17. Sitzung des
Präsidiums des Österreich–Konvents
10. März 2004, Beginn 8.30 Uhr,
1017 Wien–Parlament, Empfangssalon, Ende 10.00 Uhr
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes
Vorsitzender des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident des
Nationalrates
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages, Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Dr. Dieter Böhmdorfer Bundesminister für
Justiz,
Mitglied des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat,
Mitglied des Präsidiums
Landtagsdirektor
Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger, Vorsitzender des Ausschusses 5
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, beigezogen vom
Vorsitzenden
Dr. Claudia Kroneder–Partisch, beigezogen
vom Vorsitzenden
Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom
Vorsitzenden
Mag.
Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Mag.
Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Mag.
Michael Schön, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Dr.
Johannes Fischer, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Tagesordnung:
1. Bericht
des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden)
2. Antrag
des Vorsitzenden des Ausschusses 9 (Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit) auf
Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage des schriftlichen Berichts
3. Vorschläge
für Termine für weitere Sitzungen des Präsidiums
4. Allfälliges
zu
1. Bericht
des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden)
Der Vorsitzende des Ausschusse 5
erläutert den Bericht über die Ausschussberatungen, in den auch zahlreiche Vorschläge als Anlagen integriert
sind. Konsens erzielte der Ausschuss hinsichtlich einer früheren Einbindung der
Bundesländer bzw des Bundesrates in die Gesetzgebung, ohne sich jedoch auf eine
bestimmte Form zu einigen. Das Präsidium bespricht das Drei–Säulen–Modell, die
vorgeschlagene Subsidiarklage, die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die
Bundesländer und transkompetentes Handeln im Bereich der
Privatwirtschaftsverwaltung sowie eine mögliche Reduktion der 177
Kompetenzstatbestände auf rund ein Drittel (40 – 50).
Die Mitglieder des Präsidiums danken
dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Ausschussses sowie der fachlichen
sowie administrativen Ausschussunterstützung für die umfassende Aufbereitung
der Kernbereiche einer Bundesstaatsreform. Das Präsidium ersucht den
Vorsitzenden des Ausschusses bis 26. März d.J. die Themen, über die Konsens bzw über die kein Konsens erreicht
werden konnte, sowie die Fragestellungen, die in anderen Ausschüssen zu beraten
sind, aufzulisten. Das Präsidium wird noch entscheiden, inwieweit der
Ausschuss 5 auch die Rechte des Bundesrates bearbeiten soll.
zu 2. Antrag
des Vorsitzenden des Ausschusses 9 (Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit) auf
Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage des schriftlichen Berichts
Das Präsidium sieht der Vorlage des
schriftlichen Berichts über die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses 9
spätestens bis zu dem vom Vorsitzenden des Ausschusses genannten Termin 26.
März 2004 entgegen.
zu 3. Vorschläge für Termine für weitere
Sitzungen des Präsidiums und des Konvents
Das Präsidium vereinbart folgende Sitzungstermine:
Termine
für Sitzungen des Österreich–Konvents
Mittwoch,
29. September 2004
Montag, 18. Oktober 2004
Donnerstag,
04. November 2004, ab 11.00 Uhr
Montag, 15. November 2004
Montag, 29. November 2004
Freitag,
10. Dezember 2004
Dienstag,
21. Dezember 2004
Termine
für Sitzungen des Präsidiums des Österreich–Konvents
Dienstag,
13.
Juli 2004 (bleibt wie vereinbart)
Mittwoch,
14. Juli 2004
Dienstag, 24. August 2004,
14.00 Uhr
Mittwoch, 01. September 2004,
vormittags
Mittwoch, 15. September 2004,
15.00 Uhr
Montag, 04. Oktober 2004,
10.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch, 27. Oktober 2004
Montag, 08. November 2004,
10.00 Uhr
Montag, 22. November 2004,
10.00 Uhr
Mittwoch, 01. Dezember 2004,
ganztägig
Montag, 06. Dezember 2004
(als Reservetag, 10.00 Uhr)
Montag, 13. Dezember 2004,
10.00 Uhr
Sitzung des Österreich–Konvents am
29. März 2004
Als Ergebnis seiner Beratungen wird das Präsidium den
Bericht des Ausschusses 5 dem
Österreich–Konvent
in seiner nächsten (10.) Sitzung am 29. März 2004 zur Beratung vorlegen. Den
Vorsitz in dieser Sitzung führt von 11.00
bis 12.30 Uhr Präsident Fiedler, von 12.30 bis 14.00 Uhr Präsident
Fischer und ab 14.00 Uhr Präsidentin Orthner. Die Redezeit für
die Präsentation des Berichtes durch den Ausschussvorsitzenden beträgt 15
Minuten.
zu 4. Allfälliges
Antrag des Ausschusses 10 auf Beiziehung
von Experten
Die Mitglieder des Präsidiums
bringen Ihre Wertschätzung für die vom Ausschuss 10 als Experten nominierten
Persönlichkeiten zum Ausdruck, halten jedoch daran fest, dass Experten jeweils nur zu bestimmten Terminen und
konkreten Themen den Ausschussberatungen beigezogen werden sollen. Da sich die Beiziehung
von ständigen Experten faktisch auf die vom Konvent festgelegte Zusammensetzung
eines Ausschusses auswirkt, sollten nominierte Experten auch nicht als ständige
Begleiter an den Ausschussberatungen teilnehmen.
Die Mitglieder des Präsidiums
stimmen der beantragten Beiziehung von Univ.-Prof. Mag.
Dr. Wilfried Schönbeck zu einer der kommenden Sitzungen
des Ausschusses 10 zu. Die Zustimmung des Präsidiums für die Beiziehung von
Univ.Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe ist für jede Ausschusssitzung gesondert
einzuholen; eine generelle Zustimmung für alle Sitzungen bzw zur Erstellung von
Expertisen erteilt das Präsidium nicht.
Der Vorsitzende des
Bundesheerreformkommission soll seine Anliegen den Ausschüssen 1 und 6 präsentieren
können. Der Vorsitzende des Präsidiums wird sich dem Vorsitzenden der
Bundesheerreformkommission sowie mit den Vorsitzenden des beiden genannten
Ausschüssse darüber verständigen.
Die nächste Sitzung des
Präsidiums ist am 26. März 2004,
ab 9.00 Uhr, im Lokal IV, im
Parlament, zur Beratung des Berichts des Ausschussses 6 (Verwaltungsreform)
vorgesehen, die schriftliche Einladung hiezu ergeht noch gesondert.