Protokoll

über die 9. Sitzung des Ausschusses 1

am 10. Dezember 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer              (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                 (Stellvertretender Vorsitzender)

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Mag. Oliver Henhapel                         ( Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                       (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

            Mag. Rüdiger Schender                                   (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Christopher Drexler                                (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Dr. Evelin Lichtenberger

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Leo Specht

Dr. Richard Leutner                                        (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr.Ulrike Baumgartner-Gabitzer                      ( Vertretung für Dr. Günter Voith )

Dr. Peter Wittmann

Dr. Klaus Wutte

 

Entschuldigt:

 

Manfred Dörler

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Manfred Lödl

Dr. Marlies Meyer                                          (für Dr. Eva Glawischnig)

Mag. Claudia Marik                                        (für Dr. Claudia Kahr)

Mag. Bernhard Peer                                        (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Dora Diamantspoulos                             (für Dr. Dieter Böhmdorfer)

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents

 

Dr. Renate Casetti                                           (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                            (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                        14.30 Uhr

Ende:                                       18.09 Uhr

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Genehmigung des Protokolls der achten Sitzung vom 26.November 2003
  3. Fortsetzung der Beratungen:
  1. Allfälliges

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die Anwesenheit fest.

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der achten Sitzung

vom 26.11.2003

 

Das Protokoll der 8.Sitzung wird mit folgenden Änderungen genehmigt:

 

Seite 3: Die Überschrift „ad3) Formulierung des Staatsziels „Leistungen im öffentlichen Interesse“ in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Staatsziel wird gestrichen. An dieser Stelle kommt die Überschrift: 

 

ad3)1 Formulierung des Staatsziels „Leistungen im öffentlichen Interesse“ und auf

 

Seite 4 vor dem Formulierungsvorschlag zum „Wirtschaftlichen Staatsziel“ kommt die Überschrift:

 

ad3)2 Formulierung eines „Wirtschaftlichen Staatsziels“

 

Seite 5 (oben):

 

„Die Republik Österreich bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft und strebt ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft an.“

 

Es wird festgehalten, dass der Begriff „Arbeitshypothese“ heißt, dass über dieses Thema nochmals diskutiert wird.

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratungen:

 

1. Staatsziel „Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“

 

Herr MR Mag.Lödl (BMF) präsentiert seinen Vortrag. Der Artikel 13 Abs 2 B-VG wird bezüglich der Bedeutungen der Formulierung, der Materialien, seiner Entstehung, der Normadressaten, der gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen, der bisherigen Staatspraxis, des Bezuges zum Stabilitätspakt , der Frage der Ingerenz des VfGH und des Regelungsbedarfes in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht dargestellt.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren dazu:

 

- Der Bezug des Art 13 Abs 2 B-VG zur Budgetpolitik (zB „Nulldefizit“) und zum Sozialstaatsbegehren

- Die derzeitige Bedeutung des Art 13 Abs 2 B-VG ( Nähe totes Recht, jedoch nicht obsolet)

- Den Wunsch nach Verstärkung dieser Verfassungsbestimmung, da

* Maastricht nicht greift,

* die Steuerung der Haushalte v.a. in Zeiträumen des Konjunkturabschwunges hinsichtlich aller Teilziele verstärkt und

* die Koordination von Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltserstellung und       -vollziehung verbessert werden sollte ( zB Datenkoordination)

- Die Möglichkeit, den Art 13 Abs 2 B-VG  in Bezugnahme auf die Haushaltsführung zu streichen

- Die Frage, ob eine Koordinationspflicht der Länder zu weit geht (Eingriff in Autonomie der Länder)

- Der Bezug zur Finanzverfassung ( Ausschuss 10)

- Der Bezug zum Gemeinschaftsrecht

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er einen Formulierungsvorschlag auf Basis des Referats zur abschließenden Erörterung ausarbeiten wird.

 

2. Überlegungen zu den Vorschlägen zur „Sozialen Sicherheit“ und „Arbeit“

 

Der Formulierungsvorschlag lautet:

 

„Österreich ist ein Sozialstaat (Wohlfahrtsstaat) und bekennt sich als Ausdruck der Menschenwürde zu einem hohen Standard an sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit unter Berücksichtigung der Prinzipien der Solidarität und Chancengleichheit. Der Staat bekämpft aktiv alle Formen der Armut, sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung.“

 

Diskutiert wird dazu:

 

- Die „Stärke“ (Verbindlichkeit) der Formulierung und die Treffsicherheit

- Die Frage, ob bestimmte Wertvorstellungen in die Verfassung aufgenommen werden sollten

- Das Verhältnis zu den sozialen Grundrechten ( Aufnahme von „Sozialen Zielen“)

- Die Präferenz für den Formulierungsvorschlag in der 7.Ausschusssitzung (Protokoll vom 19.November 2003)

- Die Notwendigkeit, dass die Menschenwürde beinhaltet ist

 

Aufgrund der unterschiedlichen, artikulierten Wertvorstellungen der Ausschussmitglieder gibt es vorläufig keinen Konsens.

 

3. Stellungnahme und Formulierungsvorschläge „Frauen und Konvent“

 

Dieses Thema wird aus Zeitgründen auf die 10.Sitzung am 14.Jänner 2004 verschoben.

 

4. Vorschläge zum Staatsziel „Minderheitenschutz“

 

Wurde aus Zeitgründen nicht behandelt.

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Die Mitglieder des Ausschusses 1 beschließen, dass auf Wunsch des Ausschusses 4 die Protokolle jeweils gegenseitig zugesendet werden sollen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Präsidium bislang dem Antrag auf Fristerstreckung zur Berichtslegung nicht näher getreten ist. Als weitere Vorgangsweise wird festgehalten, dass den Mitgliedern ein Fragebogen zu den Staatszielen/Mandat zugehen wird. Der Vorsitzende ersucht, diesen bis 23.12.2003 an das Büro des Konvents zu retournieren, um die Ergebnisse in den zu erstellenden (Teil- oder End)Bericht einarbeiten zu können. Bei den Sitzungen am 14. und 21.Jänner werden diese Unterlagen möglichst abschließend erörtert. Die Mitglieder kommen überein, dass die Beratungszeit des Ausschusses

 

am 14.Jänner 2004 von           auf 10 Uhr bis 18 Uhr   und

 

am 21.Jänner 2004 von           auf 10 Uhr bis 18 Uhr

 

verlängert wird.

 

Nach Präsentation des - von der ÖVP erstellten und bereits veröffentlichten - Textvorschlages für eine Präambel in der Ausschusssitzung erfolgt eine kontroverse Diskussion der Mitglieder zu den enthaltenen Motiven, zur Vorgangsweise und zu den konzipierten Verantwortungs-bereichen des Staates.  Der Vorsitzende hält fest, dass die Aufgabenstellung „Präambel“ auch im auszusendenden Fragebogen beinhaltet ist.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 1:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer                                      Dr. Renate Casetti