Protokoll

über die 6. Sitzung des Ausschusses 1

am 10. November 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer              (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                 (Stellvertretender Vorsitzender)

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger              (Vertretung für Manfred Dörler)

Mag. Oliver Henhapel                         (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                       (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Mag. Rüdiger Schender                                   (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Christopher Drexler                                (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Dr. Evelin Lichtenberger

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Leo Specht

Dr. Richard Leutner                                        (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Günter Voith

Dr. Peter Wittmann

 

Entschuldigt:

 

            Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Dr. Klaus Wutte

 

Weitere Teilnehmer:

 

Markus Kroiher                                              (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Dr. Marlies Meyer                                          (für Dr. Eva Glawischnig)

 

 

 

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents

 

Dr. Renate Casetti                                           (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                            (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                        14.30 Uhr

Ende:                                       17.45 Uhr

 

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Genehmigung des Protokolls der fünften Sitzung vom 29.Oktober 2003
  3. Fortsetzung der Beratungen:                Staatsziel Bildung

                                                                 Staatsziel „Daseinsvorsorge“

                                                                 Staatsziel „Existenzschutz“

  1. Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Eröffnung

 

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die Anwesenheit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der fünften Sitzung

vom 29.10.2003

 

Das Protokoll wird mit folgender Änderung genehmigt ( kursiv und unterstrichen dargestellt):

 

„ Ad 3) Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe in der Bundesverfassung

 

.......Nach Diskussion wurde Konsens erzielt, dass die Schutzwirkungen des Sonn- und Feiertages ein berechtigtes Anliegen darstellen. Das Thema bedarf jedoch noch weiterer Erörterungen, die in Ausschuss 4 und 3 durchgeführt werden sollten. Eine verfassungsmäßige Verankerung wird als eher nicht zweckmäßig beurteilt.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratungen:

 

Folgende Themen werden erörtert:

 

                        1. Zweiter Textvorschlag zum Staatsziel Bildung

                        2. Zweiter Textvorschlag zum Staatsziel „Daseinsvorsorge“

                        3. Erster Textvorschlage zur Sozialen Sicherheit und Arbeit („Existenzschutz“)

 

ad1) Der vorgelegte, zweite Formulierungsvorschlag zum Staatsziel Bildung lautet:

 

„ Die Republik Österreich strebt eine umfassende Bildung ihrer Bürger an. Die Sicherung von leistungsorientierten, chancengerechten, leistungsstarken Bildungsangeboten und deren Qualität ist eine öffentliche Aufgabe.“

 

Diskutiert wird dazu im speziellen:

 

*          Die Frage, ob die Formulierung des ersten Satzes einen „Zwang“ zur Bildung postuliert

*          Die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Bildung und Ausbildung

*          Die Notwendigkeit eines umfassenden Bildungsbegriffes

*          Das Verhältnis des Staatsziel Bildung zu anderen Staatszielen, wie zB Behindertengleichstellung

*          Kann eine Unterordnung unter die Marktziele verhindert werden?

*          Soll durch die Formulierung des Textvorschlages eine Möglichkeit , eine institutionelle Absicherung oder ein aktiver Auftrag vorgesehen werden?

 

Grundsätzlich wird erörtert:

 

*          Die Bedeutung des sprachlichen Ausdrucks und die notwendige Sorgfalt bei der Textierung von Staatszielen

*          Das Verständnis über und die Abgrenzung von Staatsaufgaben, Staatszielen und Grundrechten ( Staatsziele stehen den Grundrechten als individuelle Rechte gegenüber)

*          Die strategische Vorgangsweise zur Abstimmung der Staatsziele untereinander (innere Balance zwischen den Staatszielen )

*          Die Notwendigkeit eines restriktiven Vorgehens bei der Formulierung von Staatszielen, um nicht zusätzliche Staatsziele, wie zB zur öffentlichen Sicherheit oder leistungsfähigen Rechtssprechung formulieren zu müssen

 

 

Resumee bzw Zwischenergebnis:

 

Sollte sich Ausschuss 1 auf einen  Katalog von Staatszielen einigen, so wäre folgendermassen vorzugehen:

 

1. In Anlehnung an das Grünbuch der EU ( „Leistungen im allgemeinen Interesse“) sollte vorweg eine Formulierung gefunden werden, die alle Staatsziele umfasst.

2. Ein Staatsziel wäre die „umfassende Bildung“, wobei das Verhältnis der Bildung zu den anderen Staatszielen zu beachten ist.

3. Bildung wäre auch als Grundrecht zu verankern.

4. Die Mitglieder werden die eingebrachten Vorschläge an Staatszielen vorerst durch-diskutieren und im Anschluss daran über die in die Verfassung aufzunehmenden Staatsziele Konsens herstellen.

5. Abschließend soll die Frage erörtert werden, ob „Leistungen im allgemeinen Interesse“ zu gewährleisten oder sicherzustellen sind oder die Formulierung  „..bekennt sich zu ...“ ausreichend ist.

 

 

ad 2) Der vorgelegte, zweite Formulierungsvorschlag zum Staatsziel „Daseinsvorsorge“ lautet:

 

„ (1) Bund, Länder und Gemeinden haben die Erbringung von Leistungen im allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge) zu gewährleisten und deren Qualität zu sichern.

(2) Leistungen im allgemeinen Interesse sind insbesondere solche, die aus Gründen der Versorgungssicherheit, des Verbraucherschutzes, der sozialen Erreichbarkeit, der Gesundheit, der Bildung, der Nachhaltigkeit und des territorialen und sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft erbracht werden.“

 

Diskutiert wird dazu:

 

*          Der Begriff Daseinsvorsorge soll durch den Begriff der „Leistungen im allgemeinen Interesse“ in Anlehnung an das Grünbuch ersetzt werden

*          Die Vor- und Nachteile von Aufzählungen der Leistungen des öffentlichen Interesses

*          Die Begriffsinhalte der Grundversorgung bzw des Gemeinwohles und die schwierige Grenzziehung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, auch an Beispielen

*          Die GATS-Problematik

*          Die Kriterien für Leistungen im allgemeinen Interesse: zB Gesundheit, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz , Soziale Erreichbarkeit und ihre Folgen (Wie sollten die Leistungen des öffentlichen Interesses erbracht werden )

*          Die Sicherstellung eines bestimmten Niveaus der Daseinsvorsorge und ihre Folgen, zB Notwendigkeit des Ausbaues der Infrastruktur

*          Die Einrichtung von Kontrollmechanismen bei der Erbringung der Leistung durch Dritte

*          Die Notwendigkeit, eine Formulierung zu finden, die auch gegenüber VfGH argumentierbar ist

*          Der Umfang der verfassungsmäßigen Absicherung der Leistungen im öffentlichen Interesse

.

 

Die Mitglieder kommen mehrheitlich überein:

 

1.  Die Daseinsvorsorge wird unter den Begriff „Leistungen im allgemeinen Interesse“

subsumiert.

2. Der gesundheitliche Aspekt soll in die Formulierung integriert werden.

3. Es soll keine inhaltliche Präzisierung der Leistungen im öffentlichen Interesse erfolgen, sondern es wird festgelegt, wie diese Leistungen zu erbringen sind.

 

Der Vorsitzende ersucht den Vertreter des Städtebundes um entsprechende Neuformulierung.

 

 

ad 3) Erster Formulierungsvorschlag zum „Existenzschutz“ (Art zu Sozialer Sicherheit und Arbeit)

 

Dieser wird aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben. Es wird nochmals festgehalten, dass der in der vorigen Sitzung besprochene Vorschlag zur Verankerung des Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters zu kurz greift und daher in diesen Formulierungsvorschlag integriert werden soll.

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 1:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer                                      Dr. Renate Casetti