Anwesend:
Dr. Johannes Abentung
Dr. Manfred Matzka
Dr. Paul Sieberer (Vertretung für Mag. Gabi Burgstaller)
Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner
Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Nikolaus Bachler (Vertretung für DI Josef Pröll)
Dr. Paul Gruber (Vertretung für Dr. Josef Pühringer)
Mag. Klaus Hartmann (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Cornela Mittendorfer (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)
MR Dr. Wilhelm Gloss (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Dr. Ulrich E. Zellenberg (mit
Univ.Doz. Dr. Hans-Peter Hanreich)
Dr. Philipp Hartig (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag. Michael Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Johannes Schnizer
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 11.30 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.
Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2.
Protokoll
der 2. Sitzung vom 10.9.2004
3.
Themenbereich
Ausgliederung
4.
Allfälliges
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt
2: Protokoll der 2. Sitzung vom 10.9.2004
Das Protokoll wird ohne Änderungswünsche genehmigt.
Hartmann erläutert die Tischvorlage.
Der Ausschuss stellt fest, dass Kernaufgaben des Staates
nicht definiert werden können. Bei Ausgliederungen ist jedenfalls zu beachten,
dass der Weisungszusammenhang und die Verantwortlichkeit der Ministerin/des
Ministers gegenüber dem Parlament erhalten bleiben muss. Unter der Prämisse,
dass Art 20 Abs 1 B-VG in der gegenwärtigen Form erhalten bleibt, kann auch die
Wortfolge des zweiten Absatzes der Tischvorlage „durch Rechtsträger außerhalb
der staatlichen Verwaltungsorganisation ist die Verantwortlichkeit im Sinne des
(...) sowie eine adäquate parlamentarische Kontrolle sicherzustellen“ durch
eine Bedachtnahme bzw. einen Verweis auf Art 20 Abs 1 B-VG ersetzt werden.
Die solcherart modifizierte Tischvorlage Hartmann wird dem
Textvorschlag des Landes Salzburg gegenüber gestellt.
Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich für den
modifizierten Textvorschlag der Tischvorlage Hartmann, ergänzt um den letzten
Satz des Salzburger Textvorschlages: „Die der Eigenart der übertragenen Aufgabe
entsprechende Aufsichts-, Leitungs- und Steuerungsbefugnisse der obersten
Verwaltungsorgane sind zu wahren.“ aus.
Sieberer ersucht um Protokollanmerkung, dass Ausgliederungen
nur ausnahmsweise durchgeführt werden sollten und das dies im Textentwurf
aufgenommen werden sollte.
Sollte Art 18 Abs 1 B-VG in der gegenwärtigen Form erhalten
bleiben, so kann ein Hinweis auf eine „gesetzliche Übertragung“ (z.B. durch die
Formulierung „Bei der durch Gesetz übertragenen Besorgung...“ entfallen.
Es wird vereinbart, dass der Textvorschlag des Landes
Salzburg gemeinsam mit dem Protokoll den Mitgliedern des Ausschusses zugesandt
werden wird.
Der Ausschuss beauftragt den Ausschussvorsitzenden an den
Vorsitzenden des Ausschusses 8 das Problem der parlamentarischen Kontrolle in
der Privatwirtschaftsverwaltung heranzutragen.
Keine
Wortmeldung.
Ende der
Sitzung 11:30 Uhr
Vorsitzender des Ausschusses 6:
Dr.
Johannes Abentung