Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof. DDr. Heinz
Mayer (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Doz.Dr.
Peter Bußjäger (Vertretung
für Manfred Dörler)
Univ.Prof. Dr.
Bernd-Christian Funk
Mag. Oliver
Henhapel (
Vertretung für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag. Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag. Christopher Drexler (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Mag. Therezija
Stoisits (Vertretung
für Dr. Evelin Lichtenberger)
Univ.Prof. Dr.
Reinhard Rack
Dr. Richard
Leutner (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Dr. Günter Voith
Dr. Peter
Wittmann
Dr. Klaus Wutte
Entschuldigt:
Univ.Prof. Dr.
Theo Öhlinger
Dr. Leo Specht
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Ronald Faber (
für Dr. Heinz Fischer )
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Claudia
Marik (für
Dr. Claudia Kahr)
Markus Kroiher (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Büro des Österreich-Konvents
Dr. Renate
Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretariat)
Beginn: 14.30
Uhr
Ende: 17.55
Uhr
Tagesordnungspunkte:
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die
Anwesenheit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der siebenten
Sitzung
vom 19.11.2003
Das
Protokoll wird mit folgender Änderung genehmigt ( S.5, kursiv dargestellt)
Die
Mitglieder sind sich einig, dass Arbeit kein subjektives Recht , sondern eine Verpflichtung
des Staates im Sinne eines Staatszieles ist.
1.
Formulierung
des Staatsziels „Umfassender Umweltschutz“
2.
Überlegungen
zu den Vorschlägen zur Sozialen Sicherheit und Arbeit
4.
Stellungnahme
und Formulierungsvorschläge „Frauen und Konvent“ (voraussichtlich)
ad 1) Formulierung des Staatsziels „Umfassender
Umweltschutz“
Der Formulierungsvorschlag lautet:
(1)
Die Republik Österreich bekennt sich zum umfassenden
Natur- und Umweltschutz.
(2) Umfassender
Naturschutz ist die Bewahrung ökologischer Systeme und ihrer Vielfalt.
Umfassender Umweltschutz ist die Vorsorge vor schädlichen Einwirkungen und die
tunliche Behebung bestehender schädlicher Einwirkungen.
(3) Alle
Maßnahmen, die der Herstellung oder Nutzung von Atomwaffen und der Nutzung der
Kernspaltung zum Zweck der Energiegewinnung dienen, sind verboten. Unter
Berücksichtigung bestehender zwischenstaatlicher Verpflichtungen erklärt die
Republik Österreich dieses Verbot zu einer Maxime ihrer Politik.
Diskutiert wird dazu:
-
Der Begriffsinhalt, die Notwendigkeit und die
Entbehrlichkeit des letzten Satzes vom jeweils 2. und 3.Absatz
-
Fragen der Integration von Teilen des Atom-BVG
(Transport von Nuklearmaterial), des Arbeitnehmerschutzes oder der Gesundheit
-
Der Unterschied zwischen natürlicher Umwelt und
funktionierender Umwelt, Bekenntnis zum Naturschutz
Die Mitglieder sind mehrheitlich mit dem Vorschlag
einverstanden; Absatz 2 sollte umformuliert und der letzte Satz des Absatzes 3
weggelassen oder eingearbeitet werden.
Der Vorsitzende ersucht Univ.Prof. Dr.Bernhard
Raschauer, bis zur Ausschusssitzung am 14.Jänner eine Umformulierung nach dem
bisherigen Diskussionsstand und unter Einarbeitung der Vorschläge der
Umweltorganisationen bei der Konventssitzung am 15.Dezember 2003 vorzunehmen.
ad 2) Überlegungen zu den Vorschlägen zur Sozialen Sicherheit und
Arbeit
Die
diesbezüglichen Beratungen werden auf die 9.Sitzung am 10.Dezember 2003
verschoben.
Der
3.Formulierungsvorschlag zu den Leistungen im öffentlichen Interesse lautet:
(1) Bund, Länder und Gemeinden
gewährleisten die Erbringung von Leistungen im allgemeinen Interesse
(Daseinsvorsorge).
(2) Derartige Leistungen stellen
einen anerkannten, nicht diskriminierenden Mindeststandard der Teilhabe an
jenen Lebensbereichen sicher, die gesellschaftliche regelmäßig vorkommen.
(3) Es sind dies sowohl
marktbezogene als auch nicht marktbezogene Leistungen, die so zu erbringen
sind, dass dabei insbesondere die Versorgungssicherheit, die soziale
Erreichbarkeit, der Verbraucherschutz, der Gesundheitsschutz und die
Nachhaltigkeit sichergestellt sind.
Diskutiert
wird dazu:
-
Der
Begriffsinhalt der Formulierung (Gemeinwohl; Sicherstellung der Teilnahme am
öffentlichen Leben; dynamische Entwicklung, auch an Beispielen; Begrenzung auf
lebensnot-wendige Güter, Abdeckung der Grundbedürfnisse des Menschen;
Durchschnittsbetrachtung)
-
Die
mögliche Abdeckung durch die Kompetenzverteilung ( ist darin alles umfasst, zB
Bildung, Gesundheitsleistungen, Wasserversorgung; rechtliche Wirkung der
Kompetenzverteilungen (sind nicht als Aufträge oder Verpflichtungen zu
verstehen)
-
Der
Umfang der Gewährleistung, soziale Erreichbarkeit, zB Postamt, Krankenanstalten
(Formulierung statt „sicherstellen“ „erfüllt werden können“); welche
Verpflichtungen der Länder sind impliziert (zB Kindergärten)
-
Die
Sicherstellung eines funktionierenden Marktes als Aufgabe des Staates
-
Die
Unklarheit des Begriffes „Leistungen im allgemeinen Interesse“ im Gegensatz zur
„Daseinsvorsorge“
-
Die
begriffliche Schärfe des Grünbuchs; Konnex zur europäischen Diskussion
Grundsätzlich
wird diskutiert:
-
Die
juristische Bedeutung der Staatsziele, Signal an Brüssel
-
Die
Präzision von dynamischen Staatszielbestimmungen durch VfGH;
-
Fragen
der weiteren Vorgangsweise im Aussschuss 1
Folgende
Vorschläge werden konzipiert:
a) „ Österreich bekennt
sich dazu, dass Leistungen im allgemeinen Interesse erbracht werden.“ (oder vom
Staat zu gewährleisten sind).
b) „Bund, Länder und
Gemeinden bekennen sich zur Aufgabe, die Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu
sichern“.
Als Ergebnis
wird festgehalten, dass der Formulierungsvorschlag b) mit dem Berichtsentwurf
in einer zweiten Runde nochmals behandelt wird. Ausschuss 1 versteht den
Begriff „Leistungen im allgemeinen
Interesse“ im Umfang des Begriffes „Daseinsvorsorge“.
Der
Formulierungsvorschlag zum „Wirtschaftlichen Staatsziel“ lautet:
Zur
Sicherung der materiellen Voraussetzungen des Staates und des Wohlstands seiner
Bürgerinnen und Bürger gewährleistet der Staat die Rahmenbedingungen einer
funktionier-enden Marktwirtschaft, ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum und die
Wettbewerbsfähig-keit der österreichischen Wirtschaft innerhalb und außerhalb
des Binnenmarktes der Europäischen Union.
Mit der
Diskussion über das „Wirtschaftliche Staatsziel“ sind die eingebrachten
Stellungnahmen der Industriellenvereinigung und der WKO abgedeckt.
Diskutiert
wird dazu:
-
Der
Vergleich zur EU-Verfassung
-
Die
Begriffe Soziale Marktwirtschaft, funktionierende Marktwirtschaft, ausgewogenes
Wirtschaftswachstum
-
Die
Balance der Staatsziele
Folgender
Formulierungsvorschlag wird als Arbeitshypothese festgehalten:
„Die
Republik Österreich bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft und strebt ein
ausgewogenes Wirtschaftswachstum an.“
ad 4)
Die Formulierungsvorschläge zum Thema „Frauen und Konvent“ werden aus
Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben.
Der
Vorsitzende teilt mit, dass er beabsichtigt, über den bisherigen Stand der
Beratungen einen „Rohbericht“ zu verfassen. Dieser soll in der Ausschusssitzung
am 14.Jänner 2004 diskutiert werden.
Der
Vorsitzende gibt den zusätzlichen zeitlichen Beratungsaufwand für die
Vorschläge der NGO´s im Plenum des Konvents und die damit verbundene
verlängerte Konsensfindung zu bedenken.
Die
Ausschussmitglieder fassen einstimmig den Beschluss, das Präsidium um eine Verlängerung
der Zeitvorgabe zur Berichtserstattung bis zum 15.März 2004 zu ersuchen.
Vorsitzender
des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer Dr. Renate
Casetti