Protokoll

über die 10. Sitzung des Ausschusses 4

am 21. Jänner 2004

im Parlament, Lokal IV

 

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

Herbert Scheibner                                                  (stellvertretender Vorsitzender)

 

Mag. Bernhard Achitz                                             (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Maria Berger

Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter

Prof. Ing. Helmut Mader

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Johann Rzeszut

Mag. Terezija Stoisits

Dr. Theodor Thanner (vormittags)/

Mag. Gregor Wenda (nachmittags)                       (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

 

Externer Experte:

 

Univ.Prof. Dr. Markus Hengstschläger

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Herbert Scheibner/Dr. Dieter

                                                                              Böhmdorfer)

Dr. Rosi Posnik                                                      (Büro Dr. Claudia Kahr)

 


MMag. Christina Klambauer                                   (beigezogen von Univ.Prof. DDr.

                                                                              Christoph Gra­benwarter

Dr. Raoul Kneucker                                               (beigezogen von Prof. Christine Gleixner)

Mag. Gerda Marx                                                  (beigezogen von Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk)

Mag. Thomas Sperlich                                            (beigezogen von Mag. Terezija Stoisits)

Mag. Maren Spitzer-Diemath                                  (beigezogen von Univ.Prof. Dr. Reinhard

                                                                              Rack)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Prof. Christine Gleixner

Mag. Herbert Haupt

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)      Berichte

4.)      Expertenhearing von Univ.Prof. Dr. Markus Hengstschläger zum Thema „Grundrechtsfragen der Biomedizin“

5.)      Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit einschließlich Recht auf Bildung, Schulwesen)

6.)      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 


Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(14. Jänner 2004)

 

Das Protokoll der neunten Sitzung vom 14. Jänner 2004 wird mit folgenden Maßgaben geneh­migt (Änderungen/Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):

 

   Tagesordnungspunkt 4: Auf Seite 4 wird der sechste Absatz wie folgt ergänzt:

 

Von einigen Mitgliedern des Ausschusses wird die Auffassung vertreten, dass der Versor­gungsauftrag in die Verfassung mit aufzunehmen wäre. Über die weitere Vorgangsweise soll zu einem späteren Zeitpunkt (im Zusammenhang mit der Behandlung der sozialen Grund­rechte) beraten und entschieden werden. Hiezu liegt folgender Textvorschlag vor (als Er­gänzung des ersten Absatzes):

....           

 

   Anlage 1 zum Protokoll: Auf Seite 1 lautet die Fußnote nunmehr wie folgt:

 

Über das Abwehrrecht hinaus besteht auch eine Schutzpflicht (Staatsverantwortung). Die­se findet in der Formel „geachtet und geschützt“ ihren Ausdruck. Im übrigen wird über die Fra­ge des Inhalts und der Reichweite der Staatsverantwortung im Hinblick auf Schutz- und För­derungsleistungen im allgemeinen und bei einzelnen Grundrechten noch zu befin­den sein.

 

   Nennung von Begleitpersonen im Protokoll:

 

     Der Ausschuss kommt überein, dass in Hinkunft auch Begleitpersonen von Ausschussmit­gliedern im Protokoll angeführt werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Berichte

 

(a) Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:

 

   Ergebnisse der Präsidiumssitzung am 20. Jänner 2004:

 

Verlängerungsantrag des Ausschusses 4:

Der Vorsitzende des Österreich-Konvents wird das Ergebnis der Präsidiumssitzung mit dem Ausschussvorsitzenden am 26. Jänner 2004 besprechen. Der Ausschussvorsitzende wird darüber in der nächsten Ausschusssitzung berichten.

 

Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet:

Die Festlegung der Dokumente erfolgt unter der Verantwortung des jeweiligen Ausschuss­vorsitzenden. Für den Ausschuss 4 sind folgende Dokumente vorgesehen: Tagesordnungen und genehmigte Protokolle (samt Anlagen) der Ausschusssitzungen (unter Einarbeitung von Änderun­gen/Er­gänzungen), sonstige – für die Ausschussarbeit wesentliche – Doku­men­te („Strategiepapier“, Übersicht über Rechts­quellen, Gesamtsynopse, externe Schrei­ben usw.).

 


   Konventssitzungen:

 

Die Tonbandabschrift und Parlamentskorrespondenz über die sechste Konventssitzung am 15. Dezember 2003 wurden bereits an die Ausschussmitglieder übermittelt.

 

Am 26. Jänner 2004 findet die nächste Konventssitzung mit Hearings von Vertretern/Ver­treterinnen gesellschaftlicher Organisationen und Interessen­vertretungen aus den Berei­chen Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien, Familie, Friedensorganisationen (einschließ­lich Landesverteidigung), Rettungsorganisationen, Verkehrsclubs, Bürger- und Zivilgesell­schaft statt.

 

   Textentwurf  „Religionsfreiheit“:

 

Dem Ausschuss liegt ein neuer Textentwurf der Ökumenischen Arbeitsgruppe über die individuelle und kollektive Religionsfreiheit vor (siehe Anlage 1).

 

(b) Nennung von Expertinnen im Sinne einer begleitenden Beratung:

 

Der Vertreter des Innenministers nennt folgende Personen als Expertinnen im Sinne einer begleitenden Beratung („Gegenlesen von Textvorschlägen“):

 

   ao.Univ.Prof. Dr. Beatrix Karl, Universität Graz

   ao.Univ.Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetz, Universität Wien.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Expertenhearing von Univ.Prof. Dr. Markus Hengstschläger zum Thema „Grundrechtsfragen der Biomedizin“

 

Univ.Prof. Dr. Hengstschläger hält ein ausführliches Referat über „Grundrechtsfragen der Bio­medizin“ (siehe Anlage 2). Dabei behandelt er insbesondere die technischen Aspekte der Biomedizin.

 

Im Rahmen des Vortrags werden vor allem nachstehende Themen ange­sprochen:

 

   Präimplantationsdiagnostik/Pränataldiagnostik

   Gentherapie: somatische Gentherapie (erlaubt), Keimbahntherapie (verboten)

   embryonale/adulte Stammzellen

   therapeutisches /reproduktives Klonen

   prädiktive (voraussagende) Genanalyse: bei Erwachsenen/Kindern/Ungeborenen

   Datenschutz: in Bezug auf Arbeitgeber/Versicherungen/Angehörige

 

In der weiteren Diskussion werden vornehmlich folgende Fragen behandelt:

 

(a) Biomedizinisches Forschen:

   Definition: Beginn des Lebens (bspw. mit Entstehung des Genoms), Ende des Lebens (bspw. mit dem Gehirntod)

   Klonen: ablehnende Haltung gegenüber therapeutischem Klonen; das Klonen von Ver­storbenen ist aus wissenschaftlicher Sicht grundsätzlich möglich (Bsp. Haustiere)

   adulte/embryonale Stammzellenforschung: bessere Ergebnisse mit adulten Stammzellen

   Alternativen zur verbrauchenden Embryonen­forschung (bspw. Fruchtwasserzellen)

   Präimplantations- und Pränataldiagnostik: Verbot der Präimplantationsdiagnostik sach­lich nicht nachvollziehbar

   Fetozide (fehlende Regelung in Österreich)

 

(b)     Rechtliche/grundrechtliche Aspekte:

   Biomedizin berührt Recht auf Leben, Grundrecht auf Menschenwürde

   Schutz der genetischen Identität bzw. Individualität

   Grundrechte sind gegeneinander abzuwägen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (bspw. Wissenschaftsfreiheit).

   derzeitige Gesetzeslage: Wertungswidersprüche, fehlende Regelungen

   Steuerung gesellschaftlicher Verhaltensweisen: Vertrauen auf ethische Selbststeuerung genügt nicht; ergänzend sind gesetzliche Regelungen erfor­der­lich (materielle Vorgaben bzw. finale Determinierung)

   Notwendigkeit/Bedarf für rechtliche Regulierung im Forschungsbereich

   Vorgaben aus dem Gentechnikgesetz

   die Geschwindigkeit der biomedizinischen Entwicklung ist bei verfassungsrechtlichen Fest­legungen zu berücksichtigen.

 

Abschließend dankt der Ausschussvorsitzende Herrn Univ.Prof. Dr. Hengstschläger für seine Aus­führungen. Der Ausschuss wird das Thema „Recht auf Leben“ zu einem späteren Zeit­punkt behandeln.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit einschließlich Recht auf Bildung, Schulwesen)

 

Der Ausschuss setzt die Behandlung der „Meinungsfreiheit“ fort (siehe Textentwurf und Erläuterungen, Anlage 3 und 4).

 

(a) Freiheit der Meinungs­äußerung, Kommunikations­freiheiten

 

Absatz 2 des Textvorschlages wird einvernehmlich wie folgt ergänzt:

 

(2) Da die Ausübung der Freiheiten nach Absatz 1 Pflichten und Verant­wortung mit sich bringt, kann sie be­stimmten, vom Gesetz vorge­sehenen Formvorschriften, Bedin­gungen, Ein­schränkungen oder Straf­drohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesell­schaft im In­ter­esse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unver­sehrtheit oder der öffentlichen Sicher­heit, der Aufrecht­erhaltung der Ord­nung und der Ver­brechensverhütung, des Schutzes der Pluralität der Medien, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schut­zes des guten Rufes oder der Rechte anderer, oder um die Ver­breitung von vertraulichen Nach­richten zu verhin­dern oder das Anse­hen und die Un­par­­teilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, notwendig sind.

 


(b) Rundfunkfreiheit

 

In der fünften Anlage zum Protokoll (Erläuterungen zur Meinungsfreiheit: Freiheit der Meinungs­äußerung, Kommunikations­freiheiten; Rundfunkfreiheit) wird die Überschrift auf Seite 2 (Ergänzungsvorschlag von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter zur „Rundfunkfreiheit“)

ersetzt durch Erläuterungen zu Art. y: „Rundfunkfreiheit“.

 

Damit ist die Behandlung des Art. x (Freiheit der Meinungs­äußerung, Kommunikations­frei­heiten) und des Art. y (Rundfunkfreiheit) abgeschlossen.

 

 

(c) Wissenschaftsfreiheit; Kunstfreiheit

 

Dem Ausschuss liegen zwei Textvarianten zur Behandlung vor:

 

1. Variante (Textvorschlag als Ergebnis der Beratungen im Zuge der siebenten Ausschuss­sitzung am 12. Dezember 2003):

 

Art. z: Wissenschaftsfreiheit:

(1) Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.

(2) Dem Staate steht rücksichtlich des gesamten Unterrichts- und Er­zie­hungs­­wesens das Recht der obersten Leitung und Aufsicht zu.

(3) Die Universitäten sind im Rah­men der Gesetze zur autonomen Be­sorgung ihrer An­ge­legenheiten be­fugt.

 

Art. w: Kunstfreiheit:

Das künstlerische Schaffen, die Ver­mitt­lung von Kunst sowie deren Leh­re sind frei.

 

2. Variante (Entwurf von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter und Univ.Prof. Dr. Rack):

 

Art. z: Wissenschafts­frei­heit; Kunst­­­freiheit; Recht auf Bildung; Schulwesen:

 (1) Die Wissenschaft und ihre Lehre, künstlerisches Schaffen, die Ver­mitt­lung der Kunst sowie deren Lehre sind frei.

....

 

Der Ausschuss kommt überein, die Wissenschaftsfreiheit und die Kunstfreiheit nach eigenen Artikeln zu trennen und die Universitätsautonomie im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit fest­zu­halten (entspricht Variante 1). Absatz 2 der Variante 1 wird einvernehmlich ge­stri­chen. Uneinig­­keit besteht, ob auch eine teilinstitutionelle Garantie für die (Fach-)Hoch­­schu­len vorzusehen ist (Versteinerungsgefahr vs. Abgrenzungsprobleme).

 

Als Ergebnis der Beratungen findet folgender Textvorschlag zur Wissenschaftsfreiheit und Kunstfreiheit weit­gehende Zustimmung:

 

Art z: Wissenschaftsfreiheit

 

(1) Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.

(2) Dem Staate steht rücksichtlich des gesamten Unterrichts- und Er­zie­hungs­­wesens das Recht der obersten Leitung und Aufsicht zu.

(2) Die Universitäten sind im Rah­men der Gesetze zur autonomen Be­sorgung ihrer An­ge­legenheiten be­fugt.

 

Variante zu Absatz 2 (wurde nicht mehrheitlich angenommen):

(2) Die Universitäten und Hoch­schulen sind im Rah­men der Gesetze zur autonomen Be­sorgung ihrer wissenschaftlichen und künst­lerischen An­ge­legenheiten be­fugt.

 

Art. w: Kunstfreiheit

 

Das künstlerische Schaffen, die Ver­mitt­lung von Kunst sowie deren Leh­re sind frei.

 

 

(d) Recht auf Bildung, Schulwesen

 

Dem Ausschuss liegt folgender Textentwurf von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter und Univ.Prof. Dr. Rack zur Behandlung vor:

 

Art. v: Recht auf Bildung; Schulwesen:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unent­geltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.

(2) Bildungseinrichtungen zu gründen und an solchen Unterricht zu erteilen, sind alle österreichischen Staats­ange­hörigen berechtigt, die ihre Be­fähi­gung hiezu in gesetzlicher Weise nach­gewiesen haben. Das Schul­wesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(3) Für den Religionsunterricht in den Schulen ist von der betreffenden ge­setzlich anerkann­ten Kirche oder Re­ligionsgesellschaft Sorge zu tragen.

(4) Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Min­derheiten in Burgenland, Kärnten und Steiermark haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen.

 

In der weiteren Diskussion werden vor allem folgende Themen angesprochen:

 

   Schule als öffentliche Aufgabe (soziales Grundrecht); Verweis auf Art. 39 des SPÖ-Grund­rechtskatalogsentwurfes (Einrichtungsgarantien)

   Frage der Leistbarkeit durch die Allgemeinheit       

   zu Absatz 1: die Garantie einer unentgeltlichen Pflichtschulausbildung findet Zustimmung; manche Ausschussmitglieder sprechen sich für den (weitergehenden) Begriff „Schul­unter­richt“ (statt „Pflichtschulunterricht“) aus

   zu Absatz 2: Frage der Verankerung als Menschenrecht (allenfalls mit einem Verweis in den Erläuterungen, dass einfachgesetzliche Einschränkungen möglich sind) und der Aufgabe des Befähigungsnachweises

   zu Absatz 3: hinsichtlich der Frage der Beibehaltung eines eigenen Artikels für den Religionsunterricht besteht Uneinigkeit

   zu Absatz 4: wird bei den Rechten der Volksgruppen genauer behandelt; die Übernahme von Bestimmungen des Staatsvertrages in den Grundrechtskatalog wird grundsätzlich befürwortet.

.Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges

 

Für die nächste Ausschusssitzung werden Textentwürfe zu folgenden Themen vorbereitet:

 

   „Recht auf Bildung, Schulwesen“ sowie „Glaubens- und Gewissens­freiheit, Religions­freiheit“ (vom Ausschussvorsitzenden)

   „Recht auf Leben, Menschenwürde“ (von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter)

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Freitag, 30. Jänner 2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

 

 

 

 

 

4 Anlagen