Ausschuss 7
Strukturen
besonderer Verwaltungseinrichtungen
Der Konvent hat dem
Ausschuss 7 folgendes Thema zugewiesen:
Strukturen besonderer
Verwaltungseinrichtungen:
Regulatoren und sonstige
unabhängige Behörden (exklusive UVS, UBAS und Art. 133 Z. 4 B-VG Behörden),
Selbstverwaltung (exklusive Gemeinden), ausgegliederte Rechtsträger und
sonstige Privatwirtschaftsverwaltung.
Im Einzelnen ergeben sich
dazu folgende Fragestellungen:
A) Regulatoren
und sonstige unabhängige Behörden (Koordinierung mit Ausschuss 9)
1) Verfassungsrechtlicher
Rahmen, Abgrenzung zu den (übrigen) Art. 133 Z. 4 B-VG Behörden
2) Kompetenzen?
Struktur?
3) Ist
ein einheitliches Modell sinnvoll?
a)Organisation
der Personalverwaltung bei Ausgliederungen
B) Ausgegliederte
Rechtsträger (Koordinierung mit Ausschuss 1)
1) Verfassungsrechtlicher
Rahmen für Ausgliederungen
2) Sonderverfassungsrechtlich
Ausgegliederte: Unabhängige Medienanstalt, Einrichtungen gem. Art. 126b, 127,
127a B-VG etc.
3) Probleme
bei Ausgliederungen (Vorbereitung der Entscheidung, Leistungsniveau,
Transparenz, Evaluierung)
4) Modelle
für Ausgliederungen
5) Sind
Ausgegliederten-Konzernholdings und/oder ein Ausbau des Controlling betreffend
ausgegliederte Rechtsträger des Bundes/der Länder sinnvoll? Kostenrechnung
betreffend ausgegliederte Rechtsträger über Grenzen der Gebietskörperschaften
hinweg
C) Gemeinsame
Fragen zu unabhängigen Behörden und Ausgliederungen
1) Wo
liegen die Grenzen der Herausnahme aus der Verwaltungshierarchie?
2) Parlamentarische
Kontrolle (z.B.: Interpellation, Budgetregelungen) und sonstige Kontrolle über
ausgegliederte Rechtsträger (Akkordierung mit Ausschuss 8 -
Demokratische Kontrollen - ist notwendig).
3) Rechtliche
Kontrolle
4) Amtshaftung
bei hoheitlichen Tätigkeiten
D) Privatwirtschaftsverwaltung
1) Gestaltung
des verfassungsrechtlichen Rahmens, insbesondere bei Förderungen
a) Kompetenz:
Alternativmodell zu Art. 17 B-VG
b) Legalitätsbindung
2) Frage
von Doppelförderungen
a) Grundsatz
der Koordinierung
b) Konzentration
der Förderungen und der ausgegliederten Formen
3) Kontrolle
und Rechtschutz (analog und ähnlich effizient wie bei hoheitlichem
Handeln)
E) Selbstverwaltung
1) Verfassungsrechtlicher
Rahmen
2) Auflistung
der Institutionen, die von diesem erfasst sein sollen
a) Gesetzliche
berufliche Vertretungen, Einrichtungen der Sozialpartnerschaft
b) Sozialversicherungsträger
c) Sonstige
Einrichtungen?
3) Schutz
des eigenen Wirkungsbereiches vor Eingriffen durch einfaches Gesetz?
4) Finanzierung
und Budgethoheit
5) Trennung
des eigenen vom übertragenen Wirkungsbereich
F) Zu
welchen der unter A) bis E) angeführten Gegenständen soll eine Lösung in der
Verfassung verankert werden? Wie soll diese gestaltet sein?
Zeitplan
Der Ausschuss hat dem
Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen
schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue
Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.