Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Univ.Doz. Dr. Peter
Bußjäger (Vorsitzender)
Dr. Johannes Abentung/
Mag. Dr. Nikolaus Bachler (Vertretung
für DI Josef Pröll)
Dr.
Ferdinand Faber (Vertretung
für Mag. Gabriele Burgstaller)
DI
Jörg Freunschlag
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk
Prof.
Albrecht Konecny
DDr.
Karl Lengheimer (Vertretung
für Dr. Erwin Pröll)
Univ.Prof.
Dr. Theo Öhlinger
Dr.
Claudia Rosenmayr-Klemenz (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr.
Kurt Stürzenbecher (Vertretung
für Mag. Sonja Wehsely)
Weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Ronald Faber (für
Dr. Peter Kostelka)
Mag. Jürgen Fischer (für
Dr. Claudia Kahr)
Mag. Ulrike Lackner (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag.
Katharina Peschko-Gruber (für
Herbert Scheibner)
Büro des Österreich-Konvents:
Dr. Claudia Kroneder-Partisch (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
MMag.
Dr. Madeleine Petrovic (stellvertretende
Vorsitzende)
Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Univ.Prof. Dr. Peter Böhm
Dieter Egger
Univ.Prof.
Dr. Gerhart Holzinger
Walter
Prior
Univ.Prof.
Dr. Ewald Wiederin
Beginn: 10.00
Uhr
Ende:
16.20
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.)
Begrüßung und Mitteilungen
1.)2.)
Beratung
über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Bund und Länder entsprechend dem
Ergänzungsmandat
1.)3.)
Weiteres Vorgehen
1.)4.)
Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Er weist auf die vom Präsidium beschlossene Ergänzung
des Mandates hin.
Tagesordnungspunkt
2: Beratung über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Bund und Länder
entsprechend dem Ergänzungsmandat
Die Beratung erfolgt auf Grundlage eines vom
Ausschussvorsitzenden und der Ausschussbetreuerin vorbereiteten Papieres
("Zusammenfassung der Vorschläge zur Kompetenzverteilung" vom
9.9.2004). Das Papier baut auf den Ergebnissen des Teilberichts des Ausschusses
vom 23. Juli 2004 auf und fasst die bereits vorliegenden Vorschläge für eine
Verteilung der Kompetenzen auf Bund, Länder und eine allfällige 3. Säule
zusammen.
Das Papier "Zusammenfassung der Vorschläge zur
Kompetenzverteilung" wird bis einschließlich Seite 29 beraten.
Der Ausschuss nimmt dazu folgende Änderungen und
Anmerkungen vor (im übrigen bleibt der Text aufrecht):
Allgemeines:
·
Der Ausschuss hält ausdrücklich fest, dass die in der
Zusammenfassung vorgenommene Zuordnung der Kompetenzen durch den Ausschuss 5
eine vorläufige ist und unbeschadet der weiteren Konventsergebnisse erfolgt.
·
Weiters wird betont, dass die in den Kästchen
angeführten derzeit bestehenden Kompetenzen nicht im Sinne einer Versteinerung
zu verstehen sind, dass also keine feste Verknüpfung der derzeitigen
Kompetenzen mit den neuen Kompetenzfeldern intendiert ist.
Ad: Statistik für Zwecke des Bundes
Statistik für Zwecke der Länder und Gemeinden
·
Es wird festgehalten, dass es sich bei
der Kompetenz "Statistik" schon derzeit um eine zwischen Bund und
Ländern geteilte Kompetenz handelt, die - nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit - je nach Bedarf vom Bund bzw den Ländern beansprucht
werden kann,
Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass Bund und Länder weiterhin die
Möglichkeit haben sollen, für ihre Zwecke Statistik zu betreiben. Er schlägt
daher einen Kompetenztatbestand des Bundes "Statistik für Zwecke des
Bundes" und einen Kompetenztatbestand der Länder "Statistik für
Zwecke der Länder und Gemeinden" vor.
Ad: Organisation und Dienstrecht des
Bundes
Organisation und Dienstrecht
der Länder und Gemeinden
· Der Ausschuss spricht sich - im Sinne des Auftrages des Präsidiums zur weiteren Verdichtung von Kompetenztatbeständen - dafür aus, Organisation und Dienstrecht jeweils zu einem Kompetenzfeld im Bereich des Bundes und einem Kompetenzfeld im Bereich der Länder zusammenzuziehen.
Ad: Landesverfassung:
· Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die derzeit bestehenden Kompetenzen "Wahlen von Organen der Gemeinden" und "Gemeindesymbole" nicht dem Kompetenzfeld Landesverfassung, sondern dem Kompetenzfeld Organisation und Dienstrecht der Länder und Gemeinden zuzuordnen sind.
· Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Zuständigkeit zur Regelung der Unvereinbarkeiten von Landes- und Gemeindeorganen (Art 19 Abs 2 B-VG) in die Kompetenz der Länder zu verschieben.
Ad: Katastrophenhilfe, Feuerwehr- und
Rettungswesen:
· Der Vorschlag von Univ.Prof. Dr. Funk, dass Angelegenheiten des länderübergreifenden Katastrophen(schutz)managements in die Kompetenz des Bundes fallen sollen, trifft überwiegend auf Zustimmung. Die exakte Formulierung soll in der nächsten Sitzung noch geprüft werden.
Ad: Veranstaltungen und örtliche
Sicherheit:
·
Der Ausschuss ist überwiegend der
Ansicht, dass die derzeit in die Kompetenz Veranstaltungswesen fallenden
typischen gewerberechtlichen Angelegenheiten (zB Kinokonzessionen) in die
Kompetenz des Bundes verschoben werden sollten.
Darüber hinaus - dh insbesondere hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen
Aspekte des Veranstaltungswesens - soll die Kompetenz Veranstaltungen im
Bereich der Länder verbleiben.
Ad: Gesundheitsdienste und
Bestattungswesen:
· Ein Teil der Ausschussmitglieder spricht sich dafür aus, die Berufsausbildung und ‑ausübung im Gesundheitsbereich bundeseinheitlich zu regeln.
· Vereinzelt wird angeregt, die Kompetenzen Veranstaltungen, örtliche Sicherheit und Gemeindesanitätsdienst zu einem Kompetenzfeld zusammenzuziehen.
Ad: Baurecht:
· Der Ausschuss spricht sich überwiegend gegen den Vorschlag der Wirtschaftskammer aus, das "anlagenbezogene Baurecht" aus der Kompetenz Baurecht herauszulösen und in einen Bundes-Kompetenztatbestand "Angelegenheiten der Wirtschaft" zu integrieren.
· Der Ausschuss erwägt jedoch, die Bauprodukte und die technischen Standards im Bereich des Baurechts einer Vereinheitlichung zuzuführen.
Ad: Sport und Tourismus:
· Es wird klargestellt, dass die Kompetenz "Tourismus" keine der bislang vom Gewerberecht erfassten Angelegenheiten beinhalten soll.
Ad: Kulturelle Angelegenheiten (der
Länder):
· Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass das Kompetenzfeld jedenfalls Volkstumspflege und Musikschulen erfassen soll (nicht aber: kulturelle Einrichtungen des Bundes, Kulturgüterschutz, Kultus und Bildung).
· Es wird angeregt, dieses Kompetenzfeld im Bereich der Länder nicht "Kulturelle Angelegenheiten der Länder", sondern "Kulturelle Angelegenheiten" zu nennen.
Ad: Raumordnung und Bodenschutz:
· Vereinzelt wird angeregt, die Kompetenzen Raumordnung, Bodenschutz, Natur- und Landschaftsschutz zu einem Kompetenzfeld zusammenzuziehen.
Ad: Schulwesen:
· Seitens der Wirtschaftskammer wird festgehalten, dass ihr Vorschlag vorbehaltlich der Ergebnisse des Ausschusses 6 zu verstehen ist.
·
Univ.Prof. Dr. Öhlinger schlägt folgende
zusätzliche Variante für eine Kompetenzverteilung im Bereich des Schulwesens
vor (Variante 4):
- Pflichtschulen, mittlere und höhere Schulen → als Kompetenz der 3. Säule
- Fachhochschulen und Universitäten → als Kompetenz des Bundes.
· Die von Univ.Prof. Dr. Öhlinger präsentierte Variante wird im Ausschuss positiv aufgenommen, zumal sie mehr Flexibilität ermöglichen würde. Es wird allerdings betont, dass eine endgültige Bewertung des Vorschlages erst vorgenommen werden kann, wenn die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens in der 3. Säule geklärt ist.
Ad: Landwirtschaft:
·
Das BMLFUW schlägt folgende Variante
einer Kompetenzverteilung im Bereich der Landwirtschaft vor (Variante 2):
- Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik → als Kompetenz des Bundes
- Bodenreform → als Kompetenz der 3. Säule
- Landwirtschaft (im Sinne des bisherigen Verständnisses dieser Kompetenz) →
als Kompetenz der Länder.
·
Die Ausschussmitglieder äußern überwiegend
Bedenken gegen die Formulierung eines Kompetenzfeldes "Umsetzung der
Gemeinsamen Agrarpolitik" bzw "Entwicklung des ländlichen
Raumes", da damit ein großer, inhaltlich unklarer Kompetenztatbestand
geschaffen würde.
(Der Vertreter des BMLFUW wird ersucht, in der nächsten Sitzung des
Ausschusses, das von ihm vorgeschlagene Kompetenzfeld "Umsetzung der
Gemeinsamen Agrarpolitik" näher zu spezifizieren.)
·
Im Ausschuss besteht Konsens,
- dass es eine Landeskompetenz Landwirtschaft geben soll, die jedenfalls
Landwirtschaft im Sinne des bisherigen Verständnisses dieser Kompetenz sowie
Jagd- und Fischereirecht, Tierzucht und die gesetzliche berufliche Vertretung
im Bereich der Landwirtschaft umfasst,
- dass es eine Bundeskompetenz landwirtschaftliche Marktordnung geben soll und
- dass das Veterinärrecht im Bereich der Bundeskompetenz Gesundheitswesen
anzusiedeln ist.
· Der Ausschuss vertritt überwiegend die Auffassung, dass die Kompetenz Bodenreform in die Kompetenz der Länder fallen soll.
· Es wird festgehalten, dass das Inverkehrbringen landwirtschaftlicher Betriebsmittel nach dem Vorschlag der Wirtschaftskammer nicht in das Kompetenzfeld "Landwirtschaft" fallen soll, sondern dem Kompetenzfeld "Angelegenheiten der Wirtschaft" zugeordnet ist.
·
Bezüglich des land- und
forstwirtschaftlichen Arbeitsrechts werden folgende Varianten vertreten:
Variante 1: Land- und forstwirtschaftliches Arbeitsrecht (einschließlich der
beruflichen Vertretung) → als Kompetenz der Länder
Variante 2: Land- und forstwirtschaftliches Arbeitsrecht (einschließlich der
beruflichen Vertretung) → als Kompetenz der 3. Säule
Variante 3: Arbeitsrecht → als auch das land- und forstwirtschaftliche
Arbeitsrecht mitumfassende Kompetenz des Bundes
Ad: Kulturgüterschutz:
· Der Ausschuss vertritt überwiegend die Ansicht, dass die Kompetenz Kulturgüterschutz in der 3. Säule angesiedelt sein sollte.
Ad: Wasser-, Forst- und Bergwesen:
· Die Ausschussmitglieder lehnen ein Kompetenzfeld "Nutzung der natürlichen Ressourcen" überwiegend als zu eng ab, da damit nur einer von mehreren Regelungszwecken des Wasser-, Forst- und Bergwesens erfasst würde.
· Der Ausschuss spricht sich überwiegend für eine Zuordnung des Kompetenzfeldes Wasser-, Forst- und Bergwesen zur 3. Säule aus.
Ad: Energiewesen:
·
Folgende Varianten werden vom Ausschuss
diskutiert:
Variante 1 (Bußjäger): Energiewesen → als Kompetenz der 3. Säule
Variante 2 (WKÖ, Wiederin, Grüne) → als Kompetenz des Bundes.
· Der Ausschuss spricht sich überwiegend dafür aus, das Kompetenzfeld Energiewesen dem Bund zuzuweisen (Variante 2 - WKÖ, Wiederin, Grüne).
Ad: Umweltschutz:
· Viele Ausschussmitglieder vertreten die Ansicht, dass das Kompetenzfeld Umweltschutz (mit Ausnahme des Natur- und Landschaftsschutzes) dem Bund zugeordnet werden soll.
Ad: Tier- und Pflanzenschutz:
· Der Ausschuss wirft die Frage auf, ob die Kompetenz Pflanzenschutz nur landwirtschaftliche Pflanzen umfasst. (Der Ausschussvorsitzende sagt zu, den Inhalt der Kompetenz zu klären.)
Volksgruppenschutz:
·
Der Ausschuss wirft die Frage auf, welchem Kompetenzfeld
der Volksgruppenschutz zuzuordnen ist. (Der Ausschussvorsitzende sagt zu, die
Frage zu klären.)
Tagesordnungspunkt
3: Weiteres Vorgehen
Themen der nächsten Sitzung am 27. September 2004:
·
Fortsetzung der Beratung anhand der vorliegenden
Zusammenfassung;
·
Beratung des Gesetzgebungsmechanismus in der 3 Säule;
·
Behandlung der Liste "Zuweisungen von Ausschuss
2".
Der Ausschussvorsitzende ersucht die
Ausschussmitglieder, Änderungswünsche zur Liste "Zuweisungen von Ausschuss
2" (Spalte: Anmerkungen des Ausschusses 5)
bis spätestens
24. September 2004
dem Ausschussvorsitzenden
(peter.bussjaeger@konvent.gv.at) und dem Büro des Konvents
(monika.siller@konvent.gv.at) bekannt zu geben.
Zum
Tagesordnungspunkt 4 gibt es keine Wortmeldungen.
Vorsitzender des Ausschusses 5: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h. Dr.
Claudia Kroneder-Partisch e.h.