Protokoll

über die 16. Sitzung des Ausschusses 5

am 27. September 2004

im Parlament, Lokal III

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger                          (Vorsitzender)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic                       (stellvertretende Vorsitzende)

 

Dr. Johannes Abentung/

Mag. Dr. Nikolaus Bachler                              (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dieter Egger

DI Jörg Freunschlag

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich/

Dr. Claudia Rosenmayr-Klemenz                     (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Prof. Albrecht Konecny

DDr. Karl Lengheimer                                     (Vertretung für Dr. Erwin Pröll)

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Dr. Paul Sieberer                                             (Vertretung für Mag. Gabriele Burgstaller)

Dr. Kurt Stürzenbecher/

Gerhard Neustifter                                           (Vertretung für Mag. Sonja Wehsely)

Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jürgen Fischer                                        (für Dr. Claudia Kahr)

Mag. Ulrike Lackner                                       (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Dr. Marlies Meyer                                           (für Dr. Eva Glawischnig)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Dr. Clemens Mayr                                      (Vertretung für Dr. Claudia Kroneder-Partisch

                                                                  fachliche Ausschussunterstützung)

Brigitte Birkner                                           (Vertretung für Monika Siller,

                                                                  Ausschusssekretariat)

 


Entschuldigt:

 

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger

Walter Prior

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                    16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)    Begrüßung und Mitteilungen

1.)2.)                  Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)    Fortsetzung der Beratung über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Bund und Länder entsprechend dem Ergänzungsmandat

3.)4.)                  Beratung des Gesetzgebungsmechanismus in der 3. Säule

5.)    Weiteres Vorgehen

6.)    Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Mitteilungen

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

 

Das Protokoll über die 15. Sitzung vom 14. September 2004 wird mit folgenden Anmerkungen genehmigt:

 

Auf Seite 4 wird zum Kompetenzfeld „Sport und Tourismus“ am Ende folgende Anmerkung angefügt: „Aus Sicht der WKÖ wird dazu angemerkt, dass auch durch diese Klarstellung bestehende Bedenken gegen ein Landeskompetenz „Tourismus“ nicht beseitigt werden.“

 

Der erste Gedankenstrich auf Seite 6 oben lautet: „dass die dem Bereich landwirtschaftliche Marktordnung zuzuordnenden Kompetenzen - wenngleich nicht unter dieser Bezeichnung - dem Bund zukommen sollen und“

 

Auf Seite 7 wird zum Kompetenzfeld „Umweltschutz“ am Ende folgende Anmerkung angefügt: „Der Ausschussvorsitzende wird zu diesem Punkt einen Vorschlag vorlegen, der die Verminderung der Kompetenzvielfalt im Bereich des Umweltschutzes zum Ziel hat.“

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratung über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Bund und Länder entsprechend dem Ergänzungsmandat

 

Ad: Allgemeines:

 

Der Ausschuss hält ausdrücklich fest, dass in seinen Beratungen nur die Gesetzgebungskompetenzen behandelt wurden. Der Ausschuss ist bei seinen Beratungen davon ausgegangen, dass der Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder (sei es im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung oder im Rahmen der Landesvollziehung) auch weiterhin einen wesentlichen Bestandteil des Systems bildet.

 

Die Beratungen über einzelne der bereits im Zuge der 15. Sitzung besprochenen Kompetenzfelder werden wie folgt ergänzt:

 

Ad: Landwirtschaft:

 

Der Vertreter des BMLFUW legt dar, dass der Begriff der „landwirtschaftlichen Marktordnung“ auf Grund der Entwicklungen der Agrarpolitik auf EU-Ebene zu eng gefasst ist und daher durch den Begriff „Angelegenheiten der gemeinsamen Agrarpolitik“ ersetzt werden sollte, dem eine dynamische Verweisung auf eine andere Rechtssetzungsebene zugrunde liegt. Präzisierend wird ausgeführt, dass durch diesen Vorschlag die Landeskompetenzen in der Landwirtschaft - insbesondere im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung - keinen zusätzlichen Beschränkungen unterworfen werden sollen. Angesichts dieser Klarstellung bestehen im Ausschuss keine Einwände dagegen, den Begriff „landwirtschaftliche Marktordnung“ jeweils durch den Begriff „Angelegenheiten der gemeinsamen Agrarpolitik“ zu ersetzen.

 

Der Ausschussvorsitzende legt dar, dass sich der Kompetenztatbestand Pflanzenschutz nur auf landwirtschaftliche Pflanzen bezieht. Festgehalten wird, dass der Pflanzenschutz

·        entweder (als eigenes Kompetenzfeld gemeinsam mit dem Tierschutz) der dritten Säule oder

·        der ersten Säule oder

·        dem Kompetenzfeld „Landwirtschaft“

zugeordnet werden kann.

Weiters wird festgehalten, dass der Bereich Pflanzenschutzmittelrecht als Sondertatbestand des Chemikalienrechts anzusehen ist.

Vereinzelt wird darauf hingewiesen, dass jedenfalls eine Landeskompetenz in der Vollziehung im Bereich Pflanzenschutz sichergestellt sein muss.

 


Ad: Katastrophenhilfe:

 

Basierend auf einem vom BMI vorgelegten Positionspapier wird die darin vorgeschlagene Lösung, der zu Folge den Ländern eine ausdrücklich verankerte Kompetenz im Bereich der Katastrophenhilfe, dem Bund hingegen eine Koordinationskompetenz für bestimmte überregionale Lenkungsaufgaben zukommen soll, vom Ausschuss überwiegend als zweckmäßig erachtet. Seitens des Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass dieser Komplex auch in Zusammenhang mit der Frage zu behandeln ist, ob der Landeshauptmann zentrale Stelle in Katastrophenfällen sein soll.

 

 

Im Zuge der Fortsetzung der Beratungen über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Seite 30 des vom Ausschussvorsitzenden und der Ausschussbetreuerin vorbereiteten Papiers („Zusammenfassung der Vorschläge zur Kompetenzverteilung“ vom 9.9.2004) werden folgende Anmerkungen und Änderungen vorgenommen:

 

Ad: Angelegenheiten der Wirtschaft:

 

Zu den bereits angeführten Varianten wird eine weitere Variante (Grüne) zur Diskussion gestellt, die von der Variante 3 (WKÖ) dadurch abweicht, dass sie die Bereiche Anlagenrecht und Energiewesen nicht enthält.

 

Ad: Gesundheit:

 

Im Ausschuss besteht überwiegend Skepsis gegen eine Zuweisung von umfangreichen Kompetenzen aus dem Bereich Gesundheit an die dritte Säule - insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem der konkrete Gesetzgebungsmechanismus in der dritten Säule noch nicht absehbar ist. Da es sich bei dem Bereich Gesundheit um eine sehr bedeutsame Materie handelt, soll eine möglichst große Klarheit darüber herrschen, welche Gebietskörperschaft für die Regelung welcher Aspekte verantwortlich ist.

Eine Reihe von Ausschussmitgliedern vertritt die Auffassung, dass die Bereiche Heilvorkommen und Kurorte - exklusive der sanitären Aufsicht - auch dem Bereich „Tourismus“ zugeordnet werden könnten.

 

Ad: Gesetzliche berufliche Vertretungen:

 

Der überwiegende Teil der Ausschussmitglieder spricht sich für die Variante 1 aus.

 

Ad: Auskunftspflicht:

 

Festgelegt wird, dass die Terminologie auf den Begriff „Auskunftspflicht“ vereinheitlicht werden soll.

Im Ausschuss besteht Konsens, dass die derzeitige zersplitterte Kompetenzrechtslage problematisch ist.

Die bisherige Variante 1 soll gestrichen werden, es verbleiben somit lediglich die beiden anderen Varianten (Verwaltungsverfahren bzw. Organisationsrecht)

 

Ad: einheitliches Anlagenrecht:

 

Festgehalten wird, dass die Variante 2 in zwei Varianten (Variante 2a - WKÖ und Variante 2b - Grüne) aufzuteilen ist. Gemeinsam ist diesen Varianten, dass das Anlagenrecht jeweils Bestandteil einer umfassenderen Bundeskompetenz wäre, einmal des Kompetenzfeldes „Angelegenheiten der Wirtschaften“ (WKÖ), einmal des Kompetenzfeldes „Umweltschutz und Umweltwirtschaften“ (Grüne).

Zur Variante 3 (Wiederin) wird näher ausgeführt, dass es Ziel einer derartigen Kompetenz ist, - in Anlehnung an das derzeitige UVP-Modell - für alle Anlagengenehmigungen eine Verfahrensverbindung vorzusehen. Dem Bundesgesetzgeber soll es dabei offen stehen, im Bedarfsfall über die verfahrensrechtlichen Regelungen hinaus auch materielle Genehmigungsvoraussetzungen zu normieren. Die jeweils mit anzuwendenden Vorschriften des Materiengesetzgebers sollen dadurch aber nicht in ihrer Geltung beeinträchtigt werden.

Demgegenüber geht die Variante 2a (WKÖ) davon aus, dass die Normierung von einheitlichen materiellrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen von der Kompetenz umfasst ist.

 

Ad: Veranstaltungen:

 

Verwiesen wird auf den im Protokoll über die 15. Sitzung wiedergegebenen Meinungsstand, wonach der Ausschuss überwiegend der Ansicht ist, dass die gewerberechtlichen Aspekte von Veranstaltungen den „Angelegenheiten der Wirtschaft“ zuzuordnen sind.

 

Ad: Fürsorgerecht/Jugend:

 

Festgehalten wird, dass die Varianten 1 (Bußjäger) und 2 (WKÖ) zu einer Variante zusammengefasst werden können. Der überwiegende Teil der Ausschussmitglieder spricht sich für diese so zusammengefasste Variante aus.

Vereinzelt wird darauf hingewiesen, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich Jugendschutz akzeptabel wäre.

Die Variante 3 wird dahingehend präzisiert, dass der Begriff Fürsorge auch den Jugendschutz umfassen soll.

 

Ad: Erwachsenenbildung und andere außerschulische Bildungsformen:

 

Für eine Zuordnung der Erwachsenenbildung zur dritten Säule wird vorgebracht, dass es eine zwischen Bund und Ländern geteilte Kompetenz den in diesem Bereich tätigen Einrichtungen eher ermöglicht, vom Bund die Aufrechterhaltung einer fördernden Tätigkeit einzufordern. Eingeräumt wird allerdings, dass es sich beim Förderungswesen um Privatwirtschaftsverwaltung handelt, und eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes daher für eine fördernde Tätigkeit keineswegs Voraussetzung ist.

 

 

Die Beratungen über die Aufteilung der Kompetenzfelder wird mit der Behandlung der Liste „Zuweisungen von Ausschuss 2“ sowie der dazu eingegangenen Stellungnahmen fortgesetzt. Der Ausschuss nimmt bei den in der genannten Liste enthaltenen Anmerkungen folgende Änderungen vor:

 

Ad: Laufende Ziffer 18 bvg:

Der überwiegende Teil der Ausschussmitglieder spricht sich für die Variante 1 aus.

 

Ad: Laufende Ziffer 40 bvg, Art V

Der Ausschuss ist überwiegend der Ansicht, dass eine einheitliche Interessenvertretung für Arbeitnehmer, die im selben Betrieb tätig sind, zweckmäßig erscheint, und dass daher eine Zuordnung zum Kompetenzfeld Arbeitsrecht erfolgen sollte.

Einzelne Mitglieder vertreten die Ansicht, dass in Betrieben, in denen alle Bediensteten einem öffentlichen Dienstverhältnis unterliegen, sich auch die Regelung der gesetzlichen, beruflichen Vertretung nach dem Dienstrecht richten soll.

 

Ad: Laufende Ziffer 40 bvg, Art VIII:

Es wird die Frage aufgeworfen, welchem Kompetenzfeld der Bereich Ehrenkränkung zugeordnet werden könnte. (Der Ausschussvorsitzende sagt zu, diese Frage zu näher zu prüfen.)

 

Ad: Laufende Ziffer 40 bvg, Art II:

Vereinzelt wird gegen einen Entfall der Bestimmung vorläufig - bis zur Durchführung einer Überprüfung der möglichen Konsequenzen - ein Vorbehalt geäußert.

 

Ad: Laufende Ziffern 1 vfb und 2 vfb:

Die Variante 2 wird gestrichen.

 

Ad: Laufende Ziffer 11 vfb:

Die Variante 1 wird gestrichen.

 

Ad: Laufende Ziffer 54 vfb:

Angeregt wird, die Zuordnung der Regelung zum Kompetenzfeld „Öffentliches Wohnungswesen“ dadurch verstärkt zum Ausdruck zu bringen, dass die Bezeichnung des betreffenden Kompetenzfeldes um einen Verweis auf den Begriff „Assanierung“ ergänzt wird.

Weiters wird vorgebracht, dass jedenfalls die Landesvollziehung in diesem Bereich sichergestellt sein muss.

 

Ad: Laufende Ziffer 109 vfb:

Die Variante 2 wird gestrichen.

 

Ad: Laufende Ziffer 145 vfb:

Der Ausschuss vertritt überwiegend die Ansicht, dass der Konnex zwischen Zivildienst und Wehrdienst jedenfalls aufrecht bleiben sollte und eine Zuordnung zum Kompetenzfeld „Wahrung der äußeren Sicherheit“ demnach angemessen ist. Angeregt wird, die Bezeichnung des betreffenden Kompetenzfeldes um einen Verweis auf den Begriff „Zivildienst“ zu ergänzen.

 

Ad: Laufende Ziffer 168 vfb:

Die Variante 2 wird gestrichen.

 

Ad: Laufende Ziffer 192 vfb:

Die Variante 2 lautet wie folgt: Die Bestimmung kann entfallen, da es sich um eine Annexmaterie handelt.

 

Ad: Laufende Ziffer 218 vfb:

Im Ausschuss wird die Frage aufgeworfen, ob der Verfassungsrang der Bestimmung nicht allein der Absicherung der unmittelbaren Bundesverwaltung dient. (Der Ausschussvorsitzende sagt zu, diese Frage zu klären.)

 

Ad: Laufende Ziffer 230 vfb:

Konsens besteht, dass die betreffende Regelung in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen soll. Zur Diskussion gestellt werden dabei die Kompetenzfelder „Angelegenheiten der Wirtschaft“ sowie „Umweltschutz und Umweltwirtschaften“.

 

Ad: Laufende Ziffern 245 vfb und 246 vfb:

Der Ausschuss vertritt überwiegend die Ansicht, dass die betreffenden Regelungen dem Bereich „Normungswesen“ zuzuordnen sind.

Vereinzelt wird vorgebracht, dass es sich dabei um eine Annexmaterie handelt.

 

Ad: Laufende Ziffer 247 vfb:

Vorgebracht wird, dass die Zuordnung einer Materie zum Kompetenzfeld „Sozialversicherungswesen“ nach geltendem Verständnis das Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses erfordert, welches beim Pflegegeld nicht gegeben ist. Allerdings wird die Frage aufgeworfen, ob die Zuordnung zum Kompetenzfeld „Sozialversicherungswesen“ auf Grund des sachlichen Naheverhältnisses nicht dennoch vorgenommen werden sollte, wobei angeregt wird, das Kompetenzfeld in „Sozialversicherungswesen und Pflegegeld des Bundes“ umzubenennen. (Der Ausschussvorsitzende sagt zu, diese Frage näher zu prüfen.)

 

Ad: Laufende Ziffer 293 vfb:

Der überwiegende Teil der Ausschussmitglieder spricht sich für die Variante 1 aus.

 

Ad: Laufende Ziffer 302 vfb:

In der Anmerkung soll lediglich auf die Wirtschaftslenkung - und nicht auf die landwirtschaftliche Marktordnung - Bezug genommen werden.

 

Ad: Laufende Ziffer 310 vfb:

Verwiesen wird auf die zur laufenden Ziffer 18bvg geführte Diskussion.

 

Ad: Laufende Ziffern 342 vfb, 344 vfb, 350 vfb, 353 vfb, 390 vfb und 424 vfb:

Vereinzelt wird die Ansicht vertreten, dass eine Zuordnung zum Kompetenzfeld „Angelegenheiten der Wirtschaft“ erfolgen sollte.

 

Ad: Laufende Ziffer 359 vfb:

Die Bestimmung kann entfallen, da sie durch einen erweiterten Art. 10 Abs. 2, durch Art. 15 Abs. 9 oder durch Art. 17 B‑VG abgedeckt erscheint.

 

Ad: Laufende Ziffer 60 vfb, Art VI:

Die Variante 1 basiert auf der Annahme dass die Regelung der gesetzlichen, beruflichen Vertretungen eine Annexmaterie darstellt.

 

Ad: Laufende Ziffer 367 vfb:

Die Variante 2 wird gestrichen.

 

Ad: Laufende Ziffer 194 vfb und 195 vfb:

Verwiesen wird auf die zur laufenden Ziffer 40bvg, Art V geführte Diskussion.

 

Ad: Laufende Ziffer 347 vfb:

Es soll geprüft werden, ob die Regelung Gegenstand des Ausschusses 5 ist.

 

Ad: Laufende Ziffer 6 vfb:

Die Anmerkung hat zu lauten: Vollzugsfragen sind nicht Gegenstand des Ausschusses 5.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Beratung des Gesetzgebungsmechanismus in der 3. Säule

 

Es besteht im Ausschuss Konsens darüber, dass der Bund - unvorgreiflich der Frage, unter welchen Voraussetzungen er auf einen Regelungsbereich zugreifen kann - die entsprechende Materie teilweise regeln bzw. sich auf die Regelung nur der Grundsätze beschränken können soll. Davon losgelöst ist Frage zu betrachten, ob es Materien geben soll, in denen die Gesetzgebung des Bundes von vornherein auf allgemeine Grundsätze beschränkt sein soll. Diesbezüglich besteht kein Konsens.

Von einer Reihe von Ausschussmitgliedern wird die Auffassung vertreten, dass eine dritte Säule möglichst schmal gehalten werden sollte und somit nur einige wenige Regelungsbereiche dieser dritten Säule zugeordnet werden sollten.

Dem wird von einer Reihe anderer Ausschussmitglieder entgegengehalten, dass im Bereich der Kompetenzverteilung ein Bedarf nach Instrumenten der Flexibilisierung besteht, dem durch die Schaffung einer dritten Säule nachgekommen werden könnte. In diesem Zusammenhang wird vorgebracht, dass durch die dritte Säule eine Einbindung der Länder in den Bereichen ermöglicht werden könnte, in denen ein Bedarf nach einer einheitlichen Regelung besteht.

Darüber hinaus bleiben die im Bericht des Ausschusses vom 4. März 2004 bereits dargelegten Modelle darüber, nach welchen Voraussetzungen eine Kompetenz der dritten Säule in Anspruch genommen werden kann, ebenso aufrecht wie der in diesem Bericht zum Ausdruck kommende Meinungsstand.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Weiteres Vorgehen

 

In der nächsten Sitzung des Ausschusses am 13. Oktober 2004 sollen die Beratungen über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Bund und Länder entsprechend dem Ergänzungsmandat - insbesondere hinsichtlich der noch offenen Punkte sowie hinsichtlich der Aufteilung der Kompetenzen unter Zugrundelegung eines Zwei-Säulen-Modells - fortgesetzt werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges

 

Zum Tagesordnungspunkt 6 gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 5:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h.                                           Dr. Clemens Mayr e.h.