Ausschuss 3

Staatliche Institutionen

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 3 folgendes Thema zugewiesen:

 

Staatliche Institutionen:

Aufbau des Staates (Bund, Länder, Gemeinden, Selbstverwaltung), Wahlen, Verfassungs- autonomie, Verhältnis zwi­schen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips sowie der EU-Rechtsetzung.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

A)    Bund

1)      Legislative

a)      Nationalrat

-          Zahl der Mitglieder

-         Wahlen zum Nationalrat
insbesondere:

            Wahlsystem

Kreis der Wahlberechtigten

Ausgestaltung

-         Organisation

b)      Bundesrat
insbesondere:

-         Bestellung/Organisation

-         Aufgaben

c)      Weg der Bundesgesetzgebung

-         Verfassungsrechtliche Erfordernisse

d)      Mitwirkung an der Vollziehung

[Parlamentarische Kontrolle = Ausschuss 8]


2)      Exekutive

a)      Bundespräsident
insbesondere:

-         Wahl/Organisation

-         Aufgaben

b)      Bundesregierung
insbesondere:

-         Bestellung

-         Willensbildung - Geschäftsordnung - Verantwortung

 

B)     Länder

1)      Legislative/Landtage

2)      Exekutive/Landesregierung, insbesondere Landeshauptmann

 

C)    Gemeinden

1)      bundesverfassungsgesetzliche Regelungen über die kommunale Selbstverwaltung
insbesondere: Normsetzungsrechte

2)      Gemeindeverbände
insbesondere: "Aktivierung" des Art. 120 B-VG (Gebietsgemeinden)?

3)      Möglichkeiten der Übertragung von Gemeindeaufgaben auf staatliche Behörden

[Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden = Ausschuss 6]

 

D)    Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen

1)      Zahl der staatlichen Ebenen unter Berücksichtigung der EU-Ebene

2)      Neue Formen der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
insbesondere:

a)      Art. 15a B-VG - Vereinbarung - self-executing?

b)      gemeinsame Einrichtungen

 

E)     Verfassungsautonomie
insbesondere: bundesverfassungsgesetzliche Vorgaben für die Länder


F)     Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (Legalitätsprinzip, EU-Rechtsetzung)
insbesondere:

1)      Neuformulierung des Art. 18 B-VG?

2)      Erfordernis der gesetzlichen Umsetzung von EU-Richtlinien?

 

G)    Mitwirkung österreichischer Organe an der Ernennung von Mitgliedern von Organen der Europäischen Union (Art. 23c B-VG)

 

 

Zeitplan

Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens Ende Jänner 2004 einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.