Ausschuss 1
Staatsaufgaben
und Staatsziele
Der Konvent hat dem
Ausschuss 1 folgendes Thema zugewiesen:
Staatsaufgaben und
Staatsziele:
Umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der Frage staatlicher
Kernaufgaben. Frage eines umfassenden Kataloges von Staatszielen in der
Bundesverfassung.
Im Einzelnen ergeben sich dazu
folgende Fragestellungen:
A)
Allgemeines:
Der Ausschuss hat sich mit der Frage zu befassen, was nach einer neuen
Verfassung Aufgabe und Ziel des Handelns staatlicher Organe sein soll: Die
„Grenzen des Staates“ und die Folgen.
B)
Zum
Begriff der Staatsaufgaben:
1)
Begriffsinhalt?
2)
Differenzierung
zwischen Kernaufgaben und sonstigen Aufgaben?
Nach welchen Kriterien?
3)
Abgrenzung zu
Grundrechten und daraus abgeleiteten Ansprüchen
(„Gewährleistung“)
C)
Zum Begriff der
Staatsziele:
1)
Begriffsinhalt?
Abgrenzung zur Staatsaufgabe?
D)
Sollen
Staatsaufgaben verfassungsrechtlich ausdrücklich umschrieben werden?
1)
Nur
„Kernaufgaben“? Auch darüber hinausgehende?
2)
Wenn
ja: welche?
3)
Welche
normative Bedeutung soll eine solche Festlegung haben?
4)
Durchsetzbarkeit
verfassungsrechtlich festgelegter Staatsaufgaben?
5)
Wie
sollen Staatsaufgaben besorgt werden (Handlungsformen)?
E)
Sollen
Staatsziele verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden?
1)
Geltendes
Recht; hat es sich bewährt?
2)
Empfiehlt
es sich, weitere Staatsziele in der Verfassung zu verankern?
3)
Wenn
ja: welche?
4)
Normative
Bedeutung einer Festlegung von Staatszielen?
F)
Präambel?
Zeitplan
Der
Ausschuss soll dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden
Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für
eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorlegen.