Ausschuss 6
Der Konvent hat dem
Ausschuss 6 folgendes Thema zugewiesen:
Reform der Verwaltung:
Vollzugskompetenzen und
Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere
auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Transparenz,
der Bürgerinnen- und Bürgernähe (insbesondere Partizipation) sowie der
Entwicklung des E-Government (Strukturen und Ressourcen einschließlich
Personal).
Im
Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:
A) Reform
der Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern
und Gemeinden.
Im Rahmen einer grundlegenden
Analyse der Organisation der Verwaltung hat insbesondere eine Überprüfung im Hinblick
auf den Detaillierungsgrad der derzeitigen organisations- und
verfahrensrechtlichen Regelungen in der Verfassung unter Berücksichtigung der
Auswirkungen des Legalitätsprinzips auf die Verwaltungsorganisation zu erfolgen. Ziel ist die Schaffung
solcher verfassungsrechtlicher Grundstrukturen, dass durch Maßnahmen des
einfachen Gesetzgebers die Verwaltung umfassend modernisiert und effizienter
sowie sparsamer organisiert werden kann.
Folgende Themen sind zu beraten:
1)
Europäisches
Legalitätsprinzip/Umsetzungsspielraum der Verwaltung für EU-Recht (in Absprache
mit Ausschuss 3)
2)
Verwaltungsermessen
3)
Typengebundenheit
der Verwaltung/Flexibilisierung
4)
Regelungen zur
Führung der Verwaltung unter der Leitung der obersten Organe der Verwaltung
5)
Mitkompetenz
6)
Koordinationsbedürfnisse
zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern als auch zwischen Einrichtungen ein
und desselben Rechtsträgers/Berichtspflichten/Einführung gemeinsamer
behördlicher Einrichtungen
7)
Aufgaben von
Zentralstellen/Verhältnis zu nachgeordneten Dienststellen
8)
Verhältnis
zwischen Bundes- und Landesverwaltung/Koordinationsinstrumente
9)
Bezirksverwaltung
10)
Reform der
mittelbaren Bundesverwaltung/Aufsichtsrechte bzw. Kontrollrechte des
Bundes/Steuerung durch Festlegung von Zielen/Richtlinien
11) Überprüfung des Änderungsbedarfes der Organisation der Gemeindeverwaltung/Einheitsgemeinde/Gemeindeverbände
12)
Möglichkeit
weisungsfreier und ausgegliederter Behörden
B)
Reformvorschläge
für spezielle Verwaltungsbereiche:
1)
Schulverwaltung
2)
Sicherheitsverwaltung
3)
Agrarbehörden
4)
Finanzverwaltung
5)
Gesundheitsverwaltung
C)
Instrumente
der Verwaltungsführung, insbesondere durch integratives Gesamtkonzept (Methoden
des New Public Managements)
Folgende Themen sind zu beraten:
1) Wirkungsorientierte
Verwaltungsführung/Ziel und Leistungsvereinbarungen/Anreize/
Evaluierungen/Außen- bzw. Kundenorientierung
2) Transparenz/Controlling/einheitliche
Kostenrechnung
3) Management
der finanziellen Ressourcen/Globalbudget
4) Personalmanagement/Grundfragen
des Dienstrechtes
5) Partizipation
der Bürgerinnen und Bürger
6) Bewertung
der flächendeckenden Einführung des E-Government
7) Auslagerung
von Aufgaben an Sozialpartner/Private
8) Alternatives
Verwaltungshandeln/z.B. Public Private Partnership (PPP)-Modelle/Good
Governance
Zeitplan
Der Ausschuss hat dem
Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen
schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue
Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.