Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof. DDr. Heinz
Mayer (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr.
Peter Bußjäger (Vertretung
für Manfred Dörler)
Univ.Prof. Dr.
Bernd-Christian Funk
Mag. Oliver
Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag. Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag. Christopher Drexler (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Dr. Madeleine
Petrovic (Vertretung
für Dr. Evelin Lichtenberger)
Univ.Prof. Dr.
Theo Öhlinger
Univ.Prof. Dr.
Reinhard Rack
Dr. Günter Voith
Dr. Peter
Wittmann
Dr. Klaus Wutte
Entschuldigt:
Dr. Leo
Specht
Friedrich
Verzetnitsch
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Ronald Faber (für
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Markus Kroiher (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des Österreich-Konvents
Dr. Renate
Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretariat)
Beginn: 14.30
Uhr
Ende: 17.45
Uhr
Tagesordnungspunkte:
Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden und
eröffnet die Sitzung.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der zweiten
Sitzung
vom 8.10.2003
Das
Protokoll der 2. Sitzung wird einstimmig genehmigt.
Der
Vorsitzende fasst den Stand der bisherigen Beratungen zusammen. In der Folge
werden folgende Überlegungen angestellt:
* Die
bestehenden Staatsziele sollen kritisch diskutiert werden; dabei soll auch
überlegt werden, ob Streichungen möglich sind.
* Die
Frage, ob weitere Staatsaufgaben und Staatsziele in die Verfassung aufgenommen
werden sollen, wird sehr kontrovers diskutiert; Einigkeit besteht darin, dass
wenn neue Staatsaufgaben und Staatsziele geschaffen werden, diese bloß
demonstrativ und nicht als abschließende Regelung zu verstehen sind.
* Weitgehende
Einigkeit besteht darin, dass - falls es zur Schaffung neuer
Staatsaufgaben und Staatsziele kommt - diese ein Mindestmaß an normativer
Wirksamkeit aufweisen sollen; keine Einigkeit besteht darin, ob diese
Wirksamkeit über die Struktur des herkömmlichen Rechtsschutzsystem gesichert
werden soll, oder ob es neue Rechtsschutzinstrumentarien geben muss.
* Weitgehende
Einigkeit besteht darin, von der Schaffung einer Präambel abzusehen.
* Diskutiert
werden auch Berührungen mit dem Bereich der Grundrechte und mit dem
Problembereich der Ausgliederung von Staatsaufgaben; letzter Punkt wird am Ende
der Beratungen zu diskutieren sein.
Weitere
Vorgangsweise im Ausschuss 1:
Die
Beratungen werden anhand konkreter Beispiele fortgesetzt. Der Vorsitzende
ersucht einzelne Mitglieder um die Ausarbeitung konkreter Themenstellungen:
* Herr
Univ.Prof. Dr.Öhlinger präsentiert das Thema Neutralität
* Frau
Mag. Schebach-Huemer formuliert einen Textierungsvorschlag zur Daseinsvorsorge
und stellt das Grünbuch der EU den Mitgliedern zur Verfügung
* Herr
Univ.Prof. Rack erstellt eine Zusammenfassung der entsprechenden
EU-verfassungsrechtlichen Bestimmungen
* Frau
Dr.Casetti erstellt den Katalog der bestehenden Staatsziele, inklusive der
Bestimmungen über die Bildung
Alle Mitglieder des Ausschusses 1
werden ersucht, bis zur nächsten Sitzung folgende Themen vorzubereiten:
1. Untätigkeit des Staates trotz
Gewährleistungsfunktion? Folgen? (anhand eines Beispiels vorbereiten)
2. Konzeption einer konkreten
Verfassungsbestimmung , zB Daseinsvorsorge, Bildung. Diese Beispiele werden bei
der nächsten Sitzung diskutiert.
Der
Vorsitzende bedankt sich für den vom SPÖ-Klub zur Verfügung gestellten Kaffee
und ersucht den ÖVP-Klub für die Bereitstellung in der nächsten Sitzung.
Vorsitzender
des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer Dr. Renate
Casetti