19. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

16. April 2004, 9.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal IV, Ende 11.10 Uhr

Protokoll

 

Teilnehmer:

 

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes

Vorsitzender des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident des Nationalrates

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages,

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Dieter Böhmdorfer Bundesminister für Justiz,

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Marlies Meyer als Vertretung von Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat,

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Johannes Schnizer als Vertretung von Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Mitglied des Präsidiums

 

Univ.-Prof. DDr. Herbert Haller, Vorsitzender des Ausschusses 9

 

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Dr. Gert Schernthanner, beigzogen vom Vorsitzenden

Mag. Michael Schön, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden

 


Tagesordnung:

1.         Bericht des Ausschusses 9 (Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit) 

2.         Allfälliges

 

 

zu 1.     Bericht des Ausschusses 9 (Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit)

 

Der Vorsitzende des Ausschusses 9 präsentiert den Bericht und hebt die konstruktiven Beratungen sowie die exzellente Ausschussbetreuung hervor. Konsens konnte über die Dreitstufigkeit der Gerichtsbarkeit, den Entfall des § 8 Abs 5 lit d des Übergangsgesetzes 1920, die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (Modell 9 +1), über einen Subsidiarantrag, ein einheitliches Verfahrensrecht und für die Integration der UVS in die Landesverwaltungsgerichte erzielt werden.

 

Weiters wurden das Zustimmungs- bzw das Ablehnungsmodell, die Rechtsschutzbeauftragten und im Zusammenhang mit dem Weisungsrecht des Bundesministers gegenüber den Staatsanwälten die stärkere Transparenz, Kontrollrechte des Parlaments sowie zusätzliche Rechtsmittel diskutiert.

 

Das Präsidium dankt dem Vorsitzenden, den Mitgliedern des Ausschusses sowie der fachlichen und administrativen Ausschussunterstützung für die umfassende Aufbereitung der Themen. Die weiteren Beratungen des Ausschusses werden auf den Verfassungstext und auch auf die Folgekosten zu konzentrieren sein. An zwei Beispielen, betreffend die Übernahme von Aufgaben durch die Generalprokuratur und die Beschleunigung von Verfahren, die beträchtliche Einsparungen für die Wirtschaft bedeuteten, diskutiert das Präsidium, wie Folgekosten vermieden bzw wie Einsparungen erzielt werden könnten. 

 

Das Präsidium stimmt zu, dass der Ausschuss 9 seine Beratungen zu den folgenden, vom bestehenden Mandat umfassten Themen fortsetzen soll:

 

a)       Punkte III) 3) und III) 4) des Mandats (Mitwirkungsrechte der Länder bei Bestellung der Spitzen und der Zusammensetzung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, vgl S. 22 des Ausschussberichts)

b)       Fragen zur Laiengerichtsbarkeit (Schöffen- und Geschworenengerichtsbarkeit; vgl S. 15 des Ausschussberichts)

c)       Fragen zur Anfechtungslegitimation

d)       Durchforsten der Sondersenate

e)       Fragen zur Staatshaftung bei Verletzung von Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Fälle des legislativen und judikativen Unrechts (bei Letzterem: mögliche Einrichtung eines Austrägalsenats)

 

Für eine weitere, rechtsvergleichende Bearbeitung des Modells eines "Rates  der Gerichtsbarkeit" (vgl Punkt I)1) bzw S. 6 f des Ausschussberichts) im Rahmen der Ausschussberatungen konnte kein Konsens erzielt werden.

Auch die Erteilung eines neuen Mandats für den Ausschuss 9 behält sich das Präsidium vor.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen wird das Präsidium den Bericht dem ÖsterreichKonvent in seiner nächsten (11.) Sitzung am 17. Mai 2004 zur Beratung vorlegen. Die Tagesordnung für die Konventssitzung am 17. Mai d.J. umfasst sohin die Berichte der Ausschüsse 6 und 9.

 

zu 2.   Allfälliges

 

Die Mitglieder des Präsidiums beraten die weitere Vorgangsweise und kommen überein, die Beratungen des Präsidiums wie folgt fortzusetzen:

Präsidiumssitzung am 29. April 2004

A)                Ergänzung der Mandate hinsichtlich der von den ursprünglichen Mandaten umfassten Themen, die jedoch noch nicht behandelt wurden

B)                Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, mit denen – nach Ansicht der Ausschüsse – noch eine vertiefte Auseinandersetzung erforderlich ist

C)                Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen,

 

                  a)       die von Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen wurden

b)              deren Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde

      D)        Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, die bisher nicht in den Mandaten enthalten waren

Aufstellungen über diese Themen sowie entsprechende Vorschläge für die Ergänzung der Mandate werden den Mitgliedern des Präsidium zeitgerecht, bis 26. April 2004 zugehen.


Präsidiumssitzung am 25. Mai 2004

F)         Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, die nach Ansicht des Präsidiums unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen

 

 

Die nächste Sitzung des Präsidiums ist am 29. April 2004, ab 11.00 Uhr, im Lokal IV im Parlament, anberaumt; die schriftliche Einladung hiezu ergeht noch gesondert.

 

Der Vorsitzende wird vier zusätzliche Termine (zu je sechs bis sieben Stunden) für die weiteren Beratungen des Präsidiums für den Zeitraum bis 14. Juli 2004 vorschlagen.