18. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

26. März, Beginn 9.00 Uhr, Lokal IV, 1017 Wien–Parlament, Ende 11.00 Uhr

Protokoll

 

Teilnehmer:

 

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes

Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Schnizer, in Vertretung für Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

 

Generalsekretär Mag. Werner Wutscher, Vorsitzender des Ausschusses 6

(Reform der Verwaltung)

 

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des Österreich-Konvents

Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Michael Bauer, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Rüdiger Schender, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag.  Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Mag. Alexis Wintoniak, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

 


 

Tagesordnung: 

 

1.   Bericht des Ausschusses 6 (Reform der Verwaltung)

2.   Allfälliges

a)   Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses 2 vom 18. März 2004

b)   Schreiben des Präsidenten des Salzburger Landtages vom 16. März 2004 zur Frage des Ersatzes von Mitgliedern des Konvents infolge Ausscheidens aus ihren Funktionen

c)   weitere Vorgangsweise des Konvents unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Präsidiums.

 

 

zu 1: Bericht des Ausschusses 6 (Reform der Verwaltung)

Der Vorsitzende des Ausschusses 6 erläutert die vorliegenden Ergebnisse der Beratungen und beantwortet die Fragen des Präsidiums nach den Themen Gesundheit, Partizipation, Homogenitätsprinzip, Globalbudget, Budgetprovisiorium, Effizienz- und Effektivitätsgebot sowie nach den ökonomischen Gesichtspunkten und zur mittelbaren Bundesverwaltung, die nach Auffassung des Ausschusses im Interesse einer einheitlichen Vollziehung beibehalten werden sollte.

Das Präsidium ersucht den Vorsitzenden, die Themen, über die der Ausschuss Konsens und jene, über die kein Konsens erzielen werden konnte, aufzulisten, sowie ferner um eine Auflistung der Themen, die nach Ansicht des Ausschusses 6 in anderen Ausschüssen behandelt werden sollten. Ferner ersucht das Präsidium um die Aufstellung der rd 160 Ge-setze, die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden.

Als Ergebnis der Beratung wird das Präsidium den Bericht des Ausschusses 6 dem Plenum des Österreich­-Konvents am 17. Mai 2004 vorlegen. Die Mitglieder des Präsidiums danken dem Vorsitzenden, den Mitgliedern sowie der fachlichen und administrativen Ausschuss­betreuung für den aufschlussreichen Bericht, der sich auch durch die vielen Textvorschläge auszeichnet, und die damit vorgelegten Entscheidungsgrundlagen.


 

zu 2.     Allfälliges

 

a)         Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses 2 vom 18. März 2004 betreffend Angelegenheiten des Universitätsrechts bzw der Bundes- und der Landesgrenzen

1.                  Der Vorsitzende des Ausschusses 2 wird erstens um eine Aufstellung der in verschiedenen die Universitätsorganisation und das Studienrecht betreffenden Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen und

zweitens um eine Aufstellung der Verfassungsbestimmungen, die eine Mitwirkung von Fremden in universitären Kollegialbehörden bzw in staatlichen Organen mit hoheitlichen Befugnissen vorsehen, ersucht.

Aufgrund dieser beiden Aufstellungen wird das Präsidium die weitere Behandlung dieser Angelegenheiten im Konvent festlegen.

 

2.                  Das Präsidium stimmt der Anregung des Vorsitzenden des Ausschusses 2 zu, wonach das gesamte Problem der rechtlichen Fixierung des Staatsgebietes, der Gebiete der Bundesländer und der Änderungen von Staats- und Landesgrenzen im Ausschuss 2 behandelt werden soll.

 

b)         Schreiben des Präsidenten des Salzburger Landtages vom 16. März 2004 zur Frage des Ersatzes von Mitgliedern des Konvents infolge Ausscheidens aus ihren Funktionen

 

Das Präsidium nimmt die diesbezügliche, von der Geschäftsführerin des Büros des Konvents erstellte Information (beigeschlossen) zur Kenntnis.

 

 

c)              Weitere Vorgangsweise des Konvents unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Präsidiums

 

Aufgrund der bisher vorliegenden Ausschussberichte wären folgende Themen in den Ausschüssen weiter zu bearbeiten:

 

 

a)              Vom Mandat umfasste Themen, die von den Ausschüssen noch nicht behandelt wurden.

b)              Themen, die von den Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen wurden bzw. deren Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde.

c)              Themen, mit denen sich die Ausschüsse noch vertieft auseinander setzen wollen.

d)              Themen, die nach Ansicht des Präsidiums von den Ausschüssen unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen.

e)              Themen, die bisher in den den Ausschüssen erteilten Mandaten nicht enthalten waren.

 

Für die Fortsetzung der Ausschussberatungen und Bearbeitung dieser Themen will das Präsidium den betreffenden Ausschüssen sukzessive richtungsweisende Aufträge erteilen, wobei generell in die zukünftige Arbeit des Konvents verstärkt wirtschaftliche Gesichtpunkte einfließen sollen. Für die Bearbeitung einzelner, verfahrener Themen müssen neue Ansätze vorgegeben werden. Der Vorsitzende wird hiezu einen Zeitplan vorlegen. Auch neue personelle Zusammensetzungen von Ausschüssen sollten überlegt werden.

 

 

Der für eine Sitzung des Österreich–Konvents vorgesehene Termin 26. April 2004 wird nicht in Anspruch genommen. Der Konvent wird daher am 17. Mai 2004 zur Beratung der Berichte der Ausschüsse 6 und 9 sowie allenfalls weiterer zeitgerecht vorliegender Ausschussberichte (der Ausschüsse 2 und 8) zu seiner nächsten Sitzung einberufen.

 

Das Präsidium wird am 16. April 2004, ab 9.00 Uhr, im Lokal IV im Parlament, zu einer weiteren Sitzung zusammen treten. Der Vorsitzende des Ausschusses 9 hat sich bereit erklärt, seinen Bericht in dieser Sitzung zu präsentieren.

 


 

 

 

GZ 99000.0140/8–KONVENT/2004

 

Information für das Präsidium

zur Frage des Ausscheidens von Mitgliedern des Österreich-Konvents 

zu Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung am 26. März 2004

Zusammensetzung des Österreich-Konvents

Aufgrund der Sitzung des Gründungskomitees am 2. Mai 2003 wurde der Österreich-Konvent wie folgt zusammengesetzt:

1.                  7 Mitglieder des Präsidiums

Bestellung durch das Gründungskomitee (ad personam)

 
Das Gründungskomitee bestellte in seiner Sitzung am 2. Mai 2003 einvernehmlich die sieben Mitglieder des Präsidiums des Österreich-Konvents wie folgt: 
 
Vorsitzender (Präsident) des Konvents, Rechnungshof-Präsident Dr. Franz Fiedler,
Zwei stellvertretende Vorsitzende (Vizepräsidenten) des Konvents, 
        Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer und
        Vorsitzende der Landtagspräsidenten Angela Orthner
Vier weitere Mitglieder:
        Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Andreas Khol, 
        Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer, 
        Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr und 
        Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig.
 
Im Fall des Ausscheidens eines Mitglieds des Präsidiums hat das Gründungskomitee ein neues Mitglied zu nominieren.
 

 

2.         5 Mitglieder der Bundesregierung – Nominierung durch die Bundesregierung

 

BM Elisabeth Gehrer

BM Mag. Herbert Haupt

BM Dipl. Ing. Josef Pröll

BK Dr. Wolfgang Schüssel

BM Dr. Ernst Strasser

 

In Fall des Ausscheidens hat die Bundesregierung ein neues Mitglied zu nominieren.

 


 

3.         Präsidenten der Höchstgerichte –  Bestellung aufgrund der Funktion

 

Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Karl Korinek

Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

Präsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Johann Rzeszut

 

In Fall des Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der betreffenden Funktion.

 

 

4.         Präsident des Rechnungshofes – Bestellung aufgrund der Funktion

                        (wenn er nicht ohnedies dem Präsidium angehört)

 

In Fall des Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der Funktion.

 

 

                   5.           1 Vertreter der Volksanwaltschaft –

                        Entsendung durch das Kollegialorgan der Volksanwaltschaft

 

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka

 

In Fall des Ausscheidens  hat das Kollegialorgan der Volksanwaltschaft einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

 

                   6.           18 Vertreter/Vertreterinnen der Bundesländer

                        Nominierung durch Landeshauptleute und Landtagspräsidenten

 

Nominierung von je neun Vertretern durch die Landeshauptleute und Landtagspräsidenten. Falls ein Vertreter eines Landeshauptmannes oder Landtagspräsidenten dem Präsidium angehört, so wird dies auf diese Zahl der Landesvertreter angerechnet

 

Landtage

Burgenland                   Walter Prior

Kärnten                       Dr. Klaus Wutte 

Niederösterreich           DDr. Karl Lengheimer

Oberösterreich              die Landtagspräsidentin gehört dem Präsidium an

Salzburg                       Ing. Georg Griessner

Steiermark                   Dr. Klaus Poier

Tirol                             Ing. Helmut Mader

Vorarlberg                   Manfred Dörler

Wien                            Johann Hatzl

 

In Fall des Ausscheidens  hat der jeweilige Landtagspräsident einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.


 

Landesregierung

Burgenland                   Hans Niessl

Kärnten                       Dr. Jörg Haider 

Niederösterreich           Dipl.Ing. Erwin Pröll

Oberösterreich             Dr. Josef Pühringer

Salzburg                       Dr. Franz Schausberger

Steiermark                   Waltraut Klasnic

Tirol                             DDr. Herwig von Staa

Vorarlberg                   Dr. Herbert Sausgruber

Wien                            Mag. Renate Brauner

 

In Fall des Ausscheidens  hat der jeweilige Landeshauptmann einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

 

7.         2 Vertreter des Städtebundes – Nominierung durch den Städtebund

 

Dr. Michael Häupl

Mag. Siegfried Nagl

 

In Fall des Ausscheidens hat der Städtebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

8.         2 Vertreter des Gemeindebundes – Nominierung durch den Gemeindebund

 

Helmut Mödlhammer

Bernd Vögerle

 

In Fall des Ausscheidens hat der Gemeindebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

9.         je 1 Vertreter der vier Sozialpartner – Nominierung durch

Bundesarbeitskammer

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Wirtschaftskammer Österreich

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

 

Mag. Herbert Tumpel

Friedrich Verzetnitsch

Dr. Christoph Leitl

Rudolf  Schwarzböck

 

In Fall des Ausscheidens hat der jeweilige Sozialpartner einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin  zu nominieren.

 


 

10.       1 Vertreter der Industriellenvereinigung – Nominierung durch VÖI

 

Dr. Günther Voith

 

In Fall des Ausscheidens hat die Industriellenvereinigung einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin  zu nominieren.

 

 

11.       1 Vertreter der Kammer der Freien Berufe –

Nominierung durch das Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs

 

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

 

In Fall des Ausscheidens hat das Bundeskomitee der Freien Berufe einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin  zu nominieren.

 

 

12.              18 Persönlichkeiten – Nominierung durch die Parteien      
 
18 fachlich qualifizierte Persönlichkeiten, die von den im Nationalrat und Bundesrat vertretenen politischen Parteien im Verhältnis von 6 VP : 5 SP : 3 FP : 3 Grüne vorgeschlagen werden und deren Erfahrungen sowohl aus dem Bereich der Legislative (National- und Bundesrat, Europäisches Parlament) als auch der Exekutive, der Bundesebene, der Landesebene oder der Gemeindeebene, der Wissenschaft oder der Praxis stammen können. 
 
FPÖ
Dr. Peter Böhm
Dieter Egger
Herbert Scheibner
 
Grüne
Dr. Eva Lichtenberger
Mag. Dr. Madleine Petrovic
Mag. Terezija Stoisits
 
ÖVP
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Prof. Christine Gleixner
Univ.Prof. DDr. Christiph Grabenwarter
Herwig Hösele
Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack
Mag. Werner Wutscher
 
SPÖ
Dr. Maria Berger
Albrecht Konecny
Dr. Manfred Matzka
Dr. Johannes Schnizer
Dr. Leopold Specht
Dr. Peter Wittmann
 

In Fall des Ausscheidens hat die betreffende Partei einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.


 

13.       9 VirilistenBestellung durch das Präsidium aus der Expertenliste des Gründungskomitees

 
Das Gründungskomitee erstellte eine Liste von 18 Persönlichkeiten aus dem Bereich von Rechts- und Verwaltungswissenschaften, von Organisationsfachleuten, Verwaltungspraktikern, Vertretern der Bürger/Zivilgesellschaft und anderen Persönlichkeiten, deren Mitarbeit im Konvent als wesentlich für die Erreichung der Ziele erachtet wird (Expertenpool). Aus dem Kreis dieser Persönlichkeiten wurden vom Präsidium  neun Mitglieder des Konvents ausgewählt,  mit dem Ziel für eine fachlich und sachlich ausgewogene Zusammensetzung des Konvents zu sorgen.
 
Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger
Univ.Prof. Dr. Bernd Christian Funk
Univ.Prof. Dr. Herbert Haller
Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer
Dr. Elfriede Mayrhofer
Univ.Prof. Dr. Theodor Öhlinger
Dr. Michaela Pfeiffenberger
Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin
 

In Fall des Ausscheidens hat das Präsidium einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin aus der Liste der Experten (Expertenpool) zu nominieren.