Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof. DDr. Heinz
Mayer (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr.
Peter Bußjäger (Vertretung
für Manfred Dörler)
Mag. Oliver
Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag. Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag. Christopher Drexler (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Dr. Evelin
Lichtenberger
Univ.Prof. Dr.
Theo Öhlinger
Univ.Prof. Dr.
Reinhard Rack
Dr. Leo Specht
Dr. Richard
Leutner (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Dr. Günter Voith
Dr. Peter
Wittmann
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk
Dr. Klaus Wutte
Weitere
Teilnehmer:
Markus Kroiher (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des Österreich-Konvents
Dr. Renate
Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretariat)
Beginn: 14.30
Uhr
Ende: 17.45
Uhr
Tagesordnungspunkte:
Staatsziel
„Daseinsvorsorge“
Staatsziel
„Existenzschutz“
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die
Anwesenheit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der fünften
Sitzung
vom 29.10.2003
Das
Protokoll wird mit folgender Änderung genehmigt ( kursiv und unterstrichen
dargestellt):
„ Ad 3)
Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe in der Bundesverfassung
.......Nach
Diskussion wurde Konsens erzielt, dass die Schutzwirkungen des Sonn- und
Feiertages ein berechtigtes Anliegen darstellen. Das Thema bedarf jedoch noch
weiterer Erörterungen, die in Ausschuss 4 und 3 durchgeführt werden
sollten. Eine verfassungsmäßige Verankerung wird als eher nicht
zweckmäßig beurteilt.
Folgende Themen werden erörtert:
1.
Zweiter Textvorschlag zum Staatsziel Bildung
2.
Zweiter Textvorschlag zum Staatsziel „Daseinsvorsorge“
3.
Erster Textvorschlage zur Sozialen Sicherheit und Arbeit („Existenzschutz“)
ad1) Der vorgelegte, zweite Formulierungsvorschlag zum
Staatsziel Bildung lautet:
„ Die Republik Österreich strebt eine umfassende
Bildung ihrer Bürger an. Die Sicherung von leistungsorientierten,
chancengerechten, leistungsstarken Bildungsangeboten und deren Qualität ist
eine öffentliche Aufgabe.“
Diskutiert wird dazu im speziellen:
* Die
Frage, ob die Formulierung des ersten Satzes einen „Zwang“ zur Bildung
postuliert
* Die
Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Bildung und Ausbildung
* Die
Notwendigkeit eines umfassenden Bildungsbegriffes
* Das
Verhältnis des Staatsziel Bildung zu anderen Staatszielen, wie zB
Behindertengleichstellung
* Kann
eine Unterordnung unter die Marktziele verhindert werden?
* Soll
durch die Formulierung des Textvorschlages eine Möglichkeit , eine
institutionelle Absicherung oder ein aktiver Auftrag vorgesehen werden?
Grundsätzlich
wird erörtert:
* Die
Bedeutung des sprachlichen Ausdrucks und die notwendige Sorgfalt bei der
Textierung von Staatszielen
* Das
Verständnis über und die Abgrenzung von Staatsaufgaben, Staatszielen und
Grundrechten ( Staatsziele stehen den Grundrechten als individuelle Rechte
gegenüber)
* Die
strategische Vorgangsweise zur Abstimmung der Staatsziele untereinander (innere
Balance zwischen den Staatszielen )
* Die
Notwendigkeit eines restriktiven Vorgehens bei der Formulierung von
Staatszielen, um nicht zusätzliche Staatsziele, wie zB zur öffentlichen
Sicherheit oder leistungsfähigen Rechtssprechung formulieren zu müssen
Resumee bzw Zwischenergebnis:
Sollte sich Ausschuss 1 auf
einen Katalog von Staatszielen
einigen, so wäre folgendermassen vorzugehen:
1. In Anlehnung an das Grünbuch der
EU ( „Leistungen im allgemeinen Interesse“) sollte vorweg eine Formulierung
gefunden werden, die alle Staatsziele umfasst.
2. Ein Staatsziel wäre die „umfassende Bildung“, wobei
das Verhältnis der Bildung zu den anderen Staatszielen zu beachten ist.
3. Bildung wäre auch als Grundrecht zu verankern.
4. Die Mitglieder werden die
eingebrachten Vorschläge an Staatszielen vorerst durch-diskutieren und im
Anschluss daran über die in die Verfassung aufzunehmenden Staatsziele Konsens
herstellen.
5. Abschließend soll die Frage
erörtert werden, ob „Leistungen im allgemeinen Interesse“ zu gewährleisten oder
sicherzustellen sind oder die Formulierung „..bekennt sich zu ...“ ausreichend ist.
ad 2) Der
vorgelegte, zweite Formulierungsvorschlag zum Staatsziel „Daseinsvorsorge“
lautet:
„ (1) Bund, Länder und Gemeinden haben die Erbringung
von Leistungen im allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge) zu gewährleisten und
deren Qualität zu sichern.
(2) Leistungen im allgemeinen Interesse sind
insbesondere solche, die aus Gründen der Versorgungssicherheit, des
Verbraucherschutzes, der sozialen Erreichbarkeit, der Gesundheit, der Bildung,
der Nachhaltigkeit und des territorialen und sozialen Zusammenhalts der
Gesellschaft erbracht werden.“
Diskutiert wird dazu:
* Der
Begriff Daseinsvorsorge soll durch den Begriff der „Leistungen im allgemeinen
Interesse“ in Anlehnung an das Grünbuch ersetzt werden
* Die
Vor- und Nachteile von Aufzählungen der Leistungen des öffentlichen Interesses
* Die
Begriffsinhalte der Grundversorgung bzw des Gemeinwohles und die schwierige
Grenzziehung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, auch an Beispielen
* Die
GATS-Problematik
* Die
Kriterien für Leistungen im allgemeinen Interesse: zB Gesundheit,
Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz , Soziale
Erreichbarkeit und ihre Folgen (Wie sollten die Leistungen des öffentlichen
Interesses erbracht werden )
* Die
Sicherstellung eines bestimmten Niveaus der Daseinsvorsorge und ihre Folgen, zB
Notwendigkeit des Ausbaues der Infrastruktur
* Die
Einrichtung von Kontrollmechanismen bei der Erbringung der Leistung durch
Dritte
* Die
Notwendigkeit, eine Formulierung zu finden, die auch gegenüber VfGH
argumentierbar ist
* Der
Umfang der verfassungsmäßigen Absicherung der Leistungen im öffentlichen
Interesse
.
Die Mitglieder kommen mehrheitlich überein:
1. Die
Daseinsvorsorge wird unter den Begriff „Leistungen im allgemeinen Interesse“
subsumiert.
2. Der gesundheitliche Aspekt soll in die Formulierung
integriert werden.
3. Es soll keine inhaltliche Präzisierung der
Leistungen im öffentlichen Interesse erfolgen, sondern es wird festgelegt, wie
diese Leistungen zu erbringen sind.
Der Vorsitzende ersucht den Vertreter des Städtebundes
um entsprechende Neuformulierung.
ad 3) Erster Formulierungsvorschlag zum
„Existenzschutz“ (Art zu Sozialer Sicherheit und Arbeit)
Dieser wird aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung
verschoben. Es wird nochmals festgehalten, dass der in der vorigen Sitzung
besprochene Vorschlag zur Verankerung des Diskriminierungsverbotes aufgrund des
Alters zu kurz greift und daher in diesen Formulierungsvorschlag integriert
werden soll.
Es
erfolgen keine Wortmeldungen.
Vorsitzender
des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer Dr. Renate
Casetti