Ausschuss 6

Reform der Verwaltung

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 6 folgendes Thema zugewiesen:

 

Reform der Verwaltung:

Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Trans­parenz, der Bürgerinnen- und Bürgernähe (insbesondere Partizipation) sowie der Entwicklung des E-Govern­ment (Strukturen und Ressourcen einschließlich Personal).

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

A)    Reform der Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden.
 Im Rahmen einer grundlegenden Analyse der Organisation der Verwaltung hat insbesondere eine Überprüfung im Hinblick auf den Detaillierungsgrad der derzeitigen organisations- und verfahrensrechtlichen Regelungen in der Verfassung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Legalitätsprinzips auf die Verwaltungsorganisation  zu erfolgen. Ziel ist die Schaffung solcher verfassungsrechtlicher Grundstrukturen, dass durch Maßnahmen des einfachen Gesetzgebers die Verwaltung umfassend modernisiert und effizienter sowie sparsamer organisiert werden kann.
Folgende Themen sind zu beraten:

1)      Europäisches Legalitätsprinzip/Umsetzungsspielraum der Verwaltung für EU-Recht (in Absprache mit Ausschuss 3)

2)      Verwaltungsermessen

3)      Typengebundenheit der Verwaltung/Flexibilisierung

4)      Regelungen zur Führung der Verwaltung unter der Leitung der obersten Organe der Verwaltung

5)      Mitkompetenz

6)      Koordinationsbedürfnisse zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern als auch zwischen Einrichtungen ein und desselben Rechtsträgers/Berichtspflichten/Einführung gemeinsamer behördlicher Einrichtungen

7)      Aufgaben von Zentralstellen/Verhältnis zu nachgeordneten Dienststellen

8)      Verhältnis zwischen Bundes- und Landesverwaltung/Koordinationsinstrumente

9)      Bezirksverwaltung

10)  Reform der mittelbaren Bundesverwaltung/Aufsichtsrechte bzw. Kontrollrechte des Bundes/Steuerung durch Festlegung von Zielen/Richtlinien

11)  Überprüfung des Änderungsbedarfes der Organisation der Gemeindeverwaltung/Einheitsgemeinde/Gemeindeverbände

12)  Möglichkeit weisungsfreier und ausgegliederter Behörden

 

B)     Reformvorschläge für spezielle Verwaltungsbereiche:

1)      Schulverwaltung

2)      Sicherheitsverwaltung

3)      Agrarbehörden

4)      Finanzverwaltung

5)      Gesundheitsverwaltung

 

C)    Instrumente der Verwaltungsführung, insbesondere durch integratives Gesamtkonzept (Methoden des New Public Managements)
Folgende Themen sind zu beraten:

1)      Wirkungsorientierte Verwaltungsführung/Ziel und Leistungsvereinbarungen/Anreize/ Evaluierungen/Außen- bzw. Kundenorientierung

2)      Transparenz/Controlling/einheitliche Kostenrechnung

3)      Management der finanziellen Ressourcen/Globalbudget

4)      Personalmanagement/Grundfragen des Dienstrechtes

5)      Partizipation der Bürgerinnen und Bürger

6)      Bewertung der flächendeckenden Einführung des E-Government

7)      Auslagerung von Aufgaben an Sozialpartner/Private

8)      Alternatives Verwaltungshandeln/z.B. Public Private Partnership (PPP)-Modelle/Good Governance


Zeitplan

Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.