Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Univ.Doz. Dr. Peter
Bußjäger (Vorsitzender)
MMag.
Dr. Madeleine Petrovic (stellvertretende
Vorsitzende)
Dr. Johannes Abentung (Vertretung
für DI Josef Pröll)
Univ.Prof. Dr. Peter Böhm
Dr.
Ferdinand Faber (Vertretung
für Mag. Gabriele Burgstaller)
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk
Univ.Doz.
Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Univ.Prof.
Dr. Gerhart Holzinger
DDr.
Karl Lengheimer (Vertretung
für Dr. Erwin Pröll)
Univ.Prof.
Dr. Theo Öhlinger
Dr.
Kurt Stürzenbecher (Vertretung
für Mag. Sonja Wehsely)
Weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Ulrike Lackner (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Dr. Nikolaus Bachler (beigezogen
von Dr. Johannes Abentung)
Gerhard Neustifter (beigezogen
von Dr. Kurt Stürzenbecher)
Mag. Michaela Piskernik-Schmaldienst (beigezogen
von Walter Prior)
Dr. Claudia Rosenmayr-Klemenz (beigezogen
von
Univ.Doz.
Dr. Hanspeter Hanreich)
Büro des Österreich-Konvents:
Dr. Claudia Kroneder-Partisch (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Dieter Egger
DI
Jörg Freunschlag
Prof.
Albrecht Konecny
Walter
Prior
Univ.Prof.
Dr. Ewald Wiederin
Beginn: 10.00
Uhr
Ende:
11.30
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.)
Begrüßung und Mitteilungen
1.)2.)
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3.)
Beratung über
die im Ausschuss vorgelegten Textvorschläge
4.)
Weiteres Vorgehen
4.)5.)
Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Das Protokoll der Sitzung vom 22. Oktober 2004
wird einstimmig genehmigt.
Tagesordnungspunkt
3: Beratung über die im Ausschuss vorgelegten Textvorschläge
Der
Ausschussvorsitzende hält fest, dass seit der letzten Ausschusssitzung keine
weiteren Textvorschläge eingelangt sind.
Viele Ausschussmitglieder
sehen das Modell von Dr. Schnizer (Textvorschlag) grundsätzlich positiv.
Im Einzelnen wird jedoch Folgendes vorgebracht:
-
Einige
Ausschussmitglieder sprechen sich gegen das Verfahren in der Säule
"k3" aus, wonach der Bund in bestimmten Materien (öffentliche
Aufträge, Dienstrecht, elektronischer Rechtsverkehr, Statistik) Gesetze mit
Zustimmung der Länder erlassen kann. Das Verfahren entspreche weitgehend jenem
des Art. 14b Abs. 4 und sei wenig zweckmäßig.
-
Einige
Ausschussmitglieder sprechen sich gegen die in der Säule "k4"
vorgesehene Bestimmung aus, wonach die Kompetenzfeststellung durch den
Bundesrat hinsichtlich jener Materien entfällt, deren Regelung dem Bund bereits
aufgrund der derzeit bestehenden Kompetenzverteilung zukommt. Sie sind der
Ansicht, dass damit einerseits die Mitwirkung des Bundesrates an der
Kompetenzzuordnung in der 3. Säule zu stark eingeschränkt würde und
andererseits die bestehende Kompetenzverteilung mit all ihren Problemen
fortgeschrieben würde.
-
Vereinzelt
werden Bedenken gegen die in der Säule "k4" vorgesehene doppelte
Mehrheit bei der Kompetenzfeststellung durch den Bundesrat (Mehrheit der
Bundesräte und Mehrheit der Bundesländer, in denen eine Mehrheit der Bevölkerung
wohnt) geäußert.
-
Das
Gesetzgebungsverfahren in der 3. Säule ist im Modell von Dr. Schnizer als
politisches Verfahren konzipiert. Die WKÖ vertritt hingegen die Ansicht, dass
ausschließlich politische Erwägungen für die Kompetenzzuordnung nicht ausreichen
und befürwortet ein Anknüpfen an objektive Kriterien (siehe Bericht des
Ausschusses 5 vom 5. November 2004, Seiten 14 f).
Verschiedentlich wird auch eine Mittelposition erwogen, wonach die
Inanspruchnahme der Kompetenz in der 3. Säule zwar Gegenstand eines politischen
Verfahrens sein könnte, jedoch objektive Kriterien als Leitlinie für die
Kompetenzzuordnung festgeschrieben würden.
Grundsätzlich
wird gefordert, dass eine neue Kompetenzverteilung ein bewegliches System des
kooperatives Zusammenwirkens von Bund und Ländern schaffen sollte, das es
ermöglicht, gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ohne jeweils
die Verfassung ändern zu müssen. Viele Mitglieder sehen die 3. Säule als
geeignetes Instrument um eine solche Flexibilisierung herbeizuführen.
Der
Ausschuss kommt zum Schluss, dass die Standpunkte der Mitglieder ausreichend
geklärt sind und eine weitere Annäherung der Standpunkte (konsensualer
Textvorschlag zur Kompetenzverteilung) im Ausschuss derzeit nicht zu erwarten
ist.
Der Ausschuss
hat mit seiner Arbeit (Berichte vom 4. März 2004 und vom 5. November 2004) die
Grundlagen für die Neukonzeption der Kompetenzverteilung aufbereitet, mögliche
Regelungsalternativen aufgezeigt und damit die Basis für eine Entscheidung auf
politischer Ebene geschaffen.
Tagesordnungspunkt
4: Weiteres Vorgehen
Der
Ausschuss hat seinen Bericht zum Ergänzungsmandat am 5. November 2004 dem
Präsidium übermittelt. Seine Tätigkeit ist damit vorerst beendet; er wird bei
Bedarf wieder einberufen werden.
Zum
Tagesordnungspunkt 5 gibt es keine Wortmeldungen.
Vorsitzender des Ausschusses 5: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h. Dr.
Claudia Kroneder-Partisch e.h.