21. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

25. Mai 2004, 9.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal IV, Ende 12.00 Uhr

Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes

Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

 

Univ. Prof. Dr. Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofes,

Vorsitzender des Ausschusses 2

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Dr. Karl Megner, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Ingrid Moser, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Clemens Mayr, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Michael Schön, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Mag. Rüdiger Schender, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden


Tagesordnung:

1.)     Zwischenbericht des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)

2.)     Bericht des Ausschusses 8 (Demokratische Kontrollen)

3.)     Themen, die unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte des Präsidiums von den Ausschüssen weiter behandelt werden sollen

4.)     Allfälliges

 

Der Vorsitzende gibt den einvernehmlichen Beschluss des Gründungskomitees vom

21. Mai 2004 bekannt und begrüßt Volksanwalt Dr. Peter Kostelka als neues Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden des Präsidiums.

 

zu 1.)  Zwischenbericht des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)

Die Mitglieder des Präsidiums kondolieren und danken dem Vorsitzenden des Aus-schusses 2, Präsident Dr. Korinek, für den Zwischenbericht, der bereits hohe Anerkennung gefunden hat und den Grundstein für eine Bereinigung des umfangreichen österreichischen Verfassungsrechtsbestandes legt.

Der Vorsitzende des Ausschusses 2 hebt das Engagement der Ausschussmitglieder, der ständigen Expertin und der Ausschussbetreuung hervor, erläutert die Grundstruktur sowie das Inhaltsverzeichnis einer neuen Bundesverfassung, das dem Präsidium die Überprüfung der Ausschussmandate auf ihre Vollständigkeit erleichtern soll, und beantwortet die Fragen der Präsidiumsmitglieder. Über die Frage von Präsident Dr. Andreas Khol erläutert der Vorsitzende des Ausschusses 2, dass das dem Zwischenbericht beigefügte „Inhaltsverzeichnis“ einer neuen Verfassung ein Maximalverzeichnis darstellt. Alles was darin angeführt ist, kommt nur dann als Inhalt einer neuen Verfassung in Frage, wenn darüber Konsens besteht. In diesem Sinn meint Präsident Khol, dass dann die im Inhaltsverzeichnis in Klammer gesetzte Präambel ohne Klammer gestellt werden müsse, andernfalls, auch alle anderen ebenso umstrittenen Teile des Inhaltsverzeichnisses in Klammer gesetzt werden müssten.

Der Meinungsaustausch erstreckt sich auf das relative Inkorporationsgebot, wonach historisch bedeutsames Verfassungsrecht, insb aus dem Adelsaufhebungsgesetz und dem Habsburgergesetz, das Verbotsgesetz oder der Staatsvertrag von Wien in Form von "Trabantengesetzen" weiter bestehen sollen, sowie auf das Verfassungsbegleitgesetz (Übergangsrecht und Eingliederung des Rechtsbestandes) und die vorgesehenen "Zweidrittelgesetze", durch die demokratisch bedeutsame Regelungen, wie das Geschäfts-ordnungsgesetz des Nationalrates, das Unvereinbarkeits- oder das Bezügegesetz – außer-halb des formellen Verfassungsrechtes – mit einer qualifizierten Mehrheit ausgestattet werden sollen.

Im Zuge der Diskussion werden Fragen zur Stellung Österreichs als Mitglied der EU und in der Staatengemeinschaft erörtert und mögliche Typisierungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 50 iVm Art 9 Abs 2 B-VG) bzw der Durchbrechung der in Art 20 B–VG normierten Weisungsbindung angesprochen.

Der Vorsitzende des Ausschusses 2 stellt klar, dass die "Zusammenstellung der in Geltung stehenden Regelung in bundesverfassungsrechtlicher Form" (Tabellenteil des Zwischenberichtes) darüber informieren soll, welche bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmungen aufgrund des thematischen Zusammenhangs von einzelnen Ausschüssen mit zu berücksichtigen sind. Eine Reihe von Bestimmungen (etwa die Verfassungs-bestimmungen im Universitätsrecht oder das Staatsvertragsrecht) soll das Präsidium zuweisen.

Über Ersuchen des Vorsitzenden des Ausschusses 2 erhält der Ausschuss für den zweiten Teil der Beratungen zusätzlich eine rechtskundige Unterstützung durch eine Mitarbeiterin bzw einen Mitarbeiter des Büros des Österreich–Konvents.

Als Ergebnis seiner Beratungen ersucht das Präsidium den Ausschuss 2, folgende Themen aus dessen vorläufigen Inhaltsverzeichnis zu bearbeiten:

 

  Ausdrücklich Verankerung des liberalen Prinzips als Grundprinzip

  Vermögenssubstanzsicherung

  Verhältnis Völkerrecht und innerstaatliches Recht, allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts

  Bezügebegrenzung hinsichtlich der formalen Eingliederung

Ferner weist das Präsidium auf  das vom Ausschuss 9 behandelte Thema "Staatshaftung" und das dem Ausschuss 10 zugeordnete Thema "Stabilitätspakt" hin, wobei der Aus-schuss 2 ersucht wird, sein Inhaltsverzeichnis entsprechend zu ergänzen. Das Thema "Sozialpartnerschaft" wäre inhaltlich den Interessenvertretungen (Ausschuss 7) zuzuordnen.

Die endgültige Zuweisung des Themas "Bundesheer" behält sich das Präsidium weiter vor.

 

Die Thematik "Effizienzprinzip als Grundsatz der Verwaltung" wird das Präsidium anlässlich der Intensivberatung des Berichtes des Ausschusses 6 behandeln.

Im Übrigen wird das Präsidium die Ausschüsse ersuchen, die Aufstellung der geltenden Verfassungsbestimmungen im Sinn der Ausführungen des Vorsitzenden des Ausschusses 2 in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen.

 

zu 2.)  Bericht des Ausschusses 8 (Demokratische Kontrollen)

 

Der Vorsitzende des Ausschusses 8, Volksanwalt Dr. Kostelka, präsentiert den Bericht über die Ergebnisse der  Vorberatungen des Ausschusses 8 und hebt insb die Strukturbereinigung bei der Amtsverschwiegenheit hervor.

 

Das Präsidium diskutiert Fragestellungen betreffend Amtsverschwiegenheit bzw das Auskunftsrecht, Immunität und Unvereinbarkeitsrecht, die Volkanwaltschaft und die Rechnungshöfe, Instrumente der direkten Demokratie, das Recht der parlamentarischen Minderheit auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Nationalrat und ersucht den Vorsitzenden, den Mitgliedern des Ausschusses den Dank des Präsidiums für den vorliegenden Bericht zu übermitteln. Als Ergebnis seiner Beratungen wird das Präsidium den Bericht des Ausschusses 8 am 25. Juni 2004 dem Plenum des Konvents vorlegen.

 

zu 3.)  Themen, die unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte des Präsidiums von den Ausschüssen weiter behandelt werden sollen

 

Ein Komitee wird die Intensivberatungen des Präsidiums über die Berichte der Ausschüsse derart  vorbereiten, dass aufgrund der vorliegenden Beratungsergebnisse der Ausschüsse (Aufstellungen über Konsens und Dissens, Liste der Zuweisungen) und auf der Grundlage der bisherigen Beratungen des Präsidiums Vorschläge für die Ergänzung der Mandate der Ausschüsse erstattet werden. Die Mitglieder des Präsidiums entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter in dieses  Komitee. Das Präsidium nimmt in Aussicht, den Ausschüssen – gegebenen Falls unter Berücksichtung neuer Gesichtspunkte und Vorgaben des Präsidiums – die Ausarbeitung von Textvarianten aufzutragen. Sollten sich die Präsidiumsmitglieder unterschiedlich positionieren, so können auch zwei oder mehr Textvarianten in Auftrag gegeben werden. Das Präsidium kommt überein, gegebenenfalls Aufträge zur Ausarbeitung von Textvorschlägen direkt an Expertinnen und Experten zu vergeben.

 

Die Mitglieder des Präsidiums legen Wert auf eine übersichtliche Zusammenfassung der Mandate samt deren Ergänzungen, auch im Internet. Die weiteren Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden vorerst zurückgestellt, und nach den Intensivberatungen des Präsidiums über die Ausschussberichte fortgesetzt werden.

zu 4.)  Allfälliges

 

Das Präsidium kommt überein, die Berichte der Ausschüsse 4 (Grundrechtskatalog) und 8 (Demokratische Kontrolle) am 25. Juni 2005 dem Plenum des Konvents vorzulegen und den für eine Sitzung des Konvents vorgesehenen Termin 4. Juni 2004, von 9.00 –12.00 Uhr, für eine Sitzung des Präsidiums in Anspruch zu nehmen. Sohin werden die Beratungen des Präsidiums wie folgt fortgesetzt:

 

28. Mai 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr, Intensivberatung der

Berichte der Ausschüsse 9 und 5 (mit Bundesrat und Art. 98 B–VG)

3. Juni 2004,    von 9.30 bis 16.00 Uhr, Intensivberatung der Berichte der Ausschüsse 6 und 7 sowie Zusammenstellung der Verfassungsbestimmungen im Universitätsrecht

4. Juni 2004,    von 9.00 bis 12.00 Uhr, Intensivberatung des Berichtes des Ausschusses 3

9. Juni 2004,    ab 11.00 Uhr

2. Juli 2004,     von 9.30 bis 16.00 Uhr,

                        Intensivberatung der Berichte der Ausschüsse 3 und 8

13. Juli 2004,   von 9.30 bis 16.00 Uhr,

                        Intensivberatung der Berichte der Ausschüsse 1 und 4

14. Juli 2004,   von 9.30 bis 16.00 Uhr,

                        Intensivberatung der Berichte der Ausschüsse 2 und 10

 

Abschließend kommt das Präsidium überein, den 30. Juli 2004 nach Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen und die Ausschussvorsitzenden im Wege der fachlichen Ausschussunterstützung um eine Termingestaltung insb Anfang August zu ersuchen, die auf allfällige Urlaubsplanungen der Ausschussmitglieder Bedacht nehmen soll.