Protokoll

über die 15. Sitzung des Ausschusses 4

am 22. März 2004

im Parlament, Lokal IV

 

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

 

Mag. Bernhard Achitz                                             (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Maria Berger

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm                                      (Vertretung für Herbert Scheibner)

Prof. Christine Gleixner

Mag. Walter Grosinger                                           (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

DDr. Karl Lengheimer                                            (Vertretung für

                                                                              Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter)

Prof. Ing. Helmut Mader

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Johann Rzeszut

Mag. Terezija Stoisits

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                                (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Herbert Scheibner/Dr. Dieter

                                                                              Böhmdorfer)

Dr. Rosi Posnik                                                      (Büro Dr. Claudia Kahr)

 

Dr. Raoul Kneucker                                               (beigezogen von Prof. Christine Gleixner)

Mag. Gerda Marx                                                  (beigezogen von

                                                                              Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk)


Dr. Katharina Pabel                                                (beigezogen von

                                                                              Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter)

Mag. Thomas Sperlich                                            (beigezogen von Mag. Terezija Stoisits)

Mag. Maren Spitzer-Diemath                                  (beigezogen von

                                                                              Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Mag. Herbert Haupt

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)      Berichte

4.)      Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Vereins- und Versammlungsfreiheit)

5.)      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(8. März 2004)

 

Das Protokoll der vierzehnten Sitzung vom 8. März 2004 wird mit folgender Maßgabe genehmigt (Änderungen/Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):

 


Zu Seite 5 (erster Satz):

Der erste Satz lautet wie folgt:

Dieser Textvorschlag findet nach Maßgabe des folgenden Absatzes allgemeine Zustimmung.

 

Zu Seite 5 – 6 (Positionen zum Textvorschlag zu Abs. 7):

Prof. Gleixner bemerkt, dass die Ökumenische Expertengruppe die Einwendungen ernst nimmt und einen überarbeiteten Entwurf einbringen wird, in dem die unbestimmten Begriffe („Beistand“, „Dialog“) nach Voraussetzungen und Inhalt präzisiert werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Berichte

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:

  bei der nächsten Konventssitzung am 29. März 2004 wird der Bericht des Ausschuss 5 behandelt

  die Teilsynopsen der Grundrechte-Synopse sind über Internet abrufbar

  das Sozialdemokratische Grundrechtsforum (SPÖ) präsentierte am 19. März 2004 eine überarbeitete Version ihres Grundrechtskataloges

  das Expertenhearing zu den „sozialen Grundrechten“ findet am Montag, 19. April 2004, von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Die Genehmigung des Präsidiums liegt vor.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Vereins- und Versammlungsfreiheit)

 

Der Ausschuss setzt seine Beratungen über die „Vereins- und Versammlungsfreiheit“ (einschließlich Koalitionsfreiheit) auf Basis der Teilsynopsen C-21, C-22 und D-35 fort (siehe Anlage zum Protokoll).

 

Zu Art. x Abs. 2 (Beschränkungsmöglichkeiten):

 

Der Ausschussvorsitzende legt folgenden Textvorschlag vor:

 

(2) Die Bildung von Vereinen und die Abhaltung von Versammlungen darf dürfen nicht von einer behördlichen Bewilligung abhängig gemacht werden.

 

In dieser Hinsicht findet der Vorschlag allgemeine Zustimmung:

Damit ist – entsprechend geltender Verfassungsrechtslage – festgehalten, dass das Kon­zessionssystem bei der Vereinsbildung und bei Versammlungen absolut ausgeschlossen wird. Dies ist ein wesentlicher Teil der Vereins- und Versammlungsfreiheit und wurde historisch bereits 1867 garantiert. Mit dem Beschluss der Provisorischen National­versammlung wurden Einschränkungen, die durch Kriegsverhältnisse bedingt waren, aufgehoben.

Es wird die Auffassung vertreten, dass im Ergebnis die gleiche Rechtslage aus dem Text­­vorschlag von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter (Abs. 5) und Univ.Prof. Dr. Funk (Abs. 2) hergeleitet werden kann.

 

Verschiedentlich wird gewünscht, dass hinsichtlich allfälliger Anmeldepflichten bei Vers­amm­lungen ausdrückliche Freistellungsgarantien aufgenommen werden, wie sie sich – wenn auch unsystematisch – aus der Verbindung des Art. 12 StGG mit dem Versammlungsgesetz und dem Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung ergeben (z.B. Wählerversamm­lun­gen, Veranstaltungen nach § 5 Versammlungsgesetz).

Es sollte ein ausdrücklicher eingriffsfester Kern hinsichtlich der Anmeldungsfreiheit für Ver­sammlungen geschaffen werden. Mögliche Anknüpfungen könnten „Versammlungen unter freiem Himmel“, „an öffentlichen Orten“, „allgemein zugänglich“ etc. sein.

Diesbezüglich wird kein Einvernehmen im Ausschuss erzielt.

 

Zu Art. x Abs. 3 (Koalitionsfreiheit):

 

Auf der Basis der Gesamtvorschläge von SPÖ (Art. 37 Abs. 1) und von Univ.Prof. DDr. Gra­benwarter (Art. 11 Abs. 3) wird folgende Formulierung diskutiert:

 

(3) ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen haben das Recht, sich freiwillig zur Vertretung ihrer Interessen zusammenzuschließen und Vereinigungen zu bilden und diesen beizutreten.

 

Dieser Textvorschlag findet allgemeine Zustimmung.

 

Dazu wird Folgendes angemerkt:

1. Der vorgeschlagene Text entspricht inhaltlich den bestehenden Garantien aufgrund der EMRK. „Vertretung“ ist stärker in Richtung aktives Handeln akzentuiert als „Schutz“ und bringt damit den Status quo besser zum Ausdruck.

2. Auch wird mit „freiwillig“ keine Veränderung gegenüber der bestehenden Verfassungs­rechtslage bewirkt. Damit wird die negative Koalitionsfreiheit angesprochen.

3. Schließlich wird auf den Zusammenhang mit der Frage einer Verankerung der Sozial­partner­schaft in der Verfassung hingewiesen.

 

Zu Art. x Abs. 4 (kollektive Maßnahmen):

 

Es liegen folgende Textvorschläge vor:

 

Variante 1 (Gesamtvorschlag der SPÖ, Art. 37 Abs. 2):

(4) Sie können kollektive Maßnahmen zur Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder ergreifen.

 

Variante 2 (auf Basis des Gesamtvorschlags der SPÖ, Art. 37 Abs. 2):

(4) Sie können kollektive Maßnahmen zur Durchsetzung der satzungsmäßig festgelegten Interessen ihrer Mitglieder ergreifen.

 

Variante 3 (Alternativ-Vorschlag):

(4) Sie können kollektive Maßnahmen zur Wahrung und Förderung der Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder ergreifen.

 

Variante 4 (Vorschlag Rzeszut):

(4) Sie [Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber] haben das Recht, an Arbeitskämpfen teilzunehmen, die von diesen Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Rahmen der Autonomie zum Ab­schluss von Kollektivverträgen geführt werden. Die Bedingungen, unter denen dieses Recht ausgeübt werden kann, sind durch ein besonderes Gesetz zu regeln.

 

Variante 5 (Vorschlag Grabenwarter):

Art. 11 Abs. 1 des Entwurfes von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter nimmt im Wortlaut auf kollektive Maßnahmen nicht Bezug, geht aber davon aus, dass die Freiheit zu solchen Maßnahmen von der Koalitionsfreiheit erfasst ist (Art. 11 Abs. 3 in Verbindung mit Ziffer 3 der dazugehörigen Erläuterungen)

 

Hiezu wurde noch keine Lösung erzielt. Die Diskussion über dieses Thema ist noch nicht abgeschlossen und wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Dabei wird auch noch die Frage zu klären sein, ob die Koalitionsfreiheit im Rahmen der Vereins- und Versammlungs­freiheit oder in einem eigenen Artikel festgeschrieben werden soll. Zum Ende der Sitzung wurde von Mitgliedern des Ausschusses darauf hingewiesen, dass in der Frage des Streik­rechts Gespräche auf sozialpartnerschaftlicher Ebene zu erwarten seien, deren Ergebnis für das weitere Vorgehen des Ausschusses von Bedeutung sein wird.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Bei der nächsten Ausschusssitzung wird das Thema „soziale Grundrechte“ behandelt. Dazu werden auch folgende Experten beigezogen: Hon.Prof. Dr. Cerny, Univ.Prof. Dr. Holoubek,

Univ.Prof. Dr. Ma­r­­hold, Univ.Prof. Dr. Schrammel und Hon.Prof. Dr. Winkler.

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Montag, 19. April 2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

 

 

 

Anlage