soll abhüten ‑, oder
Landeshauptleute besetzen sollten, sondern wir brauchen dieses Amt. Eine
zeitgemäße Ausgestaltung in kleinen Bereichen kann man sich vorstellen, und ich
glaube, dass da die Diskussion weiterführend sein wird.
Es ist Mode geworden, im Konvent entweder von außen oder
von innen Einzelprobleme zu Konditionen sine qua non zu stilisieren, das heißt,
wenn dieses oder jenes nicht kommt, dann macht die ganze Arbeit keinen Sinn,
das muss sein und sonst sind wir traurig, böse, ziehen aus, stimmen dagegen,
blockieren und so weiter. Ich habe natürlich auch derartige Konditionen sine
qua non in meinem Hinterkopf, möchte aber, um die Konventsarbeit sachgemäß
gestalten zu können, mich der Konventgesetzlichkeit unterwerfen, dass man eben
über alle Dinge redet, dass niemand mit dem Kopf durch die Wand kann, dass am
Ende abgerechnet wird. Und das gilt wie bei allen großen derartigen
Konferenzen: Nichts ist beschlossen, bevor nicht alles beschlossen ist. Das
heißt also, abgerechnet wird am Ende, und das ist dann der Zeitpunkt, wo man
seine wichtigen Ziele auch versucht, entweder zu erreichen oder einen
Kompromiss macht. Damit, glaube ich, wird man am weitesten fahren.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke, Herr Präsident.
Nächster Redner ist Herr Landeshauptmann Niessl. Bitte
sehr, Herr Landeshauptmann.
Hans Niessl: Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Arbeit des Ausschusses 6 umfasst viele Punkte, die
für das Verhältnis zwischen Bürger, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung
sind. Ich will mich in meiner
Stellungnahme auf jene Punkte beschränken, die meiner Meinung nach von besonderer
Bedeutung sind.
Die öffentliche Verwaltung war in den vergangenen Jahren
zahlreichen Veränderungen unterworfen. Es ist wichtig, dass diesen
Veränderungen auch im Prozess der Verwaltungsreform berücksichtigt werden.
Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang die Aufgabenkritik.
Kritisch sollte überprüft werden, ob der private Sektor bei der Erfüllung
bestimmter Aufgaben stärker eingebunden werden kann. Keineswegs bin ich aber
für eine pauschale Ausgliederung von Staatsaufgaben nur um Budgetzwängen zu
entkommen.
Jedenfalls trete ich für eine Dezentralisierung der
Aufgabenerfüllung ein. Durch eine Dezentralisierung ist eine stärkere
Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen
gewährleistet. Ein Bereich, der mir besonders wichtig erscheint ist der Bereich
der Sicherheit. In letzter Zeit kam es in den meisten Bundesländern zu einer
Steigerung der Kriminalität. Nicht nur in den großen Städten, auch in
ländlichen Bereichen, auch im Grenzraum.
Eine stärkere Dezentralisierung des gesamten
Sicherheitsbereiches und Sicherheitsapparates wird sicherlich nicht zu mehr
Sicherheit führen. Das führt letztendlich zu einer Schwächung der
Sicherheitsstrukturen in den Ländern. Ich trete daher für eine Beibehaltung der
Sicherheitsdirektionen in den Ländern ein. Aber nicht nur in Form eines
Türschildes, sondern in Form einer Behörde, die mit den notwendigen Kompetenzen
und auch Ressourcen ausgestattet ist. In Form einer Behörde, der auch der
Wachkörper Bundespolizei beigegeben ist. Jedenfalls ist für alle
Sicherheitsbehörden die gleiche Zugriffsmöglichkeit auf den Wachkörper zu
gewährleisten, egal ob Bundesbehörde oder Bezirksbehörde.
Ich möchte einen weiteren Bereich ansprechen, der mir
persönlich auch sehr wichtig erscheint, das Schulwesen. Wir brauchen ein
öffentliches Schulwesen, das Chancengerechtigkeit, Vergleichbarkeit und
Durchlässigkeit ermöglicht. Notwendig sind mehr pädagogische Autonomie und eine
neue Kompetenzverteilung. Die Hauptziele sind höchste Qualität, Effizienz, die
Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und Mehrfachkompetenzen. Zur Erreichung
dieses Zieles vertrete ich ein Zehnpunkteprogramm und ich möchte die
wesentlichen Punkte auch anführen.
Punkt 1 ist die Schaffung einer zentralen erstinstanzlichen
Bildungsbehörde, einer Bildungsdirektion pro Bundesland. Dieser
Bildungsdirektion sollten alle Bildungseinrichtungen unterstehen. Sinnvoll wäre
eine Bündelung aller Landes- und Bundeskompetenzen in dieser Bildungsbehörde.
Damit verbunden sind klare Strukturen, die Konzentration von Aufgaben, mehr
Effizienz, die Optimierung des Ressourceneinsatzes. Damit verbunden wäre auch
ein nicht unbeträchtliches finanzielles Einsparungspotential.
Das Kollegialorgan sollte als bewährtes und demokratisch
legitimiertes Gremium weiter bestehen bleiben. Chancengerechtigkeit in der
Bildung erfordert ein qualitativ hoch stehendes und wohnortnahes
Bildungsangebot. Gefordert ist daher eine Ressourcenzuteilung, welche
geographische, kulturelle und demographische Eigenschaften und Eigenheiten
berücksichtigt. Der besonderen Situation des ländlichen Raumes ist auch
Rechnung zu tragen. Ziel ist es, dass es auch in ländlichen Bereichen in
Zukunft die wohnortnahe Schule gibt. Abschließend ist mir aus Sicht des
Burgenlandes auch die Frage der Volksgruppen, die Frage der Mehrsprachigkeit
wichtig.
Auch in der Frage der ganztägigen Schulformen muss den
gesellschaftlichen Änderungen Rechnung getragen werden. Es sind von Seiten des
Bundes die notwendigen Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, die Finanzierung
der Dienstposten hat beim Bund zu bleiben.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Reformvorschläge mehr
Qualität, mehr Effizienz und mehr Chancengerechtigkeit bringen. Ich danke für
die Aufmerksamkeit.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke schön, Herr Landeshauptmann.
Nächste Rednerin ist Frau Mag. Hochhauser. - Bitte.
Mag. Anna-Maria Hochhauser: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren!
Ich darf beginnen bei den Grundsätzen des Österreichkonvents, wonach
der gesamte Konvent die Aufgabe hat, Vorschläge für eine grundlegende Staats-
und Verwaltungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine
effizientere Verwaltung schaffen soll.
Damit sind alle Ausschüsse des
Konvents in die Pflicht genommen, im Besonderen natürlich der Ausschuss 6, dem
definitiv die Reform der Verwaltung als umfassendes Thema zugewiesen wurde.
Damit ist die Zielsetzung klar. Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, die es
ermöglichen, die Verwaltung effizienter und sparsamer zu organisieren.
Natürlich kann es bei einer Verfassung nicht nur um das Sparen gehen. Eine Verfassung
hat in erster Linie die Interessengegensätze der Gesellschaft in friedvoller
Weise auszugleichen. Das aber
soll, so wie Herr Professor Maier letzte Woche auch in der Sendung Report
gesagt hat, auf eine möglichst effektive und kostengünstige Weise erfolgen.
Experten sprechen, und ich darf das
hier ansprechen, davon, dass im öffentlichen Sektor ein Einsparpotential in
Milliardenhöhe besteht. Aus der Sicht der Wirtschaft sollte daher der Konvent,
und dafür ist der Ausschuss 6 schon Kraft seines konkreten Mandates in
besonderer Weise prädestiniert, besonderes Augenmerk darauf legen, die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass dieses Potential auch realisiert werden kann.
Es ist, auch im Hinblick auf das
Mandat des Ausschusses 6, in keinster Weise nachzuvollziehen, warum die Worte
Effizienz und Einsparung im Zusammenhang mit der aktuellen
Verfassungsdiskussion und der Arbeit des Konvents so häufig zurückgewiesen
werden, ja teilweise überhaupt ignoriert werden.
Die Arbeit des Ausschusses 6 an sich
ist sehr gut gelaufen. Unter der exzellenten Vorsitzführung des Herrn Generalsekretärs
Wutscher wurden die einzelnen Themenfelder sehr gründlich aufbereitet und
diskutiert, und es konnten Ergebnisse erzielt werden, die sich im Lichte der
genannten Zielsetzungen auch wirklich sehen lassen können. Ich darf jetzt nur
einige erwähnen, nämlich den Vorschlag für ein neues, umfassender formuliertes
Effizienzprinzip, die Einigung darüber, dass Globalbudgets von verfassungswegen
möglich sein sollen, den Konsens hinsichtlich der Beseitigung von bestimmten Zustimmungsrechten
innerhalb des Bundesstaates, und die Bejahung einer Bundeskompetenz für
E-Government.
Neben solchen, die Effizienz des
Verwaltungshandelns fördernden Vorschlägen, zu denen auch die im Ausschuss 9
getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Einführung einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern und die Neuordnung der Gerichtsorganisation
zu zählen sind, stehen allerdings Bereiche, in denen es leider noch zu keiner
Einigung gekommen ist. Zu erwähnen sind hier die Schul- und die Sicherheitsverwaltung,
wo tatsächlich Doppelgleisigkeiten und Parallelläufe abgeschafft oder verhindert
werden könnten. Dazu kommen natürlich noch Bereiche wie die Gesundheitsverwaltung,
die noch gar nicht angesprochen wurden.
Für das weitere Vorgehen in diesen
Feldern der Verwaltung kann es nur eine Richtlinie geben, nämlich Komplexität
zu reduzieren, Parallelitäten zu beseitigen, klare Verantwortlichkeiten und
Zuständigkeiten festzulegen und Strukturen zu vereinfachen. Darüber hinaus sind
die Entscheidungs- und Koordinationsmechanismen zu verbessern, und ich gehe
davon aus, dass die weiteren Aufträge des Konvents an den Ausschuss 6 in diese
Richtung gehen werden.
Nun, die Beratungen im Ausschuss 6 in
der ersten Arbeitsphase wurden, wie in den meisten anderen Ausschüssen auch,
bisher auf einer überwiegend rechtstechnischen und rechtspolitischen Ebene
geführt. Wirtschaftliche Aspekte sind ganz eindeutig zu kurz gekommen und in
weiterer Folge muss sich der Konvent auch mit den Fragen der Notwendigkeit und
der ökonomischen Sinnhaftigkeit bestehender Strukturen noch stärker
beschäftigen, und es sollte auch eine weitere Aufgabe des Konvents sein, die Voraussetzungen
für eine umfassende, alle Ebenen, Bund und Länder und Gemeinden
miteinbeziehende Verwaltungsreform zu schaffen. Diese muss bereits jetzt
geplant werden, das heißt, es sollen bereits jetzt die prozessualen Grundlagen
wie Vorgangsweise, Zeitplan et cetera dafür angegangen werden.
Ich danke Ihnen.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Ich danke für die Ausführungen und auch für die mahnenden
Worte. Der Konvent wird sie sich zu Herzen nehmen.
Ich darf als nächsten Redner Herrn Dr. Voith aufrufen.
Dr. Günter Voith: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Der Konvent hätte es leichter, wenn wir einen neuen Staat
mit einer neuen Verfassung und einer neuen Verwaltung von Grund auf machen
müssten. Das wäre dann bestimmt eine einfachere Verfassung und auf jeden Fall
eine einfachere Verwaltung. Nun aber haben wir einen jahrhundertelangen Zopf
mitzuschleppen, ich wollte sagen, eine jahrhundertelange Erfahrung. Ich
beurteile es so, dass in allen Ausschüssen zwischen der Scylla der
ideologischen und Parteiunterschiede oder -wünsche hindurch gefunden werden
muss, auf der einen Seite, und der Charybdis, dass viele Details sehr genau,
sehr gescheit diskutiert werden, die letzten Endes, wenn sie alle
berücksichtigt werden, zu keiner Reform führen, sondern vielleicht zu einem
Reförmchen.
Umso wohltuender erscheint mir der vorliegende Bericht des
Ausschusses 6, der, so meine ich, sehr konsequent und gut durchgefunden hat in
dieser Meerenge. Er hat also von den ihm vorgegebenen Aufgaben und Zielen sich
nicht entfernt. Er hat sie beachtet und er hat auch die EU-Verbindung nicht aus
den Augen verloren. Das geht bis dahin, dass er doch zu etwa 30 Prozent
Textvorschläge gemacht hat, der Ausschuss 6.
Er hat vor allem – das wurde auch schon jetzt gerade
angedeutet – die zwei erstgenannten Ziele nicht aus den Augen verloren, die
erstgenannten Ziele, die dem Konvent vorgegeben wurden, nämlich erstens eine
Aufgabenstaatsreform, Aufgabenreform, auch als Voraussetzung für eine
effiziente Verwaltung, Punkt eins. Und als Punkt zwei steht in den Zielen eine
zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente, bürgernahe Erfüllung der
Staatsaufgaben.
Die einzelnen Vorschläge, die als Reformnotwendigkeiten
bezeichnet werden im Bericht, erscheinen mir also alle nicht nur zu
unterstreichen oder gut zu heißen, sondern sie erscheinen auch weitgehend
vollständig für wirkliche Veränderungen. Es geht ja, dürfen wir nicht
vergessen, eigentlich um die Verbesserung der Abläufe und auf der anderen Seite
um die Durchforstung und ständige Überprüfung der Aufgaben der Verwaltung.
Es erscheint mir eine durchgehende Schwäche bei diesen
möglichen Notwendigkeiten der Reform in der Verwaltung - es wird angedeutet bei
der Diskussion über die mittelbare Bundesverwaltung -, es fehlen sehr viele
Dinge, um ein betriebswirtschaftliches Rechnungswesen durchzuführen. Das ist
eigentlich die Voraussetzung dafür, dass man ein Benchmarking macht. Das
Benchmarking hat ja den Sinn, den fehlenden Markt und damit den Leistungsanreiz
zu ersetzen, dort, wo es nicht möglich ist, und die Kostenerfassung ist eine
entscheidende Voraussetzung dazu. Und dafür ist wieder ein gescheites
betriebswirtschaftliches Rechnungswesen die Voraussetzung. Weder ohne solches
Rechnungswesen noch ohne Aufgabenanalyse, ohne gescheite, kann irgend eine
spürbare Effizienz, die so erwünscht ist, herauskommen.
Wenn, möchte ich sogar sagen, der Konvent in vielen Dingen
vielleicht keine messbaren Ergebnisse zustande bringen sollte, bin ich dafür,
dass Dinge, die offenbar als unlösbar erscheinen - oder nur mit sehr
schwierigen Kompromissen- , dass die halt nicht gelöst werden, sondern den
späteren Diskussionen auch für längere Zeit überlassen werden. Wenn der Konvent
nichts zustande bringt, als dass dieser Sechser-Ausschuss-Bericht als Basis für
weitere Arbeit, lange Arbeit in der Verwaltungsebene dient, so ist der ganze
Konvent meines Erachtens schon ein Erfolg.
Wir dürfen auch, was auch angeführt ist im Bericht, nicht
vergessen: Es geht hier um eine langfristige Bewusstseinsänderung! Dass
verhältnismäßig wenig auch im Sechser-Bericht eigentlich eine Verfassungsfrage
ist, ist unerheblich. – Danke.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Ich danke auch und darf als nächsten Redner Herrn
Generalsekretär Pramböck aufrufen. – Bitte sehr.
Dipl.-Kfm. Erich Pramböck‡: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte
Mitglieder des Präsidiums! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Großteil der Angelegenheiten, die die Gemeinden
betreffen, wurde im Ausschuss 6 beraten, beziehungsweise wird es nunmehr, so
weit die finanziellen Fragen betroffen sind, im Ausschuss 10. Trotzdem möchte
ich aus der Sicht des Städtebundes hier zur Frage des Ausschusses 6 auch einige
Anmerkungen machen. Dass die Städte und Gemeinden das Ziel unterstützen, eine
moderne und bürgernahe Verwaltung zu schaffen und die Grundlagen dafür zu
legen, dass diese ständig verbessert werden können, ist wohl eine
Selbstverständlichkeit. Ich möchte aber auch klarstellen, dass die Gemeinden
und Städte Ansprechpartner für den Bürger nicht nur in hoheitlichen, sondern
auch in privatrechtlichen Angelegenheiten sind, und das auch für die Zukunft
bleiben wollen.
Die Zufriedenheit der Bürger mit den Leistungen der
Gemeinden ist im Allgemeinen und erfreulicherweise ausgesprochen hoch. Es
liegen uns Vergleiche zwischen den verschiedenen Ebenen der
Gebietskörperschaften vor und es zeigt sich, dass, je näher am Bürger die
Leistung erbracht wird, desto stärker die Attribute Leistungsfähigkeit,
Sparsamkeit - Bürgernähe, aber auch Effizienz zuerkannt werden. Mit steigender
Entfernung vom Bürger sinkt das Vertrauen in die Verwaltung, weshalb ich sehr
dafür plädiere, dass erstens Leistungen und zwar insbesondere neue Leistungen
möglichst so zugeordnet werden, dass sie auch nahe beim Bürger erbracht werden,
und zweitens, dass die Gemeinden und Städte in die Lage versetzt werden, diese Leistungen
auch tatsächlich zu erbringen.
Ich möchte Ihnen drei Zahlen zur Illustration geben, wie
stark das Vertrauen der Bürger durch die Nähe wächst, weil sie ja unabhängig
von formalen Kontrolleinrichtungen selbst sehen können, wie Leistungen erbracht
werden. Die Effizienz der Leistungserbringung durch die Gemeinden beurteilen 46
Prozent der erwachsenen Österreicherinnen und Österreicher als sehr gut bis
gut. Auf der Landesebene rund 30 Prozent und auf der Bundesebene nicht einmal
20 Prozent. Ich glaube, wenn wir eine bürgernahe Verwaltung schaffen wollen,
heißt das ja nur, dass man sie möglichst nahe beim Bürger ansiedeln soll, und
das bedeutet nun einmal in den Städten und Gemeinden zumindest dort, wo sie
entsprechend leistungsfähig sind, und wo sie es noch nicht sind, entsprechende
Instrumente auch tatsächlich an die Hand zu geben.
Ich glaube, dass wir durchaus in der Lage sind, als Städte
eine Reihe von behördlichen Aufgaben neu zu übernehmen, und die
privatwirtschaftlichen Aufgaben sollten uns nicht weg genommen werden. Ich
denke an erfolgreiche Modelle der Übernahme von Aufgaben im Bereich Passwesen,
Meldewesen und Fundwesen. Wir haben festgestellt, dass in der Praxis
Effizienzgewinne von 30 Prozent möglich waren.
Dazu gehört natürlich auch E-Government, ein eigener
Abschnitt im Bericht des Ausschuss 6 befasst sich ja damit. Ich möchte aber auf
einen Aspekt im Zusammenhang mit E-Government hinweisen, der meiner Ansicht
nach im Papier des Ausschusses 6 nicht so klar herauskommt. Wir haben im
E-Government eine ganz besondere Spezifität in Österreich, dass wir nämlich
eine sehr kooperative Vorgangsweise zwischen Bund, Ländern und Gemeinden haben
oder umgekehrt zwischen Städten und Gemeinden einerseits, Ländern und Bund
andererseits. Es gibt eine eigene Arbeitsgruppe dafür, die schon seit Jahren
arbeitet. E-Government ist in den großen Städten bereits in wesentlichen Teilen
umgesetzt.
Eine – wie es hier im Vorschlag steht – Bundeskompetenz
ähnlich dem Vergaberecht scheint uns deshalb nicht erforderlich, aber auch
geradezu nicht wünschenswert, weil dadurch auch massive Eingriffe in die
Organisationshoheit der Städte und Gemeinden erforderlich sein oder erfolgen
würden. Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade im Bereich der Städte und
Gemeinden ausgesprochen viele Querschnittsmaterien vorliegen, die im Sinne der
Bürgerfreundlichkeit und raschen Erledigung adäquat organisiert werden müssen,
was sicherlich mit einer Bundesregelung nicht erfolgen kann.
Ein Wort noch zur Frage des Dienstrechtes: Städte, Länder,
Gemeinden haben im Dienstrecht in den letzten Jahren sehr viel Eigenständiges
entwickelt. Die angesprochene Reharmonisierung würde sicherlich nicht nur zu
großer Unruhe führen, sondern auch den regionalen Erfordernissen nicht Rechnung
tragen können.
Ich möchte zum Abschluss noch eines sagen:
Verwaltungsreform wird auf Ebene der Städte und Gemeinden permanent
durchgeführt. NPM – New Public Management ist in unseren Städten weder
Schlagwort noch Fremdwort, sondern wird mit seinen vielen Facetten gelebt.
Aufgrund dieser Erfahrungen möchte ich vor der Erwartung warnen, dass damit
massive Einsparungen - kolportiert werden Milliardenbeträge - tatsächlich
realisiert werden können. Zumindest im Bereich der Städte kann ich nicht
erkennen, dass dies möglich ist.
Letztlich erscheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen,
dass wir ein leistungsfähiges und ein prosperierendes Österreich anstreben
sollten und dazu nicht nur eine schlanke Verwaltung, sondern vor allem auch
eine leistungsfähige Verwaltung haben sollten, die auf neue Herausforderungen
auch entsprechend reagieren kann. – Vielen herzlichen Dank.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke schön, Herr Generalsekretär.
Nächster Redner ist Herr Professor Dr. Öhlinger. -
Bitte schön, Herr Professor.
Dr. Theodor Öhlinger: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herrn!
Die Aufgaben der Verwaltung haben sich im Laufe des 20.
Jahrhunderts in ungemeinem Ausmaß differenziert. Es geht gar nicht nur um den
quantitativen Aufgabenzuwachs, es geht vor allem auch um die qualitativen
Veränderungen dieser Aufgaben.
Die österreichische Verwaltung auf allen Ebenen - Bund,
Länder und Gemeinden - ist mit diesem Aufgabenwandel im Großen und Ganzen recht
gut zu Rande gekommen. Aber sie hat dabei immer wieder mit rechtlichen Schwierigkeiten
kämpfen müssen, und das hängt unter anderem damit zusammen, dass die
österreichische Bundesverfassung in einem Ausmaß Aussagen über die Verwaltung
enthält, das rechtsvergleichend ganz atypisch ist. Das besagt noch nichts
darüber, ob das gut oder schlecht ist. Es handelt sich aber um ein Korsett, das
für die Verwaltung in vielen Bereichen zum Problem geworden ist.
Die Verfassung legt nämlich die Verwaltung auf ein
bestimmtes Modell fest, nämlich das Modell des hoheitlichen Eingriffs, der
gesetzlich sehr streng zu regeln ist und der im engsten Sinn des Wortes zu
vollziehen ist, und zwar durch eine hierarchisch gegliederte, streng
weisungsgebundene Verwaltung. Ich halte das nicht für ein Verwaltungsmodell,
das für alle Aufgaben der Gegenwart ideal und geeignet ist. Hier muss die Verfassung
differenziertere Lösungen zulassen, und ich hätte mir vom Ausschuss in diesem
Punkt - so hervorragend sein Bericht als Problemaufriss ist - doch etwas mehr
Mut gewünscht.
Ich glaube auch nicht, dass man die Weisung mythisieren,
sie gewissermaßen zum Zentrum der rechtsstaatlichen Demokratie machen soll.
Weisungen sind sicher in vielen Fällen notwendig. Aber es gibt auch Bereiche,
in denen die Verwaltung Eigenverantwortung entwickeln muss, die man geltend
machen können muss. Und das geschieht sinnvollerweise nicht nur über die
Schiene der parlamentarischen Verantwortlichkeit der obersten Organe der Verwaltung,
die aus bekannten Gründen nicht immer sehr funktional ist.
Wir brauchen, meine ich, in der Tat ein differenzierteres
organisatorisches Verwaltungsmodell. Wir brauchen aber auch differenziertere
Formen des Verwaltungshandelns, und das ist ein Punkt, zu dem der
Ausschussbericht überhaupt nichts besagt. Die Bundesverfassung legt die
Verwaltung in ihren Handlungsformen auf ganz bestimmte Typen fest, nämlich den
hoheitlichen Bescheid, den Polizeizwang und als Alternative das rein
privatrechtliche Handeln. Nun soll natürlich die Verwaltung auch in privaten
Handlungsformen agieren können, so wenn sie ihre berühmten Bleistifte oder
heute eher ihre Computer kauft; dann soll sie natürlich auf dem Boden des ABGB
handeln. Aber wenn die Verwaltung öffentliche Aufgaben vollzieht, dann ist das
rein privatrechtliche Handeln meist nicht die ideale Form. Sie ist aber
unvermeidlich, weil als Alternative nur das starre hoheitliche, am hoheitlichen
Befehl orientierte Instrumentarium zur Verfügung steht.
Das ist ein Problem, das sicher das Thema des Ausschusses 6
übersteigt. Diese Bindung an bestimmte Formen ist in der Verfassung ja nicht
unter dem Aspekt der Aufgaben der Verwaltung normiert, sondern unter dem Aspekt
des Rechtsschutzes. Ich habe nur den Eindruck, dass auch in dem Bericht, den
wir heute noch darüber hören werden, dieses Problem ausgeklammert blieb. Es
fällt gewissermaßen zwischen den einzelnen Ausschüssen durch. Ich meine daher,
dass es richtig wäre - wenn ich diese Anregung machen darf -, dass sich ein die
bisherige Ausschusseinteilung übergreifender Ausschuss damit beschäftigen
sollte.
Vertragsraumordnung, Leistungsvereinbarungen usw. sind
Themen der Gesetzgebung, die bislang häufig an der Verfassung gescheitert sind.
Ich meine nicht, dass es solche Institutionen in Österreich aus
rechtsstaatlichen Gründen nicht geben soll. Sie müssen vielmehr in das System
der Verfassung integriert werden. Hier besteht noch ein Beratungsthema. –
Danke!
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Ich danke, Herr Professor. Sie haben uns Anregungen
gegeben, in eine bestimmte Richtung weiter zu arbeiten. Wir werden, davon gehe
ich aus, sicherlich beraten, ob wir sie aufgreifen, und wenn ja, wie wir sie
aufgreifen. Danke, Herr Professor.
Ich darf nun als Nächstem Herrn Professor Holzinger um
seine Wortmeldung ersuchen. - Bitte schön, Herr Professor.
Dr. Gerhart Holzinger : Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der vorliegende Bericht des
Ausschusses 6 enthält dankenswerterweise eine Vielzahl von Vorschlägen zur
Verbesserung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der
Vollziehung.
In einem Punkt, den ich für
zentral halte, kann ich mich jedoch der im Bericht des Ausschusses als
„überwiegend vertreten“ bezeichneten Auffassung nicht anschließen. Und dieser
Punkt betrifft die Beibehaltung der mittelbaren Bundesverwaltung. Im Wesentlichen
werden im Ausschussbericht für diese Beibehaltung zwei Argumente ins Treffen
geführt. Zum einen wird damit argumentiert, dass bei der Abschaffung der
mittelbaren Bundesverwaltung die administrativen Steuerungsmöglichkeiten
entfallen würden, die der Bund in diesem Zusammenhang hat, und die notwendig
sind, um einen bundeseinheitlichen Vollzug von Bundesgesetzen zu garantieren.
Und zum anderen wird auf die vielfältigen europäischen und internationalen
Meldepflichten hingewiesen, die einen einheitlichen Erhebungsstandard im
gesamten Bundesgebiet erforderlich machen, um die Zugänglichkeit der
entsprechenden Daten zwischen den Gebietskörperschaften zu gewährleisten.
Meines Erachtens sind beide
Argumente nicht wirklich überzeugend. Zum ersten Argumente verweise ich auf den
ohnedies sehr hohen Determinierungsgrad der Gesetze in Österreich; weiters auf
die rechtsvereinheitlichende Funktion der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes
und letztlich auf die Möglichkeit, im Wege von Verordnungen für einen
bundeseinheitlichen Vollzug zu sorgen, wenn der Bedarf danach besteht. Dem
zweiten Argument, das in diesem Zusammenhang vorgetragen wird, möchte ich entgegenhalten,
dass es in einer Zeit, in der die moderne Informationstechnologie vielfältige
Möglichkeiten des Datentransfers und der Datenverknüpfung bietet, doch möglich
sein sollte, den erforderlichen Datenaustausch zwischen den österreichischen Gebietskörperschaften
zu gewährleisten.
Ich meine, dass die prinzipielle
Übertragung der derzeit in mittelbarer Bundesverwaltung besorgten
Angelegenheiten in die Landesverwaltung aus grundsätzlichen, verwaltungssystematischen
Überlegungen zu begrüßen wäre. Dies vor allem deshalb, weil damit die
Verantwortlichkeiten zwischen den Gebietskörperschaften eindeutig verteilt würden
und Doppelgleisigkeiten und Parallelstrukturen, die es derzeit gibt, vermieden
werden könnten.
Ich sehe auch nicht ein, dass die
österreichischen Landesregierungen und deren Ämter, also konkret die dort tätigen
Politikerinnen, Politiker und Beamten, nicht in der Lage sein sollten, die
Vollziehung dieser Angelegenheiten zufrieden stellend, das heißt gesetzmäßig
und effizient, zu besorgen, ohne dabei an Weisungen des zuständigen
Bundesministers gebunden zu sein. Gerade in Verbindung mit dem Prinzip, dass es
für jede Verwaltungsangelegenheit nur eine Instanz geben sollte und mit der
sich abzeichnenden Einrichtung einer dezentralisierten Verwaltungsgerichtsbarkeit
käme einer solchen Reform der mittelbaren Bundesverwaltung im Rahmen eines
Gesamtkonzepts zur Verbesserung der österreichischen Staatsorganisation
besondere Bedeutung zu. Und ich hoffe, dass über diesen Punkt im Konvent noch
nicht das letzte Wort gesprochen ist. Danke sehr, meine Damen und Herren.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Ich danke auch für die Ausführungen und darf nunmehr das
Wort Herrn Dozent Dr. Bußjäger erteilen. – Bitte sehr.
Dr. Peter Bußjäger: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen
und Herren!
Der Bericht des Ausschusses VI behandelt zweifellos einen
der wichtigsten Bereiche der Konventsarbeit, nämlich die Verwaltungsreform und
auch die Erwartungshaltung, besonders was die lukrierbaren Einsparungen betrifft,
ist hier besonders hoch. Ich möchte, weil ich niemanden beleidigen möchte, mich
auch gar nicht äußern, ob die genannten Zahlen tatsächlich realistisch sind
oder eher Fantasiezahlen sind. Wir sind uns aber, glaube ich, einig:
Nennenswerte Einsparungen sind nur erzielbar im Konnex einer Verfassungsreform
mit einer Verwaltungsreform. Die Verfassung alleine kann dazu relativ wenig
beitragen.
Ich möchte konkret zu zwei Punkten Stellung nehmen, nämlich
zur Beseitigung – oder sagen wir jetzt Beibehaltung – der mittelbaren
Bundesverwaltung, und zum Dienstrecht der öffentlich Bediensteten.
Für mich war die Beseitigung der mittelbaren
Bundesverwaltung immer eines der klassischen, unvollendeten Reformprojekte des
österreichischen Bundesstaates. Nun, da sich zumindest hier, was den
Ausschussbericht anbelangt, ihre Beibehaltung abzeichnet, werde ich mich
darüber nicht beklagen, ich sehe es unter einem pragmatischen Gesichtspunkt. Es
ist die Frage zu stellen, ob es tatsächlich gelingen würde, die Apparate in den
Ministerien so weit abzuschlanken, dass hier durch die vollständige Verlagerung
auf die Länder tatsächlich ein – und das will man ja – wesentlicher Einsparungseffekt
zu erzielen wäre. Die Erfahrungen aus der so genannten Verländerung der
Bundesstraßen sprechen eher eine andere Sprache – ich darf auf die Berichte des
Föderalismusinstitutes dazu verweisen.
Man kann also sagen: Bevor wir etwas Ungewisses,
Schlechteres einfahren, lassen wir es, wie es ist. Ich kann mich dieser Meinung
im Prinzip durchaus hier anschließen. Ich möchte allerdings einen etwas
mysteriösen Satz aus dem Ausschussbericht zitieren und zu dem etwas Stellung
nehmen. Da wird gesagt: „Eine Möglichkeit der Neuausrichtung der mittelbaren
Bundesverwaltung könnte darin bestehen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogenen
Bundesgesetze nach ihrer strategischen Relevanz zu prüfen und allenfalls die
Tatbestände zu reduzieren.“
Nun, die Tatbestände der mittelbaren Bundesverwaltung
reduzieren geht in zwei Richtungen: Entweder wir erweitern den Katalog des
Artikels 11 – wobei ja die mittelbaren Bundesverwaltung selbst bekanntlich eine
Generalklausel ist -, oder wir erweitern den Katalog des Artikels 102 Absatz 2.
Welche der beiden Alternativen gemeint sind, geht nicht so ganz klar – sind es
vielleicht auch beide? – aus dem Ausschussbericht hervor.
Noch wichtiger scheint mir: Wenn man die mittelbare
Bundesverwaltung als Erfolgsmodell bezeichnet, wie das der Ausschussbericht tut
– vielleicht wäre auch eine Begründung nicht schlecht gewesen -, dann wäre
danach zu trachten, die zahlreichen Tatbestände des Artikel 102 Absatz 2 also
die unmittelbare Bundesverwaltung auszulichten. Stattdessen findet sich im
Ausschussbericht die Äußerung: „Der Ausschuss ist sich einig, dass in Artikel
102 Absatz 2 BVG die derzeit fugitiven Bestimmungen integriert werden.“ Also:
das hört sich eher nach einer kräftigen Aufforstung an als nach einer
Auslichtung. Und noch etwas: Wenn die mittelbare Bundesverwaltung ein Erfolgsmodell
ist, dann muss das selbstverständlich auch Folgewirkungen haben für Bereiche,
die bisher in unmittelbarer Bundesvollziehung vollzogen werden, wie vor allem
die Schulverwaltung, aber auch – zumindest Teile – der Sicherheitsverwaltung.
Nun zum Dienstrecht:
Nur eine kurze Bemerkung zum Homogenitätsprinzip. In
Vorarlberg – so weit ich das erheben habe können – hat die Beseitigung des
Homogenitätsprinzips und die Einführung einer Gehaltsreform auf die Mobilität
im öffentlichen Dienst praktisch keine Auswirkung gehabt. Das heißt: Es sind
nicht wesentlich mehr Bundesbedienstete ins Land gekommen als vorher. Die Zahl
ist nicht nur an einer Hand abzulesen pro Jahr, sondern an einigen wenigen Fingern.
Ganz ähnlich ist der Strom der Bediensteten von den Gemeinden zum Land. Mit
anderen Worten: Die Mobilität im öffentlichen Dienst tendiert – mit oder ohne
Homogenitätsprinzip – gegen Null. Das wird Ihnen auch jeder Landesgerichtspräsident
bestätigen, ob es ihm gelingt, einen Bediensteten zu motivieren, von einem
Bezirksgericht zum anderen hinüberzugehen. Auch bei totaler Homogenität des
Dienstrechts ist das nicht möglich.
Und ein letztes Wort noch zur Pragmatisierung. Dazu hat
sich der Ausschuss nicht geäußert, weil es keine Verfassungsfrage ist. Ich
glaube auch, dass es keine ist. Nur eine kurze Bemerkung: Wir haben 195 000
pragmatisierte Bedienstete in Österreich; davon sind 71 Prozent Bedienstete des
Bundes, zirka 12 Prozent Bedienstete des Landes bzw. der Gemeinde Wien, 5
Prozent Bedienstete der Gemeinden und 11,6 Prozent Bedienstete bei den Ländern.
Also, hier glaube ich schon auch, aus diesen Zahlen sieht man, wo bei dieser
doch sehr teuren Geschichte der pragmatisierten Bediensteten – insbesondere was
die Folgelasten auf die Pensionszahlungen und so weiter betrifft – anzusetzen
wäre. Danke.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler:
Danke, Herr Dozent, für die Ausführungen.
Ich darf nunmehr Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig das Wort
erteilen. - Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Dr. Eva Glawischnig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder
des Konventes!
Der Ausschuss 6 mit Reform der Verwaltung ist ja einer
Fülle von Erwartungen von außen ausgeliefert, möchte ich fast sagen. Vor allem
diese oft sehr vehement vorgetragene Forderung: Wir fordern minus 20 Prozent
Kosteneinsparung et cetera. Und vor diesem Hintergrund finde ich es sehr gut,
wie der Ausschuss auch mit dem umgegangen ist, also, dass er sich vorwiegend
auch mit den sachlichen Problemen beschäftigt hat, und nicht das Pferd von
hinten aufgezäumt hat, mit der Einsparungsbrille das anzuschauen, sondern die
Sachprobleme und die Verfassungsprobleme in den Vordergrund zu stellen.
Es wird hier auch irrsinnig oft vermischt
Verfassungsdiskussion, Verwaltungsdiskussion, aber umso bemerkenswerter, dass
es doch einige Ergebnisse gibt, auf die ich eingehen möchte. Das Erste – jetzt
vorher schon diskutiert – die Beibehaltung oder das Ergebnis: Beibehaltung
mittelbare Bundesverwaltung. Der Ausschuss hat hier im Kreis diskutiert.
Ursprünglich hat es ja eher einen Konsens gegeben, die Abschaffung der
mittelbaren Bundesverwaltung, die wir immer sehr kritisch auch gesehen haben.
Und es gibt eigentlich jetzt einen Konsens, dass es so was wie eine
Informationsfluss an den Bund geben soll, dass das eine Garantie ist für
qualitätsvolle Gesetzgebung, und insbesondere die Rückkoppelung zur
Europäischen Unionsebene sehr wichtig ist. Und, dass jegliche andere Form das
zu kompensieren - statt der mittelbaren Bundesverwaltung ein anderes
Informationssteuerungsinstrument einzuführen -, dass das noch viel
komplizierter wäre, und dass man jetzt endlich am Ausgangspunkt zurückgekommen
ist. Das finde ich bemerkenswert und ich finde dieses Ergebnis auch gut und
unterstützungswert.
Das Zweite ist die ganze Diskussion rund um die
verfassungsrechtliche Verankerung der weisungsfreien Organe. Da gibt es ja
mittlerweile eine Vielzahl von weisungsfreien Behörden, und meine Meinung ist,
beziehungsweise unsere Meinung ist, dass doch das Weisungsprinzip ein Ausfluss
demokratischer Kontrolle ist. Und wenn man hier in einer Form an
Ersatzmöglichkeiten denkt, dann muss es auf der einen Seite entweder
parlamentarische Kontrollmöglichkeiten geben, oder andere
Unabhängigkeitsgarantien, wie zum Beispiel beim Bestellungsmodus. Die beiden
Varianten, die jetzt vorgelegt worden sind, sind mir in beiden Punkten zu
wenig. Ich bin mit beiden nicht sehr glücklich. Also, bei der Variante 1 sind
die Fragen: Bestellung, Ausstattung zu wenig weitgehend geregelt, und bei der
Variante 2 ist vor allem die Frage der parlamentarischen Kontrolle zu wenig
weitgehend. Allerdings für Organe, welche die Wahrung der Gesetzmäßigkeit zur
Aufgabe haben, wie zum Beispiel die Umweltanwaltschaft ist Weisungsfreiheit
selbstverständlich wichtig. Trotzdem, das wird noch eine sehr, sehr spannende
Diskussion, vor allem vor den Hintergrund der Vielfalt dieser weisungsfreien
Behörden, und die auch mittlerweile über die ganzen Marktregulatoren noch
weiter ausgebaut werden müssen.
Der dritte Punkt – und das ist einer, der auch mit der
gesamten Problematik Digitalisierung zusammenhängt – diese Idee, dass eine
moderne Verwaltung den Grundsatz hat, sich zu öffnen gegenüber den Bürgerinnen
und Bürgern, möglichst weitgehend zu öffnen, und hier sei Österreich das
einzige Land in der Europäischen Union, das immer noch die Amtsverschwiegenheit
im Verfassungsrang hat. Und da hier nicht nur eine Auskunftspflicht zu verankeren, sondern auch einen Dokumentenzugang,
wie es schon einige europäische Länder uns vorgezeigt haben, erscheint mir als
einer der ganz großen guten Wege für den Konvent. Also, wenn das in Schweden,
in Finnland, in Dänemark, in Norwegen gut funktioniert, sollte das in
Österreich auch gut funktionieren. Und Ängsten, die in Richtung Überlastung der
Verwaltung et cetera gehen, können, glaube ich, begegnet werden, dass doch mit
der modernen Digitalisierung einiges an Arbeiten einfach an das Elektronische
ausgegliedert werden könnte. Also, hier noch einen Schritt weiter zu gehen, als
selbst im Ausschuss 8 vorgeschlagen wurde, nämlich nicht nur die
Informationsfreiheit auf eine Auskunftspflicht zu reduzieren, sondern auch
wirklich den Zugang zu Akten als breiten Zugang zum Verwaltungswissen, wäre,
denke ich ein sehr schönes Ergebnis.
Insgesamt der Konsens über den öffentlichen Dienst: Das ist
zwar gut, schade ist, dass es keinen Konsens gibt, welches Modell man jetzt
nimmt, ob es nun ein privatrechtliches oder ein öffentlich-rechtliches sein soll.
Wir werden wahrscheinlich auch noch weiter diskutieren müssen, aber zumindest
der Konsens ist einmal vorhanden. Viele Dinge werden ja in anderen Ausschüssen
weiter diskutiert, Bundeshaushaltsrecht, und ein mir sehr wichtiger, oder uns
sehr wichtiger Bereich ist die ganze Frage der Partizipation der Bürgerinnen
und Bürger am Verwaltungshandeln. Hier wird der Ausschuss ja noch weiter tagen,
und ich hoffe hier auf sehr, sehr weit reichende Ergebnisse. Danke schön.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke schön, Frau Abgeordnete.
Als nächster zu Wort hat sich Herr Vizepräsident Vögerle
gemeldet. - Bitte schön!
Bernd Vögerle: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen
und Herren des Konvents!
Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als
Gemeindevertreter und als aktiver Bürgermeister selbstverständlich zu jenen
Bereichen in diesem Bericht das Wort ergreife, welche die Gemeinden betreffen,
obwohl in diesem Bericht sehr wenig ersichtlich war und ist, nämlich deshalb,
weil die großen Fragen der Gemeinden ja im Ausschuss 3 behandelt wurden und die Finanzfragen,
welche die Gemeinden betreffen, und die Finanzverfassung im Ausschuss 10
beraten werden. So sind doch auch im Ausschuss 10 sehr intensiv einige Fragen
behandelt worden, die ganz tief in die Gemeinde hineinwirken. Und wenn heute
auch hier wieder über das Einsparungspotential der öffentlichen Verwaltung
gesprochen wurde, und wenn uns als Konventsmitglieder auch ein Bericht des
Staatsschuldenausschusses in den letzten Tagen zugegangen ist, und wenn wir im
Ausschuss 10 erst den Herrn Vorsitzenden Prof. Dr. Fritsch gehört haben, so
habe ich es dort festgestellt und werde es auch hier tun:
Meine Damen und Herren! In den Gemeinden, und hier vor
allem in jenen Gemeinden, die ich im Gemeindebund zu vertreten habe, gibt es
die effiziente und sparsame Verwaltung bereits. Ich sage das nicht, ohne Ihnen
auch Zahlen zu nennen. Voranschlag 2004: 14,5 Millionen ordentlicher Haushalt -
Gesamtpersonalkosten 1 830 000 €, das sind 12,57 Prozent - Verwaltungskosten
der reinen Innenverwaltung 463 400
€, das sind 3,18 Prozent. Und ich würde mich persönlich sehr freuen, wenn
es jemand gäbe, der mir erklärt, wo diese Prozentsätze noch verringert werden
könnten. Ich sage Ihnen auch ein Beispiel dazu, was in diesen 12,57 Prozent
Gesamtpersonalkosten drinnen steckt. Die Musikschule unserer Stadtgemeinde hat
Personalkosten von 315 600 €, das sind 2,16. Also, ein Sechstel dieser
Personalkosten sind die Personalkosten der Musikschule.
Und wenn man über Personalkosteneinsparungen offen
diskutiert, dann müsste man den Mut haben zu sagen: Liebe Gemeinden, betreibt
keine Musikschulen mehr. Das wäre der falsche Weg, meine Damen und Herren! Ich
glaube, das ist kontraproduktiv. Im Gegenteil, diese Musikschulkosten sind
durch ein sehr modernes Musikschulgesetz in Niederösterreich, das eine enorme
Qualitätsverbesserung gebracht hat, deutlich erhöht worden, und wir bekennen
uns auch als Gemeinden dazu, weil es unsere Aufgabe ist, in diesem Bereich der
Kultur tätig zu sein.
Ein zweites Beispiel: Durch Landesgesetzgebung wurde im
Bereich der Kindergärten in einer Änderung des Dienstrechtes der Kindergärtnerinnen
eine deutliche Erhöhung der Personalkosten der Gemeinden herbeigeführt, weil es
hier mehr Vorbereitungszeiten, mehr Teambesprechungszeiten gibt - im Interesse
einer qualitativ höheren Dienstleistung an den Kindern. Hier können die Gemeinden
nur gesetzesvollziehend diese
Personalkosten auch tragen.
Was erfreulich ist in diesem Bericht, meine Damen und
Herren, ist, dass die Gemeindeautonomie und die Eigenverantwortung der
Gemeinden nicht in Frage stehen. Ausdrücklich sagt dieser Bericht: Man soll von
Gedanken und Überlegungen zu Gemeindezusammenlegungen Abstand nehmen. Wir
unterstützen das sehr eindeutig, und wir haben das auch im Ausschuss 3 bereits
beraten. Neue Formen der Zusammenarbeit, zum Beispiel neue Formen von
Verwaltungsgemeinschaften sind hier wohl sinnvoll. Zum Homogenitätsprinzip eine
klare Aussage. Derzeit ist ein Satz in diesem Bericht: Die Besoldung der
öffentlichen Bediensteten erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Sofern hier
nicht klargestellt ist, was diese Grundsätze sind, kann es keine Zustimmung
geben. Keinesfalls, meine Damen und Herren, kann es einen Rückschritt geben vom
modernen Dienstrecht, und von einer modernen Besoldungskultur in den Ländern
und Gemeinden zu jener, wo einzig und allein die Ausbildung ein Kriterium war.
Die Gesundheitsverwaltung wurde im Ausschuss noch nicht
behandelt. Das ist nachzuholen.
Und, meine Damen und Herren, wenn der Herr Präsident Khol
hier zum Bundespräsidenten eine Aussage gemacht hat, in aller Klarheit - im
Ausschuss 6 ging es darum, ihn zu nennen oder nicht zu nennen bei den obersten
Organen, über die Aufgaben des Bundespräsidenten sollte meiner Meinung nach der
zuständige Ausschuss, nämlich der Ausschuss 3 weiter beraten, wenn das
überhaupt erforderlich ist. Herzliches Dankeschön!
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler:
Ich danke, Herr Vizepräsident, und darf nunmehr Frau Dr. Pfeifenberger
aufrufen. – Sie ist offenbar nicht
anwesend.
Dann hat sich als Nächster Herr Landtagspräsident Neureiter
zu Wort gemeldet. - Bitte sehr.
MMag. Michael Neureiter‡: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Darf ich Ihnen als Neuling aus Salzburg drei Zustimmungen
und eine Ablehnung signalisieren sowie eine Anfrage stellen:
Ich beginne mit einer Zustimmung zum vorgesehenen Entfall
des Zustimmungsrechts der Bundesregierung bei der Änderung der Organisationsstrukturen
der Ämter der Landesregierungen, auf Deutsch: Das Ämtergesetz 1925 kann und
soll entfallen, hier gibt es von uns eine heftige Zustimmung, weil eine
autonome und erfahrungsbezogene Amtsorganisation nicht bundeseinheitlich
reglementiert werden braucht, wobei für uns allerdings das Organisationsprinzip
eines einheitlichen Amtes außer Frage steht.
Zwei Anmerkungen als Vertreter eines Landes. Ich möchte auf
die Zustimmungsrechte der Bundesländer an zwei Beispielen zu reden kommen, die
ja kein Zufallsprodukt sind, sondern ein Ausgleich für eine manchmal sehr
schwache Positionierung der Länder in manchen Bereichen, etwa im Bereich der
Justiz oder im Bereich der Sicherheitsverwaltung. Bei der Sicherheitsverwaltung
gibt es minimale Zustimmungsmöglichkeiten, im Bereich der Justizverwaltung und
in der judikativen Staatsgewalt bekanntlich keinen Anteil. Ich bin deshalb - zu
meiner zweiten Zustimmung kommend - sehr froh darüber, dass das
Zustimmungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der Sicherheitsdirektoren
vom Ausschuss 6 ausdrücklich als erhaltenswert festgestellt wurde.
Der Ausschuss 6 hat allerdings, und hier kommt eine
Ablehnung von uns, nicht erhaltenswert gefunden das Zustimmungsrecht der Länder
bei der Änderung von Gerichtssprengeln. Sie haben ja sicher gesehen, dass
sowohl der Ausschuss 6 als auch der Ausschuss 9 – meine Wortmeldung zum
Ausschuss 9 darf ich gleich vorwegnehmen, Herr Präsident -, dass der Ausschuss
6 und der Ausschuss 9 zum Ergebnis kommen, dieses Zustimmungsrecht sei
entbehrlich. Allerdings bin ich dankbar, dass der Ausschuss 9, der später auf
der Tagesordnung steht, diese Feststellung auch junktimiert und verbindet mit
der Feststellung, dass die Länder eine echte und wirkungsvolle Mitsprache an
der gesamten Bundesgesetzgebung brauchen. Er geht also nicht her und sagt „Weg
damit!“, sondern er sagt „Nur weg damit, wenn...“ – und das Wenn sehe ich im
Moment noch nicht ausreichend gegeben.
Ich sehe, dass die Ausschüsse 3 und 5 in eine ganz andere
Richtung arbeiten und ich habe echten Nachholbedarf, das ist meine Anfrage,
einen echten Nachholbedarf und Nachlesebedarf, was das Drei-Säulen-Modell
betrifft. Ich bin nämlich durchaus der Meinung, dass, wenn die Mitsprache des
Bundesrates wegfällt, mit dem Drei-Säulen-Modell auch das Prinzip der
Mitwirkung der Länder im Gesamtstaat in Frage steht.
Meine letzte Zustimmung, die Dritte in dieser Reihe,
betrifft den Abschnitt Bildung, konkret den Passus, der das regionale
Bildungsmanagement betrifft. Ich darf unsererseits das sehr unterstützen, was
hier vorgesehen ist und konzipiert wurde. Wir haben im Arbeitsübereinkommen der
neuen Salzburger Landesregierung ausdrücklich den Passus, dass die Schaffung
einer einheitlichen Struktur im Schulbereich mit dem Ziel zu realisieren ist, Doppelgleisigkeiten
zu vermeiden und Schulkompetenzen im Land zu bündeln, so gesehen eine
Zustimmung auch zu diesem Ansatz des regionalen Bildungsmanagements.
Ich komme zum Schluss und vermute, Herr Präsident, dass der
Konvent auch ein Prinzip hat, das da lautet und abgekupfert ist von Paulus im
Ersten Thessalonicherbrief: „Prüft alles, das Gute behaltet!“ Ich bitte, dieses
„Prüft alles, das Gute behaltet!“ abwandeln zu dürfen: Behaltet das, was für
die Länder gut ist, behaltet, was für eine föderalistische Entwicklung
förderlich ist. – Herzlichen Dank!
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Ich danke für die Ausführungen, Herr Präsident, aber, wenn
man etwas behalten soll, wenn es gut ist, dann kann man es nicht nur am Maßstab
der Länder messen, dann muss es auch für die Anderen gut sein. Das möchte ich
betonen.
Die nächste Wortmeldung steht bei Frau Abgeordneter
Dr. Petrovic. - Bitte sehr.
MMag. Dr. Madeleine Petrovic: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Präsident Khol hat in seinen Ausführungen appelliert, man
möge nicht den Auszug aus dem Konvent in Betracht ziehen, beziehungsweise hat
appelliert, da jedenfalls eine emsige weitere Mitarbeit an den Tag zu legen.
Ich möchte dazu schon sagen, das setzt allerdings auch voraus, dass man hier im
Konvent effizient arbeitet. Also für mich ist es eine Voraussetzung. Und dass
nicht manche Entscheidungen nicht getroffen werden oder wie eine heiße Kartoffel
zwischen verschiedenen Ausschüssen hin- und hergereicht werden. Ich rede da
insbesondere von der Frage der Geschlechtergerechtigkeit der gesamten
staatlichen Verwaltung, die uns ein zentrales Anliegen sein sollte. Einerseits
als Prinzip der Gerechtigkeit, andererseits aber auch als ein Prinzip der
Effizienz - denn es kann nicht so sein, dass ein großer Teil der Bevölkerung,
nämlich die Frauen, auf Grund der Tatsache, dass sie Frauen sind, dass sie
weiblichen Geschlechts sind, in der öffentlichen Verwaltung, was den
Mitteleinsatz betrifft, zurückgesetzt werden. Das ist aber derzeit eindeutig
der Fall. Nur werden die Instrumente, das festzustellen, teilweise nicht angewandt
oder es werden die Erkenntnisse nicht berücksichtigt.
Bis jetzt ist das Prinzip des Gender Budgetings zwar immer
wieder auch von der Regierung als Wort verwendet worden. Es gibt einstimmige
Regierungsbeschlüsse in diese Richtung. Allein hat sich bis jetzt dann noch
kein Ausschuss dazu durchringen können, auch zu sagen, was heißt das denn für
die Praxis der öffentlichen Verwaltung und wie setzen wir das jetzt tatsächlich
um. Dieses Prinzip des Gender Budgetings wird zwischen dem Ausschuss 6 und
dem Ausschuss 10 hin- und hergespielt. Zuletzt hat der Ausschuss 10
gesagt, bitte das Präsidium möge sich damit jetzt beschäftigen. Also in aller
Form auch für mich eine Voraussetzung der weiteren Mitarbeit, weil mir insbesondere
dieses Prinzip als ein wichtiges Verwaltungsreformprinzip am Herzen liegt;
bitte, endlich eine Entscheidung zu treffen, welcher Ausschuss das jetzt
konkret in die Praxis umzusetzen hat. Ich bin gerne bereit, oder ich würde auch
viele Gründe dafür sehen, dass das im Ausschuss 10 passiert. Aber wenn der
Ausschuss 10 glaubt, der Ausschuss 6 müsse dies tun, dann soll halt
der Ausschuss 6 dazu noch einmal die Tätigkeit aufnehmen. Aber es kann
nicht so sein, dass sich kein Ausschuss damit befasst. Es ist ein zentrales
Verwaltungsreformprinzip.
Noch ein Wort zur Effizienz, die sich ja schon fast beschworen
als Prinzip überall durchzieht. Ein für mich wichtiges Prinzip dazu wäre, dass
man beispielsweise auch im Ausland, zumindest im europäischen Ausland, im
EU-Ausland, schaut, welches Land welche Verwaltungsaufgabe denn bestmöglich
gelöst hat. Es sind ja - man muss nicht immer das Rad neu erfinden, sondern
manchmal genügt ein Blick über die Grenzen und man stellt fest, dass irgendein
bestimmter Verwaltungsbereich in einem anderen europäischen Land hervorragend
und kostengünstig gelöst ist. Das wird in Österreich bislang nicht gemacht, und
insbesondere in Fragen der Gender-Gerechtigkeit, wo im Durchschnitt die
skandinavischen Staaten weiter sind, hat es dort auch dazu geführt, dass die
Verwaltung einfach effizienter ist. Bei uns weigert man sich, dieses Prinzip
einzuführen und zu sehen.
Ich persönlich glaube, dass hier so latent immer
mitschwingt: „Ausgliedern ist kostengünstiger“ - bitte den Beweis dafür zu
erbringen. Ich glaube das nicht. Ich bin sogar sicher, dass etwa die
Ausgliederung der seinerzeitigen Arbeitsmarktverwaltung, heute AMS, ein sehr,
sehr teures Beispiel der staatlichen Verwaltung war. Jedenfalls gehe ich davon
aus, dass man immer den Beweis erbringen sollte, welche Form der Aufgabenerfüllung
eben die kostengünstigere ist. Das heißt, mit Kostenschätzungen im Voraus und
mit einer nachprüfenden Kontrolle und allenfalls auch der Korrektur von Entscheidungen,
die einmal getroffen worden sind.
Ein letztes Wort zur mittelbaren Bundesverwaltung. Für die
Grünen sind zwei Prinzipien wichtig. Nämlich einerseits, wer und wie immer
diese Aufgaben, die heute im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung bewältigt
werden, erfüllt - und wahrscheinlich auch in Zukunft, so wie der
Ausschussbericht ausschaut - es
muss dabei sichergestellt sein, dass es bundeseinheitliche Standards gibt, vor
allem im Umweltrecht. Die Menschen brauchen gutes Wasser, gute Luft; brauchen
gesunde Böden, und zwar unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz haben. Ein zweites Prinzip ist ebenso
wichtig. Nämlich es muss, wer immer staatliche Aufgaben im Bereich der
Vollziehung erfüllt, es muss eine parlamentarische Kontrolle geben. Heute ist
das bei den Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung jedenfalls in vielen
Bundesländern nicht der Fall. Man bekommt weder im Parlament eine Auskunft vom
zuständigen Bundesminister, der zuständigen Bundesministerin, noch bekommt man
eine Antwort vom zuständigen Mitglied der Landesregierung. Das ist ein Zustand,
der so nicht weiter fortgeführt werden kann. - Danke.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke schön, Frau Abgeordnete!
Der nächste Redner ist Herr Landtagsdirektor DDr.
Lengheimer. - Bitte sehr.
DDr. Karl Lengheimer: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Bereits der Vorsitzende des Ausschusses 6 hat in seinem
grundsätzlichen Statement darauf Bezug genommen und auch einige Redner haben
dies anschließend getan: Verwaltungsreform ist viel mehr als es im Ausschuss 6
Gegenstand sein konnte und Gegenstand war.
Verwaltungsreform ist letztlich eine Frage der Gesinnung
der politischen Verantwortungsträger und somit eine Frage der Staatsauffassung.
Jedes Bekenntnis zur
Effizienzsteigerung kann dann keinen Erfolg bringen, wenn der Staat ständig
neue Aufgaben an sich zieht oder vorhandene wegen einzelner Widerstände nicht
aufzugeben bereit ist. Ein Staat, der sich letztlich vom Leistungs- über den
Wohlfahrts- zum Animationsstaat entwickelt, kann eben keine einfache Verwaltung
haben. Und ob man das haben will oder nicht, ist natürlich in einer Demokratie
eine Frage des Volkes und seiner gewählten Vertreter. Aber ich denke, der
Österreich-Konvent könnte doch hier, einerlei ob man sich zu einer Präambel, zu
Staatszielbestimmungen oder auch zu einem erweiterten Grundrechtskatalog
bekennt, sich zu einer Erklärung verstehen, des Inhaltes, dass der Bürger und
die Bürgerin ein Recht darauf haben, nicht von Staatsausübung behelligt zu
werden, so weit dies nicht im Interesse der Gemeinschaft unabdingbar ist. Das
wäre ein echter Beitrag zur Verwaltungsreform.
Dennoch sind gewiss auch einige institutionelle Änderungen
für eine Verwaltungsreform erforderlich. Wir müssen uns zu einer Vereinfachung
und Verflachung der Strukturen bekennen. Das ist auch im Ausschuss so angesprochen.
Und ich möchte hier ganz klar sagen, das ist nicht nur ein vertikales
Einsparungspotenzial, sodass die Verwaltungsreform nur eine Frage von Bund,
Länder oder Gemeindekompetenzen ist. Das ist durchaus auch eine Frage des
horizontalen Einsparungspotenzials etwa im Bereich der Ressorts oder auch der
Zusammenarbeit der Ressorts. Man könnte hier durchaus über einiges nachdenken.
Warum wäre es nicht etwa ein Einsparungspotenzial, ein Amt der Bundesregierung
zu schaffen, vergleichbar den Länderämtern, die auch die politischen Ressorts
gemeinsam im inneren Dienst verwalten.
Die Vorteile einer dezentralen Verwaltung lassen sich
durchaus mit einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise in Einklang bringen,
einerlei zu welcher Form der mittelbaren Bundesverwaltung - Professor Holzinger hat dazu Stellung
genommen - man sich letztlich dann auch versteht. Ich glaube nur eines sollte
auch klar sein: Wir sollten ein einheitliches Modell haben und nicht für
einzelne Bereiche, ob für die Schule, ob für die Sicherheitsverwaltung und noch
den einen oder anderen Bereich immer wieder verschiedene Modelle andenken oder
in der Verfassung festlegen.
Und eines auch noch: es geht um eine klare Trennung
zwischen politischer Verantwortlichkeit und administrativer Durchführung. Es
ist schon eigenartig, wenn einerseits der Weisungsfreistellung in manchen
Bereichen das Wort geredet wird, aber man andererseits noch immer nicht daran
denkt, Bescheide in einzelnen Fragen an dezentrale Organisationen weiterzugeben
und ängstlich noch immer an der Entscheidungskompetenz der obersten Organe
festhält.
Und letztlich: eine moderne Verwaltung ist längst nicht
mehr nur Gesetzesausspruch durch quasi-richterliche Organe. Generelle Normen
werden heute nicht nur in Gesetze gegossen, sie geschehen auch im
Verordnungsweg. Für den Einzelnen ist nicht erkennbar, wann so und wann so. Und
sie geschehen auch in dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, also in
privaten Handlungsformen. Wann was geschieht, hat der Gesetzgeber allein in der
Hand, und in diesem Sinne müsste auch einer neuen modernen, den heutigen
Aufgaben gerecht werdenden Form des Legalitätsprinzips das Wort geredet werden.
Danke.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke, Herr Landtagsdirektor. Als nächster zu Wort
gemeldet ist
Herr Sektionschef Dr. Matzka. - Bitte schön, Herr
Sektionschef.
Dr. Manfred Matzka: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren des Konvents!
Ich bin dem Ausschuss und dem Vorsitzenden dankbar dafür,
dass klar gemacht wurde, worum es in der Verwaltungsreform geht. Es gibt neue
Phänomene in unserer staatlichen Organisation, die lange nach der Fixierung des
B-VG entstanden sind. Diesen neuen Phänomenen ist Rechnung zu tragen, weil -
und Professor Öhlinger hat sehr deutlich darauf hingewiesen - , weil der
rechtliche Rahmen, der uns seit 1920 zur Verfügung steht, das nicht mehr in
seiner gesamten Komplexität einfängt. Dieser Anspruch war völlig klar, er ist
richtig und dem ist Rechnung zu tragen.
Jetzt geht es aber um einen ganz entscheidenden Punkt, und
ich möchte diesen zuspitzen: Entweder - und im Ausschuss wurde diese Position
vertreten - entweder man bewegt sich auf dieses Phänomen so zu, dass man sagt,
beseitigen wir alle Institutionen, die mit der Entwicklung nicht Schritt
gehalten haben. Oder man sagt, wir behalten diese Einrichtungen im Prinzip bei,
schauen aber, dass man sie dort komplementär ergänzt, wo das für die Funktion
notwendig ist.
Ich mache es konkreter beim Weisungsprinzip: In der Frage
des Weisungsprinzips, das zweifellos nicht geeignet ist, alle heutigen
staatlichen Aktivitäten in einer vernünftigen Form zu erfassen und zu
durchdringen - Frau Glawischnig hat darauf hingewiesen - ist es notwendig,
unabhängige Organe zu haben. In der Frage des Weisungsprinzips lag nun der
Vorschlag am Tisch, generell überhaupt keine Weisungsbindung in der staatlichen
Organisation mehr zu haben, sondern es dem einfachen Gesetzgeber zu überlassen,
ob oder ob nicht Weisungsbindung besteht. Ich denke, das ist nicht der richtige
Zugang. Der richtige Zugang wäre, zu erkennen, dass das Weisungsprinzip
getragen hat, wofür es notwendig ist, nämlich den Gesamtzusammenhalt im
staatlichen Aufbau. Daher ist es als Prinzip aufrecht zu erhalten und dann zu
sagen, wo man ausnahmsweise Flexibilitäten einführen kann.
In ähnlicher Weise war die Diskussion bei der
Verwaltungsorganisation zugespitzt. Ein Vorschlag war es, die gesamte
hierarchische Grundstruktur des Aufbaus der öffentlichen Verwaltung zu
beseitigen und es ins Belieben des einfachen Gesetzgebers zu stellen, ob das so
aussehen soll oder ganz anders. Die zweite Position ist es, im Prinzip diese
Struktur zu behalten, aber dort Flexibilitäten und Ausnahmen zu ermöglichen, wo
es notwendig ist. Und diese Alternative zog sich durch die gesamte Ausschussarbeit
und wird sich auch noch weiter durch unsere Beratungen durchziehen. Es ist
nicht eine Frage des Mutes, ob wir uns trauen, alles wegzuschieben, sondern es
ist schon Frage der Diskussion im Detail, wo etwas sinnvoll ist und wo nicht.
Und diese
Konkretheit haben wir im Ausschuss nicht in allen Punkten erreichen können. Da
ist noch allerlei zu tun.
Auch beim Legalitätsprinzip geht es eben nicht nur darum,
ja oder nein zum Artikel 18 B-VG zu sagen, sondern es geht darum, wie finden
wir einen Platz für Leistungsvereinbarungen, für öffentlich-rechtliche Verträge
- und den müssen wir finden. Finden wir einen Platz für andere schlichte
hoheitliche Handlungsformen, die nicht Bescheid sind, aber auch nicht Vertrag.
Es geht um die konkrete Frage, was können finale Programmierungen für das Verwaltungshandeln
leisten? Es geht um die sehr moderne Frage, ob New Public Management das einzig
sinnvolle Verwaltungskonzept ist, das man der traditionellen klassischen
Struktur, die unserem B-VG zugrunde liegt, entgegensetzen kann, oder ob es da
nicht mancherlei Modelle dazwischen und daneben gibt.
Und genauso ist es auch bei der Gestaltung des öffentlichen
Dienstes. Es ist die
Verlockung sehr groß, das hoch zu stilisieren zu einen Kampf des
Pragmatisierungsdrachens gegen den heiligen Georg des privatrechtlichen
Vertragsrechts. In Wahrheit geht es aber gar nicht um die hoheitliche oder
privatrechtliche Form, sondern es geht um den Inhalt dessen, was die
Personalstatute jeweils aufweisen.
Mein Plädoyer geht also dahin, noch weiter die konkreten
Details zu bearbeiten, ohne die Grundstrukturen unserer Verfassungsordnung über
Bord zu werfen. Mehr Mut vielleicht dort, wo wir es im Konkreten noch nicht
geschafft haben: bei der Sicherheitsverwaltung und der Schulverwaltung ist
nicht der große Wurf gelungen. Es geht ja doch in der Sicherheitsverwaltung
nicht darum, ob das Land mitredet, bei der Sicherheitsdirektoren-Bestellung,
sondern es geht darum, wie man effizient ein Höchstmaß an Sicherheit
organisieren kann. Es geht in der Schulverwaltung möglicherweise darum, ein und
nur ein einheitliches Schulsystem und Dienstgebersystem für alle Lehrer in
diesem Land zu haben. Da kann man noch weiter arbeiten.
In zwei Punkten würde ich mir wünschen, dass man in
geeigneter Form noch zwei Themen neu aufgreift. Das eine ist: Die
Bezirksverwaltungsorganisation wurde nicht in vollem Umfang behandelt, und in
der Frage der Gesundheitsverwaltung haben wir gar nichts abgeliefert - da
müsste man noch einmal das Thema in die Hand nehmen, denn es steht im Mandat.
Ich bedanke mich.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke schön, Herr Sektionschef. Zu Letzterem darf ich nur
hinzufügen, dass diesbezüglich, nämlich betreffend die Befassung mit der Gesundheitsverwaltung,
das Mandat für den Ausschuss 6 ergänzt wurde.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin
Elisabeth Gehrer. – Bitte sehr, Frau Bundesministerin.
Elisabeth Gehrer: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Die neue Verwaltung für den Schulbereich ist ein ganz
wesentlicher Punkt der Beratungen im Ausschuss 6, und ich bedanke mich für
die konstruktive Arbeit. Es ist noch nicht der Stein der Weisen gefunden worden.
Es gibt verschiedene Modelle. Ich möchte aber Folgendes zu bedenken geben. Mein
Vorredner hat gerade jetzt gesagt, er möchte ein einheitliches Schulsystem und
ein einheitliches Dienstgebersystem. Was würde das in der Konsequenz heißen?
Der Gedanke der totalen Einheitlichkeit, das hohe Ziel, das wir ständig
anstreben? Das würde heißen, entweder eine neue Zentralisierung oder eine neue
Zersplitterung. Man muss sich das wirklich genau überlegen.
Wenn ich mir den Pflichtschulbereich anschaue, dann ist der
Pflichtschulbereich ein ganz wichtiges regionales Angebot. Und ich will im
Pflichtschulbereich keine neue Zentralisierung.
Wenn wir uns den Bundesschulbereich anschauen, dann sind
die Bundesschulen ein sehr wichtiges, überregionales Angebot. Und ich will im
Bundesschulbereich keine neue Zersplitterung. Das würde ja heißen, wenn zum Beispiel
in Vorarlberg eine Textil-HTL angeboten wird, die wird verändert, da würde die
Diskussion losgehen, was zahlen die anderen Bundesländer an
Schulerhaltungsbeitrag, wenn sie Schüler in diese Textil-HTL in Dornbirn schicken.
Das kann es wohl nicht sein.
Eine Bundesschule ist ein überregionales Angebot, wo alle
Schüler aus ganz Österreich das Recht haben, in diese weiterführenden Schulen
zu gehen. Das heißt, wir müssen eine schlankere Verwaltung erreichen,
Doppelgeleisigkeiten abbauen. Wann sie top shop verwirklichen: Schulen, Lehrer,
Eltern und Schüler haben einen Ansprechpartner. Wir schlagen dafür vor:
Landesbildungsdirektionen, in denen vom Land die Verwaltung der Pflichtschulen
und vom Bund die Verwaltung der Bundesschulen in einer Behörde zusammengefasst
sind, wo die Weisungszusammenhänge auch so bleiben, wie die Kompetenzen.
Wichtig für mich ist es, wenn wir eine derartige
Neustrukturierung schaffen, dass wir dann die Zuständigkeiten aber auch klar
regeln. Das heißt, für den Pflichtschulbereich ist das Land für das Dienstrecht
zuständig und für die Bezahlung zuständig, und es soll dementsprechend auch ein
neuer Finanzausgleich erreicht werden, dass die Geldmittel für diesen Bereich
den Ländern übergeben werden auf eine faire Art und Weise, mit einer fairen
Partnerschaft. Denn wir könnten uns unglaublich viele Abrechnungsmodalitäten
ersparen, wenn wir in diesem Bereich nicht die Abrechnung mit dem Bund hätten,
und wenn auch alle vom E-Government reden, also ich sage Ihnen nur eines: In
dem Bereich funktioniert es nicht! Also, die Unterlagen von den Ländern kommen
nicht E-Government tauglich, sondern es braucht zähe Verhandlungen und zähe
Besprechungen und zähe gegenseitige Abrechnerei und Nachweiserei. Das würde
zuerst bei mir im Ministerium gemacht, dann wird es schlussendlich im
Finanzministerium noch einmal gemacht, weil das Finanzministerium prinzipiell
misstrauisch ist gegenüber dem, was das Bildungsministerium rechnet.
Da brauchen wir Vereinfachungen, und da bitte ich dringend
auch bei einem Finanzausgleich dazuzuschauen, dass wir auch diese Vereinfachung
im Geldfluss auf faire Art und Weise mit einer fairen Partnerschaft bekommen.
Was mir auch sehr wichtig ist, dass wir eine Ebene weniger haben. Wir schlagen
daher vor: Eine Landesbildungsdirektion, dafür die Bezirksschulräte, die
Bezirksverwaltungen in dem Bereich nicht mehr dafür zuständig zu machen, dem
Land aber die Möglichkeit zu geben, mit den Schulaufsichtsorganen, mit den
Schulmanagern Kompetenzzentren zu schaffen, wo verschiedene Aufgaben, die in
den Regionen sind, auch wahrgenommen werden.
Ich bitte Sie, diese Vorschläge noch einmal zu überlegen,
damit wir zu einem ganz klaren und guten System kommen.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke sehr, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Johannes
Müller. – Bitte sehr.
Dr. Johannes Müller: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Für einen älteren Verwaltungsmitarbeiter gäbe es viel zu
sagen zum Ausschuss 6. Ich beschränke mich auf die Frage des Dienstrechtes
und mute Ihnen zu, Standpunkte und Erfahrungen eines kleinen Bundeslandes zu
hören, wobei es mir gelingen soll, kurz zu bleiben.
Vorarlberg hat vor vier Jahren die funktionsbezogene
Entlohnung eingeführt, die Pragmatisierung abgeschafft, die
Lebensverdienstsummen besser verteilt, die Stellenbesetzung nicht mehr an
Schulabschlüsse angeknüpft, sondern ein durchlässiges System geschaffen.
Führungsfunktionen werden befristet besetzt und alle Stellen zumindest intern
ausgeschrieben.
Ich behaupte jetzt, es ist gelungen, damit zumindest in
unserer Verwaltung Mobilität zu entwickeln und das Engagement weiter zu
steigern. Der Landesgesetzgeber konnte dieses neue Dienstrecht einführen nach
Wegfall des Homogenitätsgebotes. Vor diesem Hintergrund gibt es natürlich
Skepsis gegen nicht ganz klar formulierte und, wie mir scheint, auch nicht klar begründete Forderungen nach einem
neuen dienstrechtlichen Homogenitätsgebot.
Das Land Vorarlberg möchte nicht zurückgehen und sieht auch
keinen Vorteil in einem Innovationsmonopol. Ich danke Ihnen.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Danke für diese Wortmeldung, die zugleich die Letzte zum
Tagesordnungspunkt 1, also zum Bericht des Ausschusses 6 war.
Wir gelangen mithin zum TAGESORDNUNGSPUNKT 2: Bericht des Ausschusses 9 betreffend Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit,
und ich darf den Vorsitzenden, Herrn Prof. Haller, bitten, uns den Bericht in
kurzen, jedenfalls 15 Minuten nicht übersteigenden Worten darzulegen.
– Bitte, Herr Professor.
Dr. Herbert Haller: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich
darf beginnen mit einem Dank an den stellvertretenden Vorsitzenden Präsidenten
Jabloner, der mit der ihm eigenen Souveränität in allen schwierigen Fragen
diesen Ausschuss gestützt und begleitet hat.
Ich darf mich auf sein Beginnstatements im Konvent
beziehen. Die Kelsen-Verfassung ist eine gute. Ich würde sagen: Ja, das ist es.
Ich habe allerdings an den Beginn des Berichts, nachdem er fertig war, ein
Motto gestellt: In der Fülle verfassungsfremden Stoffes gingen die Umrisse der
tragenden Ordnung verloren, barocke Stuckatur überzog den ursprünglichen Bau.
Da der Österreicher das Barock liebt, ist das ganz ordentlich geworden, und wir
müssen ein paar dieser überflüssigen verfassungsfremden Dinge beseitigen und
wir müssen zweitens – der Schweizer würde sagen – nachführen die
Verfassung den moderneren Anforderungen. Und wenn wir diese beiden Dinge schaffen,
dann sehe ich ein schönes rechtsstaatliches Dokument auf guter Grundlage.
Zur Sache. Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat
sich der Ausschuss für eine klare Konzeption - also zurück zur klaren Struktur,
Aufbau einer dreigliedrigen Gerichtsorganisation - ausgesprochen. Im Sinne
einer Entlastung der Verfassung hat er jedoch gemeint, das möge dem einfachen
Gesetzgeber der Justizpolitik zugewiesen bleiben. Ich sehe hier ein
Einsparungspotential.
In der schon heute angesprochenen Frage der Zusammenlegung
der Bezirksgerichte haben wir ebenfalls gemeint, dies dem Gesetzgeber - und
hier unter besonderer
Mitwirkung des Bundesrates - zuweisen zu sollen und ich muss schon sagen, für
mich ist nicht klar, wie ein Gericht mit einem Dreiviertelrichter oder einem
Eineinhalbrichter die nötige Spezialisierung schafft, die nötige Qualität
schafft, dem Bürger das bietet, was er braucht und ich glaube, dass es bei der
Gesetzgebung in guten Händen ist. Auch hier sehe ich Einsparungspotentiale.
In der Frage der Richterernennung sollen die
Dreiervorschläge bindend sein. Beim Justizminister haben wir nicht Konsens
gefunden, eine Bindung vorzusehen. Es war eher die Meinung, wenn ein
Justizminister - und das über 15 Jahre - von einem Dreiervorschlag abweicht,
soll er das begründen und wir meinen hier, die Ministerverantwortlichkeit als
zentrales Instrument soll hier bestehen bleiben. Genauso beim Weisungsrecht,
auch hier haben wir gemeint, eine parlamentarische Kontrolle wird einen
Minister entsprechend überwachen. Er steht stärker als ein Beamter des Gremiums
oder ein Beamter im Blickpunkt auch der Medien.
Wir haben also hier gemeint, klare
Ministerverantwortlichkeit aufrecht zu erhalten und haben nicht Konsens für
eine andere Lösung gefunden. Wir haben Konsens gefunden in Richtung die
Staatsanwälte als Justizpersonen in der Verfassung zu verankern und vor allem
ihnen die justizielle Strafverfolgung zuzuweisen und damit zu garantieren. Das
ist das Wesentliche.
Hinsichtlich der Höchstgerichte hat der Ausschuss Konsens
gefunden, eine Normenkontrollbeschwerde vorzuschlagen, dass die Parteien auch
nach letztinstanzlichen Entscheidung der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder des
Verwaltungsgerichtshofes noch die Möglichkeit bekommen sollen, Normbedenken an
den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Aus der Überlegung, lieber die Fehler
im eigenen Lande korrigieren, als international verurteilt werden.
Wir haben keinen Konsens gefunden und bitte, ich möchte
eine missverständliche Pressemeldung hier korrigieren. Keiner der
Höchstgerichtspräsidenten hat sich für eine Grundrechtsbeschwerde
ausgesprochen. Der Konsens geht in Richtung einer Normenbeschwerde an den
Verfassungsgerichtshof.
Der bedeutendste Konsens, glaube ich, ist gelungen im
Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Es gibt Konsens, die
unabhängigen Verwaltungssenate zu Landesverwaltungsgerichte auszubauen und
damit den Ländern einen erheblichen Anteil an der Gewalt, an der sie bisher
nicht beteiligt waren, nämlich in der Gerichtsbarkeit, zu geben und den
unabhängigen Asylsenat zu einem Bundesverwaltungsgericht erster Instanz
auszubauen, und in diesem neuen Plus1-Modell eine größere Zahl von
Sonderbehörden aufgehen zu lassen. Ein gewisser Einsparungseffekt könnte damit
verbunden sein. Und letztlich ist das Ziel anzustreben eine Verwaltungsinstanz,
Korrektur durch eine Berufungsvorentscheidung.
Im Gemeindebereich Einsparen einer Verwaltungsinstanz,
Aufsichtsbehörde noch zwischengeschaltet, bevor es zur
Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz geht. Hier könnte ein Qualitätsgewinn
liegen, hier könnte unter Umständen auch ein Schlusspunkt sein. Entscheiden, ob
zulässig, an den Verwaltungsgerichtshof noch weiterzugeben.
Auch wenn diese Landesverwaltungsgerichtsbarkeit etwas
kostet, sehe ich ebenfalls Einsparungsmöglichkeiten. Der Bürger kommt schneller
zu einer qualitativ höheren Entscheidung, entweder schon in erster Instanz der
Verwaltung oder in der zweiten und der Verwaltungsgerichtshof könnte entlastet
werden. Seine Entscheidungen kommen schneller und sind Leitideen für die
vorgeordneten Instanzen.
Wir haben hier noch eine Reihe von weiteren Details
besprochen, Konsens erzielt. Ich darf sagen, bei der Erweiterung des
Rechtsschutzes durch Beiräte und Rechtsschutzbeauftragte ist der Ausschuss der
Meinung, dass selbstverständlich die Rechtsschutzbeauftragten in der Verfassung
die Ausübung ihres unabhängigen Amtes keine Weisungsbindung,
Amtsverschwiegenheit garantiert bekommen müssen.
Wir haben vieles andere noch diskutiert. Ich darf ein Beispiel
nennen, wo ich mich selbst korrigiert habe: Dissenting Opinion beim
Verfassungsgerichtshof. Ich war in einer Enquete hier im Parlament vor Jahren
als Experte geladen und habe vehement für Dissenting Opinion gesprochen.
Inzwischen glaube ich wirklich, dass es wichtig ist, dass der überstimmte
Richter - und eine Entscheidung
fällt ja stufenweise in mehreren Entscheidungen - nicht daran denkt, wie er
eine Dissenting Opionion möglichst bestens formuliert, sondern dass er
mitarbeitet an der qualitätvollen Entscheidung. Auch wenn sie auf einer
Grundlage etwa besteht, die er nicht für sinnvoll hält. Vielleicht gibt es auch
noch eine Reassümierung, aber die Dissenting gehört in die Begründung. In einer
Entscheidung, die nur knapp ist, muss selbstverständlich die unterlegene
Meinung entsprechend in der Begründung gewertet werden, sodass das Signal, das
von einer Dissenting kommt, auch ohne Dissenting in einer ordentlichen
Begründung vorhanden ist. Wir haben keinen Konsens gefunden, etwa die
Dissenting einzuführen.
Wir haben viele andere Fragen auch diskutiert. Es sind
Dinge offen geblieben, die Laiengerichtsbarkeit, hier zeichnet sich ein Konsens
einer Lockerung ab. Wir haben noch Übergangsregelungen zu erarbeiten, wir haben
noch bestimmte Texte, zu denen es schon Vorarbeiten von
Professor Grabenwarter und Präsident Jabloner gibt.
Wir haben die Verbandsbeschwerde noch zu behandeln und ich
sehe den restlichen Problemen, es ist schon noch einiges zu tun, mit Freude
entgegen, nachdem, was uns allenfalls das Hohe Präsidium noch zuweist, was aus
anderen Ausschüssen zu uns kommt und ich darf nochmals Dank sagen und sagen,
ich freue mich auf die nächste Sitzung. Auch darauf, dass jetzt sechs
Mitglieder des Ausschusses noch Näheres darlegen, sodass ich mich kurz fassen
konnte. - Danke schön.
Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz
Fiedler: Auch ich danke Ihnen, Herr Professor, für Ihre Ausführungen,
für die Leitung des Ausschusses, für die Erstellung des Berichtes und darf in
diesen Dank auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses und die
Ausschussbetreuer mit einschließen. Recht herzlichen Dank für die fundierte
Arbeit, die geleistet wurde und die uns jetzt Grundlage für die folgende
Diskussion sein soll.
Als erster Redner in dieser Diskussion hat sich Herr
Präsident Dr. Jabloner zu Wort gemeldet. Ich darf es ihm erteilen. -
Bitte, Herr Präsident.
Dr. Clemens Jabloner: Herr Präsident, bitte entschuldigen Sie, dass
ich schon wieder das Wort nehme, aber ich war in beiden Ausschüssen und dafür
rede ich dann an anderen Tagen nicht. Ich möchte das Lob verdoppelt zurückgeben
an den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses. Man hätte sich keine bessere
Vorsitzführung wünschen können und wir haben auch sehr erfreuliche Ergebnisse
gebracht.
Ich denke mir, dass die Einrichtung einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz schon auch wichtig ist im Hinblick
auf die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes, dass man das aber auch in
bedeutenderen Zusammenhängen sehen sollte. Die Auflassung der zweiten
verwaltungsbehördlichen Instanz und ihre Ersetzung durch Gerichte liegt nicht
nur im Trend der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern bedeutet einen
für Österreich ganz wesentlichen Schritt der Verwaltungsreform. Die
Landesverwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet den Ländern auch erstmals den Zugang
zur dritten Staatsfunktion, ein wichtiger föderalistischer Akzent, und ich
denke mir, dass das nicht mehr als Danaergeschenk gesehen wird.
Ich meine auch, dass mit einer solchen Reform der
unbefriedigende Status der Unabhängigen Verwaltungssenate geklärt wäre, auch
des Unabhängigen Bundesasylsenates. Das sind hybride Behörden, die doch
letztlich nicht krisenfest sind. Der Wechsel des unabhängigen Bundesasylsenates
aus dem Ressortbereich des Bundeskanzleramtes in denjenigen des
Innenministeriums hat auch ein enormes Spannungspotential sichtbar gemacht, und
ich denke, daraus sollte man formale Konsequenzen ziehen.
Ich glaube, dass bei der schwierigen Frage des
Verhältnisses zwischen den Höchstgerichten mit dem Subsidiarantrag ein gutes
Modell gefunden wurde, den Zugang des Verfassungsgerichtshofes zur
Normenkontrolle zu erweitern, ohne zugleich die Struktur der österreichischen
Rechtsordnung durcheinander zu bringen.
In der Frage der besseren Vertretung der Richterschaft
gegenüber den anderen Staatsfunktionen hat der vorgeschlagene Richterrat keine
Zustimmung gefunden. Aber es gibt auch andere Modelle und eine Verstärkung der
Unabhängigkeit der Justizverwaltung, das sollte schon noch auf der Tagesordnung
bleiben.
Ich möchte gar nicht mehr sagen, weil der Vorsitzende alles
berichtet hat. Der Herr Präsident des Nationalrates hat mich einer gewissen
Kleingläubigkeit geziehen, weil ich nicht an die neue Verfassung glaube. Das
hängt damit zusammen, dass ich eine positive Einstellung dem Konvent gegenüber
habe, und halt fürchte, dass das, was hier geleistet wird - und dazu gehören
die Ergebnisse des Ausschusses 9 – dann untergehen könnte, wenn man sich in den
großen plakativen Fragen nicht einigen kann. Weder wird man die Milliarden
sparen können bei der Verfassungsreform, noch wird man in der Verfassung das
Himmelreich verwirklichen, in welcher Form auch immer, ob durch hoch gespannte
Rechte oder standartenhaft aufgestellte Präambeln. Umso wichtiger ist es, dass
man das verwirklicht, was man solide erarbeitet hat und das war der Hintergrund
meiner Äußerung. Gerade der Ausschuss 9 könnte dem Österreich-Kovent zu einem
Erfolg verhelfen. – Danke.
Stellvertretende Vorsitzende des
Österreich-Konvents Angela Orthner (übernimmt den Vorsitz): Der nächste Redner ist Herr Gemeinderat Dr.
Kurt Stürzenbecher. – Bitte.
Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Ich kann gleich an meine beiden Vorredner anknüpfen und
auch feststellen, der Ausschuss 9 hat unter Vorsitz von Prof. Haller wirklich
seriöse Arbeit geleistet und auch schon zum Teil einigermaßen konkretisierte
Ergebnisse vorzuweisen. Und wie auch erwähnt, ein wesentlicher Schwerpunkt der
Beratungen war dem Thema Landesverwaltungsgerichtshof gewidmet, und es hat sich
wirklich ein Konsens darüber im Zuge der Gespräche und der Beratungen heraus
entwickelt, dass in einer zukünftigen Bundesverfassung neun
Landesverwaltungsgerichte und ein Bundesverwaltungsgericht I. Instanz
vorgesehen werden sollten, die einheitlich die II.Instanz im Verwaltungsverfahren
bilden.
Es besteht aber noch kein definitiver Konsens darüber, wie
das Auswahlverfahren für künftige Richter des Landesverwaltungsgerichtshofes
sein soll, und sicher ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich im eine
vollkommen neue Institution handelt, dass es sich um ein Gericht handelt, und
dass deshalb wohl eine en bloc-Übernahme von Mitgliedern einer
Verwaltungsbehörde nicht so leicht möglich ist, und dass man grundsätzlich die
Bestqualifizierten nehmen soll. Und deshalb ist es auch grundsätzlich für
künftige Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtshofes so, dass die Ernennungsmodalitäten
noch etwas in Diskussion sind, aber für die zukünftigen hat es sich schon auch
herausgebildet, dass es einen Dreiervorschlag geben soll, so ähnlich wie der Justizminister
in der ordentlichen Justiz ja auch einen Dreiervorschlag der Personalsenate
bekommt, und dass die Landesregierung nicht de jure an diesen Dreiervorschlag gebunden
ist, wobei man auch dazu sagen kann, dass - wie auch in der Justiz de facto -
natürlich dieser Empfehlung hohes Gewicht zukommt.
Mit den vorliegenden Vorschlägen für die Landesverwaltungsgerichte
ist dem Ausschuss 9 und damit dem Konvent wirklich ein großer Wurf gelungen, da
mit einer Einrichtung dieser Institution der Rechtsschutz in unserem Land
verbessert wird. Dies vor allem unter der Prämisse, dass die
Landesverwaltungsgerichte nicht wie mit dem Rasenmäher eine restlose,
künstliche Vereinheitlichung herbeiführen, sondern gewisse bewährte
Sonderbehörden grundsätzlich bestehen bleiben können, denn es soll zu Lösungen
mit Augenmaß kommen und mit dem Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger und deren
Rechtsschutz das beste System zu finden. Das muss im Vordergrund stehen, was
funktioniert nachher wirklich am besten? Da ist es zum Beispiel so, dass ein
Landesvergabe-Kontrollsenat, aber auch eine Bauoberbehörde in Wien, die sich in
ganz besonders hohem Ausmaß bewährt haben, nicht zwangsweise den neuen Landesverwaltungsgerichten
eingegliedert werden müssen, sondern erhalten bleiben sollen, können.
Im Ausschuss fand dies grundsätzlich Zustimmung, wobei auch
vorgeschlagen wurde, allen Ländern die Möglichkeit zur Errichtung besonderer
Verwaltungsgerichte zu eröffnen, gegebenenfalls mit Bindung an bestimmte Materien.
Keinen Konsens hat es bei einem anderen Thema gegeben, und
zwar für die Einrichtung eines unabhängigen weisungsfreien Bundesstaatsanwaltes.
Ein solcher Bundesstaatsanwalt, so ist der Vorschlag, sollte anstelle des Justizministers
die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltschaftlichen Behörden darstellen.
Dies würde den Justizminister insofern aufwerten, als er sich nicht mehr mit Einzelstrafsachen
herumschlagen müsste, was selbst beim besten Willen immer tagespolitisch
kommentierbar ist, sondern dass sich der Justizminister voll auf die justizpolitische
Tätigkeit konzentrieren könnte. Und der vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit
gewählte Bundesstaatsanwalt hätte auf Grund seiner verfassungsrechtlichen
Stellung alle Voraussetzungen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz
verbessert oder, wenn man will, weiter verbessert würde.
Es wäre schön, wenn einige Konventsmitglieder in ihrer
weiteren Arbeit einige allfällig parteipolitisch motivierte Blockaden in diesem
Zusammenhang ablegen würden, weil der Vorschlag wohl durchdacht ist und auch
international viele solche Beispiele zu finden sind.
Am Beginn des Ausschusses wurde auch intensiv über eine
neue Gerichtsorganisation gesprochen und darüber, dass anstatt der vier
gerichtlichen Instanzen es dann drei geben soll. Das hat, glaube ich, im
wesentlichen Zustimmung gefunden,
wobei man allerdings auch gesagt hat, da jetzt die vier Instanzen nicht in der
Verfassung stehen, müssen auch die drei Instanzen künftig nicht in der
Verfassung stehen. Aber wenn es so etwas wie den doch weitgehend einheitlichen
politischen Willen eines Ausschusses gibt, und den gibt es natürlich, dann kann
man sagen, man hat hier diese Vereinfachung und Effizienzsteigerung mit drei
Instanzen im Großen und Ganzen befürwortet.
Ein letztes Thema noch: Erst nach Vorliegen des Berichtes
wurde über die Geschworenen-Gerichtsbarkeit auch diskutiert. Also, zum
Zeitpunkt der Vorlage des Berichtes ist man dazu noch nicht gekommen, und jetzt
liegt der Bericht schriftlich vor, aber nachher hat es eben auch, ich glaube
auf Aufforderung des Präsidiums hin, einen Termin gegeben, wo auch über die
Geschworenen-Gerichtsbarkeit diskutiert wurde. Da scheint es mir einmal sehr
sinnvoll, dass bei allen Fehlern, die derzeit die Geschworenen-Gerichtsbarkeit
haben könnte, dürfte, doch es für eine demokratische Justiz eine echte
Notwendigkeit ist, dass man eine Geschworenen-Gerichtsbarkeit weiterhin hat,
und dass man nicht einfach etwas abschafft, sondern eine grundlegende Reform
der Geschworenen-Gerichtsbarkeit herbeiführt. Mit besserer Ausbildung der
Geschworenen, mit grundsätzlich auch einer anderen Auswahl, vielleicht. Die
Vorschläge dafür liegen ja am Tisch. Es scheint jedenfalls keine Notwendigkeit,
in der neuen Bundesverfassung von dieser seit 1848, seit der Revolution von
1848 doch programmierten demokratischen Justiz abzugehen und die
Geschworenen-Gerichtsbarkeit zu beseitigen, sondern, wie gesagt, reformieren
ist viel besser. – Danke schön.
Stellvertretende Vorsitzende des
Österreich-Konvents Angela Orthner:
Nächster Redner ist der Landtagsvizepräsident Mag. Neureiter, der auch
nicht mehr hier ist. Dann darf ich Herrn Präsident Dr. Rzeszut um seine Ausführungen
bitten.
Dr. Johann Rzeszut: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Konvent!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Was zunächst die Arbeit im Ausschuss anlangt, so darf ich
nur einen Satz sagen: Es war ein Vergnügen, dem Ausschuss 9 anzugehören und ich
bedanke mich dafür und für diese konstruktive Mitarbeit und auch für die dort
erzielten Ergebnisse.
Es waren Diskussionen und Ergebnisse, die die ordentliche
Gerichtsbarkeit in mancherlei Hinsicht sehr intensiv berührt haben. Es war sehr
positiv, das Ergebnis, das im Zusammenhang mit der Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit
erzielt wurde. Eine Frage, die natürlich auch die ordentliche Gerichtsbarkeit
am Rande berührt, weil es bei der Rekrutierung von Landesverwaltungsrichtern
selbstverständlich darauf ankommt, sie in einem gewissen Ausmaß homogen in das
bestehende Richtersystem, wie es für die ordentliche Gerichtsbarkeit gilt,
einzufügen und zu überführen. Dass hier der selbe Ausbildungsstandard und eine
vergleichbare Abschlussprüfung notwendig sein wird, ich glaube, in dieser
Richtung ist kein Dissens entstanden. Es wird auch sicherlich Möglichkeiten und
Wege geben, das Dienstrecht bei allen Mitbestimmungskomponenten, die hier aus
der Landessphäre vorgesehen sind, entsprechend zu vereinheitlichen.
Es ist gleichfalls erfreulich, dass in der sehr heiklen
Frage der Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes beziehungsweise des
Verhältnisses der Höchstgerichte zueinander eine weitgehende Einigkeit erzielt
wurde. Auch die ordentliche Gerichtsbarkeit ist mit dem Instrument des
Subsidiarantrages, der Normenbeschwerde, einverstanden und kann sich mit dieser
Einfügung in die bestehende Rechtsordnung und Ergänzung der bestehenden
Rechtsordnung sehr gut anfreunden.
Ein Problem ist für die ordentliche Gerichtsbarkeit schon
der vom Herrn Vorsitzenden angesprochene Konsens in Bezug auf die einhellige
Ablehnung des Justizrates. Da muss ich ein bisschen korrigieren. Es ist zwar
richtig, dass das von der Standesvertretung der Richterschaft vorgeschlagene
Modell des Justizrates nicht unbedingt die einzige Möglichkeit ist, wie man
diesem Fragenkomplex näher treten kann. Aber eines ist schon gewiss, und das
muss ich auch aus der Sicht des Artikel 87 Abs. 2 der Bundesverfassung
artikulieren, es ist der Istzustand der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Relation
zu anderen staatlichen Bereichen ein solcher, dass er eine gewisse Reaktion
erfordert. Ich kann repräsentativ nur für den Bereich des Obersten Gerichtshofs
und seine vergleichbare Stellung zu den anderen beiden Höchstgerichten
sprechen. Wir haben im Rechtsbestand eine Gleichstellung in der Wichtigkeit
dieser drei Höchstgerichte. Die Möglichkeiten, die den drei Höchstgerichten
momentan eröffnet sind, sind aber krass divergierend. Ich will aber gar nicht
so den Vergleich zu den nationalen Höchstgerichten bzw. den beiden anderen
anstellen, sondern ein paar Vergleiche aus dem internationalen Bereich bemühen.
Wir glauben, dass dieser Zustand, den ich gleich
konkretisieren werde, schon damit zu tun hat, dass wir im Bereich der
ordentlichen Gerichtsbarkeit keine Möglichkeit haben, uns gegenüber der
leitenden Staatsverantwortung entsprechend detailliert zu artikulieren und
bekannt zu machen. Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir bei einem Richterstand
von 57 Richtern beim Obersten Gerichtshof ein Administrativpersonal von bloß 35
Leuten haben. 35 Personen, die die wissenschaftliche Aufbereitung ohnedies vorweg
vernachlässigen müssen. Wir haben keinen einzigen wissenschaftlichen Mitarbeiter
beim Obersten Gerichtshof. Wir haben eine Belastungssituation, wo im Zivilbereich
niemand länger als zwei Tage Zeit hat, nicht einmal ganze zwei Tage für eine Entscheidung.
Das wird tatsächlich so durchgezogen, wenn Sie die Sonn- und Feiertage und die
Urlaubsansprüche abziehen. Das ist Tatsache und wird so durch Jahre hindurch
durchgezogen, ohne jedwede Unterstützung.
Wenn ich Ihnen vergleichsweise nur das Bundesarbeitsgericht
in Erfurt nenne: 35 Richter, jeder Senat hat zumindest einen wissenschaftlichen
Mitarbeiter, dazu das Administrativpersonal: 120. Wir haben in den letzten
Jahren zu unserem Bibliothekswesen auch die Bibliothek des Oberlandesgerichtes
Wien und auch jene des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen, das allerdings im
Moment noch ausgegliedert ist, dazu übernommen. Die Reaktion oder die
begleitende Maßnahme dazu ist, dass man uns, ohne dass wir überhaupt
vorinformiert wurden, einen Administrativbeamten gestrichen hat. Ich weiß, das
hat mit Verfassungsebene und mit Verfassungskonvent nicht unmittelbar etwas zu
tun, aber aus der Sicht des Artikel 87 Abs. 2 B-VG möchte ich schon die
Erklärung bieten dafür, warum hier Initiativen gesetzt wurden von der
richterlichen Standesvertretung und dass dazu sehr wohl ein praktischer Hintergrund
vorliegt. Das Justizministerium ist sichtlich bemüht, mit uns eng zusammen zu
arbeiten, wir haben auch ein gutes Verhältnis, aber die Einbindung mit anderen
administrativen Aufgaben, die das Bundesministerium für Justiz eben zu erfüllen
hat, führt dazu, dass unsere Bereiche bei den entsprechenden
Spitzenverhandlungen dann nicht entsprechend zum Tragen kommen oder
Berücksichtigung finden. Und das ist schon etwas, was ich hier artikulieren
möchte und hier zum Ausdruck bringen möchte, weil es im weitesten Sinn die
Aufgabe des Obersten Gerichtshofes ist, durchaus gleichteilig an Bedeutung wie
der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof zum Gelingen der
staatlichen Ordnung entsprechend beizutragen.
Ich sehe, ich bin - mit meiner Redezeit - schon im
Rotlichtmilieu; da hat ein Präsident des Obersten Gerichtshofs absolut nichts
verloren. Dass wir die verfassungsrechtliche Funktions- und Bestandsgarantie
der Staatsanwaltschaft begrüßen – keine Frage, keine Diskussion. Was ich noch
vielleicht aus meinem Fachbereich in diesem Zusammenhang auch artikulieren
möchte, - und ich ersuche Sie, in Ihrem beruflichen Wirken dem Umstand schon
auch Bedeutung zuzuwenden – ist Folgendes: Es ist ein Prozess, ein
fortlaufender Prozess in der Richtung im Gange (gut gemeint, aber im Endeffekt
durchaus gefährlich bzw. gefahrvoll), dass man nämlich die richterliche
Kompetenz für Strafsachen schrittweise weitestgehendst aushöhlt und
skelettiert. Es wandert die Strafrechtspflege zunehmend auch meritorisch zur
Staatsanwaltschaft – im Moment ist es jetzt so, dass 70 Prozent sämtlicher
Strafsachen auch meritorisch beim Ankläger erledigt werden. Und weitere
Schritte in diese Richtung werden gesetzt durch die Reform der
Hauptverhandlung, die beginnt. Ich ersuche, dieser Entwicklung schon Augenmerk
zuzuwenden, denn es ist dies in meinen Augen - gedacht jetzt im schlechtesten
Fall, insbesondere im Bereich denkbarer Einflussmöglichkeiten - eine
Entwicklung, die einige Risken in sich birgt.
Ansonsten schließe ich mich voll den Ausschussergebnissen
an und entschuldige mich für das Überziehen der Redezeit.
Stellvertretende Vorsitzende des
Österreich-Konvents Angela Orthner: Herr Professor Dr. Grabenwarter, bitte.
DDr. Christoph Grabenwarter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich werte das Ausmaß der Anwesenheit der Konventsmitglieder
als stillschweigende Zustimmung zu den Ausschussergebnissen. Der Vorsitzende
und weitere Mitglieder des Ausschusses haben ja die Grundlinien der Ausschussergebnisse
nahezu vollständig vorgestellt. Sie sind das Ergebnis einer sehr konzentrierten
sachlichen Diskussion, zu der maßgeblich die umsichtige und zielstrebige Art
der Vorsitzführung beigetragen hat.
Der Berichtsentwurf schlägt das Modell einer
Landesverwaltungsgerichtsbarkeit vor, über das im Ausschuss in weiten Teilen
Konsens erzielt werden konnte. Wenn die mediale Wahrnehmung der Konventsarbeit
stärker auf Probleme und ungelöste Fragen gerichtet ist, so ist das angesichts
von einzelnen Äußerungen in der politischen Diskussion legitim. Ebenso legitim
ist es aber auch, auf konkrete Ergebnisse hinzuweisen und solche hat der
Ausschuss in diesem Punkt durchaus vorzulegen.
Gestatten Sie mir fünf Bemerkungen zum vorliegenden Modell
einer Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Erstens. Der Ausschuss entschied sich für das so genannte
Neun-plus-eins-Modell – der Herr Vorsitzende hat es erwähnt. Neben neun
Landesverwaltungsgerichten soll ein erstinstanzliches Verwaltungsgericht des
Bundes existieren. Sowohl den Ländern, aber auch dem Bund soll es darüber
hinaus frei stehen, Sonderverwaltungsgerichte für bestimmte Materien
einzurichten. Dies ermöglicht es dem Land Wien, weisungsfreie Sonderbehörden in
eigene Verwaltungsgerichte umzuwandeln, und dem Bund, die neue Behördenstruktur
des Unabhängigen Finanzsenates in ein Verwaltungsgericht einzugliedern.
Zweitens. Im Ausschuss bestand Konsens darüber, den Bestand
von Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag möglichst zurückzudrängen.
Diese Behörden hatten ihre Berechtigung im Korsett des B-VG als Antwort auf
Anforderungen der Materie, der Menschenrechtskonvention und des
Gemeinschaftsrechts. Wenn dieses Korsett aber gelockert wird – und die
Vorschläge des Ausschusses 7 sind hier wegweisend – muss nach der
Rechtfertigung ihrer Ausnahme von der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz
gefragt werden.
Ich denke, sie lässt sich kaum einmal überzeugend
begründen, und ich will auch hier meine kritische Distanz zu den im
Ausschussbericht enthaltenen Gründen offen legen. Ich denke, sie reichen nach
meiner Überzeugung nicht hin. Dort ist von „in der Vergangenheit bewährt“,
„sachlich gerechtfertigt“, „Notwendigkeit eines besonders raschen Verfahrens“,
„Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelungen“ und der „mangelnden Eignung für
die Gerichtsbarkeit“ die Rede. Diese Gründe sind aus der verfassungsrechtlichen
Rechtfertigung bestehender Behörden bekannt und erklären den derzeitigen
Bestand. Ob sie künftig auch den Bestand solcher Behörden zu rechtfertigen vermögen,
erscheint mir zweifelhaft. Auf das Verfahren fast aller dieser Behörden ist Artikel
6 der Menschenrechtskonvention anwendbar, der eigentliche Motor für die Schaffung
von Verwaltungsgerichten. Es erscheint mir wenig überzeugend, in einer verfassungspolitischen
Diskussion gerade diese Behörden auszunehmen.
Um aber rechtspolitischen Sorgen in diesem Bereich zu
begegnen, sind zwei Vorschläge sinnvoll, die in der Ausschussarbeit
angesprochen wurden, auch punktuell im Ausschussbericht zu finden sind. Ich
möchte sie hervorheben. Zum einen scheint es ohne weiteres denkbar,
weisungsfreie Behörden, etwa im Disziplinarrecht der freien Berufe, wenigstens
in einer Instanz zu belassen und nachfolgend der Kontrolle der
Verwaltungsgerichte zu unterwerfen. Zum anderen sollte eine neue Verfassung der
Integration von Sachverstand, Kenntnis der Materie etc. nicht entgegenstehen
und die Mitgliedschaft von nebenamtlichen Richtern in Senaten der
Verwaltungsgerichte ermöglichen.
Meine dritte Bemerkung hinsichtlich der Verwaltungsgerichte
des Bundes erster Instanz: Hier hatte der Ausschuss die Interessen der Länder
zu wahren. Ich möchte, weil der Ausschussbericht hier missverständlich sein
könnte, darauf hinweisen, dass mitnichten daran gedacht ist, dass jede
beliebige Bundesangelegenheit einem Verwaltungsgericht des Bundes zugewiesen
werden könnte.
Viertens. Die Qualität von neuen Gerichten steht und fällt
mit der Qualität der Richter. Dementsprechend ausführlich hat sich der
Ausschuss mit der Richterbestellung befasst. Der Ausschuss geht davon aus – und
hier setze ich den Akzent anders als Dr. Stürzenbecher -, dass sich die
zukünftigen Verwaltungsgerichte zum ganz überwiegenden Teil aus bisherigen
UVS-Mitgliedern zusammensetzen werden. Es ist zwar keine Automatik vorgesehen,
aber wer nicht übernommen werden soll, soll besonderen Rechtsschutz genießen.
Schließlich fünftens: Der Vorschlag einer
Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist seit Jahren in Diskussion. Seine
Verwirklichung ist sowohl im Rahmen einer neuen Verfassung als auch im Rahmen
einer Teilrevision möglich. Erforderlich erscheint sie allemal, wenn man das
bestehende strukturell bedingte Problem der überlangen Verfahrensdauer vor dem
Verwaltungsgerichthof als Verstoß gegen Vorgaben des Völkerrechts ernst oder
wenigstens zur Kenntnis nimmt. Danke für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.
Stellvertretende Vorsitzende des
Österreich-Konvents Angela Orthner: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.
Mag. Terezija Stoisits: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Herr Präsident Khol hat in seiner
Wortmeldung zu Beginn davon gesprochen, dass, selbst wenn es keine neue Verfassung
gäbe – und er hat repliziert auf den Herrn Präsidenten Jabloner -, dann wird es
eine neue Verfassung mit alten Inhalten geben. Ich meine, haben Sie verstanden,
was er damit meint? Also: eine neue Verfassung mit alten Inhalten ist eine
Mogelpackung, wenn ich mich sozusagen darauf besinne, was der Auftrag dieses Konvents
ist. Also, wenn wir jetzt so eine Kleingläubigkeit in die Ergebnisse unserer
Arbeit oder unseres Auftrages haben, dann bin ich mehr als überrascht.
Ich bin davon ausgegangen, dass es immer noch angestrebt wird
das, was der Auftrag ist. Und wenn man sich jetzt damit zufrieden gibt, dass
man – und da kommt mir wieder der Präsident Khol in den Sinn – vor allem auf
die konsensualen Ergebnisse des Ausschusses 9 Bezug genommen hat bei seiner
Einschätzung der Arbeit des Konvents insgesamt - dann auch davon gesprochen
hat, dass die Inkorporierung in greifbare Nähe gelangt ist bezüglich Ausschuss
2, dann muss ich sagen, also ganz ehrlich: Wenn das, was Konsens im Ausschuss 9
war, nämlich der Punkt Landesverwaltungsgerichtshöfe - und ich weiß jetzt nicht
mehr ganz genau, wann die Perchtoldsdorfer Beschlüsse waren, jedenfalls liegt
das mehr als ein Jahrzehnt zurück, was nämlich damals schon Konsens im Wesentlichen
war - , dann muss ich sagen, dann ist dieser Konvent an Dürftigkeit ja nicht
überbietbar.
Denn wesentliche Fragen bei diesem
Konsens – alle wollen Landesgerichtshöfe – sind nämlich ausgeklammert
geblieben. Nämlich die Frage, die der Herr Präsident Jabloner wahrscheinlich
mit dem Danaergeschenk gemeint hat, ist: wer zahlt die Landesverwaltungsgerichtshöfe?
Darüber hat sich der Ausschuss 9 überhaupt nicht unterhalten - ist auch nicht
seine Aufgabe -, meines Wissens auch nicht der Ausschuss 10. Also: Machen
Sie sich alle selber einen Reim auf dieses insgesamte Erfolgsmodell.
Aber noch einmal zurück zu dem
Einzigen wirklichen Konsens im Ausschuss 9 bei den Landesverwaltungsgerichtshöfen.
Herr Professor Grabenwarter hat ja jetzt schon angesprochen die Frage der § 133
Ziffer 4-Behörden. Also, da ist noch sehr vieles sehr offen. Also, von einem
Endergebnis sind wir da ganz weit entfernt. Und ich möchte noch auf einen Punkt
noch replizieren, der auch noch offen geblieben ist: Diese Frage der
Sachverständigen, also wie mit Sachverständigengutachten umgegangen wird. Denn
mir geht es von meinem Gesichtspunkt aus um die Frage der Verbesserung des
Rechtsschutzes. Und wenn ich mir vorstelle das, was noch nicht diskutiert
wurde, dass man sich vorstellt, dass nur externe Gutachter hier herangezogen
werden können, na dann kann ich wahrlich nicht von einer Verbesserung des
Rechtsschutzes sprechen. Ich denke hier vor allem an jene Bereiche, die mich
als Grüne hier besonders tangieren, nämlich große Umweltverfahren und große
Verkehrsverfahren. Also, wenn Sie meinen, dass das eine qualitätsvolle
Verbesserung ist, da würde ich das sehr in Frage stellen. Das zu diesem Punkt
der Landesverwaltungsgerichtshöfe, wo es hier auch noch andere Punkte
gibt – also da möchte ich nicht wiederholen, was der Professor
Grabenwarter gemeint hat.
Zum zweiten Punkt, wo hier der
Anschein eines Konsenses erweckt wurde. Weil das nicht eine Kritik an den Vorrednern
ist und unser Vorsitzende, der Professor Haller, der das sozusagen, wenn man so
will, das Klima der Zusammenarbeit im Ausschuss wirklich richtig wieder gegeben
hat, es war eine, also aus meiner Sicht, nicht nur erfreuliche Zusammenarbeit,
sondern es hat allen, die sich daran beteiligt haben, Freude gemacht, wiewohl
es dann so ist, dass das Über-den-eigenen-Schatten-springen ja nur einige
betroffen hat, wie beispielsweise jene, die mehr wollen, ja. Also: über den eigenen
Schatten springen bedeutet in einer Konventsarbeit insgesamt, dass jene, die
mehr wollen, zurückstecken sozusagen zu Gunsten jener, die einem äußerst
konservativen und nur das, was es schon gibt, bewahrenden Modell das Wort reden.
Dass ist nicht ganz meine Vorstellung
der Konventsarbeit insgesamt. Aber man wird mit der Zeit bescheiden, und das
möchte ich an den Punkt der Grundrechtsbeschwerde, an den
Verfassungsgerichtshof, sozusagen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit demonstrieren
- das ist ein vehementer Wunsch einzelner Mitglieder des Ausschusses 9 gewesen
-, er hat nicht Konsens gefunden. Das heißt noch nicht, dass man über den
eigenen Schatten springt, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass hier eine gewisse
Art der Mutlosigkeit auch besteht. Denn eines ist sicher nicht in Abrede zu
stellen: dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit das Grundrechtsbewusstsein –
also, erlauben Sie mir das, ohne jetzt Richterschelte zu betreiben, zu sagen –
ein bisschen unterentwickelt ist.
Und ich möchte das zuletzt, weil – das Licht leuchtet, aber
alle anderen haben ja auch überzogen – weil der Andrang der Rednerinnen ist ja
nicht allzu groß beim Ausschuss morgen, möchte es am jüngsten Beispiel demonstrieren,
wo der Oberste Gerichtshof doch wahrlich zur Kenntnis gekommen ist, bei der
Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft, und der entschieden hat, dass die
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dort irrelevant ist, wo es darum geht, dass
jemand sich beschwert hat, weil er in Untersuchungshaft genommen, sozusagen, wo
es um die Untersuchungshaft gegangen ist, wo es nur um eine bedingte
Verurteilung gegangen ist, ja. Also, das ist von den österreichischen
Strafverteidigerinnen, die ja jetzt auch einen eigenen Verband gegründet haben,
vehement kritisiert worden und zeigt, dass es hier offensichtlich große Lücken
gibt. Darum möchte ich genau diesen Punkt der Frage der Grundrechtsbeschwerde
hier noch einmal fokussieren und sagen, dass das ein vehementer, ein vehementer
Wunsch wäre.
Und als letzten Punkt, meine Damen und Herren, die Frage
des Weisungsrechtes des Justizministers. Da hat der Kurt Stürzenbecher ja schon
Stellung genommen. Ich habe die Meinung im Ausschuss vertreten, dass, nachdem
wir das strafprozessuale Vorverfahren im Parlament hier erledigt haben, dass
hier ein bisschen mehr Großmut an den Tag zu legen wäre und man sich von den
parteipolitischen Vorstellungen auch im Konvent ein wenig zurückziehen könnte,
und es sozusagen nicht so sehr von Parteipolitik geprägten Denken die
Diskussion beginnen sollte, so war es bis jetzt nicht, und Ähnliches ist ja
passiert beim Rat der Gerichtsbarkeit. Da möchte ich den Präsidenten Jabloner
korrigieren. Dass gar niemand dafür war, Herr Präsident, das stimmt keinesfalls.
Meine Erinnerung – und ich hoffe, dass das im Ausschussbericht nicht zu unterbelichtet
ist, jene, dass sehr wohl die Vorschläge der Standesvertretung als mehr als
diskussionswürdig betrachte wurden, nur die Zusammensetzung des Ausschuss 9
zeigt, dass hier, dass hier sozusagen die Lobbyisten der alten Systeme mehr als
im Überhang waren und deshalb man hier zu einer sehr, sozusagen zurückhaltenden
Diskussion nur gekommen ist. Wir haben noch einiges vor, damit nämlich der
Präsident Khol tatsächlich, damit das wahr wird, was er meint, dass der
Ausschuss 9 der Paradekonsensausschuss des Konventes wird. Noch ist es ein
wenig zu dürftig, aber der Präsident, unser Vorsitzender Prof. Haller und alle
Mitglieder sind ja bereit weiter zu arbeiten, um tatsächlich was zu erreichen.
- Danke.
Stellvertretende Vorsitzende des
Österreich-Konvents Angela Orthner: Herr Dozent Dr. Bußjäger, bitte.
Dr. Peter Bußjäger: Meine
Damen und Herren! Ich melde mich auch zwei Mal zu Wort, obwohl ich nicht einmal
dem Ausschuss angehöre. Aber ich mache es kurz und hoffentlich auch schmerzlos.
Ich möchte nur zu einem einen Punkt Stellung nehmen,
nämlich zur Beseitigung des Zustimmungsrechts der Landesregierung zur Änderung
der Bezirksgerichtssprengel. Natürlich gibt es intelligentere Systeme, als es
dieses Modell ist, das von jeder Landesregierung eine Zustimmung zur Auflassung
eines Kleinstbezirksgerichtes abnötigt. Da kann man sich sicher andere Dinge
überlegen. Für mich wäre es viel wichtiger, dass im Land eine ordentliche
Struktur von Eingangsgerichten vorhanden ist. Ich habe einmal den Vorschlag
gemacht, es sollen so viele sein, wie es Bezirkshauptmannschaften gibt. Das
wären dann immer nur noch die Hälfte der Zahl der bisherigen Bezirksgerichte.
Aber auch darüber kann man natürlich reden. Noch viel wichtiger scheint mir
aber, dass analog zum Modell, das wir ja in der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit
haben, dass in jedem Land ein organisatorisch selbstständiges
Rechtsmittelgericht zur Verfügung steht. Ich halte das für ein sehr wichtiges
föderalistisches Anliegen, auch im Interesse eines bürgernahen Rechtsschutzes
gelegen, das nicht jeder Bagatellfall in Strafrechts-, in Zivilrechtsangelegenheiten
an ein heutiges Oberlandesgericht gehen muss.
Der zweite Punkt, auf den ich jetzt nur ganz kurz zu sprechen kommen
möchte, weil er vorhin angesprochen wurde, das sind die Kosten der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit,
also ich halte diese Kosten für nicht exorbitant. Wir müssen ja bedenken, wir
haben jetzt schon die unabhängigen Verwaltungssenate, die in vielen Bereichen
der derzeitigen mittelbaren Bundesverwaltung Rechtschutzinstanzen sind, die in
vielen Bereichen der derzeitigen Landesverwaltung Rechtsschutzinstanzen sind.
Deren Kompetenz wird ausgeweitet,
wenn Sie zu Landesverwaltungsgerichten umgestaltet werden. Auf der anderen
Seite sollte man sich zumindest einen kleinen Teil auch in der allgemeinen
Verwaltung ersparen, also, diese Kosten halte ich für nicht exorbitant, zumal
wir ja, wie es immer wieder zu
hören ist, 3,5 Milliarden € einsparen wollen. - Danke.
Stellvertretende Vorsitzende des
Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke. Die Rednerliste ist abgearbeitet. Ich darf Ihnen
noch mitteilen, dass der Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer Sie um Verständnis
bittet, dass er bei dieser Debatte aus seinem Arbeitsausschuss nicht anwesend
gewesen ist. Er konnte es nicht, weil er ausländische Gäste zu betreuen hat. Er
bittet um Verständnis. Danke noch einmal, Herr Universitätsprofessor Dr. Haller,
allen Damen und Herren, die im Ausschuss mitgearbeitet haben, und alle, die
sich heute an der Diskussion beteiligt haben. Die Sitzung des Plenums des
Konvents ist damit geschlossen.