Protokoll

11. Sitzung des Ausschusses 10

"Finanzverfassung"

am 17. November 2004

im Parlament, Lokal V

 

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

              Dr. Ernst Strasser                                       (Vorsitzender)

 

              Mag. Martin Bauer                                     (Vertretung für Dr. Erwin Pröll)

              Mag. Markus Böheimer                              (Vertretung für Dr. Josef Moser)

              Mag. Nicolaus Drimmel                              (Vertretung für Helmut Mödlhammer)

              Dr. Alfred Finz                                            (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)

              Dr. Manfred Matzka

              Dr. Madeleine Petrovic

              Dr. Erich Pramböck                                    (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

              Mag. Christine Salcher                                (Vertretung für DDr. Herwig Van Staa)

              Dr. Johannes Schnizer

              Dr. Walter Starlinger                                   (Vertretung für Dr. Josef Pühringer)

 

Entschuldigt:

 

              Dr. Jörg Haider

              Univ. Prof. Dr. Herbert Haller

              Hans Niessl

              Dr. Herbert Sausgruber

              Bernd Vögerle                                            (Vorsitzender-Stellvertreter)

              Dr. Peter Wittmann

 

Weitere Teilnehmer:

MMag. Dr. René Bruckner                             (beigezogen von Dr. Ernst Strasser)

            Mag. Ulrike Huemer                                       (beigezogen von Dr. Michael Häupl)

Hon. Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Lehner (Experte)

            Mag. David Marwan                                       (beigezogen von Dr. Alfred Finz)

MMag. Dr. Anton Matzinger                           (beigezogen von Dr. Alfred Finz)

Mag. Elisabeth Ottawa                        (beigezogen von Dr. Alfred Finz)

            Mag. Bruno Rossmann                                    (beigezogen von Dr. Madeleine Petrovic)

            Dr. Andy Samonig                                          (Büro Dr. Andreas Khol)

Dr. Gerald Siebeneicher                                  (Büro Herbert Scheibner)

            Dr. Gerhard Steger                                         (beigezogen von Dr. Alfred Finz)

                  Mag. Ilse Tantinger                                         (beigezogen von Dr. Alfred Finz)

            Mag. Gregor Wenda                                       (beigezogen von Dr. Ernst Strasser)

 

 

Beginn:                                  14.00 Uhr

Ende:                                     15.50 Uhr

 

Tagesordnungspunkte

 

1)              Begrüßung und Mitteilungen

2)              Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3)   Ergebnisse des Arbeitskreises zur Neufassung der finanzverfassungsrechtlichen
Bestimmungen

4)   Allfälliges

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Mitteilungen

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der 10. Sitzung vom

3. November 2004

 

Das Protokoll der 10. Sitzung wird mit folgender Änderung, eingebracht von Dr. Petrovic, genehmigt:

 

Unter TOP IV, Allfälliges,  betreffend „Gender Budgeting“ lautet der dritte Absatz:

 

„Der Ausschuss kommt überein, in einem Arbeitskreis einen entsprechenden Textvorschlag bezüglich einer Regelung in Art. 13 B-VG vorzubereiten, in dem sowohl auf die Haushaltserstellung als auch auf den Vollzug abzustellen ist.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Ergebnisse des Arbeitskreises zur Neufassung der finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen

 

Der Ausschuss berät den Entwurf des „vorläufigen Berichts zum Ergänzungsmandat“.

 

Das Präsidium hatte dem Ausschuss 10 mit Schreiben vom 16. Juni 2004 ein Ergänzungsmandat erteilt, wonach das Thema „Öffentliches Haushaltswesen“ zu behandeln war; weiters sollten Textvorschläge für die neue Verfassung erstellt werden.

 

Der Bericht wurde in einem Arbeitskreis, der am 9. und 12.11.2004 tagte, vorbereitet.

Im Zuge der Beratungen im Ausschuss wird die Nachreichung folgende Beiträge angekündigt:

-    Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zu den Textstellen, wo die Gemeinden im Klammer angeführt sind [z.B. in § 2 Abs. 2 F-VG 1948: „... durch das Land (Gemeinden) ...“]

-    Stellungnahmen der Grünen zur Neuordnung/Textierung der Transfers

 

-    Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes zur Aufnahme der Gemeindeverbände in den Text der Verfassung und zum Thema „Umlagen“.

 

Im Wesentlichen werden folgende Änderungen zum Bericht vorgenommen; die Seitenangaben beziehen sich auf die Fassung vom 15.11.2004:

 

1. Seite 4: Der Textteil: Verfügung einer Bindung eines bestimmten Anteils der Budgetmittel obliegt dem Bundesminister für Finanzen“ entfällt angesichts der Beratungen zur Textierung von Art. 51b neu – siehe Seite 7.

 

2. Seite 5: Auf Anregung des Landes Niederösterreich lautet der zweite Satz:

    Die in Art. 51 Abs. 4 des BMF-Vorschlages enthaltenen Grundsätze würden die Autonomie der Länder zu weitgehend einschränken und in die Landesverfassung eingreifen. Ein derartiger Eingriff wird von den Ländern abgelehnt. Abgesehen davon sind nach Auffassung der Länder und des Österr. Städtebundes die genannten Grundsätze, insbesondere hinsichtlich des Begriffes „wirkungsorientierte Verwaltung“ zu unbestimmt und damit die Auswirkungen nicht abschätzbar.“

 

3.  Seite 6: Der Textteil: „Die Möglichkeit des Finanzministers, Bindungen ohne die Mitbefassung der Regierung zu verfügen, wird kritisch gesehen.“ entfällt angesichts der Beratungen zur Textierung von Art. 51b neu – siehe Seite 7.

 

4. Seite 6: Der Beitrag betreffend Dr. Matzka wird wie folgt neu gefasst:
Dr. Manfred Matzka, unterstützt von den Grünen, bringt zum Textvorschlag des Bundesministeriums für Finanzen die Auffassung vor, dass es notwendig ist, die Position des Parlaments in zweifacher Hinsicht zu stärken:
Der Einjährigkeit des Budgets sollte Vorrang eingeräumt werden und die Möglichkeit, ohne Budgetbeschluss auf der Basis des Vorjahresbudgets den Haushalt weiter zu führen, soll zeitlich begrenzt werden
.“

 

5. Seite 7: In Art. 51b neu wird im zweiten Satz die Wortfolge: „...mit Zustimmung der Bundesregierung ...“ eingefügt.
Auf Anregung des Bundesministeriums für Finanzen wird nachstehende Anmerkung eingefügt:
“Das Bundesministerium für Finanzen schlägt zu Art. 51b betreffend Bindung vor, die Wortfolge „mit Zustimmung der Bundesregierung“ zu streichen, da dadurch eine flexiblere Handhabung gewährleistet wäre.“

 

6. Seite 9: Zu Punkt II wird nach der Anmerkung auf Anregung der Länder eingefügt:
Die Länder halten die vorgeschlagene Regelung für den Bereich des Haushaltswesens für entbehrlich, da die Gleichstellung von Frauen und Männern derzeit im Art. 7 B-VG bzw. in den entsprechenden Vorschlägen des Konvents ausreichend berücksichtigt ist.“

 

7. Seite 13: Im ersten Satz nach Punkt VI. wird vor den Worten „den Grünen“ und im letzten Absatz nach den Worten „den Grünen“ das Wort „teilweise“ eingefügt.

 

8. Seite 14: Zu Artikel 1 wird auf Vorschlag des Österr. Städtebundes die Wortfolge „ ... sind ermächtigt ... abzuschließen“ durch „ ... schließen … ab.“ ersetzt.

 

9. Seite 14: Die Länder bringen zu Artikel 1 folgende Anmerkung ein:
Nach Ansicht der Länder sollte es lauten: „Bund, Länder und Gemeinden, ... sind ermächtigt, miteinander Vereinbarungen über einen Konsultationsmechanismus abzuschließen.“ 

 

10. Seite 15: Der Satz „Es sind demnach Alternativen angeführt, soweit kein Konsens erzielt wurde.“ wird durch den Satz „Zu einzelnen Bestimmungen liegen alternative Formulierungen vor.“ ersetzt.

 

11. Seite 15: Die Anmerkung zu § 1 soll nach Ergänzung des Österr. Gemeindebundes lauten:

    Es wird vom Österr. Städtebund angeregt, in dieser Bestimmung die Gemeindeverbände anzuführen oder eine eigene Bestimmung über Gemeindeverbände in der Finanzverfassung aufzunehmen, um die im Konvent beabsichtigte Stärkung der Verbände hervorzuheben. Man ist sich bewusst, dass Gemeindeverbände keine Gebietskörperschaften sind.
Der Österr. Gemeindebund spricht sich gegen die Anführung der Gemeindeverbände in § 1  unter Hinweis auf die Ausführungen von Univ.Prof. DDr. Ruppe aus. Demnach drückt die Nennung auch der Gemeinden zum einen die Parität dieser drei Gebietskörperschaftsebenen aus und entspricht zum anderen dem tatsächlichen Regelungsgegenstand des F-VG 1948.

Zum Klammerausdruck „(Gebietskörperschaften)“ wird angemerkt:
Mit diesem Klammerausdruck wird der in den folgenden Bestimmungen verwendete Ausdruck „Gebietskörperschaften“ als nur den Bund, die Länder und die Gemeinden umfassend definiert. Nicht zu den Gebietskörperschaften gehören daher insbesondere die Gemeindeverbände
.“

 

12. Seite 15: Entsprechend dem Ergebnis des Arbeitskreises vom 12.11.2004 wird das Wort „grundsätzlich“ eingefügt, sodass § 2 lautet:
§ 2. (1) Die Zusammenführung von Ausgaben-, Aufgaben- und Einnahmenverantwortung auf einer Gebietskörperschaftsebene ist grundsätzlich anzustreben.“

13. Seite 16: Das Land Niederösterreich bringt folgende Alternative zu § 2 Abs. 2 ein:
2. (2) Die Zusammenführung von Ausgaben- und Aufgabenverantwortung und eine langfristige Absicherung des zur Bewältigung der Aufgaben erforderlichen Anteiles der Gebietskörperschaften an der zur Verfügung stehenden Finanzmasse ist anzustreben.“

 

14. Seite 17: Die Anmerkung zu § 3 Abs. 3 soll nach Ergänzung des Österr. Gemeindebundes lauten:
“Die Grünen und der Österr. Städtebund fordern die Abschaffung der Landesumlage.
Die Länder befürworten die Möglichkeit einer Umlage; nach Vorschlag des Landes Oberösterreich kann ein Teil der Umlage für die Gemeinden zweckgewidmet werden.
Der Österr. Gemeindebund sieht unter Hinweis auf sein Positionspapier (Beilage 13 des Berichts vom 15.7.2004) die Landesumlage zwar grundsätzlich als problematisch, da damit Gemeinderessourcen abgeschöpft werden und zum Teil zweckgebunden wieder an die Gemeinden zurückfließen, durch den Wegfall fiele aber auch ein interkommunales Steuerungsmittel weg. Die Frage, ob die Landesumlage beibehalten oder abgeschafft werden soll, ist somit auf Landesebene zu entscheiden.

 

15. Seite 18: Die Länder bringen folgende Alternative zu § 4 Abs. 1 ein:
§ 4 (1) Die Regelung hat die Zusammenführung von Ausgaben- und Aufgabenverantwortung und eine langfristige Absicherung des zur Bewältigung der Aufgaben erforderlichen Anteiles der Gebietskörperschaften an der zur Verfügung stehenden Finanzmasse anzustreben.“

 

16. Seite 21: Die Anmerkung zu § 9 soll auf Anregung der Länder lauten:
Die Länder fordern den ersatzlosen Entfall von § 9.
Die Länder NÖ, OÖ und Tirol regen an, dass allenfalls in § 9 Abs. 1 des BMF/Ruppe Vorschlages das Wortfolge „von Bundesinteressen“ durch „der in § 7 Abs. 4 genannten Interessen“ ersetzt werden sollte
.“

 

17. Seite 22: Die Anmerkung zu § 14 soll nach Ergänzung des Österr. Gemeindebundes lauten:
Der Österr. Städtebund regt an, die Gemeindeverbände, wie dies auch im bestehenden Regelung des F-VG 1948 gegeben ist, aufzunehmen, um deren Stellung zu stärken.
Der Gemeindebund sieht in der Nennung der Gemeindeverbände dann einen möglichen Ansatz, wenn damit die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit gestärkt werden kann.
Die Länder und der Österr. Städtebund lehnen die Regelung des 2. Satzes ab
.“

 

18. Seite 23: In Punkt V wurde der Textvorschlag betreffend § 15a gestrichen und folgende Klarstellung eingefügt:
Zu diesem Thema gab es ausführliche Diskussionen und Textvorschläge, die unter Punkt IV dargelegt sind.“

 

19. Seite 24: In § 16a werden die „Landeshauptstädte“ im 1. Satz berücksichtigt.

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der vorläufige Bericht dem Präsidium zur Kenntnis gebracht wird, um dieses über die bisherigen Ergebnisse des Ausschusses in Vorbereitung der Klausur des Präsidiums am 22./23.11.2004 zu informieren.

 

Die abschließende Beratung zum Bericht soll in der nächsten Sitzung erfolgen.

 

Die nächste Sitzung findet am Dienstag, 30. November 2004, 13.00 Uhr im Parlament,

Lokal V statt.

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 10:                               Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

Bundesminister Dr. Ernst Strasser                                Dr. Eduard Trimmel