Ausschuss 1

Staatsaufgaben und Staatsziele

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 1 folgendes Thema zugewiesen:

 

Staatsaufgaben und Staatsziele:

Umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der Frage staat­licher Kernaufgaben. Frage eines umfassenden Kataloges von Staatszielen in der Bundesverfassung.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

A)    Allgemeines: Der Ausschuss hat sich mit der Frage zu befassen, was nach einer neuen Verfassung Aufgabe und Ziel des Handelns staatlicher Organe sein soll: Die „Grenzen des Staates“ und die Folgen.

 

B)     Zum Begriff der Staatsaufgaben:

1)      Begriffsinhalt?

2)      Differenzierung zwischen Kernaufgaben und sonstigen Aufgaben?
Nach welchen Kriterien?

3)      Abgrenzung zu Grundrechten und daraus abgeleiteten Ansprüchen
(„Gewährleistung“)

 

C)    Zum Begriff der Staatsziele:

1)      Begriffsinhalt? Abgrenzung zur Staatsaufgabe?

 

D)    Sollen Staatsaufgaben verfassungsrechtlich ausdrücklich umschrieben werden?

1)      Nur „Kernaufgaben“? Auch darüber hinausgehende?

2)      Wenn ja: welche?

3)      Welche normative Bedeutung soll eine solche Festlegung haben?

4)      Durchsetzbarkeit verfassungsrechtlich festgelegter Staatsaufgaben?

5)      Wie sollen Staatsaufgaben besorgt werden (Handlungsformen)?

 

E)     Sollen Staatsziele verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden?

1)      Geltendes Recht; hat es sich bewährt?

2)      Empfiehlt es sich, weitere Staatsziele in der Verfassung zu verankern?

3)      Wenn ja: welche?

4)      Normative Bedeutung einer Festlegung von Staatszielen?

 

F)     Präambel?

 

 

Zeitplan

Der Ausschuss soll dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorlegen.