Protokoll

über die 9. Sitzung des Ausschusses 8

"Demokratische Kontrollen"

am 15. September 2004

im Parlament, Lokal III

 

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

                   Mag. Barbara Prammer                             (Vorsitzende)

                   Prof. Herwig Hösele                                  (Stellvertretender Vorsitzender)

 

                   Prof. Albrecht Konecny

                   Dr. Josef Moser                                         (RH-Präsident)

                   Mag. Heribert Donnerbauer                       (für Dr. Ernst Strasser)

 

 

Entschuldigt:

 

                   Dieter Egger

                   Johann Hatzl

                   Dr. Evelin Lichtenberger

                   Prof. Ing. Helmut Mader

                   Univ.Ass. Dr. Klaus Poier

                   Walter Prior

 

 

Weitere Teilnehmer:

                  Mag. Markus Böheimer                            (mit Dr. Josef Moser)

                  Mag. Ronald Faber                                   (für Dr. Peter Kostelka)

                  Dr. Thomas Hofbauer                               (für Prof. Ing. Helmut Mader)

                  Dr. Marlies Meyer                        (für Dr. Eva Glawischnig)

                  Dr. Harald Wögerbauer                            (für Dr. Andreas Khol)

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

                   Dr. Ingrid Moser                                    (fachliche Ausschussunterstützung)

                   Birgit Mayerhofer                                   (Ausschusssekretärin)

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

Ende:                                     12.25 Uhr

 

 

 

Tischvorlagen:

 

1.)      Ergänzung des Mandates für den Ausschuss 8 vom 14. Juli 2004

2.)      Zusammenfassung der Ergebnisse der 27. Sitzung des Präsidiums am 14. Juli 2004

3.)      Angelegenheiten, die vom Ausschuss 2 in Ausschuss 8 verwiesen wurden (Tabelle)

 

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

      1.) Beratung des Ergänzungsmandates für den Ausschuss 8

      2.) Beratung der von Ausschuss 2 übertragenen Angelegenheiten

      3.) Weitere Sitzungstermine

 

 

Die Vorsitzende begrüßt die Teilnehmer und stellt die Anwesenheit der nach § 26 Geschäftsordnung erforderlichen Anzahl der Ausschussmitglieder fest. Diskussionsgrundlage ist das Ergänzungsmandat für den Ausschuss 8 (Demokratische Kontrollen) mit dem Stand 25. August 2004 und die Zusammenfassung der Ergebnisse der 27. Sitzung des Präsidiums am 14. Juli 2004 (Tischvorlagen 1 und 2). Die Ausschussvorsitzende legt diese Zusammenfassung in einer neuen Version, die auch die entsprechenden Textteile aus dem Ausschussbericht enthält, vor. Diese Version wird im Anschluss an die Sitzung an die Mitglieder des Ausschusses 8 versendet.  – Die Vorsitzende teilt mit, dass vom Präsidium des Österreich -  Konvents für die Bereitstellung der Verfassungstexte im Bericht des Ausschusses 8 eine Frist bis Mitte/Ende Oktober 2004 in Aussicht genommen wurde.

 

Tagesordnungspunkt 1: Beratung des Ergänzungsmandates für den Ausschuss 8

 

Es findet eine Generaldebatte statt, in welcher geklärt wird, in welchen Bereichen bereits Texte für einen Entwurf der Bundesverfassung vorliegen und in welchen Bereichen solche Texte noch beschafft werden müssen. Die anschließende Punktation folgt in der Untergliederung dem Ergänzungsmandat (Tischvorlage 1).

 

Zu A.1. Die Informationspflicht des Regierungsmitgliedes hat so weit zu reichen, wie seine Informationsrechte.

 

Einerseits handelt es sich um Fragen der Unternehmenskontrolle. Dazu liegt ein Textvorschlag betreffend Art 52 B – VG vor.

Andererseits wird darauf hingewiesen, dass die Informationspflicht des Regierungsmitgliedes gegenüber der Gesetzgebung auch davon abhängt, wie von den zuständigen Ausschüssen die Problematik der Weisungshierarchie in der Verwaltung gelöst wird. Insbesondere ist zu beachten, dass die Informationspflicht des Bundesministers hinsichtlich der Behörden, die derzeit  gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eingerichtet sind, gelöst werden muss. Es geht um die parlamentarische Kontrolle sämtlicher weisungsfreier Organe, dazu zählen aber nicht nur die 133 Z. 4-Behörden.

 

 

Konsens:

Die Ergebnisse des „Gemeinsamen Ausschusses 6 und 7“ zur Weisungsfrage sind in einem Koordinationsgespräch abzuklären, sobald sie vorliegen. Dazu wäre auch der Ausschuss 9 beizubeziehen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass zu den Fragen der Geschäftsordnung des Nationalrates in dieser Hinsicht die derzeit geplanten Beratungen des Geschäftsordnungskomitees des Nationalrates zu berücksichtigen sind.

Die Vorsitzende wird das Präsidium über die Vorgangsweise im Ausschuss 8 in Kenntnis setzen.

 

Zu A.2. Errichtung eines Kontrollausschusses

 

Hier ist für die weitere Diskussion ein Textvorschlag zu Art 52c B–VG vorhanden und steht zur Diskussion.

 

Zu A.3. Die „Entschlagungsrechte“ eines Ministers bei Anfragen sind zu präzisieren.

 

Es liegt für die weitere Diskussion ein Textvorschlag zu Art. 52 B-VG vor.

 

Zu A.4. Das Fragerecht im Sinne des B-VG ist zu präzisieren.

 

Es handelt sich um eine Frage des GOG-NR. Vorgangsweise wie bei A.1.

 

Zu A.5. Berichte von Bundesministern über internationale Organisationen mit nachfolgender Debatte sind vorzusehen.

 

Hier ist ein Textvorschlag zu Art. 55 Abs. 6 B-VG vorhanden und steht zur Debatte.

 

Zu A.6. Die besondere Kontrolle von Ministerentscheidungen in „eigener Sache“ ist zu untersuchen.

 

Dr. Ingrid Moser wird ersucht, geeignete Einrichtungen (Max Plank-Institut Heidelberg, Europäisches Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation) zu kontaktieren.

 

Zu A.7. Kontrollrechte der Landtage

 

Dr. Ingrid Moser wird ersucht, die vorhandene Studie an die Landtagsdirektionen mit der Bitte zu versenden, diese auf den geltenden Rechtsbestand zu aktualisieren.

 

Zu A.8. Schaffung einer verfassungsgesetzlichen Grundlage für die Beantwortung von Fragen betreffend Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung im Landtag

 

Textvorschlag zu Art. 98 Abs. 5 B-VG (Variante 3) ist als Diskussionsgrundlage vorhanden. Dr. Ingrid Moser wird ersucht, an die Landtagsdirektionen mit der Frage heranzutreten, wie das Fragerecht betreffend die mittelbare Bundesverwaltung in den Landtagen gehandhabt wird.

 

Zu A.9. Keine Amtsverschwiegenheit oberster Vollzugsorgane gegenüber „ihrem“ allgemeinen Vertretungskörper

 

Textvorschlag zu Art. 20 B-VG (Variante 2) vorhanden. Dieser bleibt in Verhandlung.

 

Zu A.10. Die Begriffe der parlamentarischen und außerparlamentarischen Immunität sollen jene der beruflichen und außerberuflichen Immunität ersetzen.

 

Ein Textvorschlag zu Art. 57 B-VG liegt vor und bleibt in Verhandlung.

 

Zu A.11. Grundsätzliche Beibehaltung der bestehenden außerparlamentarischen Immunität

 

Wie A.10.

 

Zu A.12. Die Immunität von Landtagsabgeordneten soll in den Landesverfassungen geregelt werden; im B-VG lediglich Verweis auf Landesverfassungsgesetz-Bestimmungen

 

Dr. Ingrid Moser wird gebeten, die Verbindungsstelle der Bundesländer um die Vorlage eines Textvorschlages für das B-VG zu ersuchen. Der vorliegende Textvorschlag zu Art. 57 B-VG, der diese Frage nicht umfasst, soll zur Information beigeschlossen werden.

 

Zu A.13. Dem Bundespräsidenten soll künftig die außerparlamentarische Immunität von NR-Abgeordneten zukommen

 

Textvorschlag zu Art. 63 B-VG ist vorhanden und bleibt mit in Verhandlung. Ein diesbezügliches Schreiben des Herrn Bundespräsidenten soll an die Mitglieder des Ausschusses 8 verteilt werden.

 

Zu A.14. Die wirtschaftlichen Unvereinbarkeiten sollen legistisch neu gestaltet werden.

 

Textvorschlag zu Art. 19 B-VG ist vorhanden und bleibt mit in Verhandlung. In der Diskussion wird festgehalten, dass hier, abweichend von den meisten sonstigen Aufträgen, vom Präsidium eine große Anzahl von Eckpunkten bereits vorgegeben wurde. Wie viel davon in den Verfassungstext aufgenommen werden muss, wird auch davon abhängen, ob künftig dem Unvereinbarkeitsgesetz ein erhöhter Bestandsschutz im Sinne einer 2/3-Mehrheit zukommen wird. Vorhandene Vorarbeiten, die von den Klubs und der Parlamentsdirektion in der Vergangenheit inhaltlich geleistet wurden, wären zu berücksichtigen. Die Ausschussvorsitzende wird an den Präsidenten des Nationalrates mit dem Ersuchen herantreten, aus dem Bereich der Parlamentsdirektion Parlamentsrat Dr. Christian Müller dem Ausschuss als Experten beizugeben.

 

Zu C.1. Rechnungshof – legistische Überarbeitung des V. Hauptstückes des B-VG

 

Textvorschlag, auch in einer neueren Variante vom 23. Juni 2004 liegt vor und bleibt  in Verhandlung. Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser stellt weiters einen Entwurf mit der Position der neuen Präsidentschaft zur Verfügung, die ebenfalls zur Diskussion gestellt wird. Hinsichtlich der Landesrechnungshöfe wird Dr. Ingrid Moser ersucht, die von der Landtagsdirektion Tirol erstellte Übersicht zur Aktualisierung auszusenden und sodann an die Ausschussmitglieder zu verteilen.

 

 

Zu C.2. Entfall des Einkommensberichtes

 

Der Präsident des Rechnungshofes weist auf die Kosten des Einkommensberichtes in der derzeitigen Fassung in der Höhe von € 270.000,-- hin. Er stellt eine Stellungnahme in Aussicht, die sich mit der Frage befasst, ob das seinerzeitige Ziel für die Einführung des Einkommensberichtes im Lichte der Entscheidungen des VfGH und des EuGH überhaupt erfüllt werden kann.

 

Zu D.1. Volksanwaltschaft – Beibehaltung der geltenden Nachwahlregelung

 

Über die Frage besteht Dissens. Dr. Ingrid Moser wird ersucht, eine Formulierung auszuarbeiten, nach der die Nachnominierung durch die nunmehr drittstärkste Fraktion erfolgt, wenn nach einer Wahl ein Volksanwalt wegfällt, den die vorher drittstärkste Fraktion nominiert hatte. Eine Nachwahl soll nur bis zum Ende der Funktionsperiode der übrigen Volksanwälte gelten (Art 148g Abs 4).

 

Zu D.2. Antragsrecht der Volksanwaltschaft für Normprüfungsverfahren bei Gesetzen

 

Textvorschlag zu Art. 148e B-VG liegt vor und bleibt in Verhandlung.

 

Zu E.1. Landesrechnungshöfe – die Regelung der Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über LRH-Kompetenzen soll in Art. 138 B-VG erfolgen

 

Der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser stellt einen Textvorschlag in Aussicht.

 

Zu F.1. Amtsverschwiegenheit, Transparenz der Verwaltung – subjektives einklagbares Recht des Betroffenen auf Auskunftserteilung

 

Textvorschlag zu Art. 20 B-VG liegt vor und bleibt in Verhandlung.

 

Zu F.2. Einschränkung der Amtsverschwiegenheit vor allem auf die Gründe von Art. 10 Abs. 2 EMRK sowie den Schutz personenbezogener Daten

 

Wie F.1.

 

Zu F.3. Einheitliche Auskunftspflicht in Ausführung des neuen Art. 20 B-VG für Bund, Länder und Gemeinden

 

Dr. Ingrid Moser wird ersucht, einen Textentwurf für Art. 20 B-VG auszuarbeiten.

 

Zu F.4. Abstrakte Formulierung für die erfassten Datenarten (keine taxative Aufzählung im B-VG)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht die Datenarten, sondern die Datenträger gemeint sein könnten. Dr. Ingrid Moser wird ersucht, einen Textvorschlag vorzulegen.

 

Zu G.1. Instrumente der direkten Demokratie und Bürgerinitiative – kein „Untergang“ von nicht fertig beratenen Volksbegehren mit Ende einer GP

 

Textvorschlag zu Art. 28 B-VG vorhanden und steht gemeinsam mit dem Text, der von Ausschuss 3 erarbeitet wurde, in Verhandlung.

 

Zu G.2. Volksbefragung der Länder in Angelegenheiten, bei denen der Bund zuständig ist.

 

Die Grüne Fraktion legt einen Textvorschlag vor, der sich an dem bestehenden Vorschlag für die Gestaltung der Volksbegehren orientieren wird.

 

Zu G.3. Recht der Bundesregierung, eine „Vorabentscheidung“ des VfGH zu beantragen, ob ein konkretes Gesetzesvorhaben einer obligatorischen Volksabstimmung zuzuführen ist (Gesamtänderung)

 

Textvorschlag zu Art. 44 Abs. 4 B-VG liegt vor und steht zur Diskussion.

 

Zu G.4. B-VG-Verankerung einer Abwahlmöglichkeit für direkt gewählte Bürgermeister

 

Die Grüne Fraktion legt einen Textvorschlag vor.

 

Zu G.5. Die Zuständigkeit des VfGH als Wahlgerichtshof bei direkt demokratischen Entscheidungen der Länder analog zu Art. 141 Abs. 3 B-VG soll vorgesehen werden

 

Dazu liegt ein Textvorschlag vor und bleibt weiterhin in Verhandlung.

 

Tagesordnungspunkt 2: Beratung der von Ausschuss 2 übertragenen Angelegenheiten

 

1. Themenbereich Unvereinbarkeitsgesetz:

 

Die diesbezüglichen Verfassungsbestimmungen im Unvereinbarkeitsgesetz werden im Zuge der Arbeiten des Ausschusses 8 zu diesem Thema behandelt und deren weiteres rechtliches Schicksal beurteilt.

 

2. Bundesheer-Beschwerdekommission nach § 4 Wehrgesetz:

 

Deren rechtliche Qualifikation hängt von den Ergebnissen ab, zu welchen der  „Gemeinsame Ausschuss 6 und 7“ gelangt (insbesondere zur Möglichkeit der einfachgesetzlichen Weisungsfreistellung).

Die Vorsitzende wird auch dazu eine Koordinierung mit diesem Ausschuss herbeiführen.

 

Dr. Ingrid Moser wird gebeten, das Schreiben des Vorsitzes der Bundesheer-Beschwerdekommission zu beschaffen und an die Mitglieder des Ausschusses 8 zu verteilen.

 

3. Themenbereich ORF-Gesetz; verfassungsrechtliche Verankerung der Rechnungshof-Kontrolle:

 

Der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser wird dazu eine Stellungnahme abgeben.

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Weitere Sitzungstermine

 

Dienstag, 28. September 2004,        10:00-15:00 Uhr                   Rechte der Parlamente; bei diesem Termin werden auch die Themen für die nächsten Ausschusssitzungen festgelegt        

 

Dienstag, 5. Oktober 2004,              10:00-16:00 Uhr

 

Donnerstag, 21. Oktober 2004                                                          Uhrzeit wird noch festgelegt

 

 

 

 

Vorsitzende des Ausschusses 8:                                  Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Mag. Barbara Prammer                                              Dr. Ingrid Moser