Protokoll

über die 10. Sitzung des Ausschusses 8

"Demokratische Kontrollen"

am 28. September 2004

im Parlament, Lokal II

 

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

                   Mag. Barbara Prammer                                 (Vorsitzende)

                   Prof. Herwig Hösele                                      (Stellvertretender Vorsitzender)

 

                   Mag. Markus Böheimer                                 (für Dr. Josef Moser)

                   Mag. Heribert Donnerbauer                           (für Dr. Ernst Strasser ab 13.30 Uhr)

                   Johann Hatzl

                   Prof. Albrecht Konecny

                   Univ.Ass. Dr. Klaus Poier

                  

 

 

Entschuldigt:

 

                   Dieter Egger

                   Dr. Evelin Lichtenberger

                   Prof. Ing. Helmut Mader

                   Walter Prior

 

 

Weitere Teilnehmer:

                  Mag. Angelika Flatz                                  (Büro Vorsitzende Mag. Prammer)

                  Dr. Thomas Hofbauer                               (für Prof. Ing. Helmut Mader)

                  Dr. Marlies Meyer                        (für Dr. Eva Glawischnig)

                  Dr. Christian Müller                                  (Parlamentsdirektion)

                  Mag. Michaela Piskernik-Schmaldienst       (für Walter Prior)

                  Mag. Bernhard Rochowanski                    (für KO Herbert Scheibner)

                  Dr. Harald Wögerbauer                            (für Dr. Andreas Khol)

 

 

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

                   Dr. Ingrid Moser                                    (fachliche Ausschussunterstützung)

                   Valentina Ashurov                                  (Ausschusssekretärin)

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

Ende:                                     13.50 Uhr

 

 

 

Tischvorlagen:

 

1.)      Protokoll der 9. Sitzung vom 15. September 2004

2.)      Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des Präsidiums vom 14. Juli 2004

          (mit eingearbeitetem Textteil)

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

      1.)      Genehmigung des Protokolls der 9. Sitzung

      2.)      Beratung des Ergänzungsmandates für den Ausschuss 8 (A. Rechte der Parlamente)

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der 9. Sitzung

 

Gegen das Protokoll der 9. Sitzung werden keine Einwendungen erhoben und gilt daher als einstimmig genehmigt.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Ergänzungsmandates für den Ausschuss 8 (A. Rechte der Parlamente)

 

Diskussionsgrundlage sind das Ergänzungsmandat für den Ausschuss 8 (Demokratische Kontrollen) sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse der 27. Sitzung des Präsidiums am 14. Juli 2004 mit integriertem Textteil.

 

Zu A.1. Die Informationspflicht des Regierungsmitgliedes hat so weit zu reichen, wie seine Informationsrechte.

 

Zur Debatte steht der Textvorschlag zu Art. 52 B-VG. Verschiedene Lösungsmodelle werden diskutiert. Weitere Textvarianten sollen vorgelegt werden. Die Vorsitzende wird das Präsidium des Österreich-Konvents über die unterschiedlichen Auffassungen im Ausschuss informieren. Es besteht die Auffassung, dass die aufgetragenen „Grundsätze“ für das B-VG bereits im vorliegenden Textvorschlag enthalten sind. Fragen der GO- NR im Hinblick auf die allfälligen Regelungen im GOG-NR werden derzeit auch im Geschäftsordnungskomitee des NR behandelt.


Zu A.2. Errichtung eines Kontrollausschusses

 

Dazu ist derzeit die Akkordierung eines Textvorschlages nicht möglich. Es wird die Auffassung vertreten, dass der vorliegende Vorschlag zu weit gefasst sei. Wenn überhaupt, sollte eine derartige Verfassungsnorm im Sinne einer knappen Verfassung enger gefasst werden.

 

Zu A.4. Das Fragerecht im Sinne des B-VG ist zu präzisieren.

 

Es wird die Auffassung vertreten, dass der vorliegende Textvorschlag in Art. 52 Abs. 3 eine solche Präzisierung enthält. Es soll ein Alternativvorschlag vorgelegt werden der diesen Punkt ebenfalls berücksichtigt.

 

Zu A.5. Berichte von Bundesministern über internationale Organisationen mit nachfolgender Debatte sind vorzusehen.

 

Die Akkordierung eines Textvorschlages ist zum gegebenen Zeitpunkt nicht möglich. Der dem Ausschuss 8 vorliegende Textvorschlag verkörpert eine Einzelmeinung. Der Text könnte nach Meinung des Ausschusses grundsätzlich so gestaltet werden, jedoch ohne den letzten Halbsatz; zu streichen wäre dann die Formulierung „das insbesondere vorzusehen hat, dass über einen solchen Bericht eine Debatte im Hauptausschuss stattzufinden hat.“ Eine Fraktion spricht sich für die Beibehaltung dieses Halbsatzes aus.

 

Zu A.6. Die besondere Kontrolle von Ministerentscheidungen in „eigener Sache“ ist zu untersuchen.

 

Eine rechtsvergleichende Studie wurde vom Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation sowie auch vom Max Planck-Institut Heidelberg angefordert.

 

Zu A.7. Kontrollrechte der Landtage

 

Eine Übersicht über die Kontrollrechte der Landtage wurde an die Landtagsdirektionen verschickt und sobald die Ergebnisse der Aktualisierung vorliegen, an die Mitglieder des Ausschusses 8 versendet.

 

Zu A.8. Schaffung einer verfassungsgesetzlichen Grundlage für die Beantwortung von Fragen betreffend Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung im Landtag

 

Die Landtagsdirektionen wurden zur Rechtslage und Praxis der Länder befragt. Es liegen noch nicht alle Antworten vor.

Es wird die Auffassung vertreten, dass nicht nur die Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung, sondern auch der Auftragsverwaltung erfasst sind. Dazu werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Weitere Textvorschläge sollen zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu A.9. Keine Amtsverschwiegenheit oberster Vollzugsorgane gegenüber „ihrem“ allgemeinen Vertretungskörper

 

Die Frage wird im Zuge der Verhandlungen bei der Amtsverschwiegenheit behandelt (Punkt F.).

 

Zu A.10. Die Begriffe der parlamentarischen und außerparlamentarischen Immunität sollen jene der beruflichen und außerberuflichen Immunität ersetzen.

 

Es werden Zweifel geäußert, ob die Ausdrücke „parlamentarische“ und „außerparlamentarische“ Immunität im Verfassungstext notwendig sind. Es spricht auch vieles für die Aufnahme in die Erläuterungen.

 

Zu A.11. Grundsätzliche Beibehaltung der bestehenden außerparlamentarischen Immunität

 

Von Prof. Konecny  wird ein weiterer Alternativvorschlag zu Art. 57 B-VG in Aussicht gestellt.

 

Zu A.12. Die Immunität von Landtagsabgeordneten soll in den Landesverfassungen geregelt werden; im B-VG lediglich Verweis auf Landesverfassungsgesetz-Bestimmungen

 

Von der Verbindungsstelle der Bundesländer wurde die Vorlage eines Textvorschlages bis

4. Oktober 2004 angefordert.

 

Zu A.13. Dem Bundespräsidenten soll künftig die außerparlamentarische Immunität von NR-Abgeordneten zukommen

 

Das Präsidium hat diese Frage bejaht. Inzwischen wird jedoch die Auffassung vertreten, dass Änderungen nur im Zusammenwirken mit dem Herrn Bundespräsidenten vorgenommen werden sollen. Der diesbezügliche Brief des Herrn Bundespräsidenten vom 12. August 2004 wurde an die Mitglieder des Ausschusses verteilt. Dieser Brief enthält keine Aussagen über Änderungen im Bereich des Immunitätsrechtes des Bundespräsidenten. Die Vorsitzende wird an das Präsidium mit der Frage herantreten, ob weiterhin ein Textvorschlag gewünscht wird.

 

Zu A.14. Die politischen Unvereinbarkeiten sind ausreichend geregelt; die wirtschaftlichen Unvereinbarkeiten sollen legistisch neu gestaltet werden.

 

Es wird die Auffassung vertreten, dass die vom Präsidium aufgetragenen „Eckpunkte“ für ein neues UnvG bereits durch das Ergänzungsmandat vorgegeben wurden. Grundsätzlich besteht die Meinung, dass der Inhalt eines neuen UnvG auch dadurch bestimmt wird, ob dem UnvG in Zukunft ein erhöhter Bestandsschutz im Sinne der erforderlichen 2/3-Mehrheit zukommen wird. Wenn der erhöhte Bestandsschutz für das UnvG eingeführt wird, so genüge eine möglichst knappe Formulierung im B-VG  mit den nötigen Grundrechtseingriffsmöglichkeiten. - Offen bleibt die Frage, ob der Auftrag für die Vorlage eines Expertenentwurfes vom Präsidium erteilt wird. - Der vorliegende Textentwurf zu Art. 19 B-VG wird dahin gehend kritisiert, dass die Anknüpfung an die „Entgeltlichkeit“ einer Tätigkeit für das vorliegende Kontrollbedürfnis nicht ausreicht. Genauso problematisch wie die Entgeltlichkeit könne ein „moralisches“ Naheverhältnis sein. - Auf jeden Fall müsse die „ungebundene“ Entscheidungsmöglichkeit des Unvereinbarkeitsausschusses beseitigt werden, sodass diese Entscheidung vom VfGH nachprüfbar wird.

 

Univ. Ass. Dr. Poier wird den Vorschlag für eine alternative B-VG-Bestimmung vorlegen.

 

Die Vorsitzende stellt die Vorlage einer Aufgliederung/Katalog bis zur nächsten Sitzung in Aussicht, in der eine Entflechtung der einzelnen Punkte nach den jeweils betroffenen Gruppen vorgenommen wird.

 

 

 

Weitere Ausschusstermine:

 

Dienstag, 5. Oktober 2004                10.00-17.00Uhr

 

Tagesordnung:

Restliche Teile des Ergänzungsmandates sowie offene A.-Punkte

Donnerstag, 21. Oktober 2004          10.00-15.00Uhr

 

 

 

 

 

Vorsitzende des Ausschusses 8:                                  Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Mag. Barbara Prammer                                              Dr. Ingrid Moser