Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Univ.Doz. Dr. Peter
Bußjäger (Vorsitzender)
MMag.
Dr. Madeleine Petrovic (stellvertretende
Vorsitzende)
Dr. Johannes Abentung (Vertretung
für DI Josef Pröll)
Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Dieter Egger
Dr.
Ferdinand Faber (Vertretung
für Dr. Franz Schausberger)
Mag.
Anna Maria Hochhauser (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Univ.Prof.
Dr. Gerhart Holzinger
Dr.
Peter Kostelka (Vertretung
für Prof. Albrecht Konecny)
DDr.
Karl Lengheimer (Vertretung
für Dr. Erwin Pröll)
Univ.Prof.
Dr. Theo Öhlinger (Vertretung
für Univ.Prof. Dr. Bernd-
Christian
Funk)
Walter
Prior
Dr.
Johannes Schnizer (Vertretung
für Univ.Prof. Dr. Ewald
Wiederin)
Dr.
Kurt Stürzenbecher (Vertretung
für Mag. Renate Brauner)
Dr.
Klaus Wutte
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Jochen Danninger (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag. Ronald Faber (für
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des Österreich-Konvents:
Dr. Claudia
Kroneder-Partisch (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Herbert
Scheibner
Beginn: 10.00
Uhr
Ende:
13.10
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.) Begrüßung und
Mitteilung
2.) Genehmigung des
Protokolls der letzten Sitzung
3.) Beratung über die
Zuweisung von Materien zu Kompetenzbereichen und über Rechtsetzungsinstrumente
4.) Weiteres Vorgehen
5.) Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung
Das Protokoll der Sitzung vom 15. Oktober 2003 wird
mit folgenden Anmerkungen genehmigt:
·
Es wird betont, dass seitens des Landes Wien Skepsis
gegenüber dem dritten Kompetenzbereich (geteilte Gesetzgebungskompetenz)
besteht.
·
Die Frage, wie bei einer allfälligen Rahmen- bzw
Zielgesetzgebung die Devolution der Gesetzgebungskompetenz im Falle der Säumnis
des zuständigen Gesetzgebers ausgestaltet sein soll, bleibt der weiteren
Beratung vorbehalten.
Tagesordnungspunkt 3: Beratung über die
Zuweisung von Materien zu Kompetenzbereichen und über Rechtsetzungsinstrumente
Der
Ausschussvorsitzende, die Vertreterin der Wirtschaftskammer Österreich und Dr.
Schnizer erläutern jeweils die von ihnen vorgelegten Konzepte für eine
Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Alle drei Konzepte gehen von einem
System aus, das exklusive Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder
beinhaltet sowie einen dritten Kompetenzbereich mit zwischen Bund und Ländern
geteilten Zuständigkeiten (konkurrierende Gesetzgebung; Ziel- und
Rahmengesetzgebung).
Die Wirtschaftskammer Österreich bringt eine
Stellungnahme zur Verteilung, die sich kritisch mit dem vom
Ausschussvorsitzenden vorgelegten Konzept auseinandersetzt.
(Alle schriftlichen Unterlagen wurden den
Ausschussmitgliedern auch per Mail übermittelt).
Aus der nachfolgenden Generaldebatte zu den
Vorschlägen wird zusammenfassend festgehalten:
·
Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder spricht sich für
die Formulierung großer abgerundeter Kompetenzfelder aus.
·
Die Ausschussmitglieder vertreten überwiegend die
Ansicht, dass ein dritter Bereich mit einer konkurrierenden Gesetzgebung mehr
Flexibilität bei der Kompetenzwahrnehmung ermöglicht als es die derzeitige
Kompetenzverteilung erlaubt. Der weiteren Beratung vorbehalten bleibt die
Frage, wie umfangreich der dritte Kompetenzbereich sein soll.
·
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung müssen
Kriterien für die Inanspruchnahme der Kompetenz gefunden werden (zB
Bedarf/unerlässlicher Bedarf nach einer einheitlichen Gesetzgebung, Art 72 Abs
2 Bonner Grundgesetz, Subsidiaritätsprinzip). Darüber hinaus wird erwogen,
einen Kooperationsmechanismus zwischen Bund und Ländern vorzusehen.
·
Ein Teil der Mitglieder betont, dass das neue
Kompetenzsystem so gestaltet sein muss, dass es nicht zu einer systematischen
Einschränkung der Gesetzgebungskompetenzen der Länder führt.
Der Ausschussvorsitzende ersucht die Mitglieder des
Ausschusses, eine kurze schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen
abzugeben (nach Möglichkeit bis 21. November 2003):
·
In welcher Weise soll die Rechtsetzung im dritten
Kompetenzbereich (zwischen Bund und Ländern geteilte Gesetzgebung) erfolgen,
nach welchen Kriterien soll die Inanspruchnahme der Kompetenz erfolgen?
·
In welcher Weise sollen die Länder im dritten
Kompetenzbereich an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken?
·
Welche Materien/Aufgabenfeldern sollen der
ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welche der ausschließlichen
Gesetzgebungskompetenz der Länder zugeordnet werden?
Zum
Tagesordnungspunkt 5 gibt es keine Wortmeldungen.
Vorsitzender des Ausschusses 5: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h. Dr.
Claudia Kroneder-Partisch e.h.