Protokoll

über die 3. Sitzung des Ausschusses 5

am 15. Oktober 2003

im Parlament, Lokal III

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger                          (Vorsitzender)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic                       (stellvertretende Vorsitzende)

 

Dr. Nikolaus Bachler                                       (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dieter Egger

Dr. Ferdinand Faber                                        (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Mag. Anna Maria Hochhauser                         (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger

Prof. Albrecht Konecny

Dr. Peter Kostelka (zeitweise anwesend)       (Vertretung für Univ.Prof. Dr. Ewald

                                                                                   Wiederin)

DDr. Karl Lengheimer                                     (Vertretung für Dr. Erwin Pröll)

Dr. Kurt Stürzenbecher                                    (Vertretung für Mag. Renate Brauner)

Dr. Günther Voith                                            (Vertretung für Dr. Ulrike Baumgartner-

                                                                       Gabitzer)

Dr. Klaus Wutte

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Mag. Ulrike Lackner / Dr. Andy Samonig        (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Dr. Marlies Meyer                                           (für Dr. Eva Glawischnig)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Dr. Claudia Kroneder-Partisch                        (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                  (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Walter Prior

Herbert Scheibner

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                    13.30 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)    Begrüßung und Mitteilung

2.)    Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)    Beratung über Instrumentarien der Rechtssetzung

4.)    Weiteres Vorgehen

5.)    Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Mitteilung

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

 

Das Protokoll der Sitzung vom 9. Oktober 2003 wird mit folgenden Anmerkungen genehmigt:

 

·        Die im Protokoll dargestellten Ergebnisse sind nicht als abschließende und unverrückbare Entscheidungen des Ausschusses zu verstehen, sondern stellen Arbeitsgrundlagen dar.

 

·        Seitens der Wirtschaftskammer wird angemerkt, dass aus ihrer Sicht Mechanismen zu finden sind, die bei der Umsetzung von EU-Recht den Faktor 10 in der Gesetzgebung eliminieren, dh dass Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollten, dass europäisches Richtlinienrecht nur einmal umgesetzt werden muss.

 

Tagesordnungspunkt 3: Beratung über Instrumentarien der Rechtssetzung

 

Der Ausschussvorsitzende hält einführend ein Referat, in dem er die Rechtssetzungstypen verschiedener dezentral organisierter EU-Staaten vergleicht, Fragen der Umsetzung von EU-Recht anspricht und Möglichkeiten für ein neues flexibleres System der Kompetenzzuordnung aufzeigt. Ein Handout wird den Ausschussmitgliedern mittels Mail übermittelt.

 

Aus der Diskussion wird zusammenfassend festgehalten:

 

·        Angedacht wird ein neues System von Rechtssetzungsinstrumenten mit
- exklusiven Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
- exklusiven Gesetzgebungskompetenzen der Länder und
- einem dritten Kompetenzbereich mit zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeiten.

 

·        Es wird erwogen, den dritten Kompetenzbereich als Generalklauselbereich auszugestalten, der alle Materien umfasst, die nicht den ausschließlichen Kompetenzbereichen zugewiesen sind.
Die Frage, welche Rechtssetzungsinstrumente im dritten Bereich einzurichten sind (zB Rahmen- und Zielgesetzgebung, konkurrierende Gesetzgebung) bleibt der weiteren Beratung vorbehalten.
Eine Rahmen- und Zielgesetzgebung müsste sich deutlich von der derzeitigen Grundsatzgesetzgebung gemäß Art 12 B-VG unterscheiden; insbesondere sollte sie dem Landesgesetzgeber mehr Gestaltungsspielraum eröffnen. Für den Fall der Säumigkeit eines oder mehrerer Länder wäre die Devolution der Kompetenz an den Bund vorzusehen.

 

·        Zum Instrument der Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG äußern sich die Ausschussmitglieder überwiegend kritisch; als Rechtssetzungsinstrument erscheinen Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG nur bedingt geeignet.

 

·        Nach überwiegender Meinung der Ausschussmitglieder soll die Umsetzung von EU-Recht grundsätzlich der allgemeinen Kompetenzverteilung folgen. Es bleibt zu klären, ob und in welchen Fällen eine Konzentration der Umsetzung beim Bund sinnvoll erscheint. ZB könnten durch die neue Kompetenzverteilung und die neue Auslegungsmaxime verschiedene nur splitterhaft vorhandene Zuständigkeiten der Länder zur Umsetzung von EU-Recht (Datenschutzrecht, IPPC-Recht) auf den Bund übergehen.
Der Säumigkeit bei der Umsetzung von EU-Recht soll schneller und effizienter begegnet werden können, als es Art 23d Abs 5 B-VG derzeit erlaubt. So könnte etwa nicht mehr an das Vorliegen eines Urteils des EuGH, sondern an den Ablauf der Umsetzungsfrist angeknüpft werden.

 

·        Die neue Kompetenzordnung soll eine gewisse Flexibilität ermöglichen.
Es wird erwogen, Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern - in einem bestimmten Rahmen und unter Wahrung der Steuerungsfunktion der Verfassung - auch ohne Verfassungsänderung zuzulassen.

 

Tagesordnungspunkt 4: Weiteres Vorgehen

 

Thema der nächsten Sitzung sind ist die Frage der Ausgestaltung eines beweglichen Kompetenzsystems. Der Ausschussvorsitzende kündigt an, für die nächste Sitzung am 7. November 2003 ein Positionspapier zu diesem Thema vorzubereiten.

 

Im Weiteren soll mit der Zuweisung von Materien (Lebenssachverhalten) zu den drei vom Ausschuss diskutierten Kompetenzbereichen (ausschließliche Bundeskompetenz, ausschließliche Landeskompetenz, geteilter Kompetenzbereich) begonnen werden.

 

Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Zum Tagesordnungspunkt 5 gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 5:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h.                                           Dr. Claudia Kroneder-Partisch e.h.