Protokoll

über die 17. Sitzung des Ausschusses 4

am 27. April 2004

im Parlament, Lokal IV

 

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

 

Mag. Bernhard Achitz                                             (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Prof. Christine Gleixner

Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter

Mag. Walter Grosinger                                           (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

Prof. Ing. Helmut Mader

Mag. Gernot Prett                                                  (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                         (Vertretung für

                                                                              Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack)

Dr. Johann Rzeszut

Dr. Johannes Schnizer                                             (Vertretung für Dr. Maria Berger)

Mag. Terezija Stoisits

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                                (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Herbert Scheibner/Dr. Dieter

                                                                              Böhmdorfer)

Dr. Rosi Posnik                                                      (Büro Dr. Claudia Kahr)

 

Dr. Thomas Hofbauer                                             (beigezogen von Prof. Helmut Mader)

Dr. Raoul Kneucker                                               (beigezogen von Prof. Christine Gleixner)

Mag. Gerda Marx                                                  (beigezogen von

                                                                              Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk)

Dr. Claudia Rosenmayr-Klemenz                            (beigezogen von

                                                                              Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter)

Mag. Thomas Sperlich                                            (beigezogen von Mag. Terezija Stoisits)

Mag. Gregor Wenda                                              (beigezogen von Mag. Walter Grosinger)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Herbert Scheibner                                                  (stellvertretender Ausschussvorsitzender)

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)      Berichte

4.)      Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Fundamentalgarantien, soziale Grundrechte)

5.)      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(19. April 2004)

 

Das Protokoll der sechzehnten Sitzung vom 19. April 2004 wird mit folgender Maßgabe genehmigt (Änderung/Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):

 

Zu Seite 7, vorletzter Absatz, erster Satz:

Das Protokoll wird wie folgt ergänzt:

 

Die Arbeitnehmerinteressenvertretungen und die Vertreterin der Grünen wollen eine inhaltliche Diskussion über die Formulierung der einzelnen sozialen Grundrechte.

Zu Seite 7, letzter Absatz:

Das Protokoll wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

Für die nächste Ausschusssitzung (17. Sitzung) ist die Behandlung der „Fundamental­garantien“ und allenfalls auch der „sozialen Grund­rechte“ vorgeschlagen worden.

Eine endgültige Einigung darüber ist noch nicht erfolgt.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Berichte

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet über neue externe Schreiben und über ein von ihm ver­fasstes Positionspapier über allgemeine Erwägungen zu sozialstaatlichen Gewährleistungen und sozialen Grundrechten (siehe Anlage 1 zum Protokoll). Als Ergebnis der anschließenden Diskussion und Abstimmung beschließt der Ausschuss mehrheitlich, zunächst die Funda­mentalgarantien (einschließlich des „Asylrechts“ und des „Verbots des Menschenhandels“) zu behandeln und im Anschluss daran sowie bei der nächsten Ausschusssitzung die sozialen Grundrechte zu beraten.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Fundamentalgarantien, soziale Grundrechte)

 

1          Fundamentalgarantien (Teilsynopsen A-01, A-02, A-03 und C-14)

 

1.1       Recht auf Menschenwürde:

 

Es besteht Konsens, dass es einen Artikel „Recht auf Menschenwürde“ geben soll.

Ein ausdrücklich ausgesprochenes Drittwirkungssignal findet keine allgemeine Zustimmung.

 

Es steht folgender Textvorschlag zur Diskussion:

 

(1) Alle Menschen haben gleiche, angeborene und unveräußerliche Rechte. Sie zu gewährleisten und zu schützen ist vornehmste Aufgabe des Staates.

(2) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

 

Unter den Mitgliedern des Ausschusses besteht allgemeiner Konsens, dass diese Formulierung in einen künftigen Grundrechtskatalog aufgenommen werden soll.

 

Es wird angemerkt, dass der Menschenwürdeartikel in einem inneren Zusammenhang zu sozialstaatlichen Gewährleistungen steht, die auf die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins gerichtet sind (z.B. Art. 23 Ziffer 8 der Vorschläge von Univ.Prof. DDr. Graben­warter und Univ.Prof. Dr. Rack, Art. 32 des SPÖ-Gesamtvorschlages).

 


1.2       Folterverbot:

 

Der Vorschlag, dass Artikel 3 EMRK in gleich lautender Textierung in die Fundamental­garantien eines neuen Grundrechtskataloges aufgenommen werden soll, wird vom Ausschuss einhellig angenommen.

 

Der Textvorschlag lautet daher wie folgt:

 

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

 

In diesem Zusammenhang wird die Frage der nicht verfassungsförmlichen Grundrechts­quellen angesprochen (z.B. Antifolterkonvention, Kinderrechtekonvention, Biomedizin­konvention und andere mehr). Es wird vorgeschlagen, diese Rechtsquellen durch eine ver­fassungsrechtliche Berücksichtigungsklausel in einen Bezug zum Grundrechtskatalog zu stellen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses.

 

Zum Vorschlag, die Rechtsquellen durch eine verfassungsrechtliche Berücksichtigungs­klausel in einen Bezug zum Grundrechtskatalog zu stellen, wird angeregt, diese Frage dem Aus-

schuss 2 (Legistische Strukturfragen) des Österreich-Konvents zuzuweisen.

 

1.3       Verbot des Menschenhandels:

 

Es steht folgender Textvorschlag zur Diskussion:

 

Menschenhandel ist verboten.

 

Über diesen Textvorschlag gibt es allgemeinen Konsens.

Der Text wird an den Textvorschlag des Ausschusses vom 5. November 2003 zur bereits behandelten „Berufs- und Erwerbsfreiheit“ angehängt.

 

1.4       Recht auf Leben, Recht auf Unversehrtheit

 

1.4.1    Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit:

 

Es steht folgender Textvorschlag zur Diskussion:

 

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2) Dieses Recht darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschrän­kungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.

 

Der Vorschlag wird im Ausschuss allgemein akzeptiert.

 

Vereinzelt werden Bedenken geäußert, den Gesetzesvorbehalt der EMRK im Zusammenhang mit dem „Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit“ spezifisch abzuändern (Verweis auf Rechtsunsicherheit). Die Tatbestände der „Moral“, des „wirtschaftlichen Wohls des Landes“, der „öffentlichen Ruhe“ und der „Verteidigung der Ordnung“ sind in diesem Gesetzesvorbehalt allerdings deshalb ent­behr­lich, weil in die körperliche und geistige Unversehrtheit nicht unter Berufung auf diese Tatbestände eingegriffen werden soll.

 

1.4.2    Recht auf Leben:

 

Es steht folgender Textvorschlag zur Diskussion:

 

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.

      Ergänzungsvorschlag: Tötung auf Verlangen ist gesetzlich zu verbieten.

(2) Eine Tötung bildet keine Verletzung des Rechts auf Leben, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern.

(3) Niemand darf zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden.

 

Der Textvorschlag findet mit Ausnahme des Verbots der Tötung auf Verlangen (Ergänzungs­vorschlag zu Abs. 1) allgemeine Zustimmung.

Univ.Prof. DDr. Grabenwarter und Dr. Schnizer erklären sich bereit, gemeinsam bis zur nächsten Ausschusssitzung eine Zusammenfassung der im Ausschuss vertretenen Positionen zum Verbot der Tötung auf Verlangen auszuarbeiten (Pro, Contra, Differenzierungen).

 

1.5       Asylrecht:

 

Es steht folgender Textvorschlag zur Diskussion (Variante 1):

 

(1) Verfolgte haben ein Recht auf Asyl.

(2) Dieses Recht wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Jänner 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gewährleistet.

(3) Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausge­liefert werden, in dem ihr oder ihm die ernstliche Gefahr einer Verletzung elementarer Menschenrechte droht.

 

Dieser Vorschlag findet bei einem Teil der Ausschussmitglieder Zustimmung. Ein anderer Teil der Ausschussmitglieder spricht sich für den Vorschlag von Univ.Prof. DDr. Graben­warter (Artikel 18 seines Gesamtvorschlages) aus.

 

Dieser Textvorschlag lautet wie folgt (Variante 2):

 

Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Jänner 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gewährleistet.

 

Im Anschluss an die Fundamentalgarantien werden die sozialen Grundrechte weiter behandelt.

 


2          Soziale Grundrechte

 

Mag. Stoisits und Dr. Schnizer präsentieren zunächst neue bzw. überarbeitete Textentwürfe zu den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten (Grüner Parlamentsklub) bzw. zu den sozialen Rechten (Sozialdemokratisches Grundrechtsforum), siehe Anlage 2 und 3 zum Protokoll.

Das von Univ.Prof. Dr. Funk vorgelegte Positionspapier über allgemeine Erwägungen zu sozialstaatlichen Gewährleistungen und sozialen Grundrechten wird im Grundsätzlichen positiv zur Kenntnis genommen. Eine eingehende Auseinandersetzung wird auf den nächsten Sitzungstermin vertagt. Bereits jetzt wird kritisch angemerkt, dass der Vorschlag zu Ziffer 9 eingehender zu prüfen ist und dass die Erwägungen zur Erweiterung der verfassungs­gericht­lichen Befugnisse (Ziffer 11) mit Vorbehalt zu sehen sind. Gleiches wird zu den Fragen des Rechtsschutzes (Ziffer 10) angemerkt.

 

2.1       Recht auf soziale Sicherheit (Teilsynopse D-29)

 

Der Ausschuss diskutiert die Textentwürfe des Sozialdemokratischen Grundrechtsforums, von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter, von der Ökumenischen Expertengruppe, von Univ.Prof. Dr. Rack und von Mag. Stoisits/Grüner Parlamentsklub zum „Recht auf soziale Sicherheit“.

 

Hiezu wurde noch keine Lösung erzielt. Die Beratung des Themas wird bei der nächsten Ausschusssitzung fortgesetzt.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Für die nächste Ausschusssitzung ist die Behandlung der zusammenfassenden Darstellung von Univ.Prof. DDr. Gra­benwarter/Dr. Schnizer zum „Verbot der Tötung auf Verlangen“ und des Positionspapiers von Univ.Prof. Dr. Funk zu den sozialen Grundrechten vorgesehen; weiters wird die Beratung der sozialen Grundrechte fortgesetzt.

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Montag, 3. Mai 2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

3 Anlagen