Protokoll

über die 9. Sitzung des Ausschusses 4

am 14. Jänner 2004

im Parlament, Lokal IV

 

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

 

Prof. Christine Gleixner

Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Johann Rzeszut

Mag. Rüdiger Schender                                          (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Terezija Stoisits

Mag. Gregor Wenda (vormittags)/

Mag. Walter Grosinger (nachmittags)                    (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

 

Externer Experte:

 

Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Dr. Dieter Böhmdorfer)

Dr. Rosi Posnik                                                      (Büro Dr. Claudia Kahr)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Herbert Scheibner                                                  (stellvertretender Vorsitzender)

 

Dr. Maria Berger

Prof. Ing. Helmut Mader

Friedrich Verzetnitsch

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)      Berichte

4.)      Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

5.)      Expertenhearing von Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki zum Thema „Grundrechtsfragen der Biomedizin“

6.)      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(7. Jänner 2004)

 

Das Protokoll der achten Sitzung vom 7. Jänner 2004 wird mit der Maßgabe geneh­migt, dass auf Seite 3 der erste Satz bei Tagesordnungspunkt 3 (a) wie folgt berichtigt wird (Änderung wurde bereits eingearbeitet):

 

Das Präsidium des Österreich-Konvents behandelte die von einigen Aus­schüssen gestellten Verlängerungsanträge in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003.


Tagesordnungspunkt 3: Berichte

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:

 

(a) Antrag auf Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage eines schriftlichen Berichtes:

 

Der Vorsitzende des Österreich-Konvents hat sich mit dem Vor­sitzenden des Ausschusses 4 diesbezüglich noch nicht in Verbindung gesetzt. Das Präsidium wird die Verlängerungs­anträge in seiner nächsten Sitzung am 20. Jänner 2004 behandeln.

 

(b) Internet:

 

Aufgrund von Problemen bei der Veröffentlichung von Dokumenten auf der Website des Österreich-Konvents werden die Ausschussunterlagen am 15. Jänner 2004 noch nicht über Internet zur Ver­fügung stehen.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

 

Dem Ausschuss liegen zwei neue Textentwürfe von Ausschussmitgliedern mit Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlägen zum Thema „Meinungsfreiheit“ vor (siehe Anlage 1 und 2). Im Ausschuss besteht Einver­nehmen, die Textentwürfe in die weitere Ausschussarbeit mit einzu­beziehen.

 

Der Ausschuss setzt die Behandlung der „Meinungsfreiheit“ fort und diskutiert dabei neuer­lich über die Rundfunkfreiheit, wobei insbesondere folgende Fragen besprochen werden:

 

   Betonung der besonderen Verantwortung des Staates für den Rundfunkbereich ein­schließ­lich des privaten Rundfunks (Pluralitätswahrung)

   Sicherstellung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Gebühren­finanzierung auf Verfassungsebene (Begriffsdefinition und -inhalt des „öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ und seines Auftrags; Beihilfenproblematik aus europarechtlicher Sicht; Anschlusszwang)

   Berücksichtigung des sozialen Auftrags (Sicherung einer Grundversorgung/Ver­sor­gungs­sicherheit zu wirtschaftlich angemessenen Bedin­gun­gen); vergleichbare Proble­ma­tik bei den sozialen Grundrechten

   Forderung nach Objektivität und Unabhängigkeit

   Schutz von Persönlichkeits­rechten und vor Diskriminierungen

   Ausgewogen­heit der Programme; Zulässigkeit eines Spartenrundfunks

   Notwendigkeit einer Verfahrensgarantie, die für alle Formen des Rundfunks gilt.

 

Im Ausschuss besteht Uneinigkeit, ob ein öffentlich-rechtlicher, gebührenfinanzierter Rund­funk auf Verfassungsebene sicherzustellen ist, und ob die Sicherung einer Grundversorgung zu sozial verträglichen Bedingungen im Verfassungstext festzulegen ist (als allgemein oder speziell formulierter Rechtstext bzw. in den Erläuterungen).

 

Offen bleibt weiters die Frage, ob eine eigene Verfahrensgarantie für den Rundfunk­bereich aus verfassungs­systematischer Sicht erwünscht und notwendig ist (Verweis auf die EMRK).

 

Als Ergebnis der Beratungen kommt der Ausschuss überein, die „Rundfunkfreiheit“ als eigenen Artikel zu definieren. Folgender Textvorschlag zur Rundfunkfreiheit findet weit­gehende Zustimmung (siehe Textvorschlag und Erläuterungen, Anlage 4 und 5):

 

Artikel y: Rundfunkfreiheit

 

(1) Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für den Bestand eines unabhängigen Rundfunks und für die Erfüllung von dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse.

 

(2 Für den Rundfunk ist durch Gesetz zu gewährleisten, dass Berichterstattung objektiv, wahrheitsgemäß und unparteilich erfolgt, Meinungsbildung als solche erkennbar und Meinungsvielfalt gewährleistet ist.

 

(3) Zur Durchsetzung dieser Garantien und zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und vor Diskriminierungen ist für die Betroffenen ein wirksames Verfahren bereitzustellen.

 

Von einigen Mitgliedern des Ausschusses wird die Auffassung vertreten, dass der Versor­gungsauftrag in die Verfassung mit aufzunehmen wäre. Über die weitere Vorgangsweise soll zu einem späteren Zeitpunkt (im Zusammenhang mit der Behandlung der sozialen Grund­rechte) beraten und entschieden werden. Hiezu liegt folgender Textvorschlag vor (als Ergänzung des ersten Absatzes):

 

„Dazu gehört auch die Sicherung eines Zugangs zur allgemeinen Grundversorgung.“

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Expertenhearing von Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki zum Thema „Grundrechtsfragen der Biomedizin“

 

Univ.Prof. DDr. Kopetzki hält ein ausführliches Referat zum Thema „Grundrechtsfragen der Biomedizin“ (siehe Anlage 3). Dabei behandelt er insbesondere folgende Themen:

 

   Fragen der Bioethik (Folie 2 – 3)

   geltendes Verfassungsrecht (Folie 4 – 10)

   internationale Vorgaben (Folie 11 – 15)

   verfassungspolitische Aspekte (Folie 16 – 17)

   Regelungsbeispiel: Art. 119 und 119a der Bundesverfassung der Schweiz (Folie 18 – 19).

 

In der weiteren Diskussion werden vornehmlich folgende Fragen behandelt:

 

   Embryonen als Grundrechtsträger; Schutzbereich

   grundrechtliche Regelung eines Rechts auf Gesundheit

   Vereinbarkeit eines Verbots der Tötung auf Verlangen mit der EMRK

   neue Transformationsmöglichkeiten beim Völkerrecht (bspw. in Form einer unmittelbaren Anwend­barkeit bzw. Ver­pflichtung des Gesetzgebers, aber keiner grundrechtlichen Ge­währ­leistung)

   ­Beginn des Lebens (Schutz des Lebens) als Kontinuum; medizinisch-biologisch relevante Entwicklungsschritte, die eine besondere Regelung erforderlich machen (bspw. Befruch­tung, Geburt)

   Unterscheidbarkeit Sterbehilfe/Schmerzlinderung

   unterschiedliche Regelung bei Präimplantations- und Pränataldiagnostik (PID, PND)

   Therapie- und Eingriffsmöglichkeiten während der Schwangerschaft

   Individualisierung bei Leihmutterschaft

   Leistbarkeit der Medizin; Kostenfrage

   Problematik der internationalen Verflechtungen.

 

Abschließend dankt der Ausschussvorsitzende Herrn Univ.Prof. DDr. Kopetzki für seine Aus­führungen. Der Ausschuss wird das Thema „Recht auf Leben“ zu einem späteren Zeitpunkt behandeln.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges

 

Bei der nächsten Ausschusssitzung wird die Behandlung des Themas „Meinungsfreiheit“ (ab  Wissenschaftsfreiheit; Kunst­frei­heit; Recht auf Bildung; Schul­wesen“) fortgesetzt.

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Mittwoch, 21. Jänner 2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

 

 

 

 

 

5 Anlagen